Anzeige wg. Nötigung
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
261 Antworten
Hier ist ja wieder mal was los... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Diese Anzeigerei auf den Straßen ist seit der Wiedervereinigung offenbar Volkssport
Ich denke, solche Aussagen kann man sich ersparen, sind nicht gerade niveauvoll.
Zitat:
Original geschrieben von Feivel88
Zuerst was Du machen solltest - Sofort deinen Anwalt einschalten, der Anwalt hat Akteneinsicht und kann die Aussagen der anderen Partei überprüfen. Erst dann machst Du eine Aussage/Stellungnahme in Bezug auf die Aussage mit Hilfe deines Anwalts! Vorher sagst du zum Tatvorgang ABSOLUT NICHTS! Niemals der Polizei Und lässt deinen Anwalt die Briefe schreiben.
Oh...mein...Gott...!
Da fehlen mir bald jegliche Worte. Selbstverständlich nie und nimmer zur Polizei, die wollen Dir nur böses und verhaften dich, sobald du zur Tür reinkommst. Dies natürlich und insbesondere auch dann, wenn du vollkommen unschuldig bist. Immer und unbedingt sofort zum Anwalt...! (mist, bei dem war ich heute früh nicht und habe ihn konsultiert, bevor ich ins Auto gestiegen bin um zur Arbeit zu kommen, denn ohne RA geht ja bekanntermaßen GAR NIX!)
Manchmal (nein, eigentlich sogar ziemlich häufig) frage ich mich, wo die Zeiten hin sind, wo Menschen noch aus Eigeninitiative gehandelt haben und nicht wegen jedem Hosenschiss nen RA brauchten. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Jeder RA wird dir erzählen, daß man sich bei einer polizeilichen Vorladung, egal ob als Zeuge oder Beschuldigter, schnell um Kopf und Kragen reden kann. Nach dem Motto :" Reden ist Silber, Schweigen ist Gold", Der nette Beamte kann dir schnell das Wort im Mund umdrehen, ohne daß du es bemerkst.
Sorry, noch mehr Käse.
Diese Vorgehensweise mag angebracht sein, wenn man tatsächlich Dreck am Stecken hat und sich nicht noch weiter reinreiten will. Hier aber hat sich der TE aus seiner eigenen Sicht nichts vorzuwerfen. Demnach kann er sich auch in keine Widersprüche verwickeln.
Einfach mal bei der Wahrheit bleiben, dann braucht man sich nicht zu zu fürchten und muss auch keine ganzen Völkerstämme an RAs, Richtern und sonstigen Staatsdienern - unnötigerweise - beschäftigen.
Danke, dass sich jemand die Mühe gemacht hat, meine kurzen Posts die ich hier gemacht habe ausführlich auszuformulieren, und dabei meine Meinung so schön zu treffen! 😁
Danke, für die nötige Portion Entspannung im Alltag! 🙂
Tach!
Man könnte diesen Sermon natürlich auch mit "liefere Dich ruhig selbst ans Messer, profilierungssüchtige Staatsanwälte und übermässig dienstgei.. äh, -beflissene Polizisten gibt´s nur im Märchen"....
Die Zeiten, zu welchen man noch mehr "selbst regeln" konnte, sind im Orkus der Geschichte gelandet. Heute regieren Oberlehrer und übermotivierte Cops mit Ticket-Zielvorgaben die Straßen.
Ich bin in allen Lebenslagen jemand, der sich lieber einigt, anstatt ein Gerichtsverfahren anzustrengen. Jemand, mit dem man immer reden kann. Und auch jemand, der sich im Berufsleben sehr häufig einigen muss und dabei erfolgreich ist.
Ausser im Straßenverkehr.
