Anzeigen auf Grund von Kennzeichen?

Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:


Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du eine Straßenbahn aufgehalten hast? - Also vor die Bahn und ausgebremst? In der Probezeit?

Wenn das zutrifft:
Sorry, aber dann solltest Du die nächsten paar Jahre zu Fuß gehen. Sowas ist ja wohl die Höhe, das geht garnicht!
Wer sich schon in der Probezeit so daneben benimmt... wie wird der sich wohl "weiterentwickeln"?
Aber ich kann natürlich falsch liegen.

Oder war das an einem planmäßigen Halt und ausgebremst wurde niemand?
Dann macht das natürlich nix. Ist nur die Frage, warum der Fahrer dann das Ordnungsamt informieren sollte.

k-hm

144 weitere Antworten
144 Antworten

Zitat:

@Schattenfell_ schrieb am 11. September 2015 um 12:27:53 Uhr:



Er hat aber schon mal das Kennzeichen ohne Schreibfehler und vermutlich auch mindestens die Farbe des Kraftfahrzeuges. Und es unterstützt die Aussage des Straßenbahnfahrers, dass es einen Vorfall mit diesem Kraftfahrzeug gab und anschließend offenbar eine Diskussion stattgefunden hat, die immerhin lang genug war, um auszusteigen und aus nächster Nähe das Kennzeichen zu fotografieren.

Natürlich kann G4.Black dann behaupten, das Foto hätte auch vor seiner Haustür entstanden sein können, aber besonders glaubwürdig ist das nicht.

Ändert aber trotzdem nichts an der Tatsache, daß das Foto nicht die Situation zeigt, sondern nur ein x-beliebiges Auto das vor einer roten Ampel steht.

So einfach geht das nicht und das weiß auch der Bahnfahrer, daß er da keine Chance hat.

Warum wurden dann nicht Zeugen aus der Bahn geholt als das Auto des TE fotografiert wurde

Oder dann mach ich das in Zukunft auch so. Ich fotografier irgend ein Auto und sag, daß der mich grad sehr gefährlich überholt hat.

Hier werden doch gerne Märchen zusammengestrickt.

@G4.Black
sasen in der Bahn Personen drin ?

Das wirkliche Problem des TE bestünde darin, dass er offensichtlich einen Zeugen aus dem Hut zaubern möchte, den er zu einer Falschaussage veranlasst hat - da ist dann endgültig Schluss mit lustig für alle beide.
Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

@Geisslein schrieb am 11. September 2015 um 12:55:04 Uhr:


Ändert aber trotzdem nichts an der Tatsache, daß das Foto nicht die Situation zeigt, sondern nur ein x-beliebiges Auto das vor einer roten Ampel steht.

Ein wenig mehr ist es schon: es unterstützt die Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage des Tramfahrers.

Zitat:

So einfach geht das nicht und das weiß auch der Bahnfahrer, daß er da keine Chance hat.

Doch, das ist so einfach, denn es entspricht der Wahrheit.

Zitat:

Warum wurden dann nicht Zeugen aus der Bahn geholt als das Auto des TE fotografiert wurde

Für in der Situation vollkommen unnötige und nicht zielführende Diskussionen, und das mit jemandem, der vorsätzlich einen nicht unerheblichen Fahrfehler begangen hat und vollkommen uneinsichtig dazu ist?

Zitat:

Oder dann mach ich das in Zukunft auch so. Ich fotografier irgend ein Auto und sag, daß der mich grad sehr gefährlich überholt hat.

Das ist wiederum nicht ganz so einfach, denn es entspricht nicht der Wahrheit und Du begehst damit auch noch eine in den Folgen für Dich nicht ganz einfach weg zusteckende Straftat.

Stell Dir das nicht so einfach vor, wenn sich die Situation dreht: Du bist Zeuge und somit zur uneingeschränkten und vollständigen Wahrheit über eine Situation verpflichtet, die nie passiert ist.

Und Dein Gegenüber ist kein noch in Schockstarre verharrender Autofahrer, sondern mit Richter und Verteidiger zwei sehr erfahrene Strafrechtsprofis.

