Arglistige Täuschung!? Eure Meinung........?
Hallo. Ich schreib hier zum ersten mal, also verzeiht mir falls ich es irgendwo falsch einstelle.😉
Nun zum Sachverhalt. Im April letzten Jahres hab ich meinen 97er Golf 3 Variant Syncro 2.0L verkauft. Die Kiste war für ein ehem. Notarzteinsatzfahrzeug eigentlich gut in Schuss und hatte nur 101tkm runter. Die Gewährleistung hab ich natürlich vertraglich ausgeschlossen. Neu AU und HU,4 tage vorm verkauf. So weit so gut. Ende September 09,kam ich nichts ahnend nach hause und hatte ein Einschreiben vom Käufer im Briefkasten. (Käufer wohnt 500m!!!!! weiter)😕 Er schrieb das er in einer Werkstatt war und jede Menge Mängel gefunden worden sind. Zum Beispiel: Bremsen vorn runter,Bremsen hinten runter,Spurstangenkopf, Keilriemen verschlissen,Bremsleitung angerostet und irgendwo hätte sich ein Rostloch am Unterboden aufgetan. Heute weis ich das es das übliche Problem,mit den Gummistopfen auf der Beifahrerseite ist. Jedenfalls wollte er rund 1000 Euro von mir!!!!!!! Ich hab natürlich zu erkennen gegeben das ich nicht zahle und er mich in Frieden lassen soll. Das hat den wohl arg gewurmt und er hat seinen Anwalt eingeschaltet. Der meldete sich im Dezember und meinte ich hätte arglistig getäuscht,da ich ja Kfz Mechaniker bin und mir die Mängel bekannt gewesen sein müssen. Das Beste ist aber die Rechnung der "Werkstatt" die mit im Brief war. Ein BAUBETRIEB hat die Kiste instandgesetzt obwohl die das garnicht dürfen (unerlaubte Handwerksausübung). Die Kosten sind sogar doppelt so hoch wie im mir zugesandten Kostenvoranschlag der "echten" Werkstatt. Ich hab natürlich wieder nicht gezahlt und jetzt hab ich ein Schreiben vom Gericht im Briefkasten. Es kommt also demnächst zur Verhandlung und dann wird sich zeigen wer "Recht" hat. Ich halte es jedenfalls für mega unverschämt. Wie schätzt ihr die Chancen des Käufers ein??????????
Beste Antwort im Thema
Sage dir kurz meine geschichte, aber soll nicht heissen dass du dir davon beispiel nehmen sollst.
Im jahr 2003 wollte ich meinen ersten wagen verkaufen.
Kamm einer zu mir, hat sich den wagen angeschaut, wollte den kaufen, hat angezahlt un dwollte den ne woche später abholen.
Am demselben tag hat mir ein bekannter erzählt das er dringend auto braucht und ich sagte dem...misst hättest du frühe rgesagt ich hab heute meinen verkauft.
Dann sagten wir so, das ich den einen käufer anrufe und den Kaufvertrag stoniere oder was auch immer und ihm die anzahlung zurückzahle.
"WAAAAS?? Nix da!! nie im leben!! ich komme nächste woche den wagen abholen tschüss!!" ....aufgelegt
Naja ich habe meinen wagen bekannten verkauft und dem einen seine anzahlung zurückgegeben.
Dann rief mich seine Anwälterin an und meinte ich muss ihrem mandanten den wagen verkaufen, ansonnsten gericht.
SO dann kamm paar wochen später einladung zu gericht.
Bin abernicht hingegangen weil ich mit einem kumpel saufen war.
bis heute ist nix weiteres gekommen...voll der witz ey
121 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Glader
und das hat jetzt was mit meinem Fall zu tun? 🙄Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Sage dir kurz meine geschichte, aber soll nicht heissen dass du dir davon beispiel nehmen sollst.Im jahr 2003 wollte ich meinen ersten wagen verkaufen.
Kamm einer zu mir, hat sich den wagen angeschaut, wollte den kaufen, hat angezahlt un dwollte den ne woche später abholen.Am demselben tag hat mir ein bekannter erzählt das er dringend auto braucht und ich sagte dem...misst hättest du frühe rgesagt ich hab heute meinen verkauft.
