Arbeitgeber will Selbstbeteiligung
Hallo
Vor ein paar Wochen hatt ich mit Einen Lkw einen Auffahrunfall , an den ich Schuld war .Da der Schaden eher gering war u auch kein Personenschaden entstand , einigten wir uns darauf , nich die Polizei zu holen . Wir tauschten also unsere Personalien aus u ich meldete meinen Arbeitgeber den Unfall.Vorgestern erhielt ich dann ein schreiben meiner Firma , in dem mir mitgeteilt wurde , daß der Schaden von der Versicherung ruguliert wird , der Ag sich aber vorbehält mich materiell zur Verantwortung zu ziehen . Und das nur weil ich nich die Polizei geholt habe ! Mich würde jetzt mal interessieren, was ihr davon hält !
Vielen Dank im voraus ??
Beste Antwort im Thema
Ganz ehrlich - mal eine andere Sichtweise:
Wenn Dich Dein AG wegen 300/500€ SB in der Form angeht, dann scheint er nicht viel Wert auf Dich zu legen.
So geht man in einem langfristigen Arrangement nicht miteinander um.
Du solltest Dir vielmehr Gedanken darum machen, ob die Arbeitsstelle noch für Dich die Richtige ist.
42 Antworten
Ich halte es für legitim, solch einen Brief zu schreiben. Unter Vorbehalt heißt nicht dass er auch davon Gebrauch macht....😉
Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, daß geringer Sachschaden und fehlender Personenschaden keine Gründe sind, die Polizei bei einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug nicht hinzuzuziehen.
In Regress kann man Dich nur nehmen, wenn Dir Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das ist abereher unwahrscheinlich. Falls das wirklich Thema wird, hilft Dir ein dezenter Hinweis darauf und notfalls auch ein Anwalt
Wenn Du wissen willst, ob es legal ist, dann frag einen rechtsverbindlich einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung Arbeitsrecht. Ich sage, es ist illegal. Schreiben kann der AG erstmal alles. Er kann auch schreiben, da Du den Unfall herbei geführt hat, hacke ich Dir jetzt Deinen Fuß ab. Ist aber rechtlich unwirksam.
Der Arbeitgeber darf einwas: Wenn man Ausschuss produziert hat, die Arbeitszeit unentgeltlich nachfordern für die Zeit für die Herstellung des (Neu-) Teils. Mehr nicht. Das Material muss er bezahlen und alles andere. Alles was Kosten sind die irgendwie entstehen, weil man während der Arbeit etwas "unschönes" angestellt hat, muss der AG tragen und darf nichts auf den AN abwälzen. Ist bei einer Bürokauffrau bis zum angestellten Chefarzt in einem Krankenhaus gleich. (Nur bei vorsätzlicher Tat hat der AG Regressansprüche) Und bei einem Unfall ist das auch so. Die Gefahr muss der AG versichern. Tut er das zweifelhaft kostengünstiger, trägt der das Risiko. Zumal ist dies Wettbewerbsverzerrend und kann zu einer Abmahnung durch die Gewerbeaufsicht führen. War einmal strittig, gibt eine Urteil:
Urteil: http://openjur.de/u/630410.html
Redaktioneller Beitrag: http://www.faz.net/.../...all-mit-dem-dienstwagen-zahlen-12131247.html
Ob Du nun die Polizei geholt hättest oder nicht, macht ja an dem Schaden nun keinen Unterschied. Obwohl Du tatsächlich die Pflicht hättest, die Polizei anzufordern, da es sich nicht um Dein Fahrzeug handelte. Ist bei Leasingfahrzeugen und Firmenfahrzeugen immer so. Dies dient aber nur dem Protokoll. Hieraus könnte arbeitsrechtlich eine Abmahnung erfolgen.
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Ganz ehrlich - mal eine andere Sichtweise:
Wenn Dich Dein AG wegen 300/500€ SB in der Form angeht, dann scheint er nicht viel Wert auf Dich zu legen.
So geht man in einem langfristigen Arrangement nicht miteinander um.
Du solltest Dir vielmehr Gedanken darum machen, ob die Arbeitsstelle noch für Dich die Richtige ist.
Hat das Fahrzeug, das du geführt hast, einen Schaden davongetragen?
