Anzeigen auf Grund von Kennzeichen?

Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:


Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du eine Straßenbahn aufgehalten hast? - Also vor die Bahn und ausgebremst? In der Probezeit?

Wenn das zutrifft:
Sorry, aber dann solltest Du die nächsten paar Jahre zu Fuß gehen. Sowas ist ja wohl die Höhe, das geht garnicht!
Wer sich schon in der Probezeit so daneben benimmt... wie wird der sich wohl "weiterentwickeln"?
Aber ich kann natürlich falsch liegen.

Oder war das an einem planmäßigen Halt und ausgebremst wurde niemand?
Dann macht das natürlich nix. Ist nur die Frage, warum der Fahrer dann das Ordnungsamt informieren sollte.

k-hm

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Den Passus "Aussage gegen Aussage" gibt es im deutschen Recht nicht. Es werden alle Aussagen aufgenommen und dann nach ihrer Glaubwürdigkeit gewertet.Aber wer Glaubwürdiger erscheint,ist dabei egal.In Deutschland gilt: Es darf nur einer verurteilt werden,wenn seine Schuld lückenlos bewiesen wurde.Bei Aussage gegen Aussage wird man freigesprochen,hatte vor paar monaten ein arbeitskollege von mir.Aus Mangel aus Beweisen heisst es.

Zitat:

@paddy3103 schrieb am 12. September 2015 um 21:21:07 Uhr:


Außerdem hat der Kackpirat auch nen Spiegel, und muss nicht gerade dann losfahrn, wenn er sieht das da Einer überholt (durchgezogene Linie hin oder her).

Der "Kackpirat" hatte keinen Spiegel auf der linken Seite, da Straßenbahnen diesen nicht benötigen, und hat den TE daher nicht gesehen. Das wurde aber auch auf den vorherigen seiten bereits geklärt.

Außerdem dürfte auch § 9 (3) der StVO greifen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. September 2015 um 20:35:38 Uhr:


Ein Abschluss in BWL (Betriebswirt, Bachelor) befähigt zu vielem, aber nicht zur Rechtsberatung.

Völlig korrekt.

Bachelor Betriebswirtschaft nennt sich das zwar nicht, ist in dem Fall aber nur der Name. Ich hatte mein Studium vor der Hochschulreform und bin Dipl.-Kaufmann Betriebswirtschaft.

Prima gemacht, der Erste ist gelöst. Den Zweiten hatte ich bereits in Bezug zum Betriebs-Ing. genannt: der Dipl.-Ing für Verfahrenstechnik.

Nur weil Du es vergessen hast zu erwähnen: auch der befähigt nicht zur Rechtsberatung.

Aber von 5 sind ja auch erst zwei weg, somit noch drei offen.
Leg los, nur Mut, war doch schon ganz gut.

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@dramaking:

Es steht Dir vollkommen frei, Deine thematisch fehlende Qualifikation weiter darzulegen. Es ist halt absolut OT und es interessiert

- mit Ausnahme Deiner Person -niemanden

, anscheinend nicht einmal mehr die Moderation.

Ausnahmslos jeder Leser sieht, dass es Dir nur um die - wie die Moderation es in einem anderen Zusammenhang mal formulierte - akkademische Selbstbefruchtung geht.

Lass mich einfach mit Deinem niveaulosen Geschreibe in Ruhe, setze meinen Nickname auf "ignorieren" und befasse andere Mitmenschen mit Deinem unreifen Getue.

Schöne Fremdworte, nur wieder das mit dem Kontext, da musst Du noch mal ran. Hat dann auch eine bessere Wirkung als die Spielereien mit den Textformatierungen, die wirken nur unreif.

Ich lasse das jetzt in diesem Thread, was ich aufzeigen wollte, hast Du aufgezeigt.

Zitat:

@PhantomRaser96 schrieb am 12. September 2015 um 22:01:04 Uhr:



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Den Passus "Aussage gegen Aussage" gibt es im deutschen Recht nicht. Es werden alle Aussagen aufgenommen und dann nach ihrer Glaubwürdigkeit gewertet.
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Aber wer Glaubwürdiger erscheint,ist dabei egal.In Deutschland gilt: Es darf nur einer verurteilt werden,wenn seine Schuld lückenlos bewiesen wurde.Bei Aussage gegen Aussage wird man freigesprochen,hatte vor paar monaten ein arbeitskollege von mir.Aus Mangel aus Beweisen heisst es.

Kompletter Blödsinn. Das kann mal so ausgehen, muss aber keineswegs. Auch bei "Aussage gegen Aussage kann man verurteilt werden.

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 20:50:28 Uhr:


... wie soll man da jemand konkret beschuldigen als Richter ohne Beweise?

Man könnte das Geständnis auf Motor-Talk zu Rate ziehen. 😉

Ansonsten, warum müssen die, die den größten Mist gebaut haben, eigentlich dann zur Krönung noch aussteigen?

Gruß Metalhead

Bedenklicher finde ich, wenn man z.B. einen Freund, Freundin oder sonstwen bittet, aus Gefälligkeit eine Falschaussage zu tätigen. Das ist dann für mich die Krönung, wenn man schon selbst keine Eier hat, um für sein eigenes Fehlverhalten einzustehen.

Aussage gegen Aussage... Nicht verbindlich... Aber lesenswert...

http://rademacher-rechtsanwalt.de/aussage.html

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