Dann sagten wir so, das ich den einen käufer anrufe und den Kaufvertrag stoniere oder was auch immer und ihm die anzahlung zurückzahle."WAAAAS?? Nix da!! nie im leben!! ich komme nächste woche den wagen abholen tschüss!!" ....aufgelegt
Naja ich habe meinen wagen bekannten verkauft und dem einen seine anzahlung zurückgegeben.Dann rief mich seine Anwälterin an und meinte ich muss ihrem mandanten den wagen verkaufen, ansonnsten gericht.
SO dann kamm paar wochen später einladung zu gericht.
Bin abernicht hingegangen weil ich mit einem kumpel saufen war.
bis heute ist nix weiteres gekommen...voll der witz ey
Weniger saufen!
der sache würde ich gelassen entgegen sehen !!!! läääääächerlich !!!!! was wollen sie machen, die polizei holen ???😁😁😁😁😁😁😁
mfg tobias !!!!🙂
Zitat:
Original geschrieben von T4-eltorro79
der sache würde ich gelassen entgegen sehen !!!! läääääächerlich !!!!! was wollen sie machen, die polizei holen ???😁😁😁😁😁😁😁mfg tobias !!!!🙂
Ich nehm jedenfalls nen Lolli mit zur Verhandlung,falls der einen nötig hat danach 😁
Zitat:
und das hat jetzt was mit meinem Fall zu tun? 🙄
Vielleicht ein wenig, jedenfalls zu der Gerichtsverhandlung würde ich schon gehen
Ähnliche Themen
Hallo,
der Käufer wirft dir arglistige Täuschung vor, richtig ? Dann steht er in der Pflicht dies zu beweisen. Wenn du KFZ Mechaniker bist hast du im Gegensatz zum Käufer mehr Sachkenntnis, unabhängig davon ob du Privat oder Gewerbetreibender bist. Das ist leider erstmal schlecht !
Du hast aber die Belege über die HU die dir Bescheinigen, dass der Wagen zu dem Zeitpunkt für den Straßenverkehr tauglich war.
Verträge sind bei arglistiger Täuschung NICHT NICHTIG. Verträge sind bei arglistiger Täuschung ANFECHTBAR. Und bei Anfechtbarkeit spielen auch Fristen eine Rolle, es sollte (!) also hier auch auf den Zeitraum ankommen. Bei Entscheidungen vor Gericht kommt es häufig auf den Einzelfall an, und daher kann ich persönlich überhaupt nicht Einschätzen was kommen wird.
Er hat den Wagen auf einem Bauhof reparieren lassen, der kein eingetragener KFZ Handwerksbetrieb ist ? Das Interessiert a) das Gericht und b) auch sicherlich die Innung/Kammer. Die Preise sind doppelt so hoch wie Ortsüblich (darauf kommt es an!) ? Dann ist dies ein Wuchergeschäft (verstoß gegen die guten Sitten). Auch noch ein Argument zu deinen Gunsten. Würde auch von dir aus keinen Kaufpreiserlass anbieten, das kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Den Termin bei Gericht würde ich persönlich auf jeden Fall wahrnehmen. Und zwar nicht provukant mit Jogginghose und Lolli im Mund und großen Mundwerk, sondern ehrlich, höflich, sympatisch und Sachlich. Der Mensch denkt nicht objektiv sondern subjektiv, auch Richter 😉
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Vielleicht ein wenig, jedenfalls zu der Gerichtsverhandlung würde ich schon gehenZitat:
und das hat jetzt was mit meinem Fall zu tun? 🙄
Na das is selbstverständlich. Ich will ja meine Meinung auch mal loswerden und mich ni ständig als Betrüger hinstellen lassen von denen.
Zitat:
Original geschrieben von Tillamook
Hallo,der Käufer wirft dir arglistige Täuschung vor, richtig ? Dann steht er in der Pflicht dies zu beweisen. Wenn du KFZ Mechaniker bist hast du im Gegensatz zum Käufer mehr Sachkenntnis, unabhängig davon ob du Privat oder Gewerbetreibender bist. Das ist leider erstmal schlecht !
Du hast aber die Belege über die HU die dir Bescheinigen, dass der Wagen zu dem Zeitpunkt für den Straßenverkehr tauglich war.Verträge sind bei arglistiger Täuschung NICHT NICHTIG. Verträge sind bei arglistiger Täuschung ANFECHTBAR. Und bei Anfechtbarkeit spielen auch Fristen eine Rolle, es sollte (!) also hier auch auf den Zeitraum ankommen. Bei Entscheidungen vor Gericht kommt es häufig auf den Einzelfall an, und daher kann ich persönlich überhaupt nicht Einschätzen was kommen wird.
