Arglistige Täuschung!? Eure Meinung........?
Hallo. Ich schreib hier zum ersten mal, also verzeiht mir falls ich es irgendwo falsch einstelle.😉
Nun zum Sachverhalt. Im April letzten Jahres hab ich meinen 97er Golf 3 Variant Syncro 2.0L verkauft. Die Kiste war für ein ehem. Notarzteinsatzfahrzeug eigentlich gut in Schuss und hatte nur 101tkm runter. Die Gewährleistung hab ich natürlich vertraglich ausgeschlossen. Neu AU und HU,4 tage vorm verkauf. So weit so gut. Ende September 09,kam ich nichts ahnend nach hause und hatte ein Einschreiben vom Käufer im Briefkasten. (Käufer wohnt 500m!!!!! weiter)😕 Er schrieb das er in einer Werkstatt war und jede Menge Mängel gefunden worden sind. Zum Beispiel: Bremsen vorn runter,Bremsen hinten runter,Spurstangenkopf, Keilriemen verschlissen,Bremsleitung angerostet und irgendwo hätte sich ein Rostloch am Unterboden aufgetan. Heute weis ich das es das übliche Problem,mit den Gummistopfen auf der Beifahrerseite ist. Jedenfalls wollte er rund 1000 Euro von mir!!!!!!! Ich hab natürlich zu erkennen gegeben das ich nicht zahle und er mich in Frieden lassen soll. Das hat den wohl arg gewurmt und er hat seinen Anwalt eingeschaltet. Der meldete sich im Dezember und meinte ich hätte arglistig getäuscht,da ich ja Kfz Mechaniker bin und mir die Mängel bekannt gewesen sein müssen. Das Beste ist aber die Rechnung der "Werkstatt" die mit im Brief war. Ein BAUBETRIEB hat die Kiste instandgesetzt obwohl die das garnicht dürfen (unerlaubte Handwerksausübung). Die Kosten sind sogar doppelt so hoch wie im mir zugesandten Kostenvoranschlag der "echten" Werkstatt. Ich hab natürlich wieder nicht gezahlt und jetzt hab ich ein Schreiben vom Gericht im Briefkasten. Es kommt also demnächst zur Verhandlung und dann wird sich zeigen wer "Recht" hat. Ich halte es jedenfalls für mega unverschämt. Wie schätzt ihr die Chancen des Käufers ein??????????
Beste Antwort im Thema
Sage dir kurz meine geschichte, aber soll nicht heissen dass du dir davon beispiel nehmen sollst.
Im jahr 2003 wollte ich meinen ersten wagen verkaufen.
Kamm einer zu mir, hat sich den wagen angeschaut, wollte den kaufen, hat angezahlt un dwollte den ne woche später abholen.
Am demselben tag hat mir ein bekannter erzählt das er dringend auto braucht und ich sagte dem...misst hättest du frühe rgesagt ich hab heute meinen verkauft.
Dann sagten wir so, das ich den einen käufer anrufe und den Kaufvertrag stoniere oder was auch immer und ihm die anzahlung zurückzahle.
"WAAAAS?? Nix da!! nie im leben!! ich komme nächste woche den wagen abholen tschüss!!" ....aufgelegt
Naja ich habe meinen wagen bekannten verkauft und dem einen seine anzahlung zurückgegeben.
Dann rief mich seine Anwälterin an und meinte ich muss ihrem mandanten den wagen verkaufen, ansonnsten gericht.
SO dann kamm paar wochen später einladung zu gericht.
Bin abernicht hingegangen weil ich mit einem kumpel saufen war.
bis heute ist nix weiteres gekommen...voll der witz ey
121 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rc 46 fi
aus meiner erfahrung ist es so wie der berühmte und viel zittierte satz schon sagt :
vor gericht und auf hoher see sind wir in gottes hand .ich würde in jedem fall mit meiner anwältin die sache angehen.
diese rechtsverdreher suchen nach einer chance sich zu profilieren und da kommen solch vermeindlich kleinen dinge gerade recht, vorallem wenn man ohne anwalt versucht zu seinem recht zu kommen.
wenn der richter dann dem anwalt und dessen argumetationskette wohlgesonen ist, hat man schlechte karten.wenn keine rechtschutzversicherung vorhanden ist, ist das schlecht, aber immer noch besser anwaltkosten zahlen,als eine verurteilung und schadensersatz etc. zu zahlen.
rc 46 fi 😎
Also Anwalt habe ich aber halt keine Rsv. Das Geld is mir auch garni so wichtig dabei. Is ja nur Papier. 😁 Mir geht es nur ums Prinzip. Ich hab auch schon jede Menge Mist gekauft und nochmal kräftig nachinvestiert. Aber so nen Zirkus hab ich noch nie veranstaltet. Es ist halt gebraucht.
