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Arglistige Täuschung?

Themenstarteram 30. November 2019 um 5:51

Ich habe vorgestern einen Signum gekauft. Auto an sich top, aber gestern dann mal gefahren der Signum riecht innen stark nach Benzin, Ausrücklager der Kupplung ist hörbar, Scheibenwischermotor geht nicht mehr. Das sind für mich 3 gravierende Mängel, die auch sehr schwerwiegend sind. Ich habe jetzt am Montag einen Termin beim Anwalt und möchte mein Geld komplett zurück. Was sagt ihr? Ich habe einen Zeugen dabei gehabt. Probefahrt war nicht möglich, da abgemeldet war. Die Scheibenwischer wurden einmal getestet, da hat dann alles geklappt, danach halt heute Morgen gar nicht mehr. Benzin Geruch war halt, weil ja lange nicht mehr angemacht worden ist (angeblich). Der Verkäufer tut einen auf ahnungslos gerade und er wüsste doch von nichts, aber so eine Kupplung geht nicht an einem Tag kaputt. Der wird heute ausgelesen, ob denn die Kilometer überhaupt stimmen. Anwalt, Gutachter und dann Gericht? Wäre das die richtige Weise, wie stehen denn meine Chancen? Beim Gespräch mit dem Autoverkäufer wurde mehrmals gefragt meinerseits, ob denn Mängel bestehen würden, das wurde immer wieder verneint. Meine Zeuge hat alles mitbekommen. Hat jemand sowas schon mal durchgemacht? Tipps?

 

Zu meiner Verteidigung, ich habe auch ausgelesen keinerlei Fehler und alles nachgeschaut.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Devgoer schrieb am 30. November 2019 um 16:30:43 Uhr:

Es hat nichts mit vernünftig zu tun! Der Verkäufer hat es ja auch als vernünftig angepriesen. Mängel gibt es immer, aber keine die verschwiegen werden.

Kannst du ihm denn nachweisen, dass er von diesen Mängeln wusste?

Nicht jeder Verkäufer muss sich technisch mit Autos auskennen.

Manche fahren einfach nur, schalten das Radio ein und wenn das Auto fährt ist es in den Augen des Verkäufers okay.

Das ist auch erstmal nicht weiter schlimm, wenn er sich technisch nicht auskennt geht er davon wirklich aus. Es sei denn du kannst ihm das Gegenteil nachweisen.

 

Ich hatte auch schon ein Auto besichtigt wo der Verkäufer meinte, alles in Ordnung.

Ich komme an, Getriebeschaden (M32 Getriebe), ZMS klappert bei Kaltstart, Servoleitung undicht.

Bremsen rundum runter geritten, Kühlwasser fehlt. Klima defekt.

Das Auto fährt damit natürlich erstmal völlig normal. Hat trotzdem Reparaturstau von über 2000€ und kann jeden Moment mit wirtschaftlichem Totalschaden liegen bleiben.

Darum will ich dir stark raten zukünftig nur noch mit Probefahrt ein Auto zu kaufen.

Und auch alle Funktionen immer selbst zu prüfen. Egal was der Verkäufer sagt!

Ich würde es an deiner Stelle als Lehrgeld verbuchen.

Aufwand vs. Erfolg die Rechnung ist extrem uneffektiv.

Wenn du dem Verkäufer nicht nachweisen kannst, dass er diese Mängel arglistig verschwiegen hat (Technischer Laie;)) dürften die Chancen so gut wie nicht existent sein.

 

 

 

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66 Antworten

Gibt es einen Kaufvertrag und wurde darin die Sachmängelhaftung/Gewährleistung ausgeschlossen?

Themenstarteram 30. November 2019 um 8:49

Es gibt einen Kaufvertrag, darin steht keine Garantie oder Gewährleistung.

Aber trotzdem sehe ich es nicht ein Auto zu haben, wo die Kupplung, scheibenwischermotor und weiteres neu muss, obwohl auf mehrmaligem Nachfrage dies verneint wurde.

