1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. APL 24 Erfahrung Auto Kauf

APL 24 Erfahrung Auto Kauf

Meine Meinung: Vorsicht Unseriös - Unkulant - im Nachhinein Teurer

Hallo Leute,

habe mit APL eine sehr teure Erfahrung sammeln müssen. Wer bei Apl24 einen Neuwagen bestellt, sollte daher sehr vorsichtig sein! Aber nun Näheres:

habe bei mobile.de nach einem neuen Fahrzeug gesucht und bin prompt gegenüber Mitbewerbern auf ein sehr günstig beworbenes Angebot von APL 24 Price Optimizer gestossen. Nach einigem Überlegen forderte ich ein Bestellexemplar an. Es kam ein 4-seitiges Vermittlungsvertrags-Pamphlet mit jeder Menge "Juristen-Latein". Besonders hervorgehoben und dick eingerahmt empfand ich die Belehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht. Ok dachte ich, und begann einen folgenschweren Fehler - ich unterschrieb - 14-Tage kannst du ja widerrufen - so dachte ich.

2 Tage später erfuhr ich von einem Arbeitskollegen, dass APL günstige Angebote macht und später Preiserhöhungen durch den vermittelten Autohändler erfolgen können. Bei ihm waren das rund 1000 Euro mehr durch einen Seat-Händler.

Ich las mir meinen Vermittlungsvertrag durch und tatsächlich enthält der Vertrag eine Klausel, nach dieser Preiserhöhungen durch den Händler möglich sind. Ich stornierte zwei Tage nach Unterschrift des Vermittlungsvertrages.

Nun sollte ich APL erst richtig kennen lernen. Auf meine Stornierungsmail erhielt ich 12 Tage keine Antwort. Telefonate in dieser Zeit wurden abgewimmelt:
1. Telefonat: "Ich bin nur Mitarbeiter und kann dazu nichts sagen. Chef ist schon weg"
2. Telefonat: "Chef hat keine Zeit er ruft zurück" - Was er nicht tat
3. Telefonat: "Der Vorgang ist in der Buchhaltung, mehr als Arbeiten können wir nicht"

Nach 12 Tagen kam die Rechnung: über 600 Euro Stornierungsgebühr! Das Fahrzeug wurde noch nicht einmal beim Händler bestellt! Telefonate wurden erneut nach obigem Muster abgewimmelt. Den Chef habe ich bis heute nicht gesprochen. Also alles schriftlich: Eine angemessene Bearbeitungspauschale von vielleicht 100 Euro wie bei meinAuto und Co. üblich, wäre nach meiner Meinung angemessen. Aber: Sie haben bei Bestellung auf ihr vierzehntägiges Widerrufsrecht verzichtet. Somit werden 1,75 % Stornierungsgebühr vom Listenpreis fällig. Wir müssen hohe Strafen an den Händler zahlen etc ...
Nach Sichtung des Vertrages wurde mir bewusst, dass auf der letzten Seite des Vertrages das Widerrufsrecht, welches davor so ausführlich dargestellt wurde bei Unterschrift dieser 4. Seite ausgehebelt wird.

Meine Lektion hieraus:
Vertragsunterlagen genauestens prüfen und vom Fall der Fälle ausgehen, Kulanz ist bei APL nicht zu erwarten.

Beste Antwort im Thema

Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum man denn erstmal einen Vertrag schließt um ihn anschließend wieder zu widerrufen. Aus Sicht des Unternehmers finde ich den geforderten Betrag als angemessen. Sollte man doch von Erwachsenen Menschen erwarten können, dass sie sich an ihre Vereinbarungen halten. Besonders empörend empfinde ich es, mit welcher Selbstverständlichkeit hier versucht wird, getroffene Vereinbarungen zu widerrufen und dabei den Händler dabei noch als schwarzes Schaf darzustellen! Früher hieß es mal "ein Mann, ein Wort".... Heute hat das, wenn ich die gesammelten Kommentare hier lese, offensichtlich keine Bedeutung mehr....

Ich selbst kaufe pro Jahr für meine Firma mindestens 10 Neuwagen. Und bin noch NIE von einem Vertrag zurück getreten! Auch weil ich meine Verträge vor der Unterschrift LESE. Und wenn mir das nicht passt, was ich lese, wird nicht unterschrieben.

