Anzeigen auf Grund von Kennzeichen?
Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:
Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du eine Straßenbahn aufgehalten hast? - Also vor die Bahn und ausgebremst? In der Probezeit?
Wenn das zutrifft:
Sorry, aber dann solltest Du die nächsten paar Jahre zu Fuß gehen. Sowas ist ja wohl die Höhe, das geht garnicht!
Wer sich schon in der Probezeit so daneben benimmt... wie wird der sich wohl "weiterentwickeln"?
Aber ich kann natürlich falsch liegen.
Oder war das an einem planmäßigen Halt und ausgebremst wurde niemand?
Dann macht das natürlich nix. Ist nur die Frage, warum der Fahrer dann das Ordnungsamt informieren sollte.
k-hm
144 Antworten
Also es ist so, die Straßenbahn bedient die Haltestelle und dann fährt diese nach links weiter wo Gebüsch ist, weg von der Straße, weil dort die Ampel kommt. So und dann bin ich logischerweise wenn die Straßenbahn Weg ist, an der Ampel. Der Bahnfahrer hat ja auch dort gehalten hinter dem Gebüsch, ist etwa 40cm hoch wo eben nur die Bahn lang Fahrt. Kann so etwas vor Gericht gehen oder wird sowas irgendwann eingestellt?
Nur weil der Bahnfahrer was behauptet wofür es wie gesagt keine Beweise gibt, außer ein Foto was jederzeit hätte entstehen können.
Zitat:
@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 21:07:18 Uhr:
Ich habe ihn aber nicht ausgebremst, lediglich überholt, wofür er wie gesagt keine Beweise hat. Falls es vor Gericht gehen würde, werde ich sagen ich habe hinter der Bahn gewartet, mein Zeuge ebenfalls. Jetzt nochmal die Frage: in diesem Fall gibt es keinerlei Beweise. Was soll der Richter hier bitte machen, bzw geht sowas überhaupt vor Gericht?
Wegen einer möglichen Nachschulung und einer Probezeitverlängerung willst du dich und vor allem deinen Zeugen in eine Situation manöverieren, in der das Strafrecht (Falschaussage) zu greifen beginnt? Da stehen Risiko und Nutzen doch in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander.
Wenn du schon in der irrigen Annahme bist, daß für die Aktion keine Beweise vorlägen und unseren Hinweisen nicht glaubst, dann laß dich doch wenigstens von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, bevor du Aktionen startest, die du später bereust.
@G4.Black
Junge, die Gemeinde möchte von Dir hören, das es Dir leid tut und Du einsiehst, dass das falsch war und Du nie wieder eine Straßenbahn links überholen wirst .... Amen 😉
Als Beschuldigter in einem evtl. OWi-/Strafverfahren darfst Du die Schnauze halten, die Wahrheit sagen oder auch wissentlich eine Lüge ablassen. Was Du nicht darfst, Du darfst mit einer Lüge niemanden in den Verdacht einer OWi oder Straftat hineinquatschen, den die Strafverfolgungsbehörde nicht schon wegen genau der Lüge (die Du äußern willst) im Auge hat.
Du hast also links eine Tram überholt, die während dieses Überholens auch einen auf Feuer gemacht hat. War dämlich von Dir. War dämlich vom Tramfahrer (er wird es bemerken, wenn er zum Schichtende drüber nachdenkt, was er der Betriebsleitung eigentlich erzählen will ... mit Fahrgästen ein Rennen fahren ist bei den meisten ÖPNV-Betrieben kein Grund für einen beruflichen Aufstieg).
Wahrscheinlich kommt nix. Wenn doch was kommt, dann geh zum Anwalt und leg dem alle Fakten auf den Tisch. Nur dann kann er mit Dir eine sinnvolle Strategie festlegen!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2015 um 21:23:09 Uhr:
...eine Tram überholt, die während dieses Überholens auch einen auf Feuer gemacht hat.
Für mich liest sich die Beschreibung des TE so, daß die Tram nach dem Halt an der Haltestelle wieder ihre normale Fahrt aufgenommen hat. Mit einem Überholvorgang brauchte der Lokführer angesichts des bestehenden Überholverbotes nicht zu rechnen.
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Zitat:
@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 21:20:03 Uhr:
Nur weil der Bahnfahrer was behauptet wofür es wie gesagt keine Beweise gibt, außer ein Foto was jederzeit hätte entstehen können.
