Anzeigen auf Grund von Kennzeichen?
Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:
Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du eine Straßenbahn aufgehalten hast? - Also vor die Bahn und ausgebremst? In der Probezeit?
Wenn das zutrifft:
Sorry, aber dann solltest Du die nächsten paar Jahre zu Fuß gehen. Sowas ist ja wohl die Höhe, das geht garnicht!
Wer sich schon in der Probezeit so daneben benimmt... wie wird der sich wohl "weiterentwickeln"?
Aber ich kann natürlich falsch liegen.
Oder war das an einem planmäßigen Halt und ausgebremst wurde niemand?
Dann macht das natürlich nix. Ist nur die Frage, warum der Fahrer dann das Ordnungsamt informieren sollte.
k-hm
144 Antworten
Jetzt solltest du einfach erstmal abwarten, wird wahrscheinlich soweiseo nicht viel passieren.
In Zukunft, einfach ruhig und gechillt bleiben, so kommt man am besten durch den Straßenverkehr.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 11. September 2015 um 09:05:01 Uhr:
Genau das wissen wir nicht.Zitat:
@birscherl schrieb am 10. September 2015 um 22:47:35 Uhr:
Nachdem es weder zu einem Zusammenstoß kam noch jemand durch eine Notbremsung verletzt wurde und hoffentlich auch keine belegbaren Beleidigungen fielen, wird da weiter gar nichts passieren.
Es ist durchaus möglich, dass jemand auf Grund der Notbremsung zu Sturz kam.
So wie ich das verstanden habe, hat die Straßenbahn bei einer roten Ampel an der Haltelinie gehalten. Der TE stand rechts daneben. Kann aber auch sein, das dies die Märchengeschichte ist, die er vor Gericht präsentieren will.
Ich kenne es so, das bei fehlverhalten anderer Autofahrer die Bahn und Busfahrer am fluchen sind, aber nichts weiteres unternhemen. Immerhin müssten sie pro Tag ca. 10-20 Anzeigen aufgeben. Bei extremen Fehlverhalten, oder verletzungen eines Fahrgastes, bleiben sie stehen, packen ihr Pausenbrot aus und rufen die Polizei. Da dies nicht geschenen ist, dürfte es keine verletzten gegeben haben. Es kann gut sein, das ihn das überholmannöver nicht interessiert hat, weil er nicht behindert wurde. Die Aktion an der Ampel, wo er sich gezwungen sah auszusteigen, hat den Stein erst ins rollen gebracht.
Es gab keine Vollbremsung. Das einzige was mir vorgeworfen werden kann, ist das ich überholt habe im Überholverbot. Das soll mir auch erstmal nachgewiesen werden. Ich mach mir keinen Kopf mehr, dann müsste er ja 10 anzeigen am Tag Schreibens. Des Weiteren soll er mir erstmal nachweisen das ich überholt habe.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. September 2015 um 20:57:10 Uhr:
Falschaussagen vor Pericht, das kann ganz schnell viel größere Probleme machen, als euch lieb ist.
Quatsch. Als Beschuldigter darf man straflos lügen bis sich alle Balken biegen.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. September 2015 um 10:04:27 Uhr:
Als Beschuldigter darf man straflos lügen bis sich alle Balken biegen.
Der Biegeradius sollte schon beachtet werden, krümmt sich der Balken zu sehr, wird es auch strafbar 😉
Zitat:
@MvM schrieb am 11. September 2015 um 09:58:03 Uhr:
So wie ich das verstanden habe, hat die Straßenbahn bei einer roten Ampel an der Haltelinie gehalten. Der TE stand rechts daneben. Kann aber auch sein, das dies die Märchengeschichte ist, die er vor Gericht präsentieren will.
Ich kenne es so, das bei fehlverhalten anderer Autofahrer die Bahn und Busfahrer am fluchen sind, aber nichts weiteres unternhemen. Immerhin müssten sie pro Tag ca. 10-20 Anzeigen aufgeben. Bei extremen Fehlverhalten, oder verletzungen eines Fahrgastes, bleiben sie stehen, packen ihr Pausenbrot aus und rufen die Polizei. Da dies nicht geschenen ist, dürfte es keine verletzten gegeben haben. Es kann gut sein, das ihn das überholmannöver nicht interessiert hat, weil er nicht behindert wurde. Die Aktion an der Ampel, wo er sich gezwungen sah auszusteigen, hat den Stein erst ins rollen gebracht.
Wenn ich das so betrachte ist es eher das Gegenteil.
Was ich, als Autofahrer, am Tag Anzeigen aufgeben könnte, nur weil die Busfahrer meinen, die Straße gehört ihnen allein, dann würden hier in der Region keine Busfahrer mehr unterwegs sein.
Ausfahren aus der Bushaltestelle, ohne zu blinken und ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten kommt am regelmäßigsten vor.
