Anzeige wg. Nötigung
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
261 Antworten
Ich mag nur verstehen warum jemand eine Anzeige wegen Nötigung macht wenn es keinen Grund gibt.
"vor einen setzen" kann man mit oder ohne genügend Abstand tun und Dan absichtlich langsam fahren tun auch viele.
Beispiel:
Touareg hat über die Busspur überholt, ist dann in einer Kreuzung ohne Blinker einfach vor mich gefahren. Mein hupen hat er mit dem Mittelfinger und Volbremsung, absichtlichen langsam fahren aquittiert.
Da er eine Firmenaufschrift in der Heckscheibe hatte schickte if ihm ein Email. Es war auch der Chef selbst am Steuer.
Jeder will also immer im Recht sein und niemand will seine Fehler eingestehen.
Ich unterstelle nichts aber es ist schon eigenartig wenn man ohne Grund angezeigt wird.
Einmal hat jemand über den Pannenstreifen überholt und touchierte mit seinem Außenspiegel meinen Radkasten und die Tür. Fuhr einfach weiter. Anzeige gemacht, kam nix dabei raus weil keine Zeuge obwohl die Polizei die Schramme fotografierte.
Das mit dem Geschäftswagen mit Werbeaufschrift hab ich auch schon gehabt! 😁 Da hat mich einer auf der AB überholt und dann anschließend von ~ 180 km/h auf beinahe Stillstand ausgebremst, weil ich ihm wohl nicht schnell genug Platz gemacht hab. 😰 War aber meiner Meinung nach auch nicht schneller möglich. Naja, hab dann die Firma + Nummernschild notiert. Anzeige hätte ja mal wieder nichts gebracht, also hab ich am nächsten Tag über die Website Telefon und Namen vom Chef der Firma ausfindig gemacht und dort angerufen... Nach einem netten Gespräch mit dem Chef über die Fahrweise seiner Angestellten mit Firmenfahrzeugen und wie sich soetwas auf den Ruf seiner Firma auswirken kann, wenn man riesige Werbung auf den Fahrzeugen hat, hat mich der Übeltäter dann ein paar Stunden später sehr kleinlaut angerufen und sich bei mir für sein Fehlverhalten entschuldigt... Hat er wohl nen ordentlichen Einlauf von seinem Chef bekommen! 😁
War für mich eher eine erzieherische Maßnahme, hätte auf die Entschuldigung auch verzichten können! Da eine Anzeige zwecks Mangel an Zeugen eh im Sande verlaufen wäre, hat der "Bösewicht" so hoffentlich eine bleibende Erinnerung an sein Fehlverhalten. 😉
Warum hat der TE nach dem Überholen sich vor den Ausscherer gesetzt? Ist dabei etwas langsamer geworden, wie war der Si-Abstand dann zum Hintermann? Darin wird der Grund für die Anzeige zu suchen sein. Was wäre wohl passiert, wenn der TE links geblieben und weiter gefahren wäre? Den Ausscherer möchte ich bei meinen Überlegungen absolut nicht in Schutz nehmen, bitte beachten!!
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Warum hat der TE nach dem Überholen sich vor den Ausscherer gesetzt? Ist dabei etwas langsamer geworden, wie war der Si-Abstand dann zum Hintermann?
...
Jetzt geht bald alles durcheinander 🙄 - das war der user knolfi mit seiner Geschichte !
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Wo bitte, steht dies in meinem Kontext? Kannst mir das bitte zeigen?Zitat:
Original geschrieben von amgolfV
Du hast ihn also absichtlich geschnitten oder ausgebremst um ihm zu zeigen, dass was er getan hat Dich geärgert hat? Und das obwohl er eine Familie im Auto hat?
Halte ich eigentlich für ziemlich dumm und unerwachsen sowas zu tun. Vielleicht hat er Deine Geschwindigkeit unterschätzt oder einfach nicht aufgepasst. Kommt vor und damit muss man leben und rechnen wenn man überholt. 🙂Die betreffende Passage habe ich der Einfachheit nochmals kopiert:
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Zitat:
Nachdem er wieder rechts rüber ist, hab ich ihm durch Gesten zu verstehen gegeben, dass er uns beide nebst seiner im Fahrzeug befindlichen Familie fast umgebracht hätte; er den Blick stur geradeaus. Ich hab mich dann vor ihm gesetzt, um mich kurz zu entspannen und wieder runter zu kommen und bin dann weitergefahren...den Vorfall hatte ich dann als Fahrfehler abgehakt.