Auch wenn Du 100% im Recht bist.Logik und Justiz sind Erzfeinde.
Nimm unbedingt einen Anwalt, möglichst Spezi Vertragsrecht.
Die Kosten muss sowieso der Verlierer zahlen. Plus Deine Auslagen.
Ohne anwaltlichen Beistand sind Deine Chancen nicht hoch.
MfG
Turbonix
Zitat:
Original geschrieben von turbonix
Auch wenn Du 100% im Recht bist.Logik und Justiz sind Erzfeinde.
so ein schwachsinn🙄
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Zitat:
Original geschrieben von turbonix
Auch wenn Du 100% im Recht bist.Logik und Justiz sind Erzfeinde.
Nimm unbedingt einen Anwalt, möglichst Spezi Vertragsrecht.
Die Kosten muss sowieso der Verlierer zahlen. Plus Deine Auslagen.
Ohne anwaltlichen Beistand sind Deine Chancen nicht hoch.
MfG
Turbonix
Also wenn dann einen der auf Kaufrecht spezialisiert ist 😛
Ich werd ja sehen was passiert. Wenn ich aber verliere werd ich in Zukunft kein Auto mehr verkaufen. Lieber zünd ich an 😁
hi,
wie man das auch immer finden mag,
man sollte folgendes grundsätzlich im auge behalten:
wenn sich ein anwalt eingeschaltet hat und man das auf gericht austragen möchte dann ist hier vorsicht geboten.
die haben sich sicherlich gedanken gemacht - eine strategie zurecht gelegt - um ihrer vorstellung von recht nachdruck zu verleihen.
mit anderen worten:
die haben sicher einen plan !
also wie so manche hier schreiben
"easy going" und "keinen kopf machen" halte ich für fatal.
in jedem fall solltest du einen anwalt haben der dich zu dieser sache berät und auf gericht vertritt.
----------------------------------------------------
hier einmal nur meine persöhnliche meinung
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ich denke das es für die gegenseite eine realistische chance auf sieg gibt. der wird von einem anwalt beraten und der wird schon einen grund haben warum er das vor gericht zieht - er sieht wohl eine chance.
mit bloßen wünschen und hoffnungen gehen die nicht vor gericht - soviel sollte klar sein.
ich rate dir sehr dringend: nimm dir einen anwalt dazu.
würde mich freuen wenn wir weiter von der sache hören.
mfg
loomi
Zitat:
Original geschrieben von Loomi
hi,wie man das auch immer finden mag,
man sollte folgendes grundsätzlich im auge behalten:wenn sich ein anwalt eingeschaltet hat und man das auf gericht austragen möchte dann ist hier vorsicht geboten.
die haben sich sicherlich gedanken gemacht - eine strategie zurecht gelegt - um ihrer vorstellung von recht nachdruck zu verleihen.
mit anderen worten:
die haben sicher einen plan !also wie so manche hier schreiben
"easy going" und "keinen kopf machen" halte ich für fatal.in jedem fall solltest du einen anwalt haben der dich zu dieser sache berät und auf gericht vertritt.
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hier einmal nur meine persöhnliche meinung
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ich denke das es für die gegenseite eine realistische chance auf sieg gibt. der wird von einem anwalt beraten und der wird schon einen grund haben warum er das vor gericht zieht - er sieht wohl eine chance.
mit bloßen wünschen und hoffnungen gehen die nicht vor gericht - soviel sollte klar sein.
ich rate dir sehr dringend: nimm dir einen anwalt dazu.würde mich freuen wenn wir weiter von der sache hören.
mfg
loomi
Du scheinst aber zu vergessen das ich ne neue Hu ohne Mängel erhalten habe,4 Tage vorm Verkauf.
Das sollte als Beweis genügen.Die müssen mir beweisen das ich irgendwas wusste. Mit bloßen Mutmaßungen geht das aber nicht. Und warum die vor Gericht gehen kann ich dir genau sagen. Dem Anwalt ist es egal ob er gewinnt oder verliert. Sein Geld bekommt er in jedem Fall. Und der Käufer ist mir bekannt und ich weis das er ein übelster Streithammel is. Ich bin nicht der erste der verklagt wird vom dem.
ich möchte die sache nicht werten aber nochmals darauf hinweisen:
augen auf beim eierkauf...
du wärst nicht der erste vor gericht der eine böse überraschung erlebt und davor schützt meiner meinung nach nur ein anwalt.
zur not auch eine anwältin 😉
mfg
loomi
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Glader
Du scheinst aber zu vergessen das ich ne neue Hu ohne Mängel erhalten habe,4 Tage vorm Verkauf.
