Arglistige Täuschung!? Eure Meinung........?

VW Vento 1H

Hallo. Ich schreib hier zum ersten mal, also verzeiht mir falls ich es irgendwo falsch einstelle.😉
Nun zum Sachverhalt. Im April letzten Jahres hab ich meinen 97er Golf 3 Variant Syncro 2.0L verkauft. Die Kiste war für ein ehem. Notarzteinsatzfahrzeug eigentlich gut in Schuss und hatte nur 101tkm runter. Die Gewährleistung hab ich natürlich vertraglich ausgeschlossen. Neu AU und HU,4 tage vorm verkauf. So weit so gut. Ende September 09,kam ich nichts ahnend nach hause und hatte ein Einschreiben vom Käufer im Briefkasten. (Käufer wohnt 500m!!!!! weiter)😕 Er schrieb das er in einer Werkstatt war und jede Menge Mängel gefunden worden sind. Zum Beispiel: Bremsen vorn runter,Bremsen hinten runter,Spurstangenkopf, Keilriemen verschlissen,Bremsleitung angerostet und irgendwo hätte sich ein Rostloch am Unterboden aufgetan. Heute weis ich das es das übliche Problem,mit den Gummistopfen auf der Beifahrerseite ist. Jedenfalls wollte er rund 1000 Euro von mir!!!!!!! Ich hab natürlich zu erkennen gegeben das ich nicht zahle und er mich in Frieden lassen soll. Das hat den wohl arg gewurmt und er hat seinen Anwalt eingeschaltet. Der meldete sich im Dezember und meinte ich hätte arglistig getäuscht,da ich ja Kfz Mechaniker bin und mir die Mängel bekannt gewesen sein müssen. Das Beste ist aber die Rechnung der "Werkstatt" die mit im Brief war. Ein BAUBETRIEB hat die Kiste instandgesetzt obwohl die das garnicht dürfen (unerlaubte Handwerksausübung). Die Kosten sind sogar doppelt so hoch wie im mir zugesandten Kostenvoranschlag der "echten" Werkstatt. Ich hab natürlich wieder nicht gezahlt und jetzt hab ich ein Schreiben vom Gericht im Briefkasten. Es kommt also demnächst zur Verhandlung und dann wird sich zeigen wer "Recht" hat. Ich halte es jedenfalls für mega unverschämt. Wie schätzt ihr die Chancen des Käufers ein??????????

Beste Antwort im Thema

Sage dir kurz meine geschichte, aber soll nicht heissen dass du dir davon beispiel nehmen sollst.

Im jahr 2003 wollte ich meinen ersten wagen verkaufen.
Kamm einer zu mir, hat sich den wagen angeschaut, wollte den kaufen, hat angezahlt un dwollte den ne woche später abholen.

Am demselben tag hat mir ein bekannter erzählt das er dringend auto braucht und ich sagte dem...misst hättest du frühe rgesagt ich hab heute meinen verkauft.
Dann sagten wir so, das ich den einen käufer anrufe und den Kaufvertrag stoniere oder was auch immer und ihm die anzahlung zurückzahle.

"WAAAAS?? Nix da!! nie im leben!! ich komme nächste woche den wagen abholen tschüss!!" ....aufgelegt
Naja ich habe meinen wagen bekannten verkauft und dem einen seine anzahlung zurückgegeben.

Dann rief mich seine Anwälterin an und meinte ich muss ihrem mandanten den wagen verkaufen, ansonnsten gericht.

SO dann kamm paar wochen später einladung zu gericht.
Bin abernicht hingegangen weil ich mit einem kumpel saufen war.
bis heute ist nix weiteres gekommen...voll der witz ey

121 weitere Antworten
121 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von vip hans



Zitat:

Und die anfangs aufgezählten "Mängel" die das Auto jetzt nach einem halben Jahr hat sind eh Verschleißteile

Eben genau so sehe ich das und sehen alle anderen das hier auch.
Ist echt hammer die sache finde ich, was denkt sich der typ eigentlich?!
auf jedenfall muss der Mr.Glader sich in Mai nach der verhandlung bei uns melden!🙂

Das werd ich auch tun. Wenns schief geht dann mit Spendenaufruf 😁

Zitat:

Original geschrieben von vw 93


Da es ei Notartztwagem war würde ich mich erkundigen wo dieser gewartet wurde. Bei Städtische Fahrzeugen werden immer Durchsichten und Reparaturen bei Vw durchgeführt und das ist nachweisbar. Wenn er auf arglistige Täuschung plädiert hätte Er ersteinmal ein Gutachter beauftragen müssen. Die Werksatt hatt keine Aussagekraft.

