ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verpflichtung zum Fahrzeugerhalt bei H-Kennzeichen

Verpflichtung zum Fahrzeugerhalt bei H-Kennzeichen

Themenstarteram 17. Mai 2011 um 16:16

Hallo Community!

Mich würde mal interessieren, ob man nach Zuteilung eines H-Kennzeichens verpflichtet ist, das Fahrzeug auch zu erhalten...

Voraussetzung für die Zuteilung ist ja ein erhaltenswerter Zustand (soweit ich weiss). Wenn ich nun das Fahrzeug mit H-Kennzeichen gewerblich nutze, z.B. einen MB 508 Pritsche als "Firmenwagen" eines Alteisenhändlers, steht die Nutzung einer Erhaltung des Fahrzeuges naturgemäß im Wege. Auch wenn ich den Zustand 3 halte und auch die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges gegeben ist, handle ich entgegen dem eigentlichen Sinn des H-Kennzeichens.

Wenn man die Frage weiter spinnt, kommt man dann unweigerlich zu dem Punkt, wo man eine Grenze zieht.... Steht der Alltagseinsatz im Sommer und im Winter (mit zum Teil ordentlichen Jahresfahrleistungen) dem Erhalt im Weg oder widerspricht es schon dem eigentlichen Sinn, wenn ich keine Garage habe?

Was meint ihr dazu?

Ähnliche Themen
11 Antworten

Das " H " ist nicht einsatzgebunden, nur muß der Gesamtzustand natürlich weiter " 3 " sein.

am 17. Mai 2011 um 22:40

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Mich würde mal interessieren, ob man nach Zuteilung eines H-Kennzeichens verpflichtet ist, das Fahrzeug auch zu erhalten...

Was meint ihr dazu?

Wie der Metalhead schon festgestellt hat, die Nutzung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen ist an keinerlei Auflagen gebunden. Sollte sich jedoch der Zustand des Fahrzugs dahingehend ändern, daß es nicht mehr den Anforderungen an ein erhaltenswertes automobiles Kulturgut entspricht, dann kann das H-Kennzeichen auch wieder aberkannt werden.

Der Alteisenhändler ist aber ein schlechtes Beispiel.

Auch wenn die wenigsten Schrottis sich dran halten, müssen sie ihre Ladung sichern.

Um den heutigen Vorschriften gerecht zu werden, mußt du deine Pritsche so weit umrüsten, das sich das H-Kennzeichen erledigt hat.:D

am 18. Mai 2011 um 8:42

Die Nutzung ist (derzeit, Änderung ist geplant) an keinerlei Einschränkung gebunden. Auch mit H-Kennzeichen darf gewerblich gefahren werden. Solange der Zustand bei 3 bleibt ist das auch ok, verschlechtert der sich deutlich wird es spätestens bei der nächsten HU ein Problem geben. Die Nichteinhaltung der Kriterien für das H-Kennzeichen ist ein erheblicher Mangel.

Themenstarteram 18. Mai 2011 um 9:01

....finde ich interessant, dass hier keine Einschränkung gemacht wird, aber die Kontrolle lohnt wahrscheinlich den Aufwand nicht.

Gegen gewerbliche Nutzung spricht ja auch nix, da die meisten Oldtimer ja eh nur als Werbeträger genutzt werden oder sich der Firmeninhaber sein Hobby von der Firma finanzieren lässt :cool:!

@Meik´s 190er: welche Änderungen sind denn geplant?

am 18. Mai 2011 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

@Meik´s 190er: welche Änderungen sind denn geplant?

Geplant ist wohl schon zuviel gesagt. Im Gespräch ist eine Nutzungseinschränkung, d.h. dass Oldtimer halt Fahrzeuge bleiben die erhalten werden und nicht als Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Die Versicherungen handhaben es ja heute schon oft so und das H ist nur eine Umgehung der Feinstaubgeschichte.

Der Zirkus Roncalli hat sehr viele Oldtimer im Fuhrpark. Das ist sicher eine gewerbliche Nutzung.

Aber die Fahrzeuge sind alle im Bestzustand.

http://www.zeigedeinebilder.de/.../...circus-roncalli-koelner-1128.jpg

naja der zustand 3 is ja relativ "dehnbar". was ich öfters mal mit nem h rumfahren sehe is fast schon zustand 5! ich persönlich würde mir da relativ wenig n kopp drüber machen. und wen jemand meckert dann kann man immernoch reagieren.

es wäre mal wirklich intersant wen jemand mal wirklich einen fall offenlegen würde wo ein h mangels zustandes entzogen wurde. mir und dem netz is keiner bekannt ;)

am 18. Mai 2011 um 14:03

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

@Meik´s 190er: welche Änderungen sind denn geplant?