Na ja wenn man das so liest, kann man den selben Eindruck wie amgolfV bekommen. Hatte ich ehrlich gesagt auch.
Sachlich korrekt ist, daß Du nichts von "schneiden" geschrieben hast. Also nehmen wir das mal an 🙂.
@ManitobaStar
Du hast recht! Bei der Fülle und Länge der Beiträge kann man leicht den Überblick verlieren. Werde mich künftig vorher intensiver EINLESEN!!
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Aber genau das kann doch jeder Jurist anzweifeln...wie soll ein Laie - also jemand der nicht zur Exekutive gehört und das Hoheitsrecht hat, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten - das beurteilen?Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Die Zeugenaussage ist der Beweis. Wie willst Du den Vorwurf einer Nötigung sonst beseisen wenn kein Polizei-Video vorliegt?Es liegen ja keinerlei Beweise (Video, Foto, etc.) vor...noch gibt es mehrere unabh. Zeugen, die diesen Verstoß bezeugen können...
Zeugen müssen nichts beurteilen. Zeugen sagen aus was ie gesehen haben, und aus mehreren Zeugenaussagen beurteilen die Fachleute dann, ob irgendetwas rechtlich relevantes geschehen ist.
Also ... ich hoffe ich konnte alles behalten !
Zum besseren Verständnis habe ich ja ein Bild der Stelle ein paar Seiten vorher eingefügt, die die örtlichen Gegebenheiten beschreiben.
Der Überholvorgang wurde von mir normal beendet und habe weder gebremst noch weiter Gasgegeben, sondern bin mit den knapp über 50km/h die nächsten 3km Strecke gefahren.
Ich kann die aufkommenden Fragen verstehen, weshalb sich jemand die Mühe macht, einen anderen Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, wenn er doch ( ich sage mal zu mir selbst -> das Unschuldslamm spielt ) nichts angestellt hat.
Genau das ist der Punkt .. den kann keiner hier beantworten, nicht mal ich und das, obwohl ich dabei war.
Einzig die Vermutung, dass die Mutter die Tochter eventuell dazu gedrängt hat, dem Typen mal zu zeigen was ne Harke ist ... ich weiß es wirklich nicht.
@Amigolfv
es hat nichts mit unterstellen zu tun, sondern deine Fragestellung ist korrekt, nur finde ich selber keine Antwort darauf.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Zeugen müssen nichts beurteilen. Zeugen sagen aus was ie gesehen haben, und aus mehreren Zeugenaussagen beurteilen die Fachleute dann, ob irgendetwas rechtlich relevantes geschehen ist.Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Aber genau das kann doch jeder Jurist anzweifeln...wie soll ein Laie - also jemand der nicht zur Exekutive gehört und das Hoheitsrecht hat, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten - das beurteilen?
Es liegen ja keinerlei Beweise (Video, Foto, etc.) vor...noch gibt es mehrere unabh. Zeugen, die diesen Verstoß bezeugen können...
Richtig...und die fachliche Überzeugung der Staatsanwaltschaft war, den Fall einzustellen...wie kann aber eine Bürokraft in einer Bußgeldstelle eines Regierungspräsidiums "fachlich" beurteilen, ob ein Fehlverhalten vorliegt, um ein Verwarnungsgeld auszustellen?
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Richtig...und die fachliche Überzeugung der Staatsanwaltschaft war, den Fall einzustellen...wie kann aber eine Bürokraft in einer Bußgeldstelle eines Regierungspräsidiums "fachlich" beurteilen, ob ein Fehlverhalten vorliegt, um ein Verwarnungsgeld auszustellen?Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Zeugen müssen nichts beurteilen. Zeugen sagen aus was ie gesehen haben, und aus mehreren Zeugenaussagen beurteilen die Fachleute dann, ob irgendetwas rechtlich relevantes geschehen ist.