Hmm, kann man schlecht sagen, wenn man keine Probefahrt macht oder im Stand anhört usw, und später feststellt das was nicht funktioniert, hat man eigentlich Pech. Heist ja nicht umsonst, gekauft wie gesehen. Wenn es ein Privat verkauf war und da wirklich so was drin stand, könnte es sein das du schlechte Karten hast. :)

Warum hast du ihn überhaupt gekauft, wenn er nach Benzin richt usw ? Ich wer da sofort wieder gegangen und hätte nach einem anderen gesucht.

Der Scheibenwischer ging ja bei der Besichtigung, die Kupplungsgeräusche waren auch ohne Probefahrt feststellbar und der Benzingeruch war da. Du sagst, Du hättest ausgelesen, ohne Fehler und alles geprüft - dann hast Du den Kaufvertrag gemacht und das Auto mitgenommen. Jetzt kommt die Kaufreue und das ganze soll rückabgewickelt werden, dazu wird arglistige Täuschung unterstellt (damit sollte man Vorsichtig sein, denn ein Laie muss nicht Fehler erkennen, die ein Fachmann erkennen würde, z.B. Kupplungsgeräusche). Basierend auf den gemachten Angaben wird das wohl nicht funktionieren, aber, wenn Zeit und Geld keine Rolle spielen, nur zu. Der Anwalt muss noch Weihnachtsgeschenke kaufen und freut sich über jeden Auftrag...

Zitat:

@copper654321 schrieb am 30. November 2019 um 10:06:28 Uhr:

Hmm, kann man schlecht sagen, wenn man keine Probefahrt macht oder im Stand anhört usw, und später feststellt das was nicht funktioniert, hat man eigentlich Pech. Heist ja nicht umsonst, gekauft wie gesehen. Wenn es ein Privat verkauf war und da wirklich so was drin stand, könnte es sein das du schlechte Karten hast. :)

Warum hast du ihn überhaupt gekauft, wenn er nach Benzin richt usw ? Ich wer da sofort wieder gegangen und hätte nach einem anderen gesucht.

"Gekauft wie gesehen" gibt es überhaupt nicht. :)

Das liest man immer noch sehr oft vor allem in den Kleinanzeigen.

Das schließt dann überhaupt nichts aus und man hat volle 2 Jahre Gewährleistung, die im übrigen auch auf alle Verschleißteile gilt. Das verwechseln viele auch.

Aber im Prinzip gebe ich den Vorrednern Recht.

Im Zweifel wären alle Mängel auch ohne Probefahrt überprüfbar gewesen, unabhängig davon ob man es tut oder nicht.

Echt ärgerlich... :(

Wäre was am Motor oder Fahrwerk dann könnte es arglistige Täuschung sein. Aber selbst das müsste ein Gutachter und am Ende das Gericht klären. Der Kaufpreis und die Laufleistung beeinflussen nämlich auch das Urteil am Ende.

Zitat:

Das schließt dann überhaupt nichts aus und man hat volle 2 Jahre Gewährleistung, die im übrigen auch auf alle Verschleißteile gilt. Das verwechseln viele auch.

Das wer mir neu bei Privatverkauf, bei nem Händler ja, der muss das vom Gesetz her so machen. :)

Bei Kauf von Privat und Ausschluss von Gewährleistung bekommst du kein Recht

Zitat:

@copper654321 schrieb am 30. November 2019 um 11:56:42 Uhr:

Zitat:

Das schließt dann überhaupt nichts aus und man hat volle 2 Jahre Gewährleistung, die im übrigen auch auf alle Verschleißteile gilt. Das verwechseln viele auch.

Das wer mir neu bei Privatverkauf, bei nem Händler ja, der muss das vom Gesetz her so machen. :)

Der Privatverkäufer muss das vom Gesetz her auch!

Der Händler darf bei Gebrauchtware auf 1 Jahr kürzen.

Der Privatverkäufer kann das ausschließen, da hast du Recht.