Dann überlege dir, wie du dem Richter erklärst, wo das Foto entstanden sein soll. Du hast bereits vor zuzugeben, das du hinter der Straßenbahn warst. Kein Straßenbahnfahrer steigt aus und fotografiert irgendwelche Nummernschilder.
Tu dir selbst den Gefallen und steh zu deiner Tat. Deine Geschichten werden zuerst hinterfragt und werden bei den ersten Wiedersprüchen auffliegen. Jetzt sitzt du vor dem PC und hast Zeit dir Antworten auszudenken. Vor Gericht muss alles spontan passieren. Da du dich jetzt schon um Kopf und Kragen schreibst sehe ich keine Chance mit irgend einer Lüge oder Halbwahrheit vor Gericht durchzukommen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2015 um 21:23:09 Uhr:
@G4.Black
Junge, die Gemeinde möchte von Dir hören, das es Dir leid tut und Du einsiehst, dass das falsch war und Du nie wieder eine Straßenbahn links überholen wirst .... Amen 😉
Ist übrigens auch ein erstaunlich guter Tipp, wenn es um die Kommunikation mit dem Trambahnfahrer geht. Ein einfaches: "Tut mir Leid, die Aktion eben war scheiße, kommt nicht wieder vor" im Gespräch mit dem Trambahnfahrer hätte ihm so gut wie allen Wind aus den Segeln genommen.
Wenn du natürlich zuerst ihm den Vorwurf machst, brauchst du dich nicht wundern, wenn er aufgeht wie ein Hefeteig...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2015 um 21:30:27 Uhr:
Für mich liest sich die Beschreibung des TE so, daß die Tram nach dem Halt an der Haltestelle wieder ihre normale Fahrt aufgenommen hat. Mit einem Überholvorgang brauchte der Lokführer angesichts des bestehenden Überholverbotes nicht zu rechnen.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2015 um 21:23:09 Uhr:
...eine Tram überholt, die während dieses Überholens auch einen auf Feuer gemacht hat.
Sehe ich ebenso. Eine Tram beschleunigt garnicht mal schlecht mit ihrem E-Motor, da kann sich ein Autofahrer schonmal überschätzen. Und der Fahrer kann allein schon aus Rücksicht auf die Fahrgäste nicht plötzlich bremsen, nur weil ihn grade jemand verbotenerweise überholt...
Zitat:
@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 20:50:28 Uhr:
Er fuhr auch zügig weiter und redete mit keinem Gast der Bahn. Selbst wenn, dann erzählt er ich habe ihn überholt.
Beides sind rein hypothetische Annahmen.
Wahrscheinlicher ist, daß er den einen oder anderen Fahrgast gefragt hat, ob er sich als Zeuge zur Verfügung stellen würde (falls nicht schon ein solches Angebot von Fahrgästen, welche den Vorfall selbst beobachtet haben, gekommen sein sollte).
@G4.Black
Ein gut gemeinter Rat, am besten du schreibst jetzt hier nichts mehr.
Vielleicht gibt es sagar einen User hier der in der Bahn saß. 😁
Zitat:
@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 20:48:00 Uhr:
Also 20m weiter war eine Ampel wo ich angehalten habe...
20 Meter nach dem heftigen Überholsprint? Da mußt du aber schon recht ordentlich verzögert haben, um nicht bei Rot über die Haltelinie zu rauschen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2015 um 21:30:27 Uhr:
Für mich liest sich die Beschreibung des TE so, daß die Tram nach dem Halt an der Haltestelle wieder ihre normale Fahrt aufgenommen hat. Mit einem Überholvorgang brauchte der Lokführer angesichts des bestehenden Überholverbotes nicht zu rechnen.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2015 um 21:23:09 Uhr:
...eine Tram überholt, die während dieses Überholens auch einen auf Feuer gemacht hat.
Perspektive Tramfahrer: Will losfahren --> Blick rechter Spiegel und Innenspiegel ob alles i.o. oder ob noch irgendwas in der Tür eingeklemmt ist --> Blick linker Spiegel, ob sich jemand am Zug anlehnt, sonstigen Unfug macht oder was von hinten kommt (z.B: Fahrzeuge mit Sonderrechten oder aber Heißsporne wie der TE) ... da müsste er eigentlich den Überholer sehen.
