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Anzeigen auf Grund von Kennzeichen?

Themenstarteram 10. September 2015 um 17:34

Guten Abend.

Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.

Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/

Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.

Was habe ich nun zu befürchten?

Bin in der Probezeit.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:

Guten Abend.

Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.

Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/

Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.

Was habe ich nun zu befürchten?

Bin in der Probezeit.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du eine Straßenbahn aufgehalten hast? - Also vor die Bahn und ausgebremst? In der Probezeit?

Wenn das zutrifft:

Sorry, aber dann solltest Du die nächsten paar Jahre zu Fuß gehen. Sowas ist ja wohl die Höhe, das geht garnicht!

Wer sich schon in der Probezeit so daneben benimmt... wie wird der sich wohl "weiterentwickeln"?

Aber ich kann natürlich falsch liegen.

Oder war das an einem planmäßigen Halt und ausgebremst wurde niemand?

Dann macht das natürlich nix. Ist nur die Frage, warum der Fahrer dann das Ordnungsamt informieren sollte.

k-hm

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Auto auf dich zugelassen? Falls nein, soll der Halter mauern. Falls ja, Verlängerung der Probezeit - ist auch angebracht, allein schon wegen Dummheit. Gas und weg, ok; aber überholen, vor dem anderen anhalten (bist ja wohl nicht während der Fahrt ausgestiegen), den also ausbremsen und dann den "Bahnfahrer" anmosern?

Da der Fahrer ausgestiegen ist, dürfte es genügend Zeugen geben, welche die Person dem Ereignis zuordnen können.

Na ja, scheiße gebaut, also Arschbacken zusammen kneifen und abwarten was kommt.

Nächstes mal vorher denken und dann erst handeln.

Es hat schon seinen Grund das man hinter öffentlichen Personenbefördrungsfahrzeugen stehen bleibt und nicht überholt.

Wenn du Glück hast kommt nix, wenn du Pech hast musst du halt in den sauren Apfel beißen.

Themenstarteram 10. September 2015 um 18:13

Mich interessiert was mir passieren kann im schlimmsten Fall.

Annahme es wird behauptet das ich die Straßenbahn überholt hab und es war eine durchgezogene Linie etc.

Ich habe einen Zeugen das es nicht so war sondern ich hinter der Bahn gewartet habe.

Was kann mir passieren in dem Fall wo Aussage gegen Aussage steht?

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 20:13:52 Uhr:

Was kann mir passieren in dem Fall wo Aussage gegen Aussage steht?

Den Passus "Aussage gegen Aussage" gibt es im deutschen Recht nicht. Es werden alle Aussagen aufgenommen und dann nach ihrer Glaubwürdigkeit gewertet.

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:

Guten Abend.

Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.

Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/

Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.

Was habe ich nun zu befürchten?

Bin in der Probezeit.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du eine Straßenbahn aufgehalten hast? - Also vor die Bahn und ausgebremst? In der Probezeit?

Wenn das zutrifft:

Sorry, aber dann solltest Du die nächsten paar Jahre zu Fuß gehen. Sowas ist ja wohl die Höhe, das geht garnicht!

Wer sich schon in der Probezeit so daneben benimmt... wie wird der sich wohl "weiterentwickeln"?

Aber ich kann natürlich falsch liegen.

Oder war das an einem planmäßigen Halt und ausgebremst wurde niemand?

Dann macht das natürlich nix. Ist nur die Frage, warum der Fahrer dann das Ordnungsamt informieren sollte.

k-hm

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 20:13:52 Uhr:

Mich interessiert was mir passieren kann im schlimmsten Fall.

Annahme es wird behauptet das ich die Straßenbahn überholt hab und es war eine durchgezogene Linie etc.

Ich habe einen Zeugen das es nicht so war sondern ich hinter der Bahn gewartet habe.

Was kann mir passieren in dem Fall wo Aussage gegen Aussage steht?

Ha ha, du bist ja mal lustig. Da soll also der Fahrer der Straßembahn aussteigen und dein Kennzeichen fotografieren, weil du hinter ihm wartest? Ich lach mich weg, stimmt dann wohl auch nicht ganz mit der Perspektive des Fotos überein.

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:

Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/

Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde.

Die Aussteige-Aktion solltest du etwas näher erläutern. Bei der Gesamtbetrachtung ist dies nämlich das Delikt, welches dir weitaus mehr Probleme einbringen könnte als die Überholaktion.

Themenstarteram 10. September 2015 um 18:48

Also 20m weiter war eine Ampel wo ich angehalten habe und dort bin ich ausgestiegen.

Das Foto meines Kennzeichens kann irgendwann entstanden sein, das muss nicht er gemacht haben, jeder Mensch kann mein Kennzeichen fotografieren.

Aufjedenfall hielt der Bahnfahrer dann auch und sagte zu mir das ich ihm gar nicht überholen dürfe, das würde er an das Ordnungsamt weiter geben.

Themenstarteram 10. September 2015 um 18:50

Das Ding ist, es gibt für überhaupt gar nichts Beweise. Er fuhr auch zügig weiter und redete mit keinem Gast der Bahn. Selbst wenn, dann erzählt er ich habe ihn überholt. Ich erzähle ich habe nicht überholt. Was soll daraus großartig entstehen. Ich sage meine version er seine, wie soll man da jemand konkret beschuldigen als Richter ohne Beweise?

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 20:50:28 Uhr:

Das Ding ist, es gibt für überhaupt gar nichts Beweise.

Ist dir etwa nicht bewußt, daß eine Zeugenaussage auch ein Beweismittel ist? :confused:

Die Glaubwürdigkeit des Zugführers dürfte auch außer Zweifel stehen, denn er zieht aus der ganzen Sache ja keinen persönlichen Vorteil.

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 20:13:52 Uhr:

Mich interessiert was mir passieren kann im schlimmsten Fall.

Annahme es wird behauptet das ich die Straßenbahn überholt hab und es war eine durchgezogene Linie etc.

Ich habe einen Zeugen das es nicht so war sondern ich hinter der Bahn gewartet habe.

Was kann mir passieren in dem Fall wo Aussage gegen Aussage steht?

Glückwunsch zu dieser Idee. In diesem Fall ist es eine Falschaussage, die zusätzlich bestraft wird.

Da der Bahnfahrer ein Foto gemacht hat, hast du ein Problem mit so einer Aussage durchzukommen.

Ich hoffe für dich, das du bei dem Gespräch mit dem Bahnfahrer ruhig und sachlich geblieben bist. Du hast schon scheoiße gebaut, aber ein angriffslustiger Ton deierseits verschlechtert deine Lage erneut.

Themenstarteram 10. September 2015 um 18:56

Ich bin sachlich und normal geblieben.

Er hat lediglich ein Foto meines Kennzeichens gemacht, welches er überall aufnehmen hätte können. Dort ist nur mein Kennzeichen drauf, mehr nicht. Und das Foto hat er nicht gemacht als ich ihn überholt habe, sondern als ich an der Ampel stand bereits und ausgestiegen war.

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