Aber nicht mit dem Satz "Gekauft wie gesehen". :)

Nur darum gings mir. Nicht, dass jemand Probleme bekommt, weil er die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausschließt.

Zitat:

@Rincewind1987 schrieb am 30. November 2019 um 12:08:34 Uhr:

Zitat:

@copper654321 schrieb am 30. November 2019 um 11:56:42 Uhr:

 

Das wer mir neu bei Privatverkauf, bei nem Händler ja, der muss das vom Gesetz her so machen. :)

Der Privatverkäufer muss das vom Gesetz her auch!

Der Händler darf bei Gebrauchtware auf 1 Jahr kürzen.

Der Privatverkäufer kann das ausschließen, da hast du Recht.

Aber nicht mit dem Satz "Gekauft wie gesehen". :)

Nur darum gings mir. Nicht, dass jemand Probleme bekommt, weil er die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausschließt.

Er schreibt doch:

Es gibt einen Kaufvertrag, darin steht keine Garantie oder Gewährleistung.

Darauf bezog sich meine Antwort

Zitat:

@Allesgehtnicht schrieb am 30. November 2019 um 12:11:33 Uhr:

Zitat:

@Rincewind1987 schrieb am 30. November 2019 um 12:08:34 Uhr:

 

Der Privatverkäufer muss das vom Gesetz her auch!

Der Händler darf bei Gebrauchtware auf 1 Jahr kürzen.

Der Privatverkäufer kann das ausschließen, da hast du Recht.

Aber nicht mit dem Satz "Gekauft wie gesehen". :)

Nur darum gings mir. Nicht, dass jemand Probleme bekommt, weil er die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausschließt.

Er schreibt doch:

Es gibt einen Kaufvertrag, darin steht keine Garantie oder Gewährleistung.

Darauf bezog sich meine Antwort

Alles gut. Ging nur um diese Formulierung. :)

Die Mängel wurden ausgeschlossen und der TE schaut in die Röhre.

Zitat:

@Rincewind1987 schrieb am 30. November 2019 um 12:08:34 Uhr:

Zitat:

@copper654321 schrieb am 30. November 2019 um 11:56:42 Uhr:

 

Das wer mir neu bei Privatverkauf, bei nem Händler ja, der muss das vom Gesetz her so machen. :)

Der Privatverkäufer muss das vom Gesetz her auch!

Der Händler darf bei Gebrauchtware auf 1 Jahr kürzen.

Der Privatverkäufer kann das ausschließen, da hast du Recht.

Aber nicht mit dem Satz "Gekauft wie gesehen". :)

Nur darum gings mir. Nicht, dass jemand Probleme bekommt, weil er die Gewährleistung nicht rechtswirksam ausschließt.

Da hast du Recht, die meisten schreiben aber in die Beschreibung: Gekauft wie gesehen.

Und drunter das keine Garantie und Gewährleistung gibt. So war das ja von mir gemeint. :)

Geruch von Benzindämpfen im Innenraum, das kommt meist vom undichten Tankdeckel, gab's sogar mal eine Feldabhilfe.

Hatte ich auch immer und dachte erst das kommt aus dem Motorraum, aber Pusteblume, es war der Tankdeckel und nach dem Wechsel auf einen neuen orig. Tankdeckel war es weg.

Themenstarteram 30. November 2019 um 13:15

Da steht ja eine Probefahrt war nicht möglich, weil das Auto abgemeldet war und zu dem zu geparkt war. Also definitiv nicht möglich. Benzingeruch steht ja auch drin, weil er lange nicht angemacht worden ist deswegen würde es so riechen. Der Scheibenwischer hat geklappt, allerdings hätte man sagen können "der Motor hat einen weg", denn im Telefongespräch danach war ihm das auf einmal bekannt, aber im Gespräch nichts gesagt. Zur Kupplung - er stand lange deswegen macht das Ausrücklager Geräusche, das stimmt dann auch wieder nicht. Und jetzt?

Zonk. Wer kauft ein Auto ohne Probefahrt?

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