Wenn er normal mit der Bahn anfährt, dann hätte der TE nicht zusätzlich auf's Gas gehen müssen. Im ÖPNV wird einerseits auch auf den Energieverbrauch geschaut und andererseits mögen die Chef's es nicht, wenn die Fahrgäste nach Autogrammkarten der Rennfahrer fragen, die diese Fahrzeuge bedienen.
Da haben beide in einem sehr unterschiedlichen Maße falsch gehandelt.
Zitat:
@klamann15 schrieb am 10. September 2015 um 21:37:18 Uhr:
@G4.Black
Ein gut gemeinter Rat, am besten du schreibst jetzt hier nichts mehr.
Vielleicht gibt es sagar einen User hier der in der Bahn saß. 😁
Ich habe mal im ADAC-Postbus gesessen, als ein PKW es übertrieben hat und habe mich als Zeuge gemeldet. Aber das ist eine andere Geschichte.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2015 um 21:43:30 Uhr:
Perspektive Tramfahrer: Will losfahren --> Blick rechter Spiegel und Innenspiegel ob alles i.o. oder ob noch irgendwas in der Tür eingeklemmt ist --> Blick linker Spiegel, ob sich jemand am Zug anlehnt, sonstigen Unfug macht oder was von hinten kommt (z.B: Fahrzeuge mit Sonderrechten oder aber Heißsporne wie der TE) ... da müsste er eigentlich den Überholer sehen.
In Duisburg und Düsseldorf werden die linken Spiegel nur ausgefahren, wenn der Bahnsteig auf der linken Seite ist. Wie auf den Fotos zu sehen ist, ist der linke Spiegel sonst eingeklappt.
http://www.dorstenerzeitung.de/.../...5_1_120820_VU_PKW-Strab-D-29.jpg
http://bus-und-tram.startbilder.de/.../...06-hier-als-linie-166377.jpg
http://www.bahnbilder.de/.../...79-duisburg-nach-duesseldorf-97362.jpg
http://gdoelling.de/DU/DU14.jpg
http://www.derwesten.de/.../S-Bahn-903-Vom-198x148.jpg
In anderen Stätten gibt es gar keinen linken Auenspiegel:
http://www.berliner-verkehr.de/trbilder/8022.jpg
Und im seinen anderen Thread erklärt der Jüngling auch noch dass er aggressiv gegenüber dem Straßenbahnfahrer wurde.
Aus dem Verkehr ziehen die Pflaume.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. September 2015 um 21:43:30 Uhr:
Perspektive Tramfahrer: Will losfahren --> Blick rechter Spiegel und Innenspiegel ob alles i.o. oder ob noch irgendwas in der Tür eingeklemmt ist --> Blick linker Spiegel, ob sich jemand am Zug anlehnt, sonstigen Unfug macht oder was von hinten kommt (z.B: Fahrzeuge mit Sonderrechten oder aber Heißsporne wie der TE) ... da müsste er eigentlich den Überholer sehen.
Kann auch gut sein, dass der Trambahnfahrer dachte, der (nach eigener Aussage "vorsichtig überholende"😉 TE hätte seinen Fehler erkannt, würde auf die Tram warten und wieder hinter ihr einscheren. Wäre schließlich nicht das erste Mal, dass ein eben noch mutiger Autofahrer plötzlich ganz klein wird, wenn sich so eine tonnenschwere Trambahn in Bewegung setzt.
Also fährt er ganz normal los, der TE bekommt Panik und latscht voll auf's Pedal, da reichen 2-3 Sekunden, die der Fahrer braucht, um dies zu merken und die ganze Situation ist schon vorbei...
Würde die Tram jedesmal runterbremsen, wenn ein PKW irgendwas augenscheinlich Merkwürdiges vorhat, wäre der ÖPNV ja endgültig nicht mehr benutzbar...
Wieso wundert es mich nicht, dass der TE einen 3er BMW fährt...
😁😁😁
naja, aber wenn die Tram offensichtlich in der Fahrbahn integriert ist, dann muss der Tramfahrer den linken Spiegel auch verwenden. Kenne jetzt die Bahntechnik nicht wirklich, aber während der Fahrt alle Spiegel anklappen und gar keine Sicht nach hinten, das kenne ich nur im reinen Bahnbetrieb in separaten Gleisführungen, aber nicht im gemischten Verkehr.