Anzeige wg. Nötigung
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
261 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Der letzte Satz ist natürlich auch sehr toll, pass auf dass ich dich nicht noch kriege ..... aber da bekomme ich nur ein müdes lächeln über die Lippen.
Gruß Markus.
Und gerade dieser letzte Satz lässt mich an der Echtheit dieses "Briefes" zweifeln.
Und dann "Oberamtsanwältin" und "Justizbeschäftigte" (beglaubigt).
Nice try.
cal
An den TE!
Wenn du NIEMANDEN genötigt hast musst du dich ja vor nichts fürchten, solltest du allerdings..... ist die Anzeige doch berechtigt.
ich glaub nach 4 Monaten is das geklärt 😁😁
Wie sagen schon die alten Appatschen:
Wenn man merkt man reitet auf einem toten Pferd, sollte man absteigen
😁😁
Zitat:
Original geschrieben von callaloo
Und gerade dieser letzte Satz lässt mich an der Echtheit dieses "Briefes" zweifeln.
Und dann "Oberamtsanwältin" und "Justizbeschäftigte" (beglaubigt).
Nice try.
cal
Wer hat denn an deinen Käfig gerüttelt, dass sich der Troll wieder melden ?😁
Dein gottgleiches Wissen in Ehren, aber Ahnung hast Du wirklich keine.
Für dich in Deutsch :
netter Versuch !
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callaloo ist schon ein lustiges Bürschlein...😁
@Hapabla
Ist zwar "nur" eine Einstellung zweiter Klasse, deshalb auch der letzte Warnsatz, aber was solls.
Ärgerlich sind die 400,-€, aber gerade mit diesem Ausgang des Verfahrens, wären Deine zivilrechtlichen Chancen wohl eher gering, die Auslagen von der Anzeigeerstatterin zurück zu bekommen.
Aber Hondajunkie und die alten Apatschen haben Recht. Erledigt und fertig...😉
Ein paar Tage später sehe ich die Sache auch etwas nüchterner bin "froh", so aus der Sache herausgekommen zu sein.
Damit dürfte alles gesagt sein.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Ein paar Tage später sehe ich die Sache auch etwas nüchterner bin "froh", so aus der Sache herausgekommen zu sein.Damit dürfte alles gesagt sein.
So ist es, daher nehme ich mir die Freiheit, den Thread in Einverständnis mit dem TE zu schließen
******geschlossen*****
twindance/MT-moderation