Zitat:

sasen in der Bahn Personen drin ?

Könntest Du erläutern, was diese Frage nutzt?

Wenn hier etwas gegen den TE am Laufen ist oder wird, dann wäre es doch deutlich hilfreicher, wenn er sich vorrangig um den Tatvorwurf und die eigene Situation kümmert und nicht um andere Leute.

Wurde doch bereits genannt: Vergesst das Wissen aus Fernsehserien.

Zitat:

@jarompe schrieb am 11. September 2015 um 10:34:38 Uhr:


Anzeigen weil er mit dem Foto ohne dich zu Fragen und deiner Erlaubnis deine Rechte verletzt hat.
[...]

Blödsinn.

Ähnliche Themen

Also nochmal: ich habe niemanden ausgebremst. Das Foto zeigt mein Kennzeichen und evtl mich.
Einsichtig bin ich!
Trotzdem: zur not hat der tramfahrer hinter mir gedrängelt und geklingelt. An der Ampel Lief er dann zu meinem Auto und machte ein Foto meines Kennzeichens worauf hin ich Ausstieg. Erklärt das entstehen des Kennzeichens.
Ich mache mir keinen Kopf da ich denke das da nichts mehr kommt.

Geil. Wenn mich ne Strassenbahn draengelt, dann geb ich freiwillig meinen Lappen ab. Ich wuerde den Raser wegen Noetigung anzeigen!😁

Straßenbahnen haben meistens eine andere Signalgebung wie Autos.
Folglich hat der TE die Fahrt der Tram evtl. versperrt.
Wie das ganze ausgehen wird werden wir wohl nie erfahren. 😁

Nein ich habe nichts versperrt, stand später auf der Straße wo ich eine rote Ampel hatte. 10m hinter mir ist die Bahn auf ihren Gebüschweg gefahren.

so viel Stuss auf sechs Seiten, von wenigen Ausnahmen mal abgesehen, aber es macht Spaß.
Gruß

Stuss in wie Fern?
Ich werde mir keinen Kopf mehr machen.

Zitat:

@G4.Black schrieb am 11. September 2015 um 14:06:15 Uhr:


Stuss in wie Fern?
Ich werde mir keinen Kopf mehr machen.

Doch... Das machst du... 😉

Der TE hat doch die Hosen schon voll. 😁

Und der Richter wird dich dann fragen, warum er das Kennzeichen fotografieren konnte obwohl du hinter ihm warst
Und der Richter wird dich dann fragen, warum er irgendwann mal ein Foto gemacht haben soll und dich jetzt zum Spaß anzeigt
Und theoretisch kann man ja im Handy nachsehen wann das Foto gemacht wurde und gleichzeitig traut man dem Bahnfahrer nicht zu, sein Handy so manipulieren zu können dass es schlecht für dich ist.

Also insgesamt: Erst mal mach dich nicht verrückt, die meisten labern nur und es kommt nix.

Dann hab ich irgendwo mal gehört, in der Ortschaft ist überholen nicht grundsätzlich verboten. Wenn du an der Ampel ausgestiegen bist, ist es auch kein ausbremsen.

Was das dann ist und ob das zu ner Probezeitverlängerung führt, kann ich dir nicht sagen

Aber wenn was kommt, und du sagst falsch aus, und die merken das, dann hast du viel mehr an der Backe als nur ne Probezeitverlängerung.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 11. September 2015 um 12:55:04 Uhr:



Ändert aber trotzdem nichts an der Tatsache, daß das Foto nicht die Situation zeigt, sondern nur ein x-beliebiges Auto das vor einer roten Ampel steht.
So einfach geht das nicht und das weiß auch der Bahnfahrer, daß er da keine Chance hat.
Warum wurden dann nicht Zeugen aus der Bahn geholt als das Auto des TE fotografiert wurde
Oder dann mach ich das in Zukunft auch so. Ich fotografier irgend ein Auto und sag, daß der mich grad sehr gefährlich überholt hat.
Hier werden doch gerne Märchen zusammengestrickt.

Das deutsche Rechtssystem ist anders als beim sonntäglichen Tatort oder bei Cobra 11.

