Arglistige Täuschung!? Eure Meinung........?
Hallo. Ich schreib hier zum ersten mal, also verzeiht mir falls ich es irgendwo falsch einstelle.😉
Nun zum Sachverhalt. Im April letzten Jahres hab ich meinen 97er Golf 3 Variant Syncro 2.0L verkauft. Die Kiste war für ein ehem. Notarzteinsatzfahrzeug eigentlich gut in Schuss und hatte nur 101tkm runter. Die Gewährleistung hab ich natürlich vertraglich ausgeschlossen. Neu AU und HU,4 tage vorm verkauf. So weit so gut. Ende September 09,kam ich nichts ahnend nach hause und hatte ein Einschreiben vom Käufer im Briefkasten. (Käufer wohnt 500m!!!!! weiter)😕 Er schrieb das er in einer Werkstatt war und jede Menge Mängel gefunden worden sind. Zum Beispiel: Bremsen vorn runter,Bremsen hinten runter,Spurstangenkopf, Keilriemen verschlissen,Bremsleitung angerostet und irgendwo hätte sich ein Rostloch am Unterboden aufgetan. Heute weis ich das es das übliche Problem,mit den Gummistopfen auf der Beifahrerseite ist. Jedenfalls wollte er rund 1000 Euro von mir!!!!!!! Ich hab natürlich zu erkennen gegeben das ich nicht zahle und er mich in Frieden lassen soll. Das hat den wohl arg gewurmt und er hat seinen Anwalt eingeschaltet. Der meldete sich im Dezember und meinte ich hätte arglistig getäuscht,da ich ja Kfz Mechaniker bin und mir die Mängel bekannt gewesen sein müssen. Das Beste ist aber die Rechnung der "Werkstatt" die mit im Brief war. Ein BAUBETRIEB hat die Kiste instandgesetzt obwohl die das garnicht dürfen (unerlaubte Handwerksausübung). Die Kosten sind sogar doppelt so hoch wie im mir zugesandten Kostenvoranschlag der "echten" Werkstatt. Ich hab natürlich wieder nicht gezahlt und jetzt hab ich ein Schreiben vom Gericht im Briefkasten. Es kommt also demnächst zur Verhandlung und dann wird sich zeigen wer "Recht" hat. Ich halte es jedenfalls für mega unverschämt. Wie schätzt ihr die Chancen des Käufers ein??????????
Beste Antwort im Thema
Sage dir kurz meine geschichte, aber soll nicht heissen dass du dir davon beispiel nehmen sollst.
Im jahr 2003 wollte ich meinen ersten wagen verkaufen.
Kamm einer zu mir, hat sich den wagen angeschaut, wollte den kaufen, hat angezahlt un dwollte den ne woche später abholen.
Am demselben tag hat mir ein bekannter erzählt das er dringend auto braucht und ich sagte dem...misst hättest du frühe rgesagt ich hab heute meinen verkauft.
Dann sagten wir so, das ich den einen käufer anrufe und den Kaufvertrag stoniere oder was auch immer und ihm die anzahlung zurückzahle.
"WAAAAS?? Nix da!! nie im leben!! ich komme nächste woche den wagen abholen tschüss!!" ....aufgelegt
Naja ich habe meinen wagen bekannten verkauft und dem einen seine anzahlung zurückgegeben.
Dann rief mich seine Anwälterin an und meinte ich muss ihrem mandanten den wagen verkaufen, ansonnsten gericht.
SO dann kamm paar wochen später einladung zu gericht.
Bin abernicht hingegangen weil ich mit einem kumpel saufen war.
bis heute ist nix weiteres gekommen...voll der witz ey
121 Antworten
Na was war das für ein ADAC Berater ??
Es gibt KEIN generelles Rückgaberecht für 14 Tage!!! Man kann generell nicht vom Kaufvertrag abstand nehmen.
Bei Geschäften unter privaten Verbrauchern gibt es keine Widerrufsrechte.
Es sei denn dieses hätte man zusätzlich im Vertrag noch aufgenommen.
Natürlich gilt dieses nicht in dem Fall der arglist.
Also nach 6 Monaten wird sich kein Richter den Schuh anziehen und darüber richten
ob der Schaden bereits bestand oder nicht.
Dieses könnte ggf. nur durch ein Gutachten von einem Sachverständigen belegt werden.
