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APL 24 Erfahrung Auto Kauf
Meine Meinung: Vorsicht Unseriös - Unkulant - im Nachhinein Teurer
Hallo Leute,
habe mit APL eine sehr teure Erfahrung sammeln müssen. Wer bei Apl24 einen Neuwagen bestellt, sollte daher sehr vorsichtig sein! Aber nun Näheres:
habe bei mobile.de nach einem neuen Fahrzeug gesucht und bin prompt gegenüber Mitbewerbern auf ein sehr günstig beworbenes Angebot von APL 24 Price Optimizer gestossen. Nach einigem Überlegen forderte ich ein Bestellexemplar an. Es kam ein 4-seitiges Vermittlungsvertrags-Pamphlet mit jeder Menge "Juristen-Latein". Besonders hervorgehoben und dick eingerahmt empfand ich die Belehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht. Ok dachte ich, und begann einen folgenschweren Fehler - ich unterschrieb - 14-Tage kannst du ja widerrufen - so dachte ich.
2 Tage später erfuhr ich von einem Arbeitskollegen, dass APL günstige Angebote macht und später Preiserhöhungen durch den vermittelten Autohändler erfolgen können. Bei ihm waren das rund 1000 Euro mehr durch einen Seat-Händler.
Ich las mir meinen Vermittlungsvertrag durch und tatsächlich enthält der Vertrag eine Klausel, nach dieser Preiserhöhungen durch den Händler möglich sind. Ich stornierte zwei Tage nach Unterschrift des Vermittlungsvertrages.
Nun sollte ich APL erst richtig kennen lernen. Auf meine Stornierungsmail erhielt ich 12 Tage keine Antwort. Telefonate in dieser Zeit wurden abgewimmelt:
1. Telefonat: "Ich bin nur Mitarbeiter und kann dazu nichts sagen. Chef ist schon weg"
2. Telefonat: "Chef hat keine Zeit er ruft zurück" - Was er nicht tat
3. Telefonat: "Der Vorgang ist in der Buchhaltung, mehr als Arbeiten können wir nicht"
Nach 12 Tagen kam die Rechnung: über 600 Euro Stornierungsgebühr! Das Fahrzeug wurde noch nicht einmal beim Händler bestellt! Telefonate wurden erneut nach obigem Muster abgewimmelt. Den Chef habe ich bis heute nicht gesprochen. Also alles schriftlich: Eine angemessene Bearbeitungspauschale von vielleicht 100 Euro wie bei meinAuto und Co. üblich, wäre nach meiner Meinung angemessen. Aber: Sie haben bei Bestellung auf ihr vierzehntägiges Widerrufsrecht verzichtet. Somit werden 1,75 % Stornierungsgebühr vom Listenpreis fällig. Wir müssen hohe Strafen an den Händler zahlen etc ...
Nach Sichtung des Vertrages wurde mir bewusst, dass auf der letzten Seite des Vertrages das Widerrufsrecht, welches davor so ausführlich dargestellt wurde bei Unterschrift dieser 4. Seite ausgehebelt wird.
Meine Lektion hieraus:
Vertragsunterlagen genauestens prüfen und vom Fall der Fälle ausgehen, Kulanz ist bei APL nicht zu erwarten.
Beste Antwort im Thema
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum man denn erstmal einen Vertrag schließt um ihn anschließend wieder zu widerrufen. Aus Sicht des Unternehmers finde ich den geforderten Betrag als angemessen. Sollte man doch von Erwachsenen Menschen erwarten können, dass sie sich an ihre Vereinbarungen halten. Besonders empörend empfinde ich es, mit welcher Selbstverständlichkeit hier versucht wird, getroffene Vereinbarungen zu widerrufen und dabei den Händler dabei noch als schwarzes Schaf darzustellen! Früher hieß es mal "ein Mann, ein Wort".... Heute hat das, wenn ich die gesammelten Kommentare hier lese, offensichtlich keine Bedeutung mehr....
Ich selbst kaufe pro Jahr für meine Firma mindestens 10 Neuwagen. Und bin noch NIE von einem Vertrag zurück getreten! Auch weil ich meine Verträge vor der Unterschrift LESE. Und wenn mir das nicht passt, was ich lese, wird nicht unterschrieben.
VG
Markus
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94 Antworten
Ja ist aber doch Stange finde ich. Naja mal gucken was kommt. Scheinbar wurde das Auto noch nicht mal bestellt.