Ich weiß nicht ob ich korrekt informiert bin, aber meines Wissens kümmert sich die Staatsanwaltschaft um Straftaten und die Bußgeldstelle um Ordnungswidrigkeiten - oder so ähnlich.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich weiß nicht ob ich korrekt informiert bin, aber meines Wissens kümmert sich die Staatsanwaltschaft um Straftaten und die Bußgeldstelle um Ordnungswidrigkeiten - oder so ähnlich.Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Richtig...und die fachliche Überzeugung der Staatsanwaltschaft war, den Fall einzustellen...wie kann aber eine Bürokraft in einer Bußgeldstelle eines Regierungspräsidiums "fachlich" beurteilen, ob ein Fehlverhalten vorliegt, um ein Verwarnungsgeld auszustellen?
Wieder richtig! Eine OWI muss aber von staatlicher Instanz nachgewiesen werden (z. B. mit 5 km/h zu schnell geblitzt und es kommt eine Beweisfoto mit einer OWI-Geldstrafe nach Hause), wenn keine handfesten Beweise verfügbar sind, wird wohl ein Verwarnungsgeld ausgesprochen...aber auf welcher rechtlichen (Beweis-) Grundlage?
Ich will dir mal ein anderes Beispiel geben: dein Nachbar kann dich nicht leiden und an einem schönen Sonntag Morgen fahrt ihr beide los, um beim Bäcker frische Brötchen zu holen. Du kommst aber vor ihm los, was ihn masslos ärgert, weil er immer der Erste beim Bäcker sein muss.
Also geht er zur Polizei und zeigt dich wegen Nötigung an, mit der Behauptung, du hättest ihn überholt und geschnitten, damit du der Erste beim Bäcker bist.
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren mangels aussagekräftiger Beweislast ein (Aussage vs. Aussage) und gibt das Verfahren an die Bußgeldstelle weiter, die dir ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 € zuschickt.
Was war dein Vergehen? Dass du vor deinem bösen Nachbarn beim Bäcker warst?
Mal allgemein gesagt: Es gab einen Vorfall. Aus der Beweislage (Aussage des Nachbarn = Zeuge) lässt sich die Nötigung nicht nachweisen -> Einstellung.
Wenn - und nur wenn - sich aus der Aussage aber rechtssicher ein "minder schweres" Vergehen beweisen lässt, gibt es ein Verwarngeld (zumindest sollte es so sein...)
Moin!
Gab es ein amtliches Photo?
Nein?
Was soll also diese Diskussion?
Man war halt beim Kartenspielen und fertig.
Diese Anzeigerei auf den Straßen ist seit der Wiedervereinigung offenbar Volkssport.
Wer vernünftig fährt, muss weder mit einer Anzeige rechnen noch andere anzeigen. Besser beginnt man zunächst bei sich selbst....
Was das Thema Firmenaufschriften auf Fahrzeugen betrifft: habe letztens mit dem Geschäftsführer einer Spedition gesprochen. Sein Laster fuhr bereits seit 5 Km vor mir her (2-spurige Autobahn, Elefantenrennen). Ich sagte ihm, er möge seinen Fahrer anrufen und ihn bitten, das sinnlose Überholmanöver abzubrechen, sonst würde ich ihn anzeigen. Des Weiteren sagte ich ihm höflich, dass mir LKWs mit seiner Aufschrift ab und mal negativ auffallen würden. Er reagierte ganz freundlich und meinte, gute Fahrer zu finden und dem Preisdruck der Branche standzuhalten, sei ein großes Problem. Ich äußerte Verständnis, wir beendeten das Telefonat und eine Minute später war ich an dem LKW vorbei...
Im Übrigen stelle ich fest, dass die schlimmsten Gefährder meist keine Firmenadresse auf dem Auto haben. Vermutlich weil sie schon lange nicht mehr arbeiten...
Gruß,
M.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Diese Anzeigerei auf den Straßen ist seit der Wiedervereinigung offenbar Volkssport.
Uha, das ist aber gaaaanz böse 😁