Zitat:
Original geschrieben von schraubenkopf
Also für mich hört sich das alles so an als hätte der Käufer Geld nötig !
Wenn Du einen aktuellen Kaufvertrag verwendet hast.... wie der vom ADAC
oder auch Mobile dann steht dort ein Haftungsausschluss drin.
Mal kurz : Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Früher war das mal gekauft wie gesehen aber dieser Satz schützt Dich heute nach
geltendem Recht nicht mehr.
Ja und? Du glaubst doch nicht im Ernst, daß man eine Grotte verkaufen kann indem man irgendwelche Phrasen in den Vertrag einbaut. Selbstverständlich genießt der Käufer auch "Schutz". Das soll nicht heißen, daß es beim hier diskutierten Auto um eine Grotte geht.
Zitat:
Original geschrieben von schraubenkopf
Er hat ein Gebrauchtfahrzeug gekauft. Dieses wurde kurz vor dem Verkauf Tüv geprüft.
Allein der Tüvbericht der ja eine Urkunde darstellt wird dich normal schon zu min. 50 % entlasten.
Das ist die eine Sicht der Dinge. Die andere ist: Verkauft wurde ein Auto mit TÜV, also verkehrssicher und fahrbereit aus Käufersicht. Das Auto würde aber kein TÜV bekommen, also wurde etwas verkauft, was nicht vorhanden ist. Daß der Käufer dafür nicht den kompletten Preis zahlen will ist hoffentlich verständlich. Andererseits ist der "Verschleiß" auch wieder im geringeren Kaufpreis wiederzufinden. Wie Du siehst ist alles eine Frage der Argumentation. Deshalb gibts ja auch so viele Urteile darüber. Wenn es so klar und einfach wäre, würde es kaum so viel Streß deshalb geben.
Zitat:
Original geschrieben von LC5L
Ja und? Du glaubst doch nicht im Ernst, daß man eine Grotte verkaufen kann indem man irgendwelche Phrasen in den Vertrag einbaut. Selbstverständlich genießt der Käufer auch "Schutz". Das soll nicht heißen, daß es beim hier diskutierten Auto um eine Grotte geht.Zitat:
Original geschrieben von schraubenkopf
Also für mich hört sich das alles so an als hätte der Käufer Geld nötig !
Wenn Du einen aktuellen Kaufvertrag verwendet hast.... wie der vom ADAC
oder auch Mobile dann steht dort ein Haftungsausschluss drin.
Mal kurz : Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Früher war das mal gekauft wie gesehen aber dieser Satz schützt Dich heute nach
geltendem Recht nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von LC5L
Das ist die eine Sicht der Dinge. Die andere ist: Verkauft wurde ein Auto mit TÜV, also verkehrssicher und fahrbereit aus Käufersicht. Das Auto würde aber kein TÜV bekommen, also wurde etwas verkauft, was nicht vorhanden ist. Daß der Käufer dafür nicht den kompletten Preis zahlen will ist hoffentlich verständlich. Anderenseits ist der "Verschleiß" auch wieder im geringeren Kaufpreis wiederzufinden. Wie Du siehst ist alles eine Frage der Argumentation. Deshalb gibts ja auch so viele Urteile darüber. Wenn es so klar und einfach wäre, würde es kaum so viel Streß deshalb geben.Zitat:
Original geschrieben von schraubenkopf
Er hat ein Gebrauchtfahrzeug gekauft. Dieses wurde kurz vor dem Verkauf Tüv geprüft.
Allein der Tüvbericht der ja eine Urkunde darstellt wird dich normal schon zu min. 50 % entlasten.
Also ich verstehe diese welt einfach nicht mehr... Der Typ hat 6 Monate VORHER etwas gekauft das tüv hatte! Wenn sich durch die zeit nichts am auto ändern würde, bräuchten wir alle NIE WIEDER zum Tüv! Wenn es vom band rollt hatt es diesen ja, also muss er den auch 6,12,24,48,200000 Monate später immer noch bekommen, sonst war es arglistige täuschung seitens vw, bmw oder wem auch immer. Also ich krieg da echt aussschlag wenn ich solche sachen höre! Dann soll er sich nen neuwagen mit werksgarantie kaufen!
Aber wundern würde mich bei dem justizsystem garnichts mehr...