Er hat den Wagen auf einem Bauhof reparieren lassen, der kein eingetragener KFZ Handwerksbetrieb ist ? Das Interessiert a) das Gericht und b) auch sicherlich die Innung/Kammer. Die Preise sind doppelt so hoch wie Ortsüblich (darauf kommt es an!) ? Dann ist dies ein Wuchergeschäft (verstoß gegen die guten Sitten). Auch noch ein Argument zu deinen Gunsten. Würde auch von dir aus keinen Kaufpreiserlass anbieten, das kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Den Termin bei Gericht würde ich persönlich auf jeden Fall wahrnehmen. Und zwar nicht provukant mit Jogginghose und Lolli im Mund und großen Mundwerk, sondern ehrlich, höflich, sympatisch und Sachlich. Der Mensch denkt nicht objektiv sondern subjektiv, auch Richter 😉
Das ist alles richtig was du sagst. Das mit dem Lolli war doch nur im übertragenen Sinne. Und mich ordentlich benehmen tu ich immer. Sicher hab ich als Mechaniker eine erhöhte Sachkunde aber den Mechaniker zeigst du mir, der ein halbes Jahr in die Zukunft schauen kann........
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Glader
Sicher hab ich als Mechaniker eine erhöhte Sachkunde aber den Mechaniker zeigst du mir, der ein halbes Jahr in die Zukunft schauen kann........
Vollkommen richtig. 🙂
Nur sind die Juristen keine Handwerker wie wir beide, die technische Sachverhalte einschätzen können (bzw auch nicht können). Versuche wie ein Jurist zu denken und argumentiere Sinngemäß: Das Auto war zum
Gefahrenübergangfür den Straßengebrauch zugelassen. Das war deine Persönliche, aber
auch die objektive Einschätzung eines Sachverständigen(TÜV). Das spricht für dich!
hau dem typen zur begrüßung in seine aok-kastanietten dann hat er wenigstens einen grund dich zu verklagen !!! 😁
mfg tobias !!!!!🙂
Zitat:
Original geschrieben von wvn
@ Mr.Gladerwar es Dein Wagen, der die letzten zwei Jahre privat auf Dich angemeldet war?
Ja war er. Jetzt erzähl mir aber nicht das ich deswegen alles wissen muss was in Zukunft damit passiert. Da würde ich bei einem Automobilhersteller sitzen und Millionen verdienen.
Zitat:
Original geschrieben von Tillamook
Vollkommen richtig. 🙂Zitat:
Original geschrieben von Mr.Glader
Sicher hab ich als Mechaniker eine erhöhte Sachkunde aber den Mechaniker zeigst du mir, der ein halbes Jahr in die Zukunft schauen kann........
Nur sind die Juristen keine Handwerker wie wir beide, die technische Sachverhalte einschätzen können (bzw auch nicht können). Versuche wie ein Jurist zu denken und argumentiere Sinngemäß: Das Auto war zum Gefahrenübergang für den Straßengebrauch zugelassen. Das war deine Persönliche, aber auch die objektive Einschätzung eines Sachverständigen (TÜV). Das spricht für dich!
Genau das hat ich auch vor. Ich sehe das Thema ist nicht neu für dich. Deshalb kommen auch qualifizierte Antworten.
hi, der käufer hat ganz schlechte karten. das ding wird vom gericht abgeschmettert, mach dir keinen kopf. ich denke man will dich nur abzocken.
aus meiner erfahrung ist es so wie der berühmte und viel zittierte satz schon sagt :
vor gericht und auf hoher see sind wir in gottes hand .
ich würde in jedem fall mit meiner anwältin die sache angehen.
diese rechtsverdreher suchen nach einer chance sich zu profilieren und da kommen solch vermeindlich kleinen dinge gerade recht, vorallem wenn man ohne anwalt versucht zu seinem recht zu kommen.
wenn der richter dann dem anwalt und dessen argumetationskette wohlgesonen ist, hat man schlechte karten.
wenn keine rechtschutzversicherung vorhanden ist, ist das schlecht, aber immer noch besser anwaltkosten zahlen,als eine verurteilung und schadensersatz etc. zu zahlen.
rc 46 fi 😎