Das sollte als Beweis genügen.Die müssen mir beweisen das ich irgendwas wusste. Mit bloßen Mutmaßungen geht das aber nicht. Und warum die vor Gericht gehen kann ich dir genau sagen. Dem Anwalt ist es egal ob er gewinnt oder verliert. Sein Geld bekommt er in jedem Fall. Und der Käufer ist mir bekannt und ich weis das er ein übelster Streithammel is. Ich bin nicht der erste der verklagt wird vom dem.
Genau diese HU kann dich in die Shice reinreiten, wenn der Käufer daraus irgendwelche Schlüsse auf den Zustand des Fahrzeugs zieht oder die Mehrheit der Käufer das machen würde usw.
Wenn die beim TÜV geschlafen haben hast Du vielleicht einen Anspruch ggü denen, der Kaufvertrag ist aber eine ganz andere Baustelle. An Deiner Stelle würde ich unbedingt das damalige Inserat aufheben. Worte wie Top-Zustand, fahrbereit usw. können ein schöner Boomerang werden.
Hier wird das Ganz gut allg. erklärt, ab dem Punkt Kaufvertrag: http://www.ratgeberrecht.eu/vertrag-aufsaetze/gebrauchtwagenkauf.html
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Sage dir kurz meine geschichte, aber soll nicht heissen dass du dir davon beispiel nehmen sollst.Im jahr 2003 wollte ich meinen ersten wagen verkaufen.
Kamm einer zu mir, hat sich den wagen angeschaut, wollte den kaufen, hat angezahlt un dwollte den ne woche später abholen.Am demselben tag hat mir ein bekannter erzählt das er dringend auto braucht und ich sagte dem...misst hättest du frühe rgesagt ich hab heute meinen verkauft.
Dann sagten wir so, das ich den einen käufer anrufe und den Kaufvertrag stoniere oder was auch immer und ihm die anzahlung zurückzahle."WAAAAS?? Nix da!! nie im leben!! ich komme nächste woche den wagen abholen tschüss!!" ....aufgelegt
Naja ich habe meinen wagen bekannten verkauft und dem einen seine anzahlung zurückgegeben.Dann rief mich seine Anwälterin an und meinte ich muss ihrem mandanten den wagen verkaufen, ansonnsten gericht.
SO dann kamm paar wochen später einladung zu gericht.
Bin abernicht hingegangen weil ich mit einem kumpel saufen war.
bis heute ist nix weiteres gekommen...voll der witz ey
Du solltest Dir auch mal den passenden Punkt durchlesen. Mit Deiner Nummer wärst Du gnadenlos abgesoffen vor Gericht und ggf. noch schadenersatzpflichtig, wenn es etwas schriftliches gegeben hätte
Zitat:
Original geschrieben von Loomi
ich möchte die sache nicht werten aber nochmals darauf hinweisen:
augen auf beim eierkauf...du wärst nicht der erste vor gericht der eine böse überraschung erlebt und davor schützt meiner meinung nach nur ein anwalt.
zur not auch eine anwältin 😉mfg
loomi
Ich hab doch einen Anwalt. Der meint das es Käse is was die wollen. Wie aber die Gerichte entscheiden steht in den Sternen und ich werd sicher nicht Siegesgewiss da antreten. Ich hab aber jede Menge Fakten zusammen getragen die den Kläger äusserst unglaubwürdig erscheinen lassen. Wie z.B. das er Schwarzarbeit (im Baubetrieb gemacht mit Rechnung) vergibt um den Wagen instandsetzen zu lassen. Ob es das Gericht interessiert weis ich nicht aber lustig finden die es sicher auch nicht,da er mir schrieb das nur eine Fachwerkstatt den Wagen machen sollte.
JA ok Leute. meine Geschichte scheint wirklich nicht viel mit diesem Fall zu tun haben.
Ich würde aber trotzdem die geschichte vollständig und zu ende erzählen.
ALso der Käufer der für meinen wagen angezahlt hat wollte den wagen ja unbedingt haben.
Aber zwischenzeitlich habe ich ihn an meinen Bekannten verkauft und die anzahlung zurück überwiesen.