Mach dir doch einfach mal den Spaß und besuche als Zuschauer ein paar Gerichtsverhandlungen. Besonders in größeren Städten geht’s vor dem Amtsgericht immer sehr spaßig zu, weil sich da die Angeklagten teilweise noch ohne Anwalt hintrauen — die wissen also gar nicht so genau, was ihnen überhaupt vorgeworfen wird und haben keinen Einblick in ihre Akte bekommen, kennen also auch die „gegnerischen Beweismittel“ nicht.

Und dann kam da auch so ein Typ an, setzte sich auf die Anklagebank und wurde eines ähnlichen Falles wie diesem hier angeklagt: Er soll einen anderen Kraftfahrer überholt haben, viel zu spät die rote Ampel bemerkt und beim anschließenden Bremsmanöver das anderer Kraftfahrzeug ins Straßenbegleitgrün abgedrängt haben.

Auch da hatte einer der Insassen noch ein Foto von dem Auto des angeklagten geschossen, als er gerade die Kreuzung überquerte, nachdem er seelenruhig auf grünes Licht gewartet hatte. Und der Angeklagte nutzte ungefähr die Strategie, die du dir vorstellst: Er führe dort täglich lang, das Foto hätte jeden Morgen aufgenommen werden können, es würde hier nur ein Sündenbock gesucht.

Der Richter fand das allerdings wenig plausibel: Es bestünde zwar sehr wohl die Möglichkeit, nach einem Alleinunfall einfach einen Sündenbock zu suchen und dessen Wagen zu fotografieren, aber im Gesamtkontext ergäbe das keinen Sinn, zumal es noch weitere Zeugen gab, die mit keiner der beiden Parteien etwas zu tun hatten. Abgesehen davon ist der Zeuge mit dem Foto zur Wahrheit verpflichtet, während der Angeklagte lügen darf — und davon während der Verhandlung bereits kräftig Gebrauch machte, weil er sich ständig in Widersprüche verwickelte.

Der Angeklagte hat dann ordentlich einen reinbekommen vom Gericht, hat aber wohl anschließend erstmal einen Anwalt aufgesucht, um es vor dem Landgericht noch einmal zu probieren.

Wenn dir die Zeit fehlt, um im Gerichtssaal als Zuschauer zu sitzen, dann mach halt doch mal, was du oben geschrieben hast: Fotografier irgendeinen Wagen und laufe damit zur Polizei. Das wird bestimmt eine total interessante Erfahrung für dich — und dann sehen wir noch mal, wer hier Märchen erzählt.

Wieder mal sehr lustig hier. Irgendwie scheint noch immer nicht allen bekannt zu sein, dass das Gericht in seiner Beweiswürdigung frei ist. Ob der Richter in diesem Fall dem Straßenbahnfahrer oder dem TE glauben würde, lässt sich grundsätzlich nicht so ohne Weiteres sagen; es kommt halt darauf an, welche Aussagen er für kohärent und glaubwürdig hält. Wenn der TE so widersprüchlich daherredet wie hier, dann dürfte das aber eher in die Hose gehen.

Richtig ist, dass er grundsätzlich als Beschuldigter bezüglich seiner Tat lügen darf, also straffrei behaupten darf, er sei nicht da gewesen, hätte das ihm Vorgeworfene nicht getan, besitze gar kein Auto und auch keinen Führerschein (man sieht aber auch gleich, wo hier der Haken ist: Wer zu dämlich ist, bei dem fliegt die Lüge eh auf). Selbstverständlich darf er in diesem Rahmen aber nicht andere fälschlich einer Straftat bezichtigen - da würde er dann quasi vom Beschuldigten wieder zum Zeugen und muss die Wahrheit sagen. Und natürlich darf er auch niemanden zu einer Falschaussage oder zu einem Meineid anstiften. Allerdings ist es noch selten einem Beschuldigten gut bekommen, wenn ihn das Gericht beim Lügen erwischte - wieviel man ihm vom Rest dann noch glaubt, das kann man sich ja vorstellen (siehe freie Beweiswürdigung durch das Gericht).

Deine Antwort
Ähnliche Themen