VG
Markus

94 weitere Antworten
94 Antworten

Tja, und das ist ja das Seltsame - NIX AGB's:

"Über unsere Website ist kein Vertragsschluss möglich. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nicht erforderlich.
AGB dienen in der Regel zur Einschränkung der Kunden-Rechte. Bei Nichtvorhandensein von AGB gelten die uneingeschränkten gesetzlichen Regelungen. "

Und die gesetzlichen Regelungen werden per individuellem Vertragsrecht ausgehebelt (das steht nämlich entgegen der landläufigen Meinung ÜBER den BGB-Regelungen).

Wie gesagt - ein Schelm , der Böses dabei denkt.
Aber egal, meine Bestellung ist durch, transparenter Vermittler, (bis jetzt) sehr angenehmer Kontakt mit dem vermittelten Autohaus.

Und nein - ich mache keine Reklame für oder gegen, also keine Angaben, wo ich jetzt "eingekauft" habe.

Also, Leute, Augen auf - und nachhaken, wenn Euch der Vertrag nicht stimmig erscheint.

Schöne Weihnachten

H.

Ich hatte damals (2009) gute Erfahrungen mit dem Vermittler gemacht. War übrigens auch ein Seat 🙂

Zitat:

Original geschrieben von kurzundgut


Ich hatte damals (2009) gute Erfahrungen mit dem Vermittler gemacht. War übrigens auch ein Seat 🙂

von 1000 Kunden einer ist immer zufrieden 🙂 , bei APL kann man pruefen die % "Schmerzgrenze des Handlers", Finanzierung ? kein Problem, niedrige Zinsen kein Problem aber nur mit Zusatzversicherung (der kein Mensch braucht) fuer uebr 1600€. Nein danke! Ausser Autos APL verkauft Angst und Paranoia. 😁

Verstehe nicht ganz was mein Vorposter da geschrieben hat... aber, naja.

Denke mal eher, dass 1(0) von 1.000 Kunden UNzufrieden sind, als umgekehrt. Ansonsten könnte der Laden schon längst dicht machen - so etwas spricht sich rum !

Aber dieser eine Fall ist dann nicht 'ne kleine Lapalie, sondern haut gleich richtig rein.
Ja, das mit dem Rücktritt ist dann natürlich Mist.
Aber, noch offensichtlicher kann das nicht in dem Vertrag stehen. IMMER alles sorgfältig durchlesen und bei Bedenken halt ggbf. ein auch noch so gutes Angebot halt ablehnen.

Beim Autohaus "umme Ecke" weiß man woran man ist (oder wem man dann ein auf die Fresse geben kann *x* ), dann zahlt man halt etwas mehr. Hat alles seine Vorzüge.

Ähnliche Themen

Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum man denn erstmal einen Vertrag schließt um ihn anschließend wieder zu widerrufen. Aus Sicht des Unternehmers finde ich den geforderten Betrag als angemessen. Sollte man doch von Erwachsenen Menschen erwarten können, dass sie sich an ihre Vereinbarungen halten. Besonders empörend empfinde ich es, mit welcher Selbstverständlichkeit hier versucht wird, getroffene Vereinbarungen zu widerrufen und dabei den Händler dabei noch als schwarzes Schaf darzustellen! Früher hieß es mal "ein Mann, ein Wort".... Heute hat das, wenn ich die gesammelten Kommentare hier lese, offensichtlich keine Bedeutung mehr....

Ich selbst kaufe pro Jahr für meine Firma mindestens 10 Neuwagen. Und bin noch NIE von einem Vertrag zurück getreten! Auch weil ich meine Verträge vor der Unterschrift LESE. Und wenn mir das nicht passt, was ich lese, wird nicht unterschrieben.

VG
Markus

Siehe Anhang, Nr. 3, letzter Punkt...

Also ich möchte jetzt auch mal mein Senf dazu geben.

Man sollte in erster Linie nie eine Hetzjagd auf etwas machen. Es gibt immer zwei Seiten und wir können leider nur das beurteilen, was wir lesen.

Da ich im Moment auch an der Entscheidung stand mit einen Neuen zu bestellen, mache ich mir natürlich auch die ein und anderen Gedanken. Ich habe in der Vergangenheit schon mehrmals über Vermittler ein Auto gekauft, also behaupte ich mal, dass ich durchaus auch weiß wovon ich spreche.

Bringen wir es doch mal auf den Punkt. Bei mir waren es drei Adressen die ich mir näher anschaute.
1) autohaus24 (Sixt-Gruppe im Hintergrund)
2) pkw-rabatt
3) APL

Ein paar EU-Importeure schaute ich mir auch an, wenn man sich dann aber die Ausstattung betrachtet (in meinem Beispiel, muss nicht bei jedem Auto so sein) und diese bereinigt, ist der Preisvorteil zu vernachlässigen, mit dem Hintergrund das ich dann ein EU-Fahrzeug habe.