Ja ein Gutachten gibt es sogar. In dem steht das die Mängel schon beim Verkauf vorgelegen haben müssen. Das zum Thema Sachverstand beim Sachverständigen. Kein Wort davon wie die Durchrostung entstanden ist. Das Gutachten is aber laut meinem Anwalt nichts wert da ja die Gegenseite es in Auftrag gegeben hat. Wenn müsste ein Gutachter vom Gericht beauftragt werden da der andere ja befangen ist.

Dann ist es komisch das er Tüv bekommen hatt .
Das KFZ wurde dadurch das es ein Einsatzwagen war immer bei VW gewartet. Davon gibt es Unterlagen . Diese Nachweise würde ich mir holen, da dort alles aufgeschlüsselt ist welche Durchsicht und Reperaturen durchgeführt wurden. Bremsen und Leitungen sind Verschleissteile ,also abgehackt. Das Rostloch kann wirklich von einem fehlenden Froststopfen kommen.
War ein Serviceheft dabei?

Zitat:

Original geschrieben von vw 93


Dann ist es komisch das er Tüv bekommen hatt .
Das KFZ wurde dadurch das es ein Einsatzwagen war immer bei VW gewartet. Davon gibt es Unterlagen . Diese Nachweise würde ich mir holen, da dort alles aufgeschlüsselt ist welche Durchsicht und Reperaturen durchgeführt wurden. Bremsen und Leitungen sind Verschleissteile ,also abgehackt. Das Rostloch kann wirklich von einem fehlenden Froststopfen kommen.
War ein Serviceheft dabei?

Scheckheft gab es aber letzter Eintrag war von Anfang 06. Im August 06 hab ich ihn ja dann gekauft.

Tüv gab es weil nichts zu sehen war. Auch der Prüfer kann ni durch den U-schutz schauen. Ich stand ja selber mit drunter.

Laut Gutachten sind 2 Leitungen irgendwo hinten angerostet. Der Hit ist aber das ich

12m Bremsleitung!!!!!! zahlen soll. Die sanieren die Kiste und ich soll das alles zahlen. Und die Preise dafür sind unverschämt. 2 Bleche für das Rostloch 23+45+0,8mm für 53 Euro. Sind wohl mit Goldrand 😁
Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Glader


Laut Gutachten sind 2 Leitungen irgendwo hinten angerostet. Der Hit ist aber das ich 12m Bremsleitung!!!!!! zahlen soll.

😁

da würde ich mir mal spontan vom Gegner vor Gericht erklären lassen wo an einem Golf an der HA 12m Leitung sind...🙂

😁
da würde ich mir mal spontan vom Gegner vor Gericht erklären lassen wo an einem Golf an der HA 12m Leitung sind...🙂Das habe ich auch vor 😁
Lustig wirds dann wenn er mir erklären muss warum er statt in die Werkstatt zu gehen,lieber den doppelten Preis an einen Schwarzarbeiter zahlt. Wenn er mir das plausibel erklären kann,zahl ich alles.

War grade beim ADAC, die Sache ansprächen wegen die 14 Tage Wiederrufsrecht beim Privatverkauf.
Anderer Berater, anderer Meinung jetzt. Aber seine Aussage kamm mir schon plausibler vor und so hatte ich es eigentlich im Kopf.

Kauft mann einen gebrauchtwagen beim händler, gilt dan EGAL wie alt das fahrzeug ist, 14tage wiederrufsrecht, EGAL was im kaufvertrag steht.
Er sagte es gibt so welche die sagen dann "ich will sie hier aber nie wieder sehen" bullshit. SOwas gibts nicht...14 tage.