Der existenzsichernde Führerschein ist ganz schnell weg, wenn man sich auf irgendwelche laxen Fairness-Forderungen und "entspann Dich mal" - Ratschläge verlässt. Bei allem, was nach Punkten riecht, schaltet der vernünftige Mensch sofort einen Rechtsanwalt ein und äußert sich mit keinem Wort zur Sache. Man legt sich nicht mit Oberlehrern und Berufsprovokateuren an, sondern verhält sich souverän und unangreifbar.
Alles andere ist mittlerweile Wahnsinn.
M.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Sorry, noch mehr Käse.Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Jeder RA wird dir erzählen, daß man sich bei einer polizeilichen Vorladung, egal ob als Zeuge oder Beschuldigter, schnell um Kopf und Kragen reden kann. Nach dem Motto :" Reden ist Silber, Schweigen ist Gold", Der nette Beamte kann dir schnell das Wort im Mund umdrehen, ohne daß du es bemerkst.
Diese Vorgehensweise mag angebracht sein, wenn man tatsächlich Dreck am Stecken hat und sich nicht noch weiter reinreiten will. Hier aber hat sich der TE aus seiner eigenen Sicht nichts vorzuwerfen. Demnach kann er sich auch in keine Widersprüche verwickeln.
Einfach mal bei der Wahrheit bleiben, dann braucht man sich nicht zu zu fürchten und muss auch keine ganzen Völkerstämme an RAs, Richtern und sonstigen Staatsdienern - unnötigerweise - beschäftigen.
Dieser Käse hat mich vor 3 Jahren über 1 Jahr Stress gekostet, als auch gegen mich völlig unbegründet ermittelt wurde. Da war ich auch so naiv zu denken, wie du schreibst, ich hab mir nichts vorzuwerfen, also geh ich mal der Vorladung nach und bleib einfach bei der Wahrheit. Von wegen !!! Die gesamte Vernehmung zielte darauf ab mich in dem Licht der Beschuldigung zu rücken, egal was für Argumente und Beweise ich selber brachte. Die Sache ging dann weiter zum Staatsanwalt, der bereit war das Verfahren gegen Zahlung einer relativ hohen Summe einzustellen.Ansonsten würde die Sache vors Amtsgericht gehen. Ich dachte mich trifft der Schalg. Erstens 100% unschuldig und zweitens wurden die in der Vernehmung von mir vorgetragene Beiweise im Schreiben des St.Anwalts mit keinem Wort erwähnt. Hab leider erst da einen Anwalt eingeschaltet, Einspruch eingelegt und der Richter des Amtsgerichtes stellte letztendlich das Verfahren ohne jegliche Auflagen ein.
Vielleicht kling das für einige paranoid, aber ohne Rechtsschutzversicherung würde ich heute keinen Schritt mehr vor die Tür setzen.
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Zitat:
Original geschrieben von OhLord
Ja, hast Recht: Klingt paranoid! 😉
Leider hat er trotzdem Recht in allem was er sagt.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Diese Vorgehensweise mag angebracht sein, wenn man tatsächlich Dreck am Stecken hat und sich nicht noch weiter reinreiten will. Hier aber hat sich der TE aus seiner eigenen Sicht nichts vorzuwerfen. Demnach kann er sich auch in keine Widersprüche verwickeln.
Einfach mal bei der Wahrheit bleiben, dann braucht man sich nicht zu zu fürchten und muss auch keine ganzen Völkerstämme an RAs, Richtern und sonstigen Staatsdienern - unnötigerweise - beschäftigen.
Für mindestens durchschnittlich intelligente Menschen mit gesundem Menschenverstand mag das gelten.
Wenn aber Otto Normalbesserwisser aufschlägt, der seinen Menschen grundsätzlich erklären muß wie die Welt funktioniert und zusätzlich noch seine Aussage dahingehend "optimiert" daß der Kontrahent besonders schlecht dasteht - dann kommt es natürlich rasch zu Widersprüchen, mit denen er sich nur selbst in die Scheisse reitet. 😰
Mit dem heutigen Datum habe ich nun eine Abschrift der Sachverhaltsschilderung über meinen RA erhalten, die Staatsanwaltschaft hat sich viel Zeit gelassen.
