Arbeitgeber will Selbstbeteiligung

Hallo
Vor ein paar Wochen hatt ich mit Einen Lkw einen Auffahrunfall , an den ich Schuld war .Da der Schaden eher gering war u auch kein Personenschaden entstand , einigten wir uns darauf , nich die Polizei zu holen . Wir tauschten also unsere Personalien aus u ich meldete meinen Arbeitgeber den Unfall.Vorgestern erhielt ich dann ein schreiben meiner Firma , in dem mir mitgeteilt wurde , daß der Schaden von der Versicherung ruguliert wird , der Ag sich aber vorbehält mich materiell zur Verantwortung zu ziehen . Und das nur weil ich nich die Polizei geholt habe ! Mich würde jetzt mal interessieren, was ihr davon hält !
Vielen Dank im voraus ??

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Ganz ehrlich - mal eine andere Sichtweise:
Wenn Dich Dein AG wegen 300/500€ SB in der Form angeht, dann scheint er nicht viel Wert auf Dich zu legen.
So geht man in einem langfristigen Arrangement nicht miteinander um.
Du solltest Dir vielmehr Gedanken darum machen, ob die Arbeitsstelle noch für Dich die Richtige ist.

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Dezember 2015 um 13:43:18 Uhr:


Also dann lies Dir doch einmal bitte § 2 (2) der KfzPflVV durch. Das kannst Du nämlich nicht gemacht haben.

Und du mal bisschen weiter:

"Von der Versicherung kann die Haftung nur ausgeschlossen werden 1.

für Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden;" - §4

Eine mögliche Höherstufung der Versicherung könnte der Arbeitgeber arbeitsrechtlich ggf. geltend machen wenn so vereinbart. Diese Leistung ist aber üblich ausgeschlossen, sonst müsste die Versicherung in so einem Fall die Höherstufung als Schaden selber zahlen.

Was und wie und ob es überhaupt dazu kommt werden wird der TE sehen. Ob zulässig hängt letztlich vom Arbeitsvertrag ab. Vielleicht auch eher ein Hinweis Richtung "fahr gefälligst vorsichtig sonst könnte es an dein Geld gehen". 😉

Zitat:

Von der Versicherung kann die Haftung nur ausgeschlossen werden

1. für Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden;"

Den Satz hast Du überhaupt nicht verstanden. Der hat mit dem Fall hier überhaupt nichts zu tun. Das bedeutet, dass die Versicherung leistungsfrei ist, wenn ich vor mein eigenes Auto fahre. Wenn also der Fragesteller vor sein eigenes Privatauto gefahren wäre, wäre der Versicherer leistungsfrei. Oder er fährt vor ein anderes Auto des AG. Durch den Passus wird der Eigenschaden abgehandelt.

Hier ist das auch nachzulesen.

Also, wenn Du hier schon was sagen willst, dann führe wenigstens Paragrafen an, die passen. Mit Deiner letzten Anmerkung hast Du natürlich Recht.

Der Satz schließt aber gleichzeitig den vorliegenden Fall aus. Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber als Halter. Der Arbeitnehmer als Fahrer ist mitversichterte Person. Damit kann der Arbeitgeber keine Ansprüche gegen den Arbeitnehmer stellen die von der Versicherung beglichen werden müssten.

Abgesehen davon dass das immer noch keine Rolle spielt, wir sind im Arbeitsrecht, nicht im Verkehrsrecht.

"Wenn aber der Fahrer ebenfalls versichert ist, kann unmöglich eine KH-Selbstbeteiligung des AG dazu führen, dass der Fahrer seinen Versicherungsschutz verliert oder sich am Schadenaufwand auch nur mit einem Euro zu beteiligen hat. Weitergehend kann der AN dann sogar die Versicherung direkt in Anspruch nehmen."

Danke für die Bestätigung meiner bereits vor geraumer Zeit geschriebenen Auffassung. Weiterhin hatte ich geschrieben, dass sich ein Arbeitsvertrag innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen hat.

Wie weit kommt der AG wohl mit einem Passus im Arbeitsvertrag "Die KfzPflVV kommt bei uns nicht zur Anwendung"?

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 28. Dezember 2015 um 13:43:18 Uhr:


Dass der AG bei einem Kaskoschaden aus dem Arbeitsvertrag eine Selbstbeteiligung vom AN erheben kann, ist außer Zweifel.

Ich bin ja kein Jurist, habe aber ganz schön viele Zweifel. Irgendetwas schwebt da in meinem Hinterkopf, dass der Arbeitgeber das Unternehmerrisiko nicht ganz so einfach auf den Arbeitnehmer abwälzen kann. Und dann schwebt da noch aus verschiedenen rechtlichen Bewertungen von Car Policies in meinem Hinterkopf, dass eine Selbstbeteiligung nur auf den Teil der privaten Nutzung abgestellt werden darf, und, und, und...

Das es bei Nutzfahrzeugen üblicherweise keine private Nutzung gibt habe ich irgendwie auch noch im Hinterkopf.

Aber wie gesagt: Ich bin kein Jurist...

Natürlich hast Du Recht. Bei privater Nutzung funktioniert das. Bei beruflich bedingter Nutzung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Leichte Fahrlässigkeit ist in dem Fall, wie Du richtig schreibst, Unternehmerrisiko.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 27. Dezember 2015 um 15:30:05 Uhr:


Von was für einer Selbstbeteiligung ist hier die Rede? Es entstand doch nur ein Schaden am gegnerischen Fahrzeug.

Das weiß nur das Fahrzeug selbst und dieses haben wir nicht gesehen.......

Du als Versicherungsvertreter solltest doch wissen, dass auch wenn vorne an der Stoßstange fast nix zu sehen ist, das dahinter immer noch ein größerer Schaden sein kann....... Um sich vor diesen Eventualitäten zu schützen, schrieb der AG den Brief......

So ähnlich machen es auch Versicherungen, zahlen etwas unter Vorbehalt um es sich dann evtl. vom Schuldigen wieder zu holen, sofern das recht besteht. 😉

Mit wem redest Du? Angetrunken? Und das so früh am Morgen!!

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 29. Dezember 2015 um 07:51:41 Uhr:


Mit wem redest Du?

Mit einem Versicherungsvertreter a.D. Der auf Anhieb alles glaubt was ein Versicherter ihm schildert ohne es selbst gesehen zu haben und dann nicht merkt das man ihn anspricht 😉 Realitätsverlust?? Naja, kann im Alter ja mal vorkommen......

Mit wem redest Du hier?

Oh weh, Schwerhörigkeit und Alzheimer kommt jetzt auch noch dazu.... 😁

Bin mal gespannt, wer sich hier angesprochen fühlt. Muss ja irgend jemand hier Versicherungsvertreter AD sein. Komisches Forum.

Einfach nochmal den Thread von Anfang an lesen. Dann wird es klar(er). 😉

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