Arglistige Täuschung!? Eure Meinung........?
Hallo. Ich schreib hier zum ersten mal, also verzeiht mir falls ich es irgendwo falsch einstelle.😉
Nun zum Sachverhalt. Im April letzten Jahres hab ich meinen 97er Golf 3 Variant Syncro 2.0L verkauft. Die Kiste war für ein ehem. Notarzteinsatzfahrzeug eigentlich gut in Schuss und hatte nur 101tkm runter. Die Gewährleistung hab ich natürlich vertraglich ausgeschlossen. Neu AU und HU,4 tage vorm verkauf. So weit so gut. Ende September 09,kam ich nichts ahnend nach hause und hatte ein Einschreiben vom Käufer im Briefkasten. (Käufer wohnt 500m!!!!! weiter)😕 Er schrieb das er in einer Werkstatt war und jede Menge Mängel gefunden worden sind. Zum Beispiel: Bremsen vorn runter,Bremsen hinten runter,Spurstangenkopf, Keilriemen verschlissen,Bremsleitung angerostet und irgendwo hätte sich ein Rostloch am Unterboden aufgetan. Heute weis ich das es das übliche Problem,mit den Gummistopfen auf der Beifahrerseite ist. Jedenfalls wollte er rund 1000 Euro von mir!!!!!!! Ich hab natürlich zu erkennen gegeben das ich nicht zahle und er mich in Frieden lassen soll. Das hat den wohl arg gewurmt und er hat seinen Anwalt eingeschaltet. Der meldete sich im Dezember und meinte ich hätte arglistig getäuscht,da ich ja Kfz Mechaniker bin und mir die Mängel bekannt gewesen sein müssen. Das Beste ist aber die Rechnung der "Werkstatt" die mit im Brief war. Ein BAUBETRIEB hat die Kiste instandgesetzt obwohl die das garnicht dürfen (unerlaubte Handwerksausübung). Die Kosten sind sogar doppelt so hoch wie im mir zugesandten Kostenvoranschlag der "echten" Werkstatt. Ich hab natürlich wieder nicht gezahlt und jetzt hab ich ein Schreiben vom Gericht im Briefkasten. Es kommt also demnächst zur Verhandlung und dann wird sich zeigen wer "Recht" hat. Ich halte es jedenfalls für mega unverschämt. Wie schätzt ihr die Chancen des Käufers ein??????????
Beste Antwort im Thema
Sage dir kurz meine geschichte, aber soll nicht heissen dass du dir davon beispiel nehmen sollst.
Im jahr 2003 wollte ich meinen ersten wagen verkaufen.
Kamm einer zu mir, hat sich den wagen angeschaut, wollte den kaufen, hat angezahlt un dwollte den ne woche später abholen.
Am demselben tag hat mir ein bekannter erzählt das er dringend auto braucht und ich sagte dem...misst hättest du frühe rgesagt ich hab heute meinen verkauft.
Dann sagten wir so, das ich den einen käufer anrufe und den Kaufvertrag stoniere oder was auch immer und ihm die anzahlung zurückzahle.
"WAAAAS?? Nix da!! nie im leben!! ich komme nächste woche den wagen abholen tschüss!!" ....aufgelegt
Naja ich habe meinen wagen bekannten verkauft und dem einen seine anzahlung zurückgegeben.
Dann rief mich seine Anwälterin an und meinte ich muss ihrem mandanten den wagen verkaufen, ansonnsten gericht.
SO dann kamm paar wochen später einladung zu gericht.
Bin abernicht hingegangen weil ich mit einem kumpel saufen war.
bis heute ist nix weiteres gekommen...voll der witz ey
121 Antworten
Also nochmal !!
Egal was irgendein ADAC Berater sagt.
Es gibt KEIN generelles Rückgaberecht für 14 Tage!!! Man kann generell nicht vom Kaufvertrag abstand nehmen.
Bei Geschäften unter privaten Verbrauchern gibt es keine Widerrufsrechte.
Es sei denn dieses hätte man zusätzlich im Vertrag noch aufgenommen.
Natürlich gilt dieses nicht in dem Fall der arglist.
Freunde,ich wollte nicht das ihr euch den Schädel einschlagt deswegen.😰 Hier gehts schließlich nicht um Rückgaberechte. Hier gehts um einen der sich einbildet,mit miesen Tricks Geld von mir zu bekommen. Der Drops is aber noch nicht gelutscht. 😁
Nix gegen die ganzen Hobby-Juristen hier.
Wenn Du Dich von einem passenden Fachanwalt hast beraten lassen, weißt Du ja schon wie der Fall steht. Da würde ich mich auch nur Aussagen verlassen.