Anzeigen weil er mit dem Foto ohne dich zu Fragen und deiner Erlaubnis deine Rechte verletzt hat.
Und solange auf dem Foto dein Auto keinen "Verkehrsverstoß" begeht hat der Herr ein viel größeres Problem als du!
Zitat:
Wenn ich das so betrachte ist es eher das Gegenteil.
Was ich, als Autofahrer, am Tag Anzeigen aufgeben könnte, nur weil die Busfahrer meinen, die Straße gehört ihnen allein, dann würden hier in der Region keine Busfahrer mehr unterwegs sein.
Ausfahren aus der Bushaltestelle, ohne zu blinken und ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten kommt am regelmäßigsten vor.
Das ist hier in meinem Heimatkreis ein besonderes Phänomen. Das Fahrpersonal wird hier - noch schlimmer als andernorts - mit Brotkrusten aus dem Wald gelockt, minimal geschult und fährt dann dummdreist durch die Gegend und behindert und nötigt Tag für Tag andere Verkehrsteilnehmer. Für mich ist es immer weniger nachvollziehbar, dass Busse und Straßenbahnen solchen Vorrang in der StVO und in der öffentlichen Meinung haben. Es handelt sich schließlich um Transportmittel, das von Normalverdienern und Normalbürgern durch deren Steuern zu Gunsten der nicht Arbeitenden subventioniert wird. Also: hinten anstellen, nicht vordrängeln.
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
@jarompe schrieb am 11. September 2015 um 10:34:38 Uhr:
Anzeigen weil er mit dem Foto ohne dich zu Fragen und deiner Erlaubnis deine Rechte verletzt hat.
...
Wenn diese Aussage korrekt WÄRE, dann hätte "Knöllchen-Horst" gar nicht so lange "aktiv" sein können.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 11. September 2015 um 10:04:27 Uhr:
Quatsch. Als Beschuldigter darf man straflos lügen bis sich alle Balken biegen.
Auch als Beschuldigter im Strafverfahren darf man nicht straflos lügen. Man darf die Klappe halten, man darf alles abstreiten, aber mit gewissen Aussagen landet man dann einen Volltreffer in § 164 StGB und das ist dann kein Spaß mehr. Man darf zum Beispiel behaupten, die Straßenbahn nicht ausgebremst zu haben oder an jenem Zeitpunkt ganz woanders gewesen zu sein, wenn man aber wider besseren Wissens behauptet, der Straßenbahn-Fahrer hätte Beleidigungen ausgesprochen und dann auch noch so kühn ist, das zur Anzeige zu bringen, dann hat man echt ein Problem.
Zitat:
@jarompe schrieb am 11. September 2015 um 10:34:38 Uhr:
Anzeigen weil er mit dem Foto ohne dich zu Fragen und deiner Erlaubnis deine Rechte verletzt hat.Und solange auf dem Foto dein Auto keinen "Verkehrsverstoß" begeht hat der Herr ein viel größeres Problem als du!
Der Straßenbahn-Fahrer hat offenbar lediglich das Kennzeichen fotografiert. Welche Rechte soll er da verletzt haben?
Selbst wenn G4.Black mit auf dem Foto herumgetanzt wäre, dürfte das kein Problem sein — man darf durchaus den Beschuldigten einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat fotografieren. G4.Black steht es natürlich frei, dagegen eine Strafanzeige aufzugeben, nur behaupte ich mal, dass die Staatsanwaltschaft das direkt einstellen wird.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 11. September 2015 um 10:41:28 Uhr:
Es handelt sich schließlich um Transportmittel, das von Normalverdienern und Normalbürgern durch deren Steuern zu Gunsten der nicht Arbeitenden subventioniert wird.
Das mag bei dir in deinem Heimatkreis so sein. In jeder größeren Stadt wirst du aber feststellen, dass sogar deutsche Steuerzahler den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Manchmal sieht man da sogar jemanden eine Krawatte tragen.
Zitat:
@jarompe schrieb am 11. September 2015 um 10:34:38 Uhr:
Anzeigen weil er mit dem Foto ohne dich zu Fragen und deiner Erlaubnis deine Rechte verletzt hat.
Wer diesen Unfug mal in Umlauf gebracht hat 😕
Das "Recht am eigenen Bild" ist ausschließlich ein Bestimmungsrecht über die Art der Verwendung, zB. Verbreitung, Zurschaustellung, wirtschaftlichen Verwertung für Werbezwecke, ... des Bildes.
Ein Bestimmungsrecht über das Fotografieren der eigenen Person und daraus dann abgeleitet ein "Fotografierverbot" gibt es nur im §201a StGB ("Paparazzi-Gesetz"😉 und dies betrifft ausschließlich den besonders geschützten Privatbereich (Wohnung, Toilette, ...) oder wenn man eine Hilflosigkeit des Fotografierten darstellen möchte.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Auch wenn es einem unangenehm ist und man es nicht möchte: ein anderer darf einen (fast) uneingeschränkt auch als reines Portrait und formatfüllend fotografieren.