Zitat:
Original geschrieben von LC5L
Ja und? Du glaubst doch nicht im Ernst, daß man eine Grotte verkaufen kann indem man irgendwelche Phrasen in den Vertrag einbaut. Selbstverständlich genießt der Käufer auch "Schutz". Das soll nicht heißen, daß es beim hier diskutierten Auto um eine Grotte geht.Zitat:
Original geschrieben von schraubenkopf
Also für mich hört sich das alles so an als hätte der Käufer Geld nötig !
Wenn Du einen aktuellen Kaufvertrag verwendet hast.... wie der vom ADAC
oder auch Mobile dann steht dort ein Haftungsausschluss drin.
Mal kurz : Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Früher war das mal gekauft wie gesehen aber dieser Satz schützt Dich heute nach
geltendem Recht nicht mehr.
Klar kann man nicht verkaufen was man will, meinte das auch nicht damit. Habe das jetzt nur auf diesen Fall bezogen.
Natürlich ist der Käuferschutz auch wichtig. Für arglist zieht sich halt jeder selbst den Schuh an wenn er meint er müsste das Risiko eingehen.
Zitat:
Original geschrieben von LC5L
Das ist die eine Sicht der Dinge. Die andere ist: Verkauft wurde ein Auto mit TÜV, also verkehrssicher und fahrbereit aus Käufersicht. Das Auto würde aber kein TÜV bekommen, also wurde etwas verkauft, was nicht vorhanden ist. Daß der Käufer dafür nicht den kompletten Preis zahlen will ist hoffentlich verständlich. Andererseits ist der "Verschleiß" auch wieder im geringeren Kaufpreis wiederzufinden. Wie Du siehst ist alles eine Frage der Argumentation. Deshalb gibts ja auch so viele Urteile darüber. Wenn es so klar und einfach wäre, würde es kaum so viel Streß deshalb geben.Zitat:
Original geschrieben von schraubenkopf
Er hat ein Gebrauchtfahrzeug gekauft. Dieses wurde kurz vor dem Verkauf Tüv geprüft.
Allein der Tüvbericht der ja eine Urkunde darstellt wird dich normal schon zu min. 50 % entlasten.
Na das siehst Du jetzt alles etwas aus der falschen Sicht.
Fakt ist grundsätzlich das der Zustand am Tag des Vertragabschluss zählt.
Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug laut Tüv Bericht (4 Tage vorher) ohne Mängel ! Dieses war zugleich eine Sicherheit für Käufer und Verkäufer.
Das das Fahrzeug zu dem jetzigen Zeitpunkt ggf. keinen Tüv mehr bekommen würde stellt aber keinen Vertragsbruch und erst recht keine arglist dar die es zulässt darüber zu urteilen das die Mängel bereits beim kauf vorhanden waren. Verschleißteile sind Verschleißteile. Nach 6 Monaten zu kommen und Geld haben zu wollen stellt sich schwer durchsetzbar dar.
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Vergesst nicht dieses Rostloch irgendwo am Beifahrersitz. Das das ni innerhalb 6 monaten verfault is klar.
Ich habs nur mal auf nem Foto gesehen und ist eindeutig von innen nach aussen durchgegammelt. Kann ich aber nicht sehen duch den Unterbodenschutz. Den Sitz und den Teppich bau ich natürlich auch nicht raus. Als ich gelernt hab war Röntgenblick auch noch kein Prüfungsfach. Vielleicht is das heute anders 😁
@ 1488
Das ist natürlich völliger schwachsinn das in diesem Fall und nach dieser Zeit noch von arglist und Sachmangel gesprochen wird.
Wie geschrieben. Grundsätzlich zählt der Zustand am Tag wo der Kaufvertrag geschlossen wurde.
Alle Verschleißteile die dann Monate später erst als anerkannter Mangel auftreten fallen zu lasten des Käufers solang es sich von seiten des Verkäufers nicht um arglist gehandelt hat.
Ausnahme besteht lediglich wenn eine zusätzliche Gewährleistung seitens des Verkäufers eingeräumt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Glader
Vergesst nicht dieses Rostloch irgendwo am Beifahrersitz. Das das ni innerhalb 6 monaten verfault is klar.
Ich habs nur mal auf nem Foto gesehen und ist eindeutig von innen nach aussen durchgegammelt. Kann ich aber nicht sehen duch den Unterbodenschutz. Den Sitz und den Teppich bau ich natürlich auch nicht raus. Als ich gelernt hab war Röntgenblick auch noch kein Prüfungsfach. Vielleicht is das heute anders 😁
Na aber wie Du siehst hat der Tüv es ja auch nicht gesehen.
