Anzeige wg. Nötigung
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
261 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
In so einem Fall würde ich alle Register ziehen und den Spurwechsler mit ins Verderben ziehen.
Dann hab ich Dich ja richtig eingeschätzt. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Harzer93
Du bist ja anscheinend auch nich ganz recht... Glaube eher weniger, dass du den Rest deines Lebens damit leben möchtest, einen oder mehrere Menschen oder gar eine ganze Familie quasi auf dem Gewissen zu haben, nur weil du zu stur warst abzubremsen und immer auf dich besinnt bist.
So so...dass schliesst du also aus meiner Schilderung?
Dass ich uns allen durch meine Vollbremsung eine Unfall vermieden habe, zewigt doch eigentlich jedem, der halbwegs bei klarem Verstand ist, dass ich keinem auf dem Gewissen haben möchte...dem anderen Verkehrteilnehmers war's wohl egal, getreu dem Motto "Mal sehen, ob der Hintermann noch bremsen kann."
Dass mir ein Verkehrsteilnehmer unmittelbar und onhe erkenntliche Anzeichen (Blinker) vor den Kühler fährt, ist also vollkommen in Ordnung?
Hier weden wohl mal wieder die Opfer zu Tätern gemacht...ein in D beliebtes Spiel.😁
Gott sei Dank hat die Staatsanwaltschaft den Fall richtig eingeschätzt😉
Zitat:
Original geschrieben von Harzer93
Ich meinte nicht dich, Gottbewahre. 😁 Hartz4Fahrer war gemeint... 🙁
Ach so, Entschuldigung!
Aber ich glaube, er meinte eheer den Rechtsweg...d. h. Gegenanzeige, Gerichtsverfahren und letzten Endes den Verursacher (Spurwechsler) wegen Nötigung und Strassenverkehrsgefährdung verurteilen...wie gesagt, ich bin/war nicht auf Streit aus, aber nachdem mir die Polizei den Vorwurf der Nötigung vorgelesen hatte, war ich schon drauf und dran, ihn ebenfalls anzuzeigen...
Aber was bringt's? In Endeffekt steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird ebenfalls eingestllt (hat die Staatsanwaltschaft schon richtig erkannt)...ausserdem glit wohl die Regeluing des Schnellerem; d. h. wer zuerst anzeigt, dem kann man keine Gegenanzeige auferlegen.
Unerhört find ich nur das pauschale Auferlegen eines Verwarnungsgeldes wegen einer (laienhaften) Zeugenaussage, ohne dass eine Schuld bewiesen ist.
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Zitat:
Original geschrieben von Feivel88
30€ Verwarnungsgeld ohne Beweis? Was ist das für ein Staat...
Am Ende kommt dann raus, dass die 30€ als Schuldeingeständnis gewertet werden *lach*
Ich sag nur Handy am Steuer...
Das ist z.T. reine Willkür
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Ach so, Entschuldigung!Zitat:
Original geschrieben von Harzer93
Ich meinte nicht dich, Gottbewahre. 😁 Hartz4Fahrer war gemeint... 🙁
Es ging intern von Harzer zu Hartz 😛 !
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Unerhört find ich nur das pauschale Auferlegen eines Verwarnungsgeldes wegen einer (laienhaften) Zeugenaussage, ohne dass eine Schuld bewiesen ist.
Die Zeugenaussage ist der Beweis. Wie willst Du den Vorwurf einer Nötigung sonst beseisen wenn kein Polizei-Video vorliegt?
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Die Zeugenaussage ist der Beweis. Wie willst Du den Vorwurf einer Nötigung sonst beseisen wenn kein Polizei-Video vorliegt?Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Unerhört find ich nur das pauschale Auferlegen eines Verwarnungsgeldes wegen einer (laienhaften) Zeugenaussage, ohne dass eine Schuld bewiesen ist.
Aber genau das kann doch jeder Jurist anzweifeln...wie soll ein Laie - also jemand der nicht zur Exekutive gehört und das Hoheitsrecht hat, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten - das beurteilen?
