Anzeigen auf Grund von Kennzeichen?
Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:
Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du eine Straßenbahn aufgehalten hast? - Also vor die Bahn und ausgebremst? In der Probezeit?
Wenn das zutrifft:
Sorry, aber dann solltest Du die nächsten paar Jahre zu Fuß gehen. Sowas ist ja wohl die Höhe, das geht garnicht!
Wer sich schon in der Probezeit so daneben benimmt... wie wird der sich wohl "weiterentwickeln"?
Aber ich kann natürlich falsch liegen.
Oder war das an einem planmäßigen Halt und ausgebremst wurde niemand?
Dann macht das natürlich nix. Ist nur die Frage, warum der Fahrer dann das Ordnungsamt informieren sollte.
k-hm
144 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2015 um 21:59:31 Uhr:
😁😁😁naja, aber wenn die Tram offensichtlich in der Fahrbahn integriert ist, dann muss der Tramfahrer den linken Spiegel auch verwenden. Kenne jetzt die Bahntechnik nicht wirklich, aber während der Fahrt alle Spiegel anklappen und gar keine Sicht nach hinten, das kenne ich nur im reinen Bahnbetrieb in separaten Gleisführungen, aber nicht im gemischten Verkehr.
Der linke Spiegel wird aber in unserer Stadt nicht benötigt, da die Bahn immer als der linken Fahrspur fährt. Nur auf einigen U-Bahn Haltestellen werden sie kurz ausgeklappt und bei Abfahrt wieder eingefahren. Selbst Rettungsdienste überholen rechts.
wie gesagt, ich bin kein Spezi für Bahntechnik. Ich kann mir halt nicht vorstellen, wo man in der StVZO seit Ewigkeiten mindestens links einen Spiegel haben muss, wenn man im Straßenverkehr zugelassen sein will, dass es dann links keinen benutzbaren Spiegel an der Tram gibt. Der könnte i.Ü. auch innen sein (manchmal etwas weiter oben). Wenn sich eine fehlerhafte Benutzung eingeschlichen haben sollte ... mag sein. Mit Deiner Begründung könnte ich beim TÜV auch sagen, den linken Spiegel brauch ich nicht, weil ich immer links fahre 😉
Das Leute Fehler machen passiert nun mal. Da sollte man auch mal sorry sagen koennen. Aber Fehler machen und hinterher auf dicke Hose mit aussteigen und diskutieren, ist mit Abstand das letzte. Dann noch als Fahranfaenger.
Jetzt schreibt die Charakterlose Gestalt das er ueberholt hat, um im gleichen Atemzug alles abzustreiten weil es keine Beweise gibt.
Pfui!
Kommen wird nix. Ich glaube nicht das der Bahnfahrer genauso Chrakterarm wie der TE ist.
ist irgendwie auch eine Mentalitätsfrage ... die Jugend halt
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2015 um 22:14:51 Uhr:
wie gesagt, ich bin kein Spezi für Bahntechnik. Ich kann mir halt nicht vorstellen, wo man in der StVZO seit Ewigkeiten mindestens links einen Spiegel haben muss, wenn man im Straßenverkehr zugelassen sein will, dass es dann links keinen benutzbaren Spiegel an der Tram gibt. Der könnte i.Ü. auch innen sein (manchmal etwas weiter oben). Wenn sich eine fehlerhafte Benutzung eingeschlichen haben sollte ... mag sein. Mit Deiner Begründung könnte ich beim TÜV auch sagen, den linken Spiegel brauch ich nicht, weil ich immer links fahre 😉
Ein Auto fährt von der rechts gelegenen Parklücke auf die links gelegene Straße. Daher Außenspiegel links. Auch auf der Autobahn sind auf der linken Spur die schnelleren fahrzeuge. Den rechten Außenspiegel gibt es erst seit den 80ern serienmäßig.
Da Bahn fährt links in den Grünflächen und kommt ab und zu mal auf die rechts gelegene Straße. Eigentlich braucht die Straßenbahn keine Spiegel, da sie immer vorrang hat.
Zitat:
@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:
… Was habe ich nun zu befürchten?
Das Schlimmste, was dir passieren kann, ist hier im Forum öffentlich ausgepeitscht zu werden. Aber das wurde ja auf den ersten 4 Seiten schon erledigt.
Nachdem es weder zu einem Zusammenstoß kam noch jemand durch eine Notbremsung verletzt wurde und hoffentlich auch keine belegbaren Beleidigungen fielen, wird da weiter gar nichts passieren. Der Trambahnfahrer wird die Situation mehrfach am Tag haben und ist von Heißspornen wie dir einfach nur genervt, wahrscheinlich auch zu Recht. Da ist der Spaß des Fotografierens, das Angst einjagt, mehr Verkehrserziehung als irgendwelche 30 € Bußgeld wegen ungebührlichen Überholens.
Also prinzipiell darf man natürlich auch Strab überholen - wenn es dort nicht durch Überholverbot oder durchgezogene Linien verboten ist, oder der Gegenverkehr gefährdet würde oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit bzw. die Geschwindigkeitsdifferenz es nicht zulassen würden. Und natürlich darf die Verkehrslage nicht unklar sein. Dabei sind Strab rechts zu überholen. Sollten die Schienen aber so weit rechts liegen, dass man rechts nicht überholen kann, darf man auch links überholen. (§5 StVO, insbes. Abs. 2, 3, 4, 7).