Da es hier aber in erster Linie um APL geht, möchte ich auch dazu was sagen und nicht, wie diese Beiträge als so die Krankheit haben, extrem abschweifen.

Natürlich sollte jeder so viel Intelligenz besitzen und das Kleingedruckte durchlesen. Es sollte auch jeder dann dazu stehen, was er da auch unterschrieben hat. Aber vielmehr geht es doch darum, Leute auch mal Behilflich zu sein, das ein oder andere Deutsch auch richtig zu deuten. Deshalb muss man nicht gleich mit Vorwürfen um sich schmeißen. Wenn wir alle immer alles verstehen würden, was wir als so leichtsinnig tun, dann bräuchten wir auch keine Advokaten.

Halten wir doch mal fest, um was es hier geht. Es geht um einen Vermittler! Bei einer Immobilie kennen wir alle die Makler und ein Vermittler ist nichts anderes, außer das dieser oft beim Autokauf nur mit einer Innenprovision arbeitet.

Was mich bei APL stört ist diese Stornogebühr und man sollte dies auch nicht so leichtfertig abtun. Natürlch kann man sagen, wie ein Vorredner, was mir nicht gefällt unterschreibe ich nicht; aber es ist als dem ein und anderen wohl nicht bewusst was er da unterschreibt.

Denn man sollte mal genau hinschauen (Auszug Vereinbarung APL):
"4. Pflichten des Käufers
a) Der Käufer ist verpflichtet, mit dem von APL zu benennenden Autohaus (Skoda-Vertragshändler) #in meinem Beipiel war es ein Skoda# einen verbindlichen Kaufvertrag über das Fahrzeug gemäß Punkt 1 dieser Vereinbarung zu schließen. Hierzu wird APL veranlassen, dass das Autohaus
dem Käufer umgehend ein entsprechendes Bestellformular übermittelt."

Diesen Satz aus der APL-Vereinbarung sollte man sich mal ganz genau durch den Kopf gehen lassen!
Denn er sagt, dass ich verpflichtet bin mit dem Autohaus einen Vertrag über das Fahrzeug gemäß Punkt 1 zu schließen. Ja! Das Fahrzeug war ein Skoda Octavia, über das schließe ich einen Vertrag, da steht aber nicht, zu dem vereinbarten Preis. Juristisch betrachtet, kann das Angebot des Autohauses auch mal abweichen und dennoch bin ich verpflichtet einen Vertrag dort zu schließen. Dies kann ich dann lassen, aber in Folge zahle ich dann eine Stornogebühr und das sind dann stolze 1,75 %.

Und so etwas findet der ein und andere Vorredner nicht bedenklich? Also bitte Leute !

Natürlich kann alles rund laufen und man darf nicht nur Schwarzmalerei betreiben, aber man spielt doch auch ein wenig Lotto, da ich den Händler der mir vermittelt wird im ersten Moment noch gar nicht kenne und wer weiß ob ich mit dem übereinkomme? Das ist ein Faktor, den man doch nicht außer Acht lassen sollte.

Übrigens beweisen andere Vermittler wie beispielweise 1 und 2, dass es auch anders geht. Die Vereinbarung beschränkt sich alleinig auf die Vermittlertätigkeit und mehr nicht; wenn man mich fragt, sollte es auch anders nicht sein! Aber dies muss letztendlich jeder für sich selbst wissen.

Immer Augen auf. Liebe Grüße.

Man sollte tatsächlich nicht wegen einem Kunden, der selber eventuell etwas falsch gemacht hat, eine Firma als negativ bewerten.

Man kann tatsächlich im Internet günstig kaufen, auch wenn es einigen nicht gefällt.
Neben den hier genannten gibt es aber noch einige mehr, die vielleicht sogar noch einen ticken günstiger sind, die Suche danach könnte sich lohnen.

Genau wie im Supermarkt, wo man die teuren direkt im Blickfeld hat, finden sich die Schnäppchen meist unten und wie man in vielen Medienberichten sehen konnte, sind es sogar oft die günstigen, die mit mehr Qualität glänzen.

Stellungnahme zu Aussagen in vorherigen Beiträgen, die geeignet sind, einen falschen Eindruck zu erwecken (z.B. von "Urbel"😉:

Gewöhnlich sehen wir keine Veranlassung, uns in Foren einzuschalten. Foren sollen neutral sein und auch bleiben. Insofern werden wir uns auch zukünftig enthalten, soweit wir nicht zufällig auf wahrheitsverzerrende Beiträge aufmerksam werden.