Es liegen ja keinerlei Beweise (Video, Foto, etc.) vor...noch gibt es mehrere unabh. Zeugen, die diesen Verstoß bezeugen können...
Was ist, wenn er behauptet, dass ich ihn geschnitten hätte und ich sage, ich hab's nicht getan? Richtig, es steht Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten...jeder Jurist weis dass und zerfetzt den Verwarnungsgeldbescheid in der Luft.
Meine Vermutung ist, dass man pauschal einfach mal einen Betrag einfordert, der eine oder andeere läßt sich davon vlt. einschüchtern und zahlt.
Ist doch schön, so kommt der Staat zu zusätzlichen Einnahmen, die eigentlich unbegründet sind...
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Aber ich glaube, er meinte eheer den Rechtsweg...d. h. Gegenanzeige, Gerichtsverfahren und letzten Endes den Verursacher (Spurwechsler) wegen Nötigung und Strassenverkehrsgefährdung verurteilen...wie gesagt, ich bin/war nicht auf Streit aus, aber nachdem mir die Polizei den Vorwurf der Nötigung vorgelesen hatte, war ich schon drauf und dran, ihn ebenfalls anzuzeigen...
Gut und richtig erkannt 😉
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Hallo @Hapabla,mir ist Ende August etwas ganz Ähnliches passiert. Ich befuhr die A81 in Richtung Singen auf der linken Spur ebenfalls an einem Sonntag Mittag und war rel. zügig unterwegs, da meine Familie bereits im Urlaub war und ich nun hinterher wollte. Die rechte Spur war kolonnenartig besetzt, als plötzlich und unvermittelt ein TLN aus dieser Kolonne ohne zu blinken kurz vor mir auf die linke Spur ausscherte.
Ich in die Eisen, so dass ABS regelte und deutlich Quietschgeräusche der Reifen zu hören waren....ich habe echt gedacht, es reicht nicht mehr! Gleichzeitig Lichthupe als auch Hupe betätigt, um den Vordermann auf seinen Fauxpas aufmerksam zu machen und evtl. ihm dazu bewegen, die Situation durch erneutes Wiedereinscheren zu entschärfen, er aber stur auf der linken Spur geblieben und seinen Überholvorgang mit Richtgeschwindigkeit beendet.
Nachdem er wieder rechts rüber ist, hab ich ihm durch Gesten zu verstehen gegeben, dass er uns beide nebst seiner im Fahrzeug befindlichen Familie fast umgebracht hätte; er den Blick stur geradeaus. Ich hab mich dann vor ihm gesetzt, um mich kurz zu entspannen und wieder runter zu kommen und bin dann weitergefahren...den Vorfall hatte ich dann als Fahrfehler abgehakt.
Vier Wochen später bekomme ich Besuch den der Polizei mit dem Hinweis, dass gegen den Halter mit dem amtl. Kennzeichen bla bla (Firmenwagen) eine Anzeige wg. Nötigung vorliege. Man wollte von mir (Geschäftsführer) wissen, wer gefahren sei. Das es sich bei meinem Fahrzeug um einen Wagen handelt, der offensichtlich nicht jedem Mitarbeiter zur Verfügung steht und der Vorfall noch an einem Sonntag geschah, gab ich zu, dann diesem Tag den Wagen gefahren zu haben...mehr aber auch nicht.
Zum Vorfall habe ich mich nicht geäussert, aber danach sofort meinen Rechtsanwalt angerufen, der erstmal sagte, dass wir abwarten sollten, was als Nächstes kommt.
Nach zwei Wochen kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Konstanz, dass das Verfahren wg. Nötigung gegen mich eingestellt wird 😁, und das Verfahren an die Bußgeldstelle weitergegeben wird. Ich habe mir nix mehr dabei gedacht und den Fall abgehakt.
