Anzeigen auf Grund von Kennzeichen?
Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:
Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du eine Straßenbahn aufgehalten hast? - Also vor die Bahn und ausgebremst? In der Probezeit?
Wenn das zutrifft:
Sorry, aber dann solltest Du die nächsten paar Jahre zu Fuß gehen. Sowas ist ja wohl die Höhe, das geht garnicht!
Wer sich schon in der Probezeit so daneben benimmt... wie wird der sich wohl "weiterentwickeln"?
Aber ich kann natürlich falsch liegen.
Oder war das an einem planmäßigen Halt und ausgebremst wurde niemand?
Dann macht das natürlich nix. Ist nur die Frage, warum der Fahrer dann das Ordnungsamt informieren sollte.
k-hm
144 Antworten
Grundsätzlich Danke Ich für alle Antworten!
Eine letzte Frage die mich interessiert:
Annahme ich werde tatsächlich angezeigt beim Ordnungsamt und ein Anhörungsbogen kommt, welchen ich nach Rat des Anwalts bearbeite und zurück schicke.
Ist es grundsätzlich möglich auf Grund "überholen bei Überholverbot" vor Gericht zu landen? Lediglich das kann mir zur Last gelegt werden.
Ansonsten bedanke ich mich nochmal auf alle Antworten und hoffe das dieser von mir eröffnete Threat passee bleibt, falls nicht, melde ich mich. Vielen Dank!
Zitat:
@G4.Black schrieb am 11. September 2015 um 17:41:41 Uhr:
Annahme ich werde tatsächlich angezeigt beim Ordnungsamt und ein Anhörungsbogen kommt, welchen ich nach Rat des Anwalts bearbeite und zurück schicke.
Ist es grundsätzlich möglich auf Grund "überholen bei Überholverbot" vor Gericht zu landen? Lediglich das kann mir zur Last gelegt werden.
Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du Einspruch einlegen, dann wird der Sachverhalt gegebenenfalls vor dem zuständigen Amtsgericht geklärt. Das wird dir dein Anwalt sicherlich anhand deines Falles genauer erklären können.
Ich habe jetzt dank der lahmen Mobilfunk-Verbindung den Bußgeldkatalog gerade nicht zur Hand, aber wenn da nur sowas wie Überholen bei unklarer Verkehrslage bei rumkommt, dann sind das sowieso „nur“ 100 Euro und ein Punkt. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob es womöglich für die Beteiligung von Schienenbahnen abgesehen von der Schrittgeschwindigkeit bei den ein- und aussteigenden Fahrgästen noch gesonderte Tatbestände gibt. Bedenke, dass die Sache mit einem Anwalt und einem Gerichtsverfahren für dich unter Umständen deutlich teurer werden könnte, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast.
Jein, das besprichst Du am besten mit Deinem Anwalt und zwar bevor Du irgendetwas an irgendwen verschickst. Eine Beratung für sowas kostet nicht die Welt und es müssen alle Fakten auf den Tisch, auch die, die Du hier nicht auf den Tisch legen konntest/wolltest.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung im Kfz Bereich. Das Geld würde ich bezahlen gar kein Problem, das Ganze Gerichts Theater schreibe ich weil ich kein Bock hab meinen Führerschein zu verlieren, da ich in der Probezeit bin.
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Zitat:
@G4.Black schrieb am 11. September 2015 um 18:52:49 Uhr:
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung im Kfz Bereich. Das Geld würde ich bezahlen gar kein Problem, das Ganze Gerichts Theater schreibe ich weil ich kein Bock hab meinen Führerschein zu verlieren, da ich in der Probezeit bin.
Interessantes Detail: Überholen bei unklarer Verkehrslage ist tatsächlich ein A-Verstoß.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. September 2015 um 18:59:00 Uhr:
Was hält Dich dann noch vom Gang zum Anwalt ab? Ist ein wirklich ernstgemeinter Tip von mir.
Solange kein Anhörungsbogen und kein Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, braucht er auch noch keinen Anwalt. Mein Tipp lautet ja weiterhin, dass ihm der Straßenbahn-Fahrer vor allem Angst einjagen wollte — und das funktioniert ja ganz prächtig.
So einen Scheiß hab ich auch schon mal gemacht. Und da war ich schon längst aus der Probezeit raus.
Da machst Du jetzt am besten folgendes: ruf den Verkehrsbetrieb an (besser: persönlich hingehen). Und dann backe ganz, ganz kleine Brötchen. Bitte ganz zerknirscht um Entschuldigung. Frage nach, ob ein Fahrgast zu Schaden gekommen ist (durch das Bremsen der Bahn. Wenn nicht , dann "Oh, da bin ich ja soo erleichtert"😉, und entschuldige Dich immer wieder und 1000 mal. Und halte einen 50-Euro-Schein bereit. "Um Gottes Willen, ich will mich damit nicht freikaufen, aber vielleicht nehmen Sie das doch bitte für die nächste Weihnchtsfeier. oder ich spende es für ... (SOS Kinderdörfer oder sonst was), aber bitte, bitte keine Anzeige."
Und dann noch, daß Du in Deiner Lehrstelle ... usw. usw.
Lieber auf Knien um Gnade winseln als ein Strafverfahren am Halse haben.
Du hast mein Mitgefühl - viel Glück!!
Berichte doch bitte, wie es ausgegangen ist.
