Arglistige Täuschung!? Eure Meinung........?

VW Vento 1H

Hallo. Ich schreib hier zum ersten mal, also verzeiht mir falls ich es irgendwo falsch einstelle.😉
Nun zum Sachverhalt. Im April letzten Jahres hab ich meinen 97er Golf 3 Variant Syncro 2.0L verkauft. Die Kiste war für ein ehem. Notarzteinsatzfahrzeug eigentlich gut in Schuss und hatte nur 101tkm runter. Die Gewährleistung hab ich natürlich vertraglich ausgeschlossen. Neu AU und HU,4 tage vorm verkauf. So weit so gut. Ende September 09,kam ich nichts ahnend nach hause und hatte ein Einschreiben vom Käufer im Briefkasten. (Käufer wohnt 500m!!!!! weiter)😕 Er schrieb das er in einer Werkstatt war und jede Menge Mängel gefunden worden sind. Zum Beispiel: Bremsen vorn runter,Bremsen hinten runter,Spurstangenkopf, Keilriemen verschlissen,Bremsleitung angerostet und irgendwo hätte sich ein Rostloch am Unterboden aufgetan. Heute weis ich das es das übliche Problem,mit den Gummistopfen auf der Beifahrerseite ist. Jedenfalls wollte er rund 1000 Euro von mir!!!!!!! Ich hab natürlich zu erkennen gegeben das ich nicht zahle und er mich in Frieden lassen soll. Das hat den wohl arg gewurmt und er hat seinen Anwalt eingeschaltet. Der meldete sich im Dezember und meinte ich hätte arglistig getäuscht,da ich ja Kfz Mechaniker bin und mir die Mängel bekannt gewesen sein müssen. Das Beste ist aber die Rechnung der "Werkstatt" die mit im Brief war. Ein BAUBETRIEB hat die Kiste instandgesetzt obwohl die das garnicht dürfen (unerlaubte Handwerksausübung). Die Kosten sind sogar doppelt so hoch wie im mir zugesandten Kostenvoranschlag der "echten" Werkstatt. Ich hab natürlich wieder nicht gezahlt und jetzt hab ich ein Schreiben vom Gericht im Briefkasten. Es kommt also demnächst zur Verhandlung und dann wird sich zeigen wer "Recht" hat. Ich halte es jedenfalls für mega unverschämt. Wie schätzt ihr die Chancen des Käufers ein??????????

Beste Antwort im Thema

Sage dir kurz meine geschichte, aber soll nicht heissen dass du dir davon beispiel nehmen sollst.

Im jahr 2003 wollte ich meinen ersten wagen verkaufen.
Kamm einer zu mir, hat sich den wagen angeschaut, wollte den kaufen, hat angezahlt un dwollte den ne woche später abholen.

Am demselben tag hat mir ein bekannter erzählt das er dringend auto braucht und ich sagte dem...misst hättest du frühe rgesagt ich hab heute meinen verkauft.
Dann sagten wir so, das ich den einen käufer anrufe und den Kaufvertrag stoniere oder was auch immer und ihm die anzahlung zurückzahle.

"WAAAAS?? Nix da!! nie im leben!! ich komme nächste woche den wagen abholen tschüss!!" ....aufgelegt
Naja ich habe meinen wagen bekannten verkauft und dem einen seine anzahlung zurückgegeben.

Dann rief mich seine Anwälterin an und meinte ich muss ihrem mandanten den wagen verkaufen, ansonnsten gericht.

SO dann kamm paar wochen später einladung zu gericht.
Bin abernicht hingegangen weil ich mit einem kumpel saufen war.
bis heute ist nix weiteres gekommen...voll der witz ey

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Auf jedenfall kann man beim händler den wagen nach dem kauf zurückgeben, wenn mann einen mängel gefunden hat.
Und sowas wie ich will dich hei raber nie wieder sehen, gibt es nicht, egal was vereinbart wurde.

Jetzt bin ich mir aber unsicher wie das ausschaut wenn mann den wagen abgeben möchte ohne das da der kleinste fehler ist..einfach wenn mann keine lust auf den wagen mehr hat in den ersten paar tagen.

wie aknnstb du dir da "jetzt nicht sicher sein"?????????

kannst du denn wirklich nicht lesen??

in den ersten 6 monaten ist der verkäufer in der beweispflicht, dass vom käufer beansatndete mängel zum zeitpunkt des verkaufs noch nicht vorhanden waren.

wie kommst du davon bloß dazu, die "nicht ganz sicher zu sein", ob man den wagen nicht evtl trotzdem einfach so, ohne jeden mangel zurückgeben kann?

NEIN, DAS KANN MAN NICHT.

ich habe hier schon viel erlebt, aber einen dermaßen anstrengenden user wie dich..? da müsste ich schon ganz schön überlegen..

toll.

Ok aber auf jedenfall gibt es dort nicht sowas wie: Wie gesehen so gekauft und kein wiederrufsrecht (egal was vereinbart wurde)

gut ok eigentlich ging ich davon aus dass wenn mann einen beim Händler kauft und 5 tage später abgegen möchte das dort Mängel/fehler gefunden wurden.

Was wäre eigentlich sonst der grund sich einen schönen wagen auszusuchen, teueres geld zu bezahlen und 5 tage später puh keine lust mehr auf den wagen. Das macht mann nur wenn da mängel sind die beim verkauf nicht gesehen wurden!