Zitat:
Original geschrieben von SHAUnicorns
Ja ist aber doch Stange finde ich. Naja mal gucken was kommt. Scheinbar wurde das Auto noch nicht mal bestellt.
Hi,
hat der Fragende das Auto beschrieben, das bestellt wurde?
Ic dacht schon, ich hätt was überlesen...
Viele Grüße
es wurde ein Vermittlungsvertrag über ein normal konfiguriertes Auto, wie es zu tausenden in D unterwegs ist (z.B. Vw Golf tdi, schwarz metallic Comfortline) geschlossen. Zur Neuwagenbestellung, die von mir nochmals unterschrieben und verbindlich ausgelöst werden müsste, bei einem durch APL ausgewählten Vertragshändler kam es ja wie gesagt nie, da ich bereits 2 Tage später stornierte.
Hier ist der Passus im Original Text aus dem APL-Vertrag:
" Gemäß § 312 d Abs. 3 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher
sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Wir können daher Ihren Auftrag erst dann weiterleiten, wenn Ihre Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist oder Sie bereits vor Ablauf der 14-Tages-Frist ausdrücklich die Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist wünschen. Indem Sie uns die beiliegende Vereinbarung ausgefüllt und unterschrieben übersenden und uns Ihren ausdrücklichen Wunsch mitteilen, dass wir den
Vertrag erfüllen sollen, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist und bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben, erlischt Ihr Widerrufsrecht, sobald wir einen geeigneten Marken-Vertragshändler ausgesucht haben und veranlasst haben, dass dieser Ihnen ein Bestellformular über das gewünschte Fahrzeug übermittelt.
Sollte es nach Erlöschen des Widerrufsrechts bzw. nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht zu einer Abnahme des gewünschten Fahrzeugs gemäß Punkt 1 kommen und sollte dies aus Gründen geschehen, die Sie zu vertreten haben, würden wir Ihnen eine Stornierungsgebühr in Höhe von lediglich 1,75% des Listenpreises als Schadensersatz berechnen. Der Schadensersatz ist niedriger oder entfällt, wenn Sie nachweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger als die von uns angenommene Pauschale ist."
auch wens nicht ganz passt...
WARUM unterschreibt man einen mit 4 seiten übersichtlichen vertrag blindlings? bei einer versicherung mit 65 seiten verstehe ich das noch halbwegs....aber bei 4 seiten?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
auch wens nicht ganz passt...
WARUM unterschreibt man einen mit 4 seiten übersichtlichen vertrag blindlings? bei einer versicherung mit 65 seiten verstehe ich das noch halbwegs....aber bei 4 seiten?
ein weitverbreiteter grund wäre: gier frisst hirn
gibs so eine stornogebühr bei allen onlinevermittlern?
bei autohaus24 hab ich nichts gefunden dazu in den agb, wobei bei intercar-24 z.b. glaube 250€ fällig werden
so Leute, war heute bei der Erstberatung beim ADAC-Anwalt (John Doe Danke noch mal für den Tip!), der meinte so lange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist - also sprich Fahrzeugübergabe gegen Geldleistung meinerseits, wird auch der Widerrufsverzicht nicht wirksam, inklusive der Klausel über die Stornierungsgebühr. Ergo das 14 tägige Rücktrittsrecht bleibt voll erhalten. Na mal sehen wie kundenfreundlich es mit dem Dienstleister APL weitergeht ... ich halte euch auf dem Laufenden
Zitat:
Original geschrieben von fkp2
so Leute, war heute bei der Erstberatung beim ADAC-Anwalt (John Doe Danke noch mal für den Tip!), der meinte so lange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist - also sprich Fahrzeugübergabe gegen Geldleistung meinerseits, wird auch der Widerrufsverzicht nicht wirksam, inklusive der Klausel über die Stornierungsgebühr. Ergo das 14 tägige Rücktrittsrecht bleibt voll erhalten. Na mal sehen wie kundenfreundlich es mit dem Dienstleister APL weitergeht ... ich halte euch auf dem Laufenden
Überrascht mich ja nicht ;)
Gibt es schon etwas neues?
Gruß
David
Zitat:
Original geschrieben von fkp2
so Leute, war heute bei der Erstberatung beim ADAC-Anwalt (John Doe Danke noch mal für den Tip!), der meinte so lange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist - also sprich Fahrzeugübergabe gegen Geldleistung meinerseits, wird auch der Widerrufsverzicht nicht wirksam, inklusive der Klausel über die Stornierungsgebühr. Ergo das 14 tägige Rücktrittsrecht bleibt voll erhalten. Na mal sehen wie kundenfreundlich es mit dem Dienstleister APL weitergeht ... ich halte euch auf dem Laufenden
Apl hat sich bisher nicht mehr gemeldet, selbst eine Antwortmail ist wahrscheinlich vertaner Aufwand.