Vielleicht eine interessante Aussage:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=15660&
Hab mir nur einen Teil hier durchgelesen aber ich kann dir aus eigener Erfahrung schon mal sagen das es bei solchen Sachen wenn es ums Auto geht bei jedem Fall anders aussieht!
Den Satz z.b. mit ohne Garantie usw. kannst du immer in die Tonne kloppen.....wenn Mängel dran sind und man nen Anwalt einschaltet geht es immer vor Gericht und wie der Fall dann da ausgeht liegt immer und das betone ich ganz deutlich immer daran wie der Richter drauf ist!!!
Hab schon 2 mal wegen Autos vor Gericht gestanden!Einmal hab ich einen verkauft und mußte den nach 1,5 Jahren zurücknehmen obwohl mir jeder aber wirklich jeder gesagt hat da bist du auf der sicheren Seite,mach dir keinen Kopp!Sogar mein Anwalt betonte immer die kommen da mit nix durch!
Beim zweiten mal habe ich meinen VR6 den ich zuletzt gekauft hatte wieder vor Gericht zurückgeklagt weil der Bock nach und nach immer mehr Mängel hatte!
Ich kann jedem immer nur ganz viel Glück wünschen falls er mal probleme mit dem Auto kauf oder verkauf hat!😁
Bist du dem Richter unsympathisch oder er ist dicke mit dem Anwalt von der Gegenpartei hast du schon so gut wie verloren!😉
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Selbstverständlich gibt es kein Widerrufsrecht o.ä.
Deshalb muss der Käufer auch auf die arglistige Täuschung ausweichen. Wenn eine vorliegt, gibt sie ihm nämlich auch das Recht zur Lösung vom Vertrag.
Keiner wird Dir hier eine vernünftige Auskunft erteilen können. Du hast nämlich auf 5 Seiten des threads noch nicht mitgeteilt, um welche konkreten Mängel es geht.
Ich will Dir das mal am Beispiel der Bremsen erläutern. Wenn ein Fahrzeug gleich nach TÜV verschlissene, nicht korrekt arbeitende Bremsen hat, stellt das einen Mangel dar. Ist der TÜV aber schon länger her, ist es - je nach Alter des Fahrzeugs und anderen Eigenschaften (scheckheftgepflegt oder nicht) unter Umständen einfach nur Verschleiß und damit kein Mangel im Rechtssinne. Ohne Mangel aber schon keine arglistige Täuschung, denn dann kann man auch nichts wissentlich verschweigen, von dem man weiß.
Es kommt immer nur auf den Zeitpunkt der Übergabe an. Wir haben keine Angaben darüber, wie viele Kilometer das Fahrzeug seit Übergabe zurück gelegt hat.
Dann wird es unter Umständen auch darauf ankommen, ob Du nach Mängeln gefragt worden bist. Und darauf, ob der Käufer wußte, dass Du ein Kfz-Mechaniker bist.
So pauschal wird Dir noch nicht einmal ein Berufsjurist Auskunft erteilen können. Es wäre höchst unseriös, aufgrund der (nicht) vorhandenen Tatsachengrundlage eine Prognose über den Ausgang es Rechtsstreits zu treffen. Das gilt auch für Berufsjuristen - die würden hierdurch allenfalls mangelnde Sorgfalt und/oder Kenntnisse offenbaren. Der Ausgang des Falles hängt von den Details (und eher weniger von der Laune des Richters) ab.
Geh Du mal zu dem Termin. Wenn kein Zeuge geladen ist, ist es eh erstmal nur ein Vergleichstermin. Wenn Du Dir keine Rechtskenntnisse durch Einschalten eines Anwalts besorgst, kann das nachteilige Konsequenzen haben. Denn ein Zivilprozess lebt davon, dass Parteien die für sie günstigen Tatsachen vortragen (Beibringungsgrundsatz). Der Richter soll den Sachverhalt nicht von Amts wegen bis ins Letzte erforschen.
darf ich kurz was fragen?
Wie wäre das bei mir der fall eigentlich jetzt?
Habe einen wagen gekauft der letzten monat den Tüv neu bekommen hat. Die Reifen sind aber nur noch wegzuschmeissen (eierförmich gelaufen und Profil ungenügend).
Das sagte die Bosch werkstatt und der Tüv selbst später.
Wäre das ein Grund den wagen abzugeben und sein geld zurück zu verlangen?
nicht dass ich das tuen möchte....ich frage das nur
@Djinnious: das hast du sehr gut erläutert.
@hans: ich sag mal so: es weiß ja niemand, mit welchen rädern der golf letzten monat beim tüv war..können ja andere gewesen sein..
das wird nix.
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
darf ich kurz was fragen?