Händler kann nicht sagen NEIN
"An die Stelle der vertraglichen Vereinbarung trete dann das gesetzliche Gewährleistungsrecht"
nur wen im vertrag geschrieben wurde: "nur für Bastler" oder "zum Ausschlachten"

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Zitat:

Original geschrieben von vip hans


toll.

Ok aber auf jedenfall gibt es dort nicht sowas wie: Wie gesehen so gekauft und kein wiederrufsrecht (egal was vereinbart wurde)

habe ich auch nie gesagt.🙄

der einzige der hier was von "egal was im KV vereinbart wurde" geschrieben hat, bist DU!!!

Zitat:

Original geschrieben von vip hans



Was wäre eigentlich sonst der grund sich einen schönen wagen auszusuchen, teueres geld zu bezahlen und 5 tage später puh keine lust mehr auf den wagen. Das macht mann nur wenn da mängel sind die beim verkauf nicht gesehen wurden!

weil man arbeitslos wird und geld braucht

weil er der frau nicht gefällt

weil man eigentlich nen kombi kaufen wollte, damit der kinderwagen reinpasst und es doch ein sportcoupé geworden ist

weil man merkt, das das auto 28liter sprit nimmt.

..
..
..

🙄

Zitat:

Original geschrieben von vip hans



Also mir hat der ADAC berater gesagt als privatverkäufer/oder auch Händler muss mann in Deutschland EGAL was im kaufvertrag steht 14tage Das auto zurücknehmen müssen, auch ohne triftigen grund!!

damit hatte alles angefangen..und das ist nunmal kompletter bullshit! so wie seit tagen versucht wird, es dir endlich begreiflich zu machen..

🙄🙄🙄

aha gut dann weiss ich das jetzt prima

Klasse hätte ich das vor 4 jahren gewusst!
Da habe ich nähmlich meinen wagen verkauft, der käufer und seine kompannen hatten den wagen ganze zeit schlecht gemacht und 10km probefahrt gemacht.

Dann letztendlich den wagen gekauft zu meinem Preis.
Und übernächsten tag kamm anruf das die den wagen zurückbringen..wollen die nicht. Und von wegen Anwalt hat gesagt....

So Freunde ich geb mal meldung wie es gelaufen ist (wenns überhaupt jemand liest).

Der Richter hat eigentlich nur auf den Kläger eingeredet das er es wohl besser bleiben lässt ,in hinsicht auf die kosten die entstehen wenn er die klage abweist.

Der richter sagte das mir arglist nicht nachgewiesen werden kann da der tüv ja erst 3 tage alt war.

Urteil folgt aber erst im Juni. Bis dahin kann der kläger überlegen ob er noch beweise vorbringen kann oder ob er es lieber bleiben lässt.
Ich bin natürlich hochzufrieden mit der entwicklung. Wäre auch noch schöner wenn solche spinner recht bekommen würden.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Glader


So Freunde ich geb mal meldung wie es gelaufen ist (wenns überhaupt jemand liest).

Der Richter hat eigentlich nur auf den Kläger eingeredet das er es wohl besser bleiben lässt ,in hinsicht auf die kosten die entstehen wenn er die klage abweist.

Der richter sagte das mir arglist nicht nachgewiesen werden kann da der tüv ja erst 3 tage alt war.

Urteil folgt aber erst im Juni. Bis dahin kann der kläger überlegen ob er noch beweise vorbringen kann oder ob er es lieber bleiben lässt.
Ich bin natürlich hochzufrieden mit der entwicklung. Wäre auch noch schöner wenn solche spinner recht bekommen würden.

Ich lese es.

Ja ist doch immer so..man selber ist der Betroffene und am Ende steht man selbst als Depp da, mir ist in den letzen Tagen so was änliches unterlaufen!

Lg

Zitat:

Original geschrieben von Manu19



Zitat:

Original geschrieben von Mr.Glader


So Freunde ich geb mal meldung wie es gelaufen ist (wenns überhaupt jemand liest).

Der Richter hat eigentlich nur auf den Kläger eingeredet das er es wohl besser bleiben lässt ,in hinsicht auf die kosten die entstehen wenn er die klage abweist.

Der richter sagte das mir arglist nicht nachgewiesen werden kann da der tüv ja erst 3 tage alt war.

Urteil folgt aber erst im Juni. Bis dahin kann der kläger überlegen ob er noch beweise vorbringen kann oder ob er es lieber bleiben lässt.
Ich bin natürlich hochzufrieden mit der entwicklung. Wäre auch noch schöner wenn solche spinner recht bekommen würden.

Ich lese es.
Ja ist doch immer so..man selber ist der Betroffene und am Ende steht man selbst als Depp da, mir ist in den letzen Tagen so was änliches unterlaufen!

Lg

Als käufer oder Verkäufer?

So neuester stand: Urteil heute bekommen. Der kläger hat ein verzichtsurteil erwirkt also auf gut deutsch hat er aufgegeben. Die kosten muss er natürlich tragen.
Hätte ich ihm auch gleich sagen können 😁

Glückwunsch 😉

Glückwunsch! Ohne uns MTler hättest das net geschafft!! 😉

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