Hier eine kurze Zusammenfassung, Namen lasse ich mal weg :
Am Sonntag den 30 Okt. befuhr ich die XX Str. in Richtung XX Str.- Wie bereits bei der Anzeigenerstattung geschildert, bemerkte ich den Beschuldigten plötzlich im Rückspiegel.
Ich fuhr zu dem Zeitpunkt wie vorgeschrieben 30km/h. in meinem Fahrzeug befand sich auf dem Beifahrerseitz Fr. XX und hinten im Fahrzeug befand sich mein 3 Monate alter Sohn.
Die XX Str. ist eine sehr schmale Strass. Rechts und links davon verlaufen Felder und die Randstreifen sind nicht weiter befestigt. Zumindest auf der von mir gefahrenen Seite befindet sich ein Graben.
Der Beschuldigte fuhr mindestens 300 - 400 Meter hinter mir her. Der Abstand war so gering, dass ich das Abblendlicht seines Fahrzeuges nicht mehr erkennen konnte. Nur die Motorhaube und die Windschutzscheibe mit ihm dahinter konnte ich erkennen.
Zwei Frauen Stand am rechten Fahrbandrand, an der Einfaht eines dort befindlichen Hofes und unterhielten sich.
Ich fuhr mit einem Sicherheitsabstand langsam an den Frauen vorbei. Der Beschuldigte klebte mir weiterhin an meiner Stoßstange. Unmittelbar, als ich an den Frauen vorbei war und ich mich wieder zum rechten Fahrbahnrand orientierte ( ich aber noch nicht am rechten Fahrbahnrand war ) gab der Beschuldigte Gas und raste an uns vorbei und scherte sofort rechts rüber.
Der Seitenabstand zu meinem Fahrzeug war während des Überholvorgangs sehr gering. Ich habe mich gewundert, dass er meinen Aussenspiegel nicht getroffen hat.
Zu dem Zeitpunkt befand sich auch noch eine Reiterin ( ca. 15 Jahre alt ) auf der Strasse. Diese kam uns entgegen. Diese wurde nicht gefährdet.
Während der ganzen Situation hatte ich Angst und fühlte mich unwohl. Ich wurde nervös und hatte das Gefühl der Beschuldigte fährt so nah auf, damit ich schneller fahren soll.
Ich bin aber nicht schneller gefahren.
Schreibfehler habe ich komplett aus der gesamten Schilderung übernommen.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Die XX Str. ist eine sehr schmale Strass. Rechts und links davon verlaufen Felder und die Randstreifen sind nicht weiter befestigt. Zumindest auf der von mir gefahrenen Seite befindet sich ein Graben.als ich an den Frauen vorbei war und ich mich wieder zum rechten Fahrbahnrand orientierte ( ich aber noch nicht am rechten Fahrbahnrand war ) gab der Beschuldigte Gas und raste an uns vorbei und scherte sofort rechts rüber.
Wie sollst Du überholen können, wenn die "Strass" doch "sehr schmal" war und sie beim Überholvorgang noch nicht mal auf der rechten Seite war?
Da ist der guten Frau was wichtiges entfallen...
Zitat:
Original geschrieben von Feivel88
Wie sollst Du überholen können, wenn die "Strass" doch "sehr schmal" war und sie beim Überholvorgang noch nicht mal auf der rechten Seite war?Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Die XX Str. ist eine sehr schmale Strass. Rechts und links davon verlaufen Felder und die Randstreifen sind nicht weiter befestigt. Zumindest auf der von mir gefahrenen Seite befindet sich ein Graben.als ich an den Frauen vorbei war und ich mich wieder zum rechten Fahrbahnrand orientierte ( ich aber noch nicht am rechten Fahrbahnrand war ) gab der Beschuldigte Gas und raste an uns vorbei und scherte sofort rechts rüber.
Da ist der guten Frau was wichtiges entfallen...
