Anzeigen auf Grund von Kennzeichen?

Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:


Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du eine Straßenbahn aufgehalten hast? - Also vor die Bahn und ausgebremst? In der Probezeit?

Wenn das zutrifft:
Sorry, aber dann solltest Du die nächsten paar Jahre zu Fuß gehen. Sowas ist ja wohl die Höhe, das geht garnicht!
Wer sich schon in der Probezeit so daneben benimmt... wie wird der sich wohl "weiterentwickeln"?
Aber ich kann natürlich falsch liegen.

Oder war das an einem planmäßigen Halt und ausgebremst wurde niemand?
Dann macht das natürlich nix. Ist nur die Frage, warum der Fahrer dann das Ordnungsamt informieren sollte.

k-hm

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Zitat:

@Schattenfell_ schrieb am 11. September 2015 um 19:01:26 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2015 um 18:59:00 Uhr:


Was hält Dich dann noch vom Gang zum Anwalt ab? Ist ein wirklich ernstgemeinter Tip von mir.
Solange kein Anhörungsbogen und kein Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, braucht er auch noch keinen Anwalt.......

Beratungsbedaf hat er aber sehr offensichtlich. Ein wenig die Fahrschulunterlagen noch mal zum Thema Schienenfahrzeuge durchblättern würde auch nicht schaden. Hier im Forum bekommt er in erster Linie verbal eins auf die Mütze (nicht ganz zu unrecht) und das bringt ihn nicht unbedingt weiter.

Ich frage nun nochmal: es wurde geschrieben ich bekäme keine Post, und wenn doch, dann käme es nicht zu einer Gerichtsverhandlung.
Meine Frage: wovon hängt sowas ab ob es Zu einer Verhandlung kommt oder nicht?

Zitat:

@G4.Black schrieb am 11. September 2015 um 22:02:05 Uhr:


Meine Frage: wovon hängt sowas ab ob es Zu einer Verhandlung kommt oder nicht?

Zum Beispiel davon, ob du nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheides dagegen Einspruch erhebst oder nicht.

D.h wenn ich keinen Einspruch erhebe kommt es zu keiner Verhandlung?
Wer legt im Falle die Strafe fest, wenn es keine Verhandlung gibt?

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Zitat:

@G4.Black schrieb am 11. September 2015 um 22:02:05 Uhr:


Ich frage nun nochmal: es wurde geschrieben ich bekäme keine Post, und wenn doch, dann käme es nicht zu einer Gerichtsverhandlung.
Meine Frage: wovon hängt sowas ab ob es Zu einer Verhandlung kommt oder nicht?

Zu einer Gerichtlichen Auseinandersetzung kommt es wenn beide Seiten zu keiner Einigung kommen.

In deinem Fall wird das wohl im Sand verlaufen. Wegen so einer "Nichtigkeit" bemüht sich kein Gericht.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 11. September 2015 um 22:11:53 Uhr:



Zitat:

@G4.Black schrieb am 11. September 2015 um 22:02:05 Uhr:


Ich frage nun nochmal: es wurde geschrieben ich bekäme keine Post, und wenn doch, dann käme es nicht zu einer Gerichtsverhandlung.
Meine Frage: wovon hängt sowas ab ob es Zu einer Verhandlung kommt oder nicht?
Zu einer Gerichtlichen Auseinandersetzung kommt es wenn beide Seiten zu keiner Einigung kommen.
In deinem Fall wird das wohl im Sand verlaufen. Wegen so einer "Nichtigkeit" bemüht sich kein Gericht.

Da sei dir mal nicht so sicher. Kommt was, was ich nicht glaube, und der TE wehrt sich dagegen, gehts vor Gericht.

Wer legt denn die Strafe fest, wenn das ganze nicht vor Gericht landet ?

Zitat:

@G4.Black schrieb am 11. September 2015 um 22:19:25 Uhr:


Wer legt denn die Strafe fest, wenn das ganze nicht vor Gericht landet ?

Es geht vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. September 2015 um 22:21:33 Uhr:


Die Staatsanwaltschaft.