Jetzt aber kommt's: letzte Woche bekomme ich ein Schreiben von der zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe, in der ich bezichtigt werde, zwar niemanden genötigt, aber den o. g. Verkehrsteilnehmer geschnitten zu haben in Verbindung mit einem Verwarnungsgeld von 30 €...als Zeuge des Vorgangs wurde der gleiche Verkehrsteilnehmer genannt, wie der aus der Anzeige wg. Nötigung...:eck:
D. h. wg. Denunziantentum soll ich nun gleich mal pauschal 30€ berappen, obwohl mir niemand das Vorgehaltene beweisen kann...🙄 Aber den Verstoß nicht zugegeben und die Situation geschildert. Mal sehen, was nun zurückkommt.
Wünsche dir bei deinem Verfahren viel Glück, denke aber, dass das Verfahren bei dir ebenfalls eingestellt wird...nur sollt du dann vlt. auch 30€ Verwarnungsgeld wg. nix zahlen...
Du hast ihn also absichtlich geschnitten oder ausgebremst um ihm zu zeigen, dass was er getan hat Dich geärgert hat? Und das obwohl er eine Familie im Auto hat?
Halte ich eigentlich für ziemlich dumm und unerwachsen sowas zu tun. Vielleicht hat er Deine Geschwindigkeit unterschätzt oder einfach nicht aufgepasst. Kommt vor und damit muss man leben und rechnen wenn man überholt. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von amgolfV
Du hast ihn also absichtlich geschnitten oder ausgebremst um ihm zu zeigen, dass was er getan hat Dich geärgert hat? Und das obwohl er eine Familie im Auto hat?
Halte ich eigentlich für ziemlich dumm und unerwachsen sowas zu tun. Vielleicht hat er Deine Geschwindigkeit unterschätzt oder einfach nicht aufgepasst. Kommt vor und damit muss man leben und rechnen wenn man überholt. 🙂
Wo bitte, steht dies in meinem Kontext? Kannst mir das bitte zeigen?
Die betreffende Passage habe ich der Einfachheit nochmals kopiert:
Zitat:
Nachdem er wieder rechts rüber ist, hab ich ihm durch Gesten zu verstehen gegeben, dass er uns beide nebst seiner im Fahrzeug befindlichen Familie fast umgebracht hätte; er den Blick stur geradeaus. Ich hab mich dann vor ihm gesetzt, um mich kurz zu entspannen und wieder runter zu kommen und bin dann weitergefahren...den Vorfall hatte ich dann als Fahrfehler abgehakt.
Zitat:
Original geschrieben von amgolfV
Du hast ihn also absichtlich geschnitten oder ausgebremst um ihm zu zeigen, dass was er getan hat Dich geärgert hat? Und das obwohl er eine Familie im Auto hat?
Halte ich eigentlich für ziemlich dumm und unerwachsen sowas zu tun. Vielleicht hat er Deine Geschwindigkeit unterschätzt oder einfach nicht aufgepasst. Kommt vor und damit muss man leben und rechnen wenn man überholt. 🙂
Hat er doch nie behauptet 😕
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Wo bitte, steht dies in meinem Kontext? Kannst mir das bitte zeigen?
Würd darauf gar nicht reagieren, das bestätigt zu 100% die These das egal was du schreibst, manche MT User versuchen es sofort gegen dich umzudrehen 😛
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Würd darauf gar nicht reagieren, das bestätigt zu 100% die These das egal was du schreibst, manche MT User versuchen es sofort gegen dich umzudrehen 😛Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Wo bitte, steht dies in meinem Kontext? Kannst mir das bitte zeigen?
Das stimmt, hier sind wirklich einige ganz groß darin, aus Opfern Täter zu machen...daher schreibe ich hier auch nur gaaaanz selten.
Mein Post sollte
1. dem TE eigentlich nur Mut zusprechen, dass seine Anzeige wg. angeblicher Nötigung im Sande verlaufen wird
und
2. die Dreistigkeit dt. Behörden zeigen, wie versucht wird, mit der Angst vor Strafe Geld zu verdienen.