Außerdem hatten wir noch nen harten Winter mit viel Streusalz.... *g*
Also ich sehe das so: Wenn sich das Fahrzeug bei Gefahrenübergang, für die ihm zugedachte Verwendung ohne Einschränkungen eignet, dann ist es frei von Mängeln. Die Gewährleistung wurde vertraglich ausgeschlossen und die gilt auch für Schwerstmängel die sich danach erst zeigen. Also wenn das Fahrzeug in der Mitte zerbricht nach nem halben Jahr, dann ist das nicht mein Bier, ausser ich wusste das es passiert.
Das ist ja echt heftig. Ich kauf doch kein altes Auto um es danach, auf kosten des Vorbesitzers reparieren zu lassen. Das hab ich ja noch nie gehört. Gekauft wie gesehen würd ich zu dem sagen.
Und die Sache mit dem Bauunternehmen ist ja auch der Hammer. Wenn das gar keine Werkstatt ist, hätte er die Rechnung auch vom Friseure erstellen lassen können. Oder vom Bäcker!!!
Solche Leute nerven einfach nur. Das kommt dabei raus wenn Leute ne Advocard und lange Weile haben.
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Also mir hat der ADAC berater gesagt als privatverkäufer/oder auch Händler muss mann in Deutschland EGAL was im kaufvertrag steht 14tage Das auto zurücknehmen müssen, auch ohne triftigen grund!!
(mal wieder) einen großen BULLSHIT zum mitnehmen..🙄
vor allem "egal was im KV steht" ist echt die krönung..
wieso wieder?
So hat mir der ADAC berater aber gesagt kappierst du das?
Er meinte viele wissen das nicht, aber so ist das in Deutschland das mann als privat person 14 tage gewährleistung geben muss oder wie das auch immer heisst.
Ich frage heute oder montag jemand anderen nochmal.
wieder: weil du öfter mal dummes zeug schreibst..
schwachsinn: weil die aussage einfach vollkommen falsch ist!!!!!!!!!!!!!!!
und was denn nun? gewährleistung, rücktrittsrecht..entscheide dich mal.
edit: mal ernsthaft, denkst du nicht, dass wenn das so wäre, es schon in jeder autosendung thematisiert worden wäre? tipps zum gebrauchtwagenkauf gibts im tv ja häufig..aber diesen wichtigen punkt lassen sie immer aus?? das weiß wohl keiner außer deinem adac-berater😉
🙄
ich habe noch nie dummes zeug geschrieben.
Und ich weiss nicht wie das genau heisst, auf jeden fall bis zu 14 tagen ist der verkäufer verpflichtet den wagen zurücknehmen zu müssen.
Wo ich meinen roten golf 3 verkauft hatte vor einem monat da habe ich mir beim ADAC filiale diesen kaufvertrag geholt.
Und dieses thema angeschprochen und er sagte mir das halt.
Wieso MEIN Adac berater, es könnte genau so gut von dir der berater sein.
Aber ich fahr jetzt dahin nochmal, bin wirklich neugerig wie die sache aussieht, dann frage ich in mener Kfz versicherung, wenn die das wissen.
ciao
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
ich habe noch nie dummes zeug geschrieben.
LoooooooooooooooooooooooL!!!!!
das wissen wir aber besser..
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Und ich weiss nicht wie das genau heisst, auf jeden fall bis zu 14 tagen ist der verkäufer verpflichtet den wagen zurücknehmen zu müssen.Wieso MEIN Adac berater, es könnte genau so gut von dir der berater sein.
wenn dem so wäre, wieso macht man dann adac-vorab-checks?? warum wird ständig vor "fallen beim gebrauchtwagenkauf" gewarnt? wenn das so wäre, dann könnte man doch blind jedes auto kaufen, in aller ruhe zu hause oder halt inner werke checken und bei nichtgefallen wieder zurückgeben..
1000e "ich bin beschissen worden, habe schrott gekauft"-threads hier würden nach dem ersten antwortpost enden..
nochmal: bis du wirklich so (ich sag mal nett) naiv zu glauben, dass nur dein adac-berater die gesetzeslage kennt und sonst scheinbar niemand anderes???
edit: und adac-berater? was? wer? wozu braucht man den? ich kann lesen und habe viele gesetzestexte zu hause..
was man von einem solchen berater hat, sieht man ja..