Zitat:
Original geschrieben von David_1,8l
Gibt es schon etwas neues?
Gruß
David
Zitat:
Original geschrieben von David_1,8l
Zitat:
Original geschrieben von fkp2
so Leute, war heute bei der Erstberatung beim ADAC-Anwalt (John Doe Danke noch mal für den Tip!), der meinte so lange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist - also sprich Fahrzeugübergabe gegen Geldleistung meinerseits, wird auch der Widerrufsverzicht nicht wirksam, inklusive der Klausel über die Stornierungsgebühr. Ergo das 14 tägige Rücktrittsrecht bleibt voll erhalten. Na mal sehen wie kundenfreundlich es mit dem Dienstleister APL weitergeht ... ich halte euch auf dem Laufenden
Zitat:
Original geschrieben von fkp2
Meine Meinung: Vorsicht Unseriös - Unkulant - im Nachhinein Teurer
Hallo Leute,
habe mit ...
Ich erlaube mir auch etwas zu diesem Thema zu schreiben ;-)
Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass der vermeintlich billigste nicht selten, am Ende doch teurer ist.
Da gibt es sicher auch Alternativen, die eventuell genau so günstig sind oder eventuell etwas teurer sind aber nicht mit extrem billig werben und behaupten, man sei immer der Günstigste. Solche Aussagen sollten einen schon etwas stutzig machen und zeugen eventuell von einer gewissen Arroganz und Furchtlosigkeit und schrecken dann auch nicht zurück, vor Gericht zu ziehen.
Falls ein Unternehmen damit wirbt, sollte man sich davon nicht beeindrucken lassen aber leider machen das doch einige.
Tatsächlich, gibt es bei einer Individuellen Bestellung KEIN Widerrufsrecht, das ist dann der Fall, wenn der Kunde eine Ware anfertigen lässt und bei einem Fahrzeug, welches nach seinen Wünschen konfiguriert und bestellt wird, könnte dies zutreffen, daher gibt es auch kein Widerrufsrecht.
Eine Firma, die sich aber vollmundig als günstig und die besten darstellt, sollte da aber eventuell nicht so kleinlich sein. es sei denn, man hat solche Ausfälle bewusst eingeplant und verdient damit sogar mehr Geld als mit der eigentlichen Vermittlung. nur so könnte man es sich erklären, dass man sehr hartnäckig eine Stornogebühr haben möchte.
Sofern der Vermittler die Bestellung noch nicht an den Händler geleitet hat und auch kein Kaufvertrag unterzeichnet wurde, entstehen dem Vermittler kaum Kosten. Der Händler wird da in der Regel keinen Ärger machen. Anders sieht es da aus, wenn der Händler die Bestellung schon aktiviert hat, dann nämlich wurde ein verbindlicher Auftrag generiert, der nicht mehr storniert werden kann.
Da der Händler dann das Fahrzeug abnehmen muss, können sogar zusätzlich 15 % vom Kaufpreis anfallen. Man sollte also genau überlegen und nicht einfach drauf los bestellen.
Vermittler gibt es zwischenzeitlich einige, leider auch einige, die Ihr Handwerk nicht so wirklich verstehen und einige kommen und gehen. Auch werden einige die viel Geld dafür bezahlen, getestet und wenn wundert es, dass die mit dem meisten Geld, beim Test immer ganz vorne sind.
Da gibt es aber die kleinen und feinen, die Ihre Kunden durch Empfehlungen bekommen und meist schneller erreichbar sind und eben nicht Unsummen in Werbung und Tests investieren. Aufgrund der Einsparung werden diese dann nicht so gut gefunden, könnten aber besser und eventuell auch günstiger sein.
Fazit. Vorsicht und nicht von Billig und günstig blenden lassen. Alternativen gibt es genügend.
Seriöse sind auch dabei und es kommt nicht auf die Größe an!!
***Link entfernt, bitte unsere NUB beachten. Mfg steini111***
Das ist doch auch nur plumpe Werbung!?
@fkp2
Vertragsunterlagen sollte man vor Unterschreiben richtig lesen und hier nicht die Tatsachen verdrehen!!!
Hab gerade mal in unseren Vermittlungsauftrag von APL aus 09/ 12 reigeschaut.