"Urbel" schrieb:
"4. Pflichten des Käufers
a) Der Käufer ist verpflichtet, mit dem von APL zu benennenden Autohaus (Skoda-Vertragshändler) #in meinem Beispiel war es ein Skoda# einen verbindlichen Kaufvertrag über das Fahrzeug gemäß Punkt 1 dieser Vereinbarung zu schließen. Hierzu wird APL veranlassen, dass das Autohaus dem Käufer umgehend ein entsprechendes Bestellformular übermittelt.
"

Punkt 1 der Vereinbarung beinhaltet selbstverständlich auch den auf den Cent genau vorgegebenen Kaufpreis. Logischerweise ist niemand verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen, der nicht der Vermittlungsvereinbarung entspricht!

Ein zusätzliches Zitieren des Punktes 1 (zusätzlich zum zitierten Punkt 4) von "Urbel" wäre für die Leser in diesem Forum hilfreich gewesen ;-)

Bei einer normalen Bestellung im Autohaus vor Ort ist eine persönliche Unterschrift des Kunden unter eine Bestellung sofort bindend und es besteht kein Widerrufsrecht. Bei Rücktritt fallen üblicherweise 15% des Listenpreises als Schadensersatz an.

Um unseren Kunden auch zukünftig TOP-Preise anbieten zu können, bei denen die Vertragshändler ihre Marge fast vollständig an die Kunden weitergeben, ist eine gewisse Verbindlichkeit erforderlich. Wir vereinbaren mit unseren Kunden eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Stornierungsgebühr und nur für den Fall, dass die Stornierung aus Gründen geschieht, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat.

Ein wahrer Fall, um nur mal ein Beispiel zu nennen: Ein Kunde beauftragte uns mit einer Vermittlung, die wir vereinbarungsgemäß erbrachten. Einige Tage später meldete sich die Ehefrau des Kunden und wollte - bei forschem Auftreten - für ihren Mann widerrufen, weil sie mit seiner Entscheidung nicht einverstanden war. In diesem Fall waren wir der Auffassung, dass dieser Kunde auch VOR dem Vertragsabschluss mit seiner Ehefrau hätte sprechen können, und somit die Stornierung aus Gründen geschah, die der Kunde zu vertreten hatte.

Bei vernünftigem Auftreten und nachvollziehbaren Gründen hat kein seriöses Vermittlungsunternehmen ein Interesse daran, einen Kunden nicht aus seinem Vertrag zu entlassen. Nur zufriedene Kunden bringen die für alle Unternehmen wichtigen Weiterempfehlungen.

Mit freundlichen Grüßen

APL

@ Urbel

An APL kommt aber von der Rabatt höhe keiner ran von den konkurrenten

Zitat:

Original geschrieben von 309Ca


@ Urbel

An APL kommt aber von der Rabatt höhe keiner ran von den konkurrenten

tatsächlich? Da hab ich aber andere Erfahrungen gemacht. Sie sind immer "nah dran", aber nicht immer die

Besten

. Ich habe für mich noch einen marginal besseren gefunden - ohne Knebelvereinbarungen. Die Vermittlung lief problemlos. Ich werde allerdings jetzt auch keine Vermittler-Namen nennen, meine Bestellung (s.unten) läuft gerade, und wenn der Wagen im Juni da ist, weiß ich mehr (für mich ist es der erste Autokauf per Internet). Vorher verteile ich keine "Lorbeeren".

@apl24 ... ach wie schön, ihr werdet nichts Kommentieren oder macht dies sonst nicht. Aber Ihr seht wohl die Notwendigkeit solch ein Forum hier zu beobachten; und bitte, die daraufhin gleich folgenden fünf Danksagungen habt ihr euch evtl. selbst gegeben, ich weiß es nicht - aber es wirkt verdächtig.

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen, gewiss steht Punkt 1 und Punkt 2 Ihres Vermittlervertrags in Zusammenhang... sauber und klar ist dies jedoch nicht dargestellt. Ebenfalls, wenn man meinen Beitrag sauber liest, dann geht es mehr darum, dass ich den Händler den Sie mir im Anschluss, nach Vertragsschluss mit Ihnen, vermitteln, ich im ersten Moment überhaupt nicht kenne! Dies ist eine Tatsache, ein Faktor der für mich mehr als Ungewiss ist! Welche Handlungen oder auch kulante Vorgehensweise Sie vielleicht tätigen, hat nichts mir der Tatsache zu tun, wozu der Vertragspartner dann Ihnen gegenüber verpflichtet ist.