Und die Reiterin hatte auch noch Platz 😉
Ich würde einfach erst einmal gelassen abwarten, wie der Richter die Sache nach dem Vortrag beider Parteien sieht. Alles andere ist ja im Grunde genommen nur Kaffeesatzleserei.
Zumindestens enthält die Schilderung genügend unwichtige Dteails, um den vorgeworfenen Tatbestand als Glaubhaft erscheinen zu lassen. Wird für "Vernehmer" als "Wahrheitsindikator" geschult...weißt Du wen Du das überholt hast - ich meine Frau von Polizisten oder so? ...finde diese so "nebenbei" viel zu detailiert eingestreuten "Unwichtigkeiten" fast schon auffällig. Die Schilderung der nicht mehr sichtbaren Scheinwerfer gilt sicherer Indikator einer Mindestabstandsunterschreitung....also entweder hast Du das wirklich getan, oder die hat jemand beim schreiben beraten...
Zitat:
Während der ganzen Situation hatte ich Angst und fühlte mich unwohl. Ich wurde nervös und hatte das Gefühl der Beschuldigte fährt so nah auf, damit ich schneller fahren soll.
Ich bin aber nicht schneller gefahren.
Sorry aber solche Personen sollten erst gar keinen Führerschein besitzen dürfen.
Ich möchte mal wissen was die machen wenn es mal wirklich zu einer Stresssituation kommt.
Ich stelle es mir gerade vor wie es ist mit so jemanden beruflich zusammen zu arbeiten.
@Drahke,
ein Richter wird sich die Sache gar nicht erst anhören, sonder der geehrte Staatsanwalt schaut erst einmal, ob sich eine weitere Strafverfolgung lohnt.
Erst wenn dieser der Ansicht ist, ja, da muss gehandelt werden, geht es zum Kadi, vorher nicht.
@Q-Seven,
Die Fahrerin konnte wirklich nicht meine Scheinwerfer erkennen, da ich im Standgas ( erster / zweiter Gang ) hinter ihr hergefahren bin, die beste Vergleichsmöglichkeit die ich hier bieten kann, ist ein Stop & Go auf der AB.
Ich hab noch ein paar Bilder der Örtlichkeiten, ich füge diese später am Abend mal anbei.
Achja, der Überholvorgang war wirklich vorhanden, aber erst nach dem sie in einer 50er Zone noch immer 25km/h gefahren ist.
Aber ihr habt ja schon treffend die Unstimmigkeiten bemerkt. 😉
Und Nein, ich war nicht plötzlich hinter ihr, sondern bereits einige Kilometer, so dass ich ihren Fahrstil einzuordnen hatte und in einer 30er Zone nichts getan habe, was sie noch nervöser gemacht hätte.
Plötzlich bin ich hinter ihr gewesen .... ja ne is klar !
Ihre Unfähigkeit die im Verkehr auftretenden Gegebenheiten akkurat aufzufassen und zu reagieren, waren / sind einfach nicht vorhanden gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von waldfee-2000
Sorry aber solche Personen sollten erst gar keinen Führerschein besitzen dürfen.Zitat:
Während der ganzen Situation hatte ich Angst und fühlte mich unwohl. Ich wurde nervös und hatte das Gefühl der Beschuldigte fährt so nah auf, damit ich schneller fahren soll.
Ich bin aber nicht schneller gefahren.
Ich möchte mal wissen was die machen wenn es mal wirklich zu einer Stresssituation kommt.
Ich stelle es mir gerade vor wie es ist mit so jemanden beruflich zusammen zu arbeiten.
Entschuldige mal.
Hab zwar nicht die ganzen Anworten gelesen, doch mit dieser Aussage
Sorry aber solche Personen sollten erst gar keinen Führerschein besitzen dürfen.könntest du U. einem
Fahranfängerden Führerschein absprechen.
Denk doch einfach mal an deine Fahranfängerzeit hast bestimmt alles perfekt gemacht🙂