Seine Anwelterin rief mich an das ich den wagen doch an seinen mandenten verkaufen soll.
DANACH nen halben monat später bekamm ich rechnung: er hat sich einen TEUREREN wagen irgend wo geholt UND der wagen kostete so um die 400€ mehr als meiner.
DIESE differenz zu meinem wagen musste ich ihm auszahlen PLUS benzinkosten um dorthin zu kommen.
Ja ich habe nicht bezahlt und drauf gepisst.
Dann bekamm ich die einladung zum Gericht, zu der ich nicht gegangenn bin.
thx für zuhören😉
aus meiner erfahrung mit anwälten ud gerichten heraus würde ich dringend zu einem eigenen anwalt raten.
wie bereits dargelegt hat die gegenseite ( anklagende seite ) einennplan ausgehekt um dir eine verurteilung vom gericht verabreichen zu lassen.
easy going / mach dir keinen kopf usw. vor gericht - halte ich für leichtsinnig / fahrlässig.
auch wenn geld für dich nur papier ist, ein urteil zu deinen ungunsten hängt dir dein leben lang nach - und bei nächster gelegenheit holt es dich wieder ein.
wie geschrieben ist meine erfahrung - keine endgültige rechtsberatung oder ähnliches.
jeder ist seines eignen glückes schmied.
gib mallaut wie das ausgegangen ist.
rc 46 fi 😎
Ich denke es gibt so viele Ansichten und Meinungen,das man sich darin wahnsinnig verrennen kann. Interessant ist aber das noch keiner eine Meinung geäußert hat, wie man denn beweisen will das ich von ner rostigen Bremsleitung und nem Loch im Unterboden wusste. Das is ja von innen nach aussen geschehen. Keiner kann von mir verlangen, nur aufgrund meines Berufes wie ein Händler zu untersuchen. Dafür war der Prüfer der DEKRA da. Und was in nem halben Jahr geschehen kann weis niemand.......
Also für mich hört sich das alles so an als hätte der Käufer Geld nötig !
Wenn Du einen aktuellen Kaufvertrag verwendet hast.... wie der vom ADAC
oder auch Mobile dann steht dort ein Haftungsausschluss drin.
Mal kurz : Verkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Früher war das mal gekauft wie gesehen aber dieser Satz schützt Dich heute nach
geltendem Recht nicht mehr.
Er hat ein Gebrauchtfahrzeug gekauft. Dieses wurde kurz vor dem Verkauf Tüv geprüft.
Allein der Tüvbericht der ja eine Urkunde darstellt wird dich normal schon zu min. 50 % entlasten. Er ist Monate lang damit rum gefahren. Ist in dieser Zeit etwa kein Verschleiß aufgetreten ??
Plötzlich sind sämtliche Verschleißteile defekt und er fordert von dir Geld.
Also sowas bringt normal auch jeden Richter zum LÄCHELN !
Ich denke das der Anwalt des Käufers sein Ziel auf einen Vergleich ausgelegt hat.
Davon wird Dir aber denke ich auch mal Dein Anwalt abraten.
Die Beweislage des Käufers ist da zu schwammig.
Wie man ja kennt : Im Zweifel für den Angeklagten !
Für mich ist das ganze nur ein Witz.
Wenn Du uns da nicht das ein oder andere verheimlicht haben solltest dann geht der Prozess
max. 15 Min. und Du gehst mit nem Lachen aus dem Gericht.
VIEL ERFOLG !!!
Zitat:
wie bereits dargelegt hat die gegenseite ( anklagende seite ) einennplan ausgehekt um dir eine verurteilung vom gericht verabreichen zu lassen.
easy going / mach dir keinen kopf usw. vor gericht - halte ich für leichtsinnig / fahrlässig.
Momentmal! Wäre das nicht möglich das der Anwalt von dem kläger seinen Mandanten vertritt wissend das die klage absolut KEINE Chance vom Gericht hat?
Vielleicht denkt er sich:
"prima ein kunde bringt schön geld, ok ich vertrete den mal, schöner blödmann, aber was solls geld ist geld"
Also mir hat der ADAC berater gesagt als privatverkäufer/oder auch Händler muss mann in Deutschland EGAL was im kaufvertrag steht 14tage Das auto zurücknehmen müssen, auch ohne triftigen grund!!
Nach dieser zeit nicht mehr, da muss mann sich mit anwälten rumschlagen und triftge gründe haben...aber nach 6 monaten ?!