Zitat:
@Zimmerbirke schrieb am 11. September 2015 um 19:47:14 Uhr:
So einen Scheiß hab ich auch schon mal gemacht. Und da war ich schon längst aus der Probezeit raus.
Da machst Du jetzt am besten folgendes: ruf den Verkehrsbetrieb an (besser: persönlich hingehen). Und dann backe ganz, ganz kleine Brötchen. Bitte ganz zerknirscht um Entschuldigung. Frage nach, ob ein Fahrgast zu Schaden gekommen ist (durch das Bremsen der Bahn. Wenn nicht , dann "Oh, da bin ich ja soo erleichtert"😉, und entschuldige Dich immer wieder und 1000 mal. Und halte einen 50-Euro-Schein bereit. "Um Gottes Willen, ich will mich damit nicht freikaufen, aber vielleicht nehmen Sie das doch bitte für die nächste Weihnchtsfeier. oder ich spende es für ... (SOS Kinderdörfer oder sonst was), aber bitte, bitte keine Anzeige."
Und dann noch, daß Du in Deiner Lehrstelle ... usw. usw.
Lieber auf Knien um Gnade winseln als ein Strafverfahren am Halse haben.
Du hast mein Mitgefühl - viel Glück!!
Berichte doch bitte, wie es ausgegangen ist.
Hat der TE sich hier nicht schon genug zum Affen gemacht?
Nun soll er noch eine Bestechung begehen?
Von der Heuchelei mal ganz zu schweigen.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 11. September 2015 um 19:51:06 Uhr:
Hat der TE sich hier nicht schon genug zum Affen gemacht?Zitat:
@Zimmerbirke schrieb am 11. September 2015 um 19:47:14 Uhr:
So einen Scheiß hab ich auch schon mal gemacht. Und da war ich schon längst aus der Probezeit raus.
Da machst Du jetzt am besten folgendes: ruf den Verkehrsbetrieb an (besser: persönlich hingehen). Und dann backe ganz, ganz kleine Brötchen. Bitte ganz zerknirscht um Entschuldigung. Frage nach, ob ein Fahrgast zu Schaden gekommen ist (durch das Bremsen der Bahn. Wenn nicht , dann "Oh, da bin ich ja soo erleichtert"😉, und entschuldige Dich immer wieder und 1000 mal. Und halte einen 50-Euro-Schein bereit. "Um Gottes Willen, ich will mich damit nicht freikaufen, aber vielleicht nehmen Sie das doch bitte für die nächste Weihnchtsfeier. oder ich spende es für ... (SOS Kinderdörfer oder sonst was), aber bitte, bitte keine Anzeige."
Und dann noch, daß Du in Deiner Lehrstelle ... usw. usw.
Lieber auf Knien um Gnade winseln als ein Strafverfahren am Halse haben.
Du hast mein Mitgefühl - viel Glück!!
Berichte doch bitte, wie es ausgegangen ist.
Nun soll er noch eine Bestechung begehen?
Von der Heuchelei mal ganz zu schweigen.
Genau mit sowas kommt man weiter. Ob geheuchelt oder nicht, who gives a fuck? Hauptsache keine Anzeige.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 11. September 2015 um 19:51:06 Uhr:
Nun soll er noch eine Bestechung begehen?
In so einem Fall fünfzig Euro für die Weihnachtsfeier zu „spenden“ ist sicherlich keine Bestechung.
Zitat:
@Golfinator schrieb am 11. September 2015 um 20:29:35 Uhr:
Klar ist es das.
Den § 334 durchgelesen? Ich glaub nicht.
Scheitert schon am ersten Tatbestandsmerkmal.
Aber das ist ja nicht das Thema.
Zitat:
@Schattenfell_ schrieb am 11. September 2015 um 20:26:24 Uhr:
In so einem Fall fünfzig Euro für die Weihnachtsfeier zu „spenden“ ist sicherlich keine Bestechung.Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 11. September 2015 um 19:51:06 Uhr:
Nun soll er noch eine Bestechung begehen?
Nenn es wie Du willst.
Wenn sich jemand soweit runter lässt, gehört er bestraft.
Vor allem wenn man sich so wie der TE verhält. Erst scheiße bauen, einen auf dicke Hose machen und dann soll er sich noch zum Schleimigen Affen beim Betreiber der S-Bahn machen?
Egal!
Meiner Meinung nach sollte der TE erst mal auf Post warten.
Welche , wie ich glaube, eh nicht kommt. Und wenn, wird es sicherlich nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 11. September 2015 um 20:35:38 Uhr:
Nenn es wie Du willst.Zitat:
@Schattenfell_ schrieb am 11. September 2015 um 20:26:24 Uhr:
In so einem Fall fünfzig Euro für die Weihnachtsfeier zu „spenden“ ist sicherlich keine Bestechung.
Wenn sich jemand soweit runter lässt, gehört er bestraft.
Vor allem wenn man sich so wie der TE verhält. Erst scheiße bauen, einen auf dicke Hose machen und dann soll er sich noch zum Schleimigen Affen beim Betreiber der S-Bahn machen?
Egal!
Meiner Meinung nach sollte der TE erst mal auf Post warten.
Welche , wie ich glaube, eh nicht kommt. Und wenn, wird es sicherlich nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Ich würde so ein Verhalten als peinlich bezeichnen🙄. Und ich bin auch der Meinung, dass da nichts kommt.