Was bitte soll denn dieses lächerliche Bild dem Bahnfahrer bringen, bzw. wozu sollte es ihm nutzen ?
Es dokumentiert lediglich das Auto des TE mit dem Kennzeichen fernab des Ortes wo das Ganze stattgefunden hat.
Aber nicht die Situation, wie sie stattgefunden hat.
Meiner Beurteilung nach dient das Foto nur der Einschüchterung des TE um ihm Angst zu machen.
Auch ich würde mir in diesem Fall, sofern ich 100%ig sicher bin, daß ich auch auf dem Bild abgelichtet wurde und vom Bahnfahrer keine Anzeige kommt, diesen anzuzeigen, weil er ohne zu fragen Personen ablichtet.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. September 2015 um 11:40:29 Uhr:
Was bitte soll denn dieses lächerliche Bild dem Bahnfahrer bringen, bzw. wozu sollte es ihm nutzen ?
Es dokumentiert lediglich das Auto des TE mit dem Kennzeichen fernab des Ortes wo das Ganze stattgefunden hat.
Aber nicht die Situation, wie sie stattgefunden hat.Meiner Beurteilung nach dient das Foto nur der Einschüchterung des TE um ihm Angst zu machen.
Auch ich würde mir in diesem Fall, sofern ich 100%ig sicher bin, daß ich auch auf dem Bild abgelichtet wurde und vom Bahnfahrer keine Anzeige kommt, diesen anzuzeigen, weil er ohne zu fragen Personen ablichtet.
Der Bahnfahrer hat halt das Kennzeichen fotografiert, anstatt es sich auf einen Zettel zu notieren ...
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. September 2015 um 11:40:29 Uhr:
Meiner Beurteilung nach dient das Foto nur der Einschüchterung des TE um ihm Angst zu machen.
Was doch auch einwandfrei funktioniert 😁
Zitat:
Auch ich würde mir in diesem Fall, sofern ich 100%ig sicher bin, daß ich auch auf dem Bild abgelichtet wurde und vom Bahnfahrer keine Anzeige kommt, diesen anzuzeigen, weil er ohne zu fragen Personen ablichtet.
Auch Wiederholungen mach aus Falschem nichts Richtiges 😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. September 2015 um 11:40:29 Uhr:
Was bitte soll denn dieses lächerliche Bild dem Bahnfahrer bringen, bzw. wozu sollte es ihm nutzen ?
Es dokumentiert lediglich das Auto des TE mit dem Kennzeichen fernab des Ortes wo das Ganze stattgefunden hat.
Aber nicht die Situation, wie sie stattgefunden hat.
Er hat aber schon mal das Kennzeichen ohne Schreibfehler und vermutlich auch mindestens die Farbe des Kraftfahrzeuges. Und es unterstützt die Aussage des Straßenbahnfahrers, dass es einen Vorfall mit diesem Kraftfahrzeug gab und anschließend offenbar eine Diskussion stattgefunden hat, die immerhin lang genug war, um auszusteigen und aus nächster Nähe das Kennzeichen zu fotografieren.
Natürlich kann G4.Black dann behaupten, das Foto hätte auch vor seiner Haustür entstanden sein können, aber besonders glaubwürdig ist das nicht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. September 2015 um 11:40:29 Uhr:
Meiner Beurteilung nach dient das Foto nur der Einschüchterung des TE um ihm Angst zu machen.
Das denke ich auch — und das klappt ja ganz hervorragend, wenn ich mir anschaue, wie verzweifelt G4.Black offenbar ist.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. September 2015 um 11:40:29 Uhr:
Auch ich würde mir in diesem Fall, sofern ich 100%ig sicher bin, daß ich auch auf dem Bild abgelichtet wurde und vom Bahnfahrer keine Anzeige kommt, diesen anzuzeigen, weil er ohne zu fragen Personen ablichtet.
Noch mal: Das wird von der Staatsanwaltschaft mit Sicherheit eingestellt.
Wenn G4.Black aber ganz viel Pech hat, schickt die Polizei erstmal einen Beschuldigtenfragebogen zum Straßenbahn-Fahrer, der daraufhin verärgert zur Polizei rennt und die obligatorische „Gegenanzeige“ stellt. Und dann will ich mal sehen, wie G4.Black am Rad dreht, wenn plötzlich § 315c Abs. 1 Nr. 2 c) StGB oder § 240 StGB im Raum stehen, sich noch drei Fahrgäste als Zeugen gemeldet haben und er dann mit seinen tollen Falschaussagen um Kopf und Kragen redet. Das deutsche Rechtssystem funktioniert halt anders als der Kram, den man aus amerikanischen Vorabendserien kennt.