Die Widerrufsklausel, ob nun gültig oder nicht, steht im normalen Vermittlungsauftrag und muss abschließend unterzeichnet werden.
Die s o f o r t i g e Bearbeitung des Vermittlungsauftrages mit Außerkraftsetzung der Widerrrufsfrist steht auf einem gesonderten Blatt und muss nochmals e x t r a unterzeichnet werden.
Der Preis im Vermittlungsantrag für unseren VW Golf VII stimmte exakt mit dem im Kaufvertrag des ausführenden VW- Händlers überein, im Gegenteil, APL hat um sofortige Rückmeldung gebeten, falls der vereinbarte Preis höher als im Vermittlungsantrag ist.
Die gesamte Abwicklung vom Vermittlungsantrag bis zur Auslieferung des Fahrzeuges in der Autostadt in WOB im Januar 2013 waren top!! Der Preis war sensationell und von keinem anderen Vermittler zu unterbieten.
Ich bin weder Mitarbeiter von APL, noch ist dies als Werbung gedacht, sondern nur unsere Erfahrung!
VFR-Freak
Das ist ja interessant hier ....
Habe vor etlichen Jahren über APL einen Neuwagen bestellt, lief damals (2005) alles völlig problemlos ab. Jetzt ist wieder mal was Neues fällig - und ich wollte eingedenk der guten Erfahrung wieder über diesen Makler gehen. Der Preis war im Vergleich zu anderen Portalen marginal besser ... AAABER ... ich bin auch über diese Aushebelungsergänzung zur Widerrufserklärung gestolpert. Die Anullierung des Widerrufrechts mit sofortiger Wirkung hätte mich ja eigentlich nicht gestört - APL will, so deren offizielle Lesart, damit nur unnötigen Aufwand durch Spaßkäufer gegenüber ihren Händlern vermeiden.
Der Teufel steckt wie immer im Detail und das ist die in dieser Klausel nachgeschaltete Formulierung, was passiert, wenn man NICHT das Fahrzeug abnimmt "aus Gründen die Sie (der Käufer) zu vertreten haben".
Was ist also, wenn der Händler monatelang die Bestellung nicht oder in falscher Konfiguration weiterleitet oder wenn er gezielt versucht, die 4-Monatsfrist zu übertreffen (dann kann er nämlich Preiserhöhungen weitergeben) oder wenn der Kaufvertrag für den Käufer unzumutbare Klauseln enthält (den kennt er ja zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsbesorgungsvertrages mit APL noch gar nicht). Natürlich hat man dann die Möglichkeit, den Kaufvertrag (mit dem Händler) abzulehnen - oder aber wenn der schon geschlossen ist, bei groben Mängeln per Sonderkündigungsrecht (mangelhafte Vertragserfüllung) zurückzutreten.
Und in genau dem Fall kassiert dann eben APL - per Klauseln aus dem Schriftstück zur sofortigen Vertragserfüllung unter Verzicht auf das Widerrufsrecht.
Ich habe mich also nach Erhalt und Prüfung MEINER Unterlagen mit genau diesem Problem an APL gewandt, habe auch Vorschläge für eine Umformulierung gemacht bzw. empfohlen von deren Seite eine Ergänzung aufzunehmen .... Nach zwei frustrierenden Telefonaten, in denen ich mit Händen und Füssen versuchte, das Problem zu erklären und in denen deutlich zum Ausdruck kam, das man genau da nicht ran will, erhielt ich eine kurze Mail, dass man meine Vertragsvermittlung entweder in genau der ursprünglichen Form oder gar nicht vornehme.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt - na gut, dann eben nicht ..... und tschüss, APL.
Ich habe jetzt woanders bestellt, nahezu gleicher Preis, Autohaus deutlich näher, 1 Seite Text für den Geschäftsbesorgungsvertrag, keine Zusatzklauseln und man kann jederzeit folgenlos widerrufen.
Geht doch !
Zitat:
Original geschrieben von Turbo-Bohrer
...habe auch Vorschläge für eine Umformulierung gemacht bzw. empfohlen von deren Seite eine Ergänzung aufzunehmen ....
Ich kann schon verstehen warum die nichts daran ändern.
Solche AGBs/Standardverträge werden von Anwälten aufgesetzt und das kostet natürlich gutes Geld - damit haben sie aber eine rechtssichere AGB/Standardvertrag und müssen nichts befürchten. Ich würde an deren Stelle auch einen Teufel tun und als "unwissender" in anwaltlich festgelegte Klauseln, welche das die aktuelle Gesetzeslage aufgreifen, eingreifen.