Ich hatte damals, vor ca. 15 Jahren, diesen Passus auch im Arbeitsvertrag: Bei jedem Unfall egal ob verschuldet oder nicht ist grundsätzlich die Polizei hinzu zu ziehen, wenn nicht haftet der AN für Zahlungsdifferenzen.
Ja danke erstmal für die schnellen Antworten .
Ich denke ja auch ,daß ich da nich allzuviel zu befürchten habe. Somal der Schrieb voller Ungereimtheiten is u ich die Firma auch so kenne , daß Recht an ihre Interessen kreativ anzupassen !Und ja für die sind wir nur Nummern , die mann austauschen kann !??
Entscheidend wird u.a. sein, ob der Unfall grobfahrlässig verursacht wurde.
Leichte Fahrlässigkeit geht immer zulasten des Arbeitgebers.
O.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 26. Dezember 2015 um 16:34:57 Uhr:
Ganz ehrlich - mal eine andere Sichtweise:
Wenn Dich Dein AG wegen 300/500€ SB in der Form angeht, dann scheint er nicht viel Wert auf Dich zu legen.
So geht man in einem langfristigen Arrangement nicht miteinander um.
Du solltest Dir vielmehr Gedanken darum machen, ob die Arbeitsstelle noch für Dich die Richtige ist.
Trägt zwar nicht zur Sache bei.
Aber die Wörter >Menschenkenntnisse und Mitarbeiterführung< sind für 99 % der Arbeitgeber Fremdworte!!
Nein am Lkw is überhaupt nichts zu sehen , is ein Baufahrzeug und hatt eine massive Stoßstange .Na u Fahrlässigkeit kann mann meines Erachtens auch ausschließen.
Zitat:
@kattmajo73 schrieb am 26. Dezember 2015 um 19:18:44 Uhr:
Nein am Lkw is überhaupt nichts zu sehen , is ein Baufahrzeug und hatt eine massive Stoßstange .Na u Fahrlässigkeit kann mann meines Erachtens auch ausschließen.
Falls an Deinem Fahrzeug ein Schaden vorhanden gewesen wäre, könnte sich aus dem Arbeitsvertrag eine andere Regelung ergeben. Bei einem Haftpflichtschaden hat Dein Arbeitgeber in dieser Richtung keine Chance, da der Versicherer und nicht er eintrittspflichtig ist. Und der Versicherer schreibt keinesfalls die Einschaltung der Polizei vor. Falls Dein AG eine KH-Selbstbeteiligung vereinbart hat und er den Schaden nun selbst übernehmen muss, ist das dessen Bier, nicht Deines. Einfach abhaken und über Weihnachten freuen.
Danke werde ich tun !Was man von der Bude halten darf , zeigt ja schon die Tatsache , daß ich am 24 12 diesen Wisch bekommen habe ! PS mit dem Zusatz (Frohe Weihnachten )!!!
Hallo ins Forum,
unabhängig davon, dass der Termin echt mies ist und zeigt, dass der Arbeitgeber bei dem Thema Mitarbeiterzufriedenheit nicht aufgepasst hat, kann sich ein Anspruch ergeben. Dies hängt vor allem an den gesamten Regelungen (Arbeitsvertrag, Anweisungen, Betriebsvereinbarungen etc.).
Steht da drin, dass immer die Polizei hinzuziehen ist, dann muss man dies machen (ich hab', wenn Dienstfahrzeuge (und daher noch weitere Gründe aus dem Pflichtversicherungsrecht) fahre auch diese Vorgabe). Wenn's unterbleibt, hat man einen Pflichtverstoß, der den Arbeitgeber zum Regress berechtigt. Dabei ist aber entscheidend, dass durch die Pflichtverletzung der Schaden entstanden oder erhöht wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, kommt auch nix bei raus. Dann kann es auch noch Regelungen geben, dass bei Unfällen (auch wenn alle Regelungen eingehalten wurden) standardmäßig eine Regressprüfung gemacht wird (diese hab' ich z.B. auch), wobei dann das Haftungsmaß (einfache oder grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz) wieder eine entscheidende Rolle spielt.
Von daher kann man pauschal ohne Kenntnisse der gesamten Umstände nicht sagen, ob dies in Ordnung ist.
Viele Grüße
Peter