Anzeigen auf Grund von Kennzeichen?

Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 19:34:04 Uhr:


Guten Abend.
Eben fuhr ich in der Stadt und vor mir hielt eine Bahn.
Im Nachhinein habe ich gesehen das dort durchgezogene Linien auf dem Boden sind :/
Naja ich habe dann die Bahn vorsichtig überholt, auf der Hälfte beschleunigte diese und ich musste vollgasgeben um vor sie zu kommen. Dann stieg ich aus und fragte den Bahnfahrer ob er mich nicht sehen würde. Dieser nahm sein Handy, fotografierte mein Kennzeichen und sagte das ginge ab an das Ordnungsamt.
Was habe ich nun zu befürchten?
Bin in der Probezeit.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du eine Straßenbahn aufgehalten hast? - Also vor die Bahn und ausgebremst? In der Probezeit?

Wenn das zutrifft:
Sorry, aber dann solltest Du die nächsten paar Jahre zu Fuß gehen. Sowas ist ja wohl die Höhe, das geht garnicht!
Wer sich schon in der Probezeit so daneben benimmt... wie wird der sich wohl "weiterentwickeln"?
Aber ich kann natürlich falsch liegen.

Oder war das an einem planmäßigen Halt und ausgebremst wurde niemand?
Dann macht das natürlich nix. Ist nur die Frage, warum der Fahrer dann das Ordnungsamt informieren sollte.

k-hm

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Ja, Arschbacken zusammenkneifen und für den Fehler Verantwortung übernehmen.
Falschaussagen vor Pericht, das kann ganz schnell viel größere Probleme machen, als euch lieb ist.
Stell dir vor, der hat noch einen unabhängigen Zeugen, einen Fahrgast. Dann seid ihr dran, das wird nicht mehr schön, das ginge in Richtung Vorstrafe.

Also warte ab, zahle ggf. genau das, was du getan hast und halte den Ball flach.

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 20:48:00 Uhr:


Also 20m weiter war eine Ampel wo ich angehalten habe und dort bin ich ausgestiegen.

Während einer Rotphase oder einer Grünphase?

Wenn es eine Rotphase war - warst du wieder rechtzeitig in deinem Fahrzeug, um losfahren zu können, als die Grünphase begann?

Ja war ich. Es war eine rotphase sonst hätte ich ja nicht gehalten. Nochmal: das Foto hat er gemacht als ich an der Ampel stand. Dort ging we zu meinem Kennzeichen und machte ein Foto davon.

Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass da was kommt. So ein Trambahnfahrer hat den ganzen Tag mit rücksichtslosen Autofahrern zu tun, wenn er da jedem hinterklagen würde, hätte er keine Freizeit mehr. Sein Ziel wird gewesen sein, dich zu verängstigen und das scheint er ja erreicht zu haben 😉

Wünschen würd ich's dir trotzdem, dass ein kleiner Denkzettel kommt. Wenn man schon Bockmist baut, dann nutzt man die Zeit an der Ampel wenn überhaupt um verbal oder mit einer Geste um Entschuldigung zu bitten. Erst verbotenerweise überholen und dann noch den anderen anblaffen, warum er einen angeblich nicht sieht, ist definitiv ziemlich dämlich...

Lernt man eigentlich heutzutage in der Fahrschule garnichts mehr?

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Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 20:56:38 Uhr:


Er hat lediglich ein Foto meines Kennzeichens gemacht...

Hat er dir das Foto gezeigt, oder woher weist du so genau, daß darauf nur das Kennzeichen zu sehen ist und nicht deutlich mehr?

Weil ich gesehen habe das er das nah an das Kennzeichen gehalten hat. Selbst wenn: dann sieht man mein Auto, das Kennzeichen und wie ich auf der Straße stehe. Mehr nicht. In wie fern kann mir das zum Verhängnis werden?

Im ersten Treath schreibst du das du überholt hast, danach schreibst du du hast nicht überholt.
Was denn nu?
Du redest dich hier um Kopf und Kragen und möchtest glimpflich aus der Sache heraus kommen,
dann halt mal den Ball gaaanz flach.
Entweder es kommt was oder nicht, solange solltest du abwarten.
Wenn was kommt kannst du hier immer noch um Rat fragen.
Mehr kann man eigentlich dazu nicht sagen, also mach dir nicht in die Hose deswegen.
Im übrigen wird dir eine evtl. Nachschulung, bzw. Verlängerung der Probezeit nicht schaden.
Ich hoffe du lernst dann daraus.

Was im schlimmsten Fall passieren kann:

Der Bahnfahrer erstattet Anzeige gegen Dich wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
"... hat mich ausgebremst...."

Die meisten Richter werden wohl eher einem Bahnfahrer
glauben als irgendeinem Autofahrer.

Du wirst einige Zeit Fußgänger, hast Du Dich per Anwalt gewehrt,
gibt's die Gerichts- & Anwaltskosten oben drauf.

Die Aussage eines Berufskraftfahrer wie Bus- und Bahnfahrer
hat nunmal mehr Gewicht als die eines gemeinen PKW Lenkers.

Du hättest einfach nicht aussteigen sollen, vor allem, da der Fehler ja schon auf deiner Seite begangen wurde.