Was wir nicht wissen, ist, warum die Strab stand. Wenn sie an einer Haltestelle stand, wirds nochmal etwas blöder: An Strab, die an einer Haltestelle stehen, darf - auch als gegenverkehr - "nur vorsichtig vorbeigefahren werden". Sollten gerade Fahrgäste ein- und ausgestiegen sein, wirds noch blöder: Dann "darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." (§20 StVO, insbes. Abs. 1, 2.)
Der TO ist also über eine Fahrstreifenbegrenzung gefahren, das steht fest. Was wir nicht wissen: Stand die Strab an einer Haltestelle (schlecht)? Stiegen Fahrgäste ein oder aus (schlecht)? Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit dabei überschritten (schlecht)? Wurden andere gefährdet (schlecht)?
Was ich mich frage: Wieso hat der TO den Überholvorgang nicht abgebrochen, als die Strab anfuhr? Ungeachtet der Fahrstreifenbegrenzung kann das ja mal vorkommen: Man überholt "vorsichtig" (TO), also langsam, eine Strab, sie fährt an. Im allgemeinen geht man dann vom Gas und läßt die Strab passieren. Ach ja: Das ist sogar vorgeschrieben (§2 Abs. 3 StVO). Stattdessen Flucht nach vorne, um dann vor der Strab zu bremsen. Und dann noch rumzupöbeln (ich nenne es mal so). Suboptimal.
Dem Strabfahrer kann man natürlich vorwerfen, dass er seine Geschwindigkeit während des zwar nicht erlaubten, aber nun mal durchgeführten Überholvorgangs erhöht hat. Andererseits: Wenn der TO "vorsichtig" überholt hat, so war er langsam - der Strabfahrer konnte IMO dann davon ausgehen, dass der TO das Anfahren erkennt und den ja noch in den Anfängen stehenden Überholvorgang abbricht. Interessant wäre dabei natürlich auch, auf welcher Höhe der TO dabei war.
Optimalerweise wäre so etwas so abgelaufen: Der TO steht hinter der Strab. Er ist zwar vielleicht geeeeerrrrrrreizt wegen des Wartens (warum, sei mal dahingestellt), aber da er weiß, dass man auch hinter einer Strab im Allgemeinen nicht 90 Minuten steht, wartet er einfach, bis die Strab weiterfährt.
Wenn ich nun so die Geschichte höre (die natürlich einiges an Details vermissen läßt), so formt sich in meinem Kopf folgendes Bild:
Gut, hatter nicht gemacht, er wolltedie Strab links überholen. Nun war da noch die Fahrstreifenbegrenzung.
Gut, hatter nicht gesehen , also Überholvorgang gestartet. Nun fährt die Strab aber an, weswegen man mit einem "Sorry" vom Gas geht, rechts blinkt und sich wieder hinter der Strab einfädelt.
Gut, hatter nicht gemacht, stattdessen Gas und schnell dran vorbei. Um dann wieder zu bremsen. Dann diskutiert er noch rum.
Das Bild, das sich in meinem Kopf von diesem in der Probezeit stehenden fahranfänger formt, ist suboptimal.
Realistischerweise gehe ich aber andererseits davon aus, dass da nic mehr kommt. Handyrumgefuchtel sind meiner Erfahrung nach Drohgebärden, mehr nicht.
Wie immer erleichtert ein Blick in die Vorschriften vieles: Die BO Strab schreibt vor, das "an Fahrzeugen straßenabhängiger Bahnen" mindestens rechts ein Spiegel vorhanden sein muss. Im Allgemeinen sind an Strab aber heutzutage zwei Spiegel montiert.
Zu einer Anzeige wird es eher nicht kommen.
Aber der TE wird mit dem Makel leben müssen, dass er zu doof zum Führen eines Kfz in der Nähe von Schienenfahrzeugen ist. 🙂
Für mich ist das wieder so ein Fall - wer am lautesten schreit hat Recht - leider heute üblich geworden scheint mir. Mal für die Sch..e einstehen die man gemacht hat und einfach die Klappe halten geht wohl nicht mehr.
Denk nochmal drüber nach was Du da gemacht hast und warum Du dann noch so "frech" bist den Bahnfahrer anzumachen ! - geht garnicht ...
Für mich ganz große Märchenstunde.
Die Bahn ist losgefahren während der Verkehr vorbeifuhr. Ohne, dass der Fahrer der Tram auf den nachfolgenden Verkehr geachtet hat.
Wo fand der Vorfall denn statt.... Google-Earth Bild ?
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. September 2015 um 22:47:35 Uhr:
Nachdem es weder zu einem Zusammenstoß kam noch jemand durch eine Notbremsung verletzt wurde und hoffentlich auch keine belegbaren Beleidigungen fielen, wird da weiter gar nichts passieren.
Genau das wissen wir nicht.
Es ist durchaus möglich, dass jemand auf Grund der Notbremsung zu Sturz kam.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 11. September 2015 um 09:05:01 Uhr:
Genau das wissen wir nicht.
Es ist durchaus möglich, dass jemand auf Grund der Notbremsung zu Sturz kam.
Was soll denn diese Aussage ?
Die Bahn hätte in dem Fall, wie der TE auch, ebenfalls rot gehabt und hätte so oder so anhalten müssen.
Der TE hat nur die Gunst der Stunde genutzt die Rotlichtphase für ein Gespräch mit dem Bahnfahrer zu führen.
Wenn durch diesen Anhaltevorgang Personen in der Bahn verletzt wurden, dann ist das auf Unachtsamkeit des Bahnfahrers zurückzuführen aber keinesfalls ist hier der TE verantwortlich.