Wie wäre das bei mir der fall eigentlich jetzt?Habe einen wagen gekauft der letzten monat den Tüv neu bekommen hat. Die Reifen sind aber nur noch wegzuschmeissen (eierförmich gelaufen und Profil ungenügend).
Das sagte die Bosch werkstatt und der Tüv selbst später.Wäre das ein Grund den wagen abzugeben und sein geld zurück zu verlangen?
nicht dass ich das tuen möchte....ich frage das nur
Woher willst du wissen dass er mit DEN Reifen beim Tüv war ? - vielleicht hatte er super Winterfelgen drauf und die separat in der Bucht verkloppt ....
EDIT: da war der Edition mal wieder schneller ...... ist halt das naheliegenste - ich würd nen Satz gute Reifen mit Felgen auch eher so verchecken, beim Verkauf muss man das letztlich als Verhandlungsmasse wertlos zugeben.
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
darf ich kurz was fragen?
Wie wäre das bei mir der fall eigentlich jetzt?Habe einen wagen gekauft der letzten monat den Tüv neu bekommen hat. Die Reifen sind aber nur noch wegzuschmeissen (eierförmich gelaufen und Profil ungenügend).
Das sagte die Bosch werkstatt und der Tüv selbst später.Wäre das ein Grund den wagen abzugeben und sein geld zurück zu verlangen?
nicht dass ich das tuen möchte....ich frage das nur
Ich gehe davon aus, die Gewährleistung (Mängelhaftung) ist vertraglich ausgeschlossen?
Dann bleibt auch nur die arglistige Täuschung. Unterstellt es wäre ein Mangel (sicherheitsrelevant, daher wohl kein Verschleiß nach kurz zuvor bestandenem TÜV, Wertungsfrage, es gibt da ein Handbuch des Autokaufs von Reinking/Eggert, in welchem zu fast jedem denkbaren Mangel und weiteren mit dem Autokauf verbundenen Problemen die einschlägige Rechtsprechung ausgewertet und zitiert wird), was macht Dich glauben, dass der Käufer hiervon wusste? Glaubst Du, der Käufer hat neue Reifen draufgezogen, nachdem er durch den TÜV durch war? Könntest Du das beweisen?
Hast Du nach Mängeln gefragt? Und, genau so wichtig - könntest Du es notfalls beweisen?
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
@Djinnious: das hast du sehr gut erläutert.@hans: ich sag mal so: es weiß ja niemand, mit welchen rädern der golf letzten monat beim tüv war..können ja andere gewesen sein..
das wird nix.
langsam zeichet sich echt ein trend ab: logangun und ich sind
so😉Übrigens finde ich das von Edittion und Logangun geschriebene schon richtig ABER wenn ich einen Wagen mit fast nagelneuem TÜV kaufe dann weiss ich dass er absolut strassentauglich ist!
Dazu gehören solche reifen die der Tüv für in Ordnung hällt!
ALso reifen die Strassentauglich sind und nicht irgend welche abgefahrenen!!
Dann könnte er mir ja auch den Tüv Bericht vondem golf zeigen und mir einen Trabi vom 1970 verkaufen..weil wer sagt das dieser trabi beim tüv letztens war?!
ALso eigentlich sehe ich das der tüv ein monat alt her ist ...dann wette ich meine eier drauf das die reifen noch ok sein müssten.
Ist meine Logik wieder fürn eimer Eddi?
mehrmals bevor ich antworte, ihr sagtet noch:
WER sagt dass er mit diesen reifen beim tüv war?
Und was soll das heissen? das ich irgend welche uralten abgefahrenen gerkiegt habe??
Ja dann wäre das eine Arglige täuschung...vielleicht habe ich noch einen anderen motorbekommen und er ha noch einen verrosteten auspuff danach eingebaut bevor er mir den verkauft hat?
ja, fürn eimer..
der trabbi hat eine andere FIN als der golf..die steht ja auf dem tüv-bericht..
ein neuer tüv bedeutet in erster linie nur, dass das auto 2 jahre lang nicht zum tüv muss..
viele händler besorgen sich/dir tüv-plaketten, ohne dass ein prüfer das auto überhaupt/länger als 5 minuten gesehen hat..
wie gesagt: mit welchen reifen der beim tüv war, weißt du nicht..dem prüfer kann man daher schonmal keinen strick mehr draus drehen..
inwiefern man sagen könnte, der verkäufer hat dich wissentlich in gefahr gebracht, weil nach dem tüv offensichtlich altreifen montiert hat, sei dahingestellt..
ist das profil der reifen wirklich fertig? oder ist der mangel "nur" die unwucht? diese könnte ja auch vom langen stehen beim händler kommen..der tüv-prüfer schaut sich die reifen ja nur an..profil ausreichend, nicht porös, alles ok...er fährt ja nicht mit dem golf bevor er seinen segen gibt.