Arglistige Täuschung?
Ich habe vorgestern einen Signum gekauft. Auto an sich top, aber gestern dann mal gefahren der Signum riecht innen stark nach Benzin, Ausrücklager der Kupplung ist hörbar, Scheibenwischermotor geht nicht mehr. Das sind für mich 3 gravierende Mängel, die auch sehr schwerwiegend sind. Ich habe jetzt am Montag einen Termin beim Anwalt und möchte mein Geld komplett zurück. Was sagt ihr? Ich habe einen Zeugen dabei gehabt. Probefahrt war nicht möglich, da abgemeldet war. Die Scheibenwischer wurden einmal getestet, da hat dann alles geklappt, danach halt heute Morgen gar nicht mehr. Benzin Geruch war halt, weil ja lange nicht mehr angemacht worden ist (angeblich). Der Verkäufer tut einen auf ahnungslos gerade und er wüsste doch von nichts, aber so eine Kupplung geht nicht an einem Tag kaputt. Der wird heute ausgelesen, ob denn die Kilometer überhaupt stimmen. Anwalt, Gutachter und dann Gericht? Wäre das die richtige Weise, wie stehen denn meine Chancen? Beim Gespräch mit dem Autoverkäufer wurde mehrmals gefragt meinerseits, ob denn Mängel bestehen würden, das wurde immer wieder verneint. Meine Zeuge hat alles mitbekommen. Hat jemand sowas schon mal durchgemacht? Tipps?
Zu meiner Verteidigung, ich habe auch ausgelesen keinerlei Fehler und alles nachgeschaut.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Devgoer schrieb am 30. November 2019 um 16:30:43 Uhr:
Es hat nichts mit vernünftig zu tun! Der Verkäufer hat es ja auch als vernünftig angepriesen. Mängel gibt es immer, aber keine die verschwiegen werden.
Kannst du ihm denn nachweisen, dass er von diesen Mängeln wusste?
Nicht jeder Verkäufer muss sich technisch mit Autos auskennen.
Manche fahren einfach nur, schalten das Radio ein und wenn das Auto fährt ist es in den Augen des Verkäufers okay.
Das ist auch erstmal nicht weiter schlimm, wenn er sich technisch nicht auskennt geht er davon wirklich aus. Es sei denn du kannst ihm das Gegenteil nachweisen.
Ich hatte auch schon ein Auto besichtigt wo der Verkäufer meinte, alles in Ordnung.
Ich komme an, Getriebeschaden (M32 Getriebe), ZMS klappert bei Kaltstart, Servoleitung undicht.
Bremsen rundum runter geritten, Kühlwasser fehlt. Klima defekt.
Das Auto fährt damit natürlich erstmal völlig normal. Hat trotzdem Reparaturstau von über 2000€ und kann jeden Moment mit wirtschaftlichem Totalschaden liegen bleiben.
Darum will ich dir stark raten zukünftig nur noch mit Probefahrt ein Auto zu kaufen.
Und auch alle Funktionen immer selbst zu prüfen. Egal was der Verkäufer sagt!
Ich würde es an deiner Stelle als Lehrgeld verbuchen.
Aufwand vs. Erfolg die Rechnung ist extrem uneffektiv.
Wenn du dem Verkäufer nicht nachweisen kannst, dass er diese Mängel arglistig verschwiegen hat (Technischer Laie😉) dürften die Chancen so gut wie nicht existent sein.
66 Antworten
Die Frage ist, was muß der Verkäufer als Unfallschaden " deklarieren " . Nicht jeder Schaden ist ein Unfallschaden, laut Gesetz. mfg.
Sobald ein Blechschaden vorliegt ist es ein Unfallwagen.
Schweres Thema.....es gibt total unterschiedliche Urteile dazu.....
Einmal ist es schon ein meldepflichtiger Unfallwagen wenn nur ein Kotflügel ersetzt wurde und beim anderen wurde das halbe Auto neu gelackt inklusive ner neuen Tür und Kotflügel aber nicht meldepflichtig..... da blickt doch echt keiner mehr durch....
Mein persönlicher Standpunkt ist immernoch wenn zb leicht austauschbare Teile (Kotflügel zb) fachgerecht gelackt und montiert wurden ist das ja keine "verschlechterung" oder mangel oder was auch immer.....ergo sehe ich da keine zwingende mitteilungspflicht
Sehr interessanter Bericht vom Stern ...
Genau genommen sind nur die wenigsten Wagen, die schon ein paar Jahre auf dem Buckel haben, im rechtlichen Sinne "unfallfrei". Die Definition ist eindeutig: "Nur ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei." Käufer von Neuwagen und Tageszulassungen werden sicher selten Probleme mit einem Unfallfahrzeug haben. Obwohl es auch schon vorgekommen ist, dass nagelneue Autos auf dem Transport oder dem Hof beschädigt wurden. Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden". Aber: Rechtlich wird feinsinnig zwischen Unfallschaden und Bagatellschaden unterschieden. Auch ein Bagatellschaden wie ein Parkrempler entsteht durch einen Unfall, gilt aber nicht als Unfallschaden. Hier wurde juristisch nachjustiert.
Das OLG Köln - Urt. v. 11.06.1975 – 2 U 31/74 – hat festgestellt: "Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder 'unfallfrei' wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausg4ebesserte Blechschäden und 'Schönheitsfehler'‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“ Ein Kratzer oder eine herausgedrückte Delle sind Bagatellschäden, aber alles, was man schon umgangssprachlich als Unfall bezeichnen würde, nicht mehr.
Wenn bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen zwei Kotflügel gegen Neuteile ausgetauscht wurden, ist die Grenze zwischen einem "Bagatellschaden" und einem "Unfallschaden" jedenfalls überschritten so das OLG Rostock (Urt. v. 17.12.2003 – 6 U 227/02).
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