Beim privatverkauf gibt es soetwas nicht meinte er, mann schaut sich den wagen an, hat eine möglichkeit gebrauchtwagen test zu machen, und wenn mann sich für den wagen entschieden hat dann kann mann den nicht einfach so zurkückgeben,

Ausser wenn was "arglistig" getäuscht wurde z,B sagt der verkäufer, der wagen hat Nagelneuen Kat, ist absolut unfallfrei
Und der käufer stellt binnen 14 tagen dass das absoluter unsinn war, dann kann er den wagen zurückgeben un dsien geld zurücknehmen.

dass händler ein 14tage-widerrufsrecht einräumen müssen, wage ich weiterhin zu bezweifeln..
nichtmal beim klamottenkauf im laden muss dir bei einem umtausch der kaufpreis erstattet werden..ein einkaufsgutschein für diesen laden genügt hier rechtlich auch..

wenn du recht hättest, würde ich mir alle 14 tage einfach einen neuen gebrauchtwagen kaufen, ihn 13 tage fahren und dann zurückgeben..

bis auch versicherungs-kosten wäre da ja dann quasi kostenlos.

für letzteres gibt es mit sicherheit keine 14tages-frist..

hast also wieder nicht richtig zugehört..

Die frau hat mir SO wort wörtlich gesagt.
bis auch versicherungs-kosten wäre da ja dann quasi kostenlos.
Ja konnte mann so meinen wenn du das so ausnutzen möchtest, aber ich glaube bei einem händler kannst du das höchstens 2 mal machen, danach rufft er seine Dobbermanns auf dich wenn du da nochmal kommst😁

Ich rufe den Papst an, vielleicht weisst er wie das nun wirklich ist.

Zitat:

Original geschrieben von vip hans


Die frau hat mir SO wort wörtlich gesagt.
bis auch versicherungs-kosten wäre da ja dann quasi kostenlos.
Ja konnte mann so meinen wenn du das so ausnutzen möchtest, aber ich glaube bei einem händler kannst du das höchstens 2 mal machen, danach rufft er seine Dobbermanns auf dich wenn du da nochmal kommst😁

Ich rufe den Papst an, vielleicht weisst er wie das nun wirklich ist.

es gibt ja mehr als nur einen autohändler..🙄

hier in berlin könnte ich das locker 5 jahre durchziehen und hätte dann wahrscheinlich noch immer nichtmal die hälfte aller autohändler abgeklappert..

ich bleibe dabei: es ist quatsch. sonst wäre ja jeder kauf beim händler völlig bedenkenlos..es würde keine klagen geben und keine sau würde mehr von privat kaufen..

entweder du kannst nicht zuhören oder beim adac arbeiten die leute, die bei mir auch im 4 semester den tatbestand des §242 immer wieder erneut nachlesen müssen..

ich tippe eher aufs erste..

Es ist auch so dass die Beraterin/kundensuporterin bem ADAC vielleicht nicht unbedingt die genaue Rechtslage kennt wie das nun genau ausschaut?
Imemerhin habe ich dort 2 verschiede meinungen jetzt gehört..also einig sind die Leute sich nicht da.
Ich denke nur ein Rechtsanwalt kann es mir/uns genau sagen wie das ist.

Und hör auf mit dem nicht zuhören und mich doof stellen ey. Hab das gesagt was ich heute gehört habe!

Hier wird das ganz gut erklärt: http://www.vz-nrw.de/UNIQ126985961724879/link7179A.html

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,287111,00.html

und nu?

laaaaaberst seitenlang entgegen aller meinungen etwas von 14-tägigem rückgaberecht, verlinkst nun die bestätigung, dass das bullshit war (wer hätte es gedacht) und machst das ganze wortlos, ohne jeden kommentar??

wie wärs mit: "ok ok, ihr hattet recht" oder etwas ähnlichem..

mann mann, wie ich sowas leiden kann..

liess doch mann, dort ist geschrieben was ich sagte:

beim privatverkauf:
"Der vereinbarte Ausschluss werde hinfällig, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschweigt. "Er weiß zum Beispiel von gravierenden Unfallschäden an dem Auto, erwähnt sie aber nicht,"

Beim Händler:

"Wer sein Auto über einen Händler kauft, geht ein geringeres Risiko ein, da er Gewährleistungsansprüche geltend machen kann", sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter bei der Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt. Zeigt sich im Nachhinein ein Mangel an dem gekauften Fahrzeug, könne der Käufer zunächst eine Reparatur verlangen. Gelingt diese nicht, könne er später die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag erklären"

Und wenn ein händler sagt Wagen gekauft ich will dich hier niemals wieder sehen mit dem auto...das gibts auch nicht! EGAL was im kaufvertrag geschrieben wurde:

"Ein unter diesen Umständen vereinbarter Gewährleistungsausschluss ist unwirksam An die Stelle der vertraglichen Vereinbarung trete dann das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit einer zweijährigen Haftung des Händlers"

Deine Antwort
Ähnliche Themen