Geplant ist wohl schon zuviel gesagt. Im Gespräch ist eine Nutzungseinschränkung, d.h. dass Oldtimer halt Fahrzeuge bleiben die erhalten werden und nicht als Alltagsfahrzeuge genutzt werden. Die Versicherungen handhaben es ja heute schon oft so und das H ist nur eine Umgehung der Feinstaubgeschichte.

Wo wird das denn diskutiert? Die gewerbliche Nutzung solcher Fahrzeuge kostet i.a.R. mehr Geld, als ein neues Fahrzeug. Hat die Bundesregierung Angst, dass weite Teile der kraftfahrenden Bevölkerung auf Oldtimer umsteigt, weil man sich die 5€ für die Plakette sparen möchte? :D

Und bei den Versicherungen ist es so, dass du nur bei speziellen Oldtimerversicherungen eingeschränkt wirst (Jahresfahrleistung, weiteres Alltagsfahrzeug usw., Wertgutachten), wenn du den Oldie normal versicherst, hast du auch keine Einschränkungen (aber natürlich auch nicht so günstige Tarife).

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Der Alteisenhändler ist aber ein schlechtes Beispiel.

Auch wenn die wenigsten Schrottis sich dran halten, müssen sie ihre Ladung sichern.

Um den heutigen Vorschriften gerecht zu werden, mußt du deine Pritsche so weit umrüsten, das sich das H-Kennzeichen erledigt hat.:D

Da wär ich mir nicht einmal so sicher. Es steht nirgends das du bei einer Restauration nicht eine komplett neue Pritsche aufbauen darfst wenn die alte schon so verfallen ist das man sie nicht mehr richten kann, solange das Zeitgenösische Erscheinungsbild nicht verändert wird, ist das kein Problem. Du kannst doch soviele Zurpunkte Einschweißen wie du willst, die gab es auch schon vor ~20 Jahren zu kaufen. Genauso kannst du dir beliebig viele Versteifungen für die Zurrpunkte unter die Pritsche schweisen, auch 4 Kant Rohr gab es damals schon. Und Stahlbordwände waren auch schon damals erhältlich. Nur solltest du die Pritsche nicht gerade mit Alubordwänden und Hardoxboden ausstatten, das gab es vor 30 Jahren so noch nicht.

Themenstarteram 18. Mai 2011 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

naja der zustand 3 is ja relativ "dehnbar". was ich öfters mal mit nem h rumfahren sehe is fast schon zustand 5! ich persönlich würde mir da relativ wenig n kopp drüber machen. und wen jemand meckert dann kann man immernoch reagieren.

Ich mach mir auch keine Gedanken darüber, dass mir der Prüfer bei meinem Spider das H aberkennt, der ist laut Wertgutachten eine 2-3 :D!

Ich fahre gelegentlich an einem BMW 02 Cabrio vorbei, dass seit mindestens einem halben Jahr unbewegt am Strassenrand geparkt ist und mittlerweile schon Moos ansetzt.... Daher meine Überlegung, ob der Halter nicht irgendwann Probleme deswegen bekommen kann; ist aber rein interessehalber, ich habe nichts Ähnliches vor :p!

@timovic

Die gewerbliche Nutzung beispielsweise eines W123 ist imo deutlich günstiger als jeder Neuwagen, so pauschal kann man das denke ich nicht sagen... Nicht umsonst, kommen einige Firmen sogar schon auf die Idee, Oldtimer ihren Mitarbeitern als Firmenwagen zur Verfügung zu stellen, in erster Linie um die 1%-Regelung erträglicher zu machen und trotzdem ein repräsentatives Auto zu fahren!

Auch hinsichtlich der Versicherung kann man keine pauschale Aussage treffen.... Mein Spider kostet rd. 300 EUR im Jahr für die Haftpflicht und VK 300/150 bei einem Marktwert von 8 TEUR gem. Classic Data Kurzgutachten (einmalig 109 EUR) ohne SFR und ohne weiche Tarifmerkmale (keine Einschränkungen bei Fahrerkreis, Jahresfahrleistung oder nächtlichem Abstellort). Das heisst für mich 500 EUR im Jahr für kilometerunabhängige Fixkosten + Werterhalt anstatt Wertverlust.... Die einzige Vorgabe ist, dass (m)ein Erstfahrzeug beiu der gleichen Gesellschaft versichert ist.

Alles in Allem eine sehr kostengünstige Variante ein Auto zu unterhalten!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verpflichtung zum Fahrzeugerhalt bei H-Kennzeichen