Ich weiß nicht, wieso Sie versuchen hier etwas schön zu reden. Andere Vermittler verzichten auf solch eine Stornogebühr und machen gewiss auch Ihr Geschäft auf dem Markt. Hier zu suggerieren, dass dies notwendig sei, um vielleicht seine Tätigkeit zu schützen ist eine Darstellung die bedenklich ist.

Auch Ihr Hinweis auf die 15 % die in einem Autohaus fällig werden, verzerren hier das Bild und das Thema um das es geht. Denn wenn ich in einem Autohaus bin, dann habe ich den Händler schon kennen gelernt und mich mit diesem Unterhalten, bevor ich die Unterschrift tätige. Nach Ihrer Vermittlung eines Händlers X und einer verbindlichen Bestellung bei diesem, hat eine Stornierung auch diese 15 %, je nach Vertragswerk, zur Folge. Daran ändert das Thema Ihrer "Stornogebühr", die ich persönlich nicht akzeptieren wollte, nichts; und hat auch damit nichts zu tun!

Ich sage es auch noch mal in aller Deutlichkeit, dass ich auch in meinem Beitrag zuvor schon darauf hingewiesen habe, dass dies jeder Handhaben kann wie er will.

Und noch was persönliches, als ich in Richtung dieser Gebühr eine Frage damals per Mail an APL schrieb, habe ich daraufhin keine Antwort mehr erhalten. Dies wird dann einfach im Raume stehen gelassen... hier könnte ich mir auch einen anderen Kundenkontakt vorstellen.

Auch ich bin der Meinung, dass Sie nicht immer der Günstigste sind. Mit den Anderen kann man ja auch noch reden. Dennoch soll es doch jeder handhaben wie er möchte. Gewiss gibt es auch reichlich Kunden bei APL die zufrieden sind. Sofern alles Rund läuft spricht gegen das Vertragswerk auch nichts... es kann ja jeder Unterschreiben was er will. Dennoch halte ich diese Gebühr für Fraglich, da es auch ohne diese gehen würde. Denn wenn es mal nicht Rund läuft, dann ist das Blatt der Karten, rein rechtlich betrachtet, ein besseres auf Ihrer Seite als auf der Seite des Kunden und dies sollte sich jeder bewusst sein.

In diesem Sinne. Liebe Grüße.

erst die AGB´s nicht gelesen, scheiße gebaut und dann die firma als "unseriös" ect beschimpft.
Ein einschreiben wäre hier richtig gewesen und kein hektisches rumtelefonieren und sich dann beschweren wenn keiner stellung dazu nimmt. Lächerlich.

🙄

Wie kommt jemand eigentlich darauf, dass APL "der Günstigste" ist?
Wenn ich mir die Endpreise -inkl. sog. Transportkosten-* ansehe, dann liegt APL ungünstiger als z.B. Europemobile, wobei es dort für viele Typen auch noch eine kostenlose Frei-Haus-Lieferung gibt (-mit der Möglichkeit zur Selbstabholung bei € 220 Minderpreis).
Hier Gegendarstellung mit Preisbeispiel? Gerne! Da kommt aber vermutlich mal wieder nichts...😉
MfG Walter
*auf Internetpreisen Transportkosten auszuweisen und zu verlangen, ist mehrheitlich nicht üblich, -außer z.B. bei AH24 und APL.

Mein lieber walter4 lass uns doch bitte bei APL bleiben!

Denn Europemobile oder welcher EU-Importeur auch immer hat hiermit rein gar nichts zu tun.

Ein Vergleich zwischen einem Vermittler und einem EU-Importeur steht jetzt nicht ganz im Verhöltnis. Es sind zwei verschiedene paar Stiefel, ob ein Vermittler mit deutschen Händler arbeitet und die in Deutschland geltenden Preise mit entsprechenden Rabatten als Handlungsgrundlage hat oder ob ein Importeur zuzätzlich Steuervorteile, die sich Aufgrund andere Nettopreise als wie in Deutschland, nutzen kann; die ein Vermittler vom Geschäftsmodell her nicht hat.

Für einen Vergleich zwischen deutschem Handel und evtl. dem Kauf bei einem EU-Importeur gibt es schon andere offene Themen, in denen wir uns austauschen können.

Liebe Grüße.

Deine Antwort
Ähnliche Themen