Trotzdem ist es leider Alltag, dass Bus- und Bahnfahrer meinen, im Straßenverkehr machen zu können, wozu die Lust hätten. Und einfach losfahren, wenn ein anderer gerade überholt, ist so ein Beispiel dafür. Auch wenn hier ein Fehler des TE vorlag.
Wenn mich jemand auf der Landstraße trotz Überholverbot überholen würde und ich dann beschleunige und ihn nicht überholen lasse, bin ich mal gespannt, ob ich ohne Konsequenzen aus der Nummer rauskomme.

Zitat:

@Frage234 schrieb am 10. September 2015 um 20:59:41 Uhr:


Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass da was kommt. So ein Trambahnfahrer hat den ganzen Tag mit rücksichtslosen Autofahrern zu tun, wenn er da jedem hinterklagen würde, hätte er keine Freizeit mehr.

Was denkst du, wie wenig Zeit sich Bus- und Bahnfahrer nehmen müssen und was sie mit kurzen Worten anrichten können. Den schwierigsten Teil hat er bereits gemacht und Fotos geschossen. Er muss die Fotos nur zur Zentrale mailen und sagen, das er aufgehalten wurde. Dann gucken die, wie viel Geld man aus der Geschichte raus holen kann.

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 21:00:49 Uhr:


Weil ich gesehen habe das er das nah an das Kennzeichen gehalten hat. Selbst wenn: dann sieht man mein Auto, das Kennzeichen und wie ich auf der Straße stehe. Mehr nicht. In wie fern kann mir das zum Verhängnis werden?

Meine Glaskugel sagt mir, dass du erst ausgepeitscht, dann gevierteilt und dann verbrannt wirst. Kann aber auch danebenliegen, das Ding stammt noch aus dem Mittelalter...

Im Ernst, was erwartest du denn jetzt für eine Raterei von uns? Wenn du schon selbst nicht definitiv sagen kannst, welche Bilder genau gemacht wurden, wie sollen wir dann beurteilen, ob diese in einem Prozess Bestand haben? 🙄

Ich sag's mal so, wenn's der Fahrer drauf anlegt, dich dranzukriegen, schafft er's. Er hat ne ganze Tram voller Leute, von denen bestimmt ein paar als Zeugen taugen. Da ist es ziemlich irrelevant, ob er Fotos hat oder nicht. Und da du ja ausgestiegen bist, kennen bestimmt auch ein paar dein Gesicht...

Ich habe ihn aber nicht ausgebremst, lediglich überholt, wofür er wie gesagt keine Beweise hat. Falls es vor Gericht gehen würde, werde ich sagen ich habe hinter der Bahn gewartet, mein Zeuge ebenfalls. Jetzt nochmal die Frage: in diesem Fall gibt es keinerlei Beweise. Was soll der Richter hier bitte machen, bzw geht sowas überhaupt vor Gericht?

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 21:07:18 Uhr:


Ich habe ihn aber nicht ausgebremst, lediglich überholt, wofür er wie gesagt keine Beweise hat. Falls es vor Gericht gehen würde, werde ich sagen ich habe hinter der Bahn gewartet, mein Zeuge ebenfalls. Jetzt nochmal die Frage: in diesem Fall gibt es keinerlei Beweise. Was soll der Richter hier bitte machen, bzw geht sowas überhaupt vor Gericht?

Du meinst also, dass von den Fahrgästen in der Tram keiner bemerkt hat, dass gerade einer ziemlich halsbrecherisch überholt und sich an der nächsten roten Ampel ein Wortgefecht mit dem Fahrer geliefert hat?

Gut, wenn du davon so überzeugt bist, versuch's mit der Falschaussage vor Gericht, am besten noch unter Eid...

Halt einfach die Füße still und warte ab, mehr kannst du jetzt nicht tun. Wenn nichts kommt, hak's unter Lebenserfahrung ab und mach den Scheiß nie wieder. Wenn was kommt, schau, dass du den Schaden in Grenzen hältst und nicht vor lauter Sturheit vor Gericht ziehst, dort ziehst du den Kürzeren...

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 21:07:18 Uhr:


Ich habe ihn aber nicht ausgebremst, lediglich überholt, wofür er wie gesagt keine Beweise hat. Falls es vor Gericht gehen würde, werde ich sagen ich habe hinter der Bahn gewartet, mein Zeuge ebenfalls. Jetzt nochmal die Frage: in diesem Fall gibt es keinerlei Beweise. Was soll der Richter hier bitte machen, bzw geht sowas überhaupt vor Gericht?

Um deine wiedersprüchliche Aussage zusammenzufassen: Du hast hinter der Straßenbahn gewartet und bist vor der Straßenbahn an der roten Ampel ausgestiegen... Sorry, aber das glaubt dir kein Mensch.

Zitat:

@G4.Black schrieb am 10. September 2015 um 21:07:18 Uhr:


Ich habe ihn aber nicht ausgebremst, lediglich überholt, wofür er wie gesagt keine Beweise hat. Falls es vor Gericht gehen würde, werde ich sagen ich habe hinter der Bahn gewartet, mein Zeuge ebenfalls. Jetzt nochmal die Frage: in diesem Fall gibt es keinerlei Beweise. Was soll der Richter hier bitte machen, bzw geht sowas überhaupt vor Gericht?

Und wie bist du dann bitte vor die Bahn gekommen und bist ausgestiegen um den Fahrer zu belästigen?

Mein leber Herr Gesangverein, was willst du denn noch weiter lügen.

Die Tatsachen sprechen doch für sich.

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