Genau. Bei einem Straftatbestand. Bei einer Owi kommts von der Bußgeldstelle. Bei Einspruch geht´s dann in beiden Fällen zum Richter.

@ TE
Jetzt beruhig dich mal, sonst brichst du uns noch zusammen und erlebst den Moment der Postzustellung gar nicht mehr.😁
Und das will doch keiner🙂

wenn ein Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle kommen sollte --> Anwalt (Strategie checken)
wenn tatsächlich ein Bußgeldbescheid kommt --> Anwalt (klären ob Einspruch sinnvoll ist)
wenn sogar ein Strafbefehl kommt --> Anwalt (unbedingt, weil es da dicke kommen kann)
wenn Du Fragen hast --> Anwalt (qualifizierter Rat der zu Deiner Situation wirklich passt)

zu gut deutsch --> Anwalt ist immer richtig, grad wenn man es selbst nicht genau weiß
Gefahr: es geht um Deinen Führerschein, nicht den Führerschein der jeweiligen user im Forum / je nach Lautstärke des Krawallvorfalls kann die Führerscheinstelle Auflagen erteilen (geh zum Anwalt)

grundsätzlich: watt nix kost, det is nix 😉

Ach ja, noch ein Geheimtipp: GEH ZUM ANWALT!!!!!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2015 um 22:58:11 Uhr:



Ach ja, noch ein Geheimtipp: GEH ZUM ANWALT!!!!!

Noch ein geheimerer Geheimtipp: Abwarten und Tee trinken.

Wer hat nicht schonmal Scheiß gebaut und nachher über irgendwelche Horrorszenarien gegrübelt. Im Endeffekt nichts als verschwendete Lebenszeit.

Wenn du unbedingt über was grübeln willst, dann denk über dein Verhalten nach. V.a. deine Reaktion als dich der Trambahnfahrer konfrontiert hat, war unter aller Kanone. Nächstes Mal einfach entschuldigen und fertig, keine dämlichen Diskussionen anzetteln, wenn man selbst den Mist gebaut hat...

Dem geschulten Adlerauge dürfte aufgefallen sein, dass die Story des TE nicht ganz rund ist. Er hat hier nicht umfassend alles gesagt, sondern nur das was er hier diskutieren lassen will. Das ist auch in Ordnung so. Er sollte besser zum Anwalt gehen und dort alle Fakten auf den Tisch legen. Nur so kann er tatsächlich die Hilfe erhalten, die er offensichtlich auch braucht. Rede ihm nicht auf Basis seiner unvollständigen Angaben ein, dass er abwarten soll. Das könnte durchaus falsch für ihn sein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. September 2015 um 03:07:36 Uhr:


Er sollte besser zum Anwalt gehen und dort alle Fakten auf den Tisch legen. Nur so kann er tatsächlich die Hilfe erhalten, die er offensichtlich auch braucht.

Du schreibst ja regelmäßig einen Haufen Müll, aber das ist mit Abstand die absolute Nummer eins dabei.

(Wobei ich bei Dir keinerlei Bedenken habe, dass gleich noch was draufgesetzt wird)

Konkret:
Was soll ein Anwalt machen können, wenn weder eine Vorgangsnummer noch ein Tatvorwurf existiert?

[ ] Bei Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft, alle in Frage kommenden Polizeirevieren, der Rechtsabteilung des Tram-Betreibers und von allen seinen Kollegen alles Rechtsrelevante zusenden lassen, was den Tattag betrifft;
[ ] oder soll der Anwalt zur Zuordnung den konkreten Tatablauf schildern und damit faktisch für seinen Mandanten ein Geständnis ablegen?

Das Einzige, was derzeit beim TE existiert und erledigt werden könnte, sind
- die mächtig volle Hose - die kann er auch ohne Anwalt wechseln, und
- ein ziemlich angenagtes Nervenkostüm - und den dafür benötigten warmen Kakao und das Köpfchen streicheln wird wohl eher Mutti als ein Anwalt zu Stande bekommen.

Du versuchst hier wieder mal nur eine Geschichte zu konstruieren, damit ein Anwalt Geld verdienen kann, ohne dass es für den auch nur die Möglichkeit einer juristischen Maßnahme geben könnte.

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