Anzeige wg. Nötigung
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
261 Antworten
Wieso soll hier überhaupt eine Nötigung vorliegen?
Nötigung liegt vor, wenn Fahrer A mutwillig und ziemlich intensiv über einen gewissen Zeitraum den Fahrer B zwingt, von seiner gewollten Fahrweise abzuweichen. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Wie sich aus der Schilderung ergibt liegt hier m.E. maximal ein Abstandsverstoß vor.
O.
Ich würde dem gelassen entgegensehen. Wenn da nichts bei rauskommt,würde ich den Spies umdrehen und sie auf Schadensersatz verklagen. Nur so zum Spass.😁
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Warum hast du dort angerufen? Gar nicht drauf reagieren. Einer polizeilichen Vorladung muss man auch nicht nachkommen und erkennen müssen dich die Anzeigenerstatter auch und nur das Kennzeichen alleine reicht nicht aus.
Hallo Fahrtenbuch!
Wer kommt eigentlich für die Kosten auf die der Fragensteller hatte sollte das verfahren eingestellt werden?
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Bei solchen Kinderkram kommt normal die Staatskasse auf - mit anderen Worten die Steuerzahler...
Es kommt aber auf vor das die Person die die Anzeige getätigt hat die Prozesskosten zu tragen hat... aber ich glaub die können da auch nur bis zu einer gewissen Summe haftbar gemacht werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
...Weshalb es dennoch zur Staatsanwaltschaft ging, ist dem RA wie auch mir schleierhaft...
Das ist ganz normal. Das weiß auch Dein Rechtsanwalt. Du hast ihn vielleicht nur falsch verstanden. Die Polizei ermittelt im Idealfall unparteiisch in alle Richtungen, dass heisst belastende und entlastende Dinge hinsichtlich der Beschuldigung...und
mussletztendlich das Verfahren an die Sta übersenden, denn nur diese Behörde kann entscheiden, ob die Geschichte angeklagt wird oder aber aus verschiedenen Gründen eingestellt werden kann.
Es wurde eine Straftat angezeigt und nach Schilderung der Geschädigten (ohne Wertung) liegt ja zunächst der Verdacht dieser Straftat vor. Die Polizei hat keine Befugnis (zum Glück) in dieser Phase selbstständig zu entscheiden, ob es nun Nötigung ist oder nicht. Sie hat lediglich alle erdenkliche Umstände zu ermitteln, die dem Staatsanwalt die letztendliche Entscheidung ermöglicht.
Ich komme aus einer Branche, der die Rechtsanwälte regelmäßig das Leben schwer macht. Wirklich nervig...😁 Aber dennoch bin ich der Meinung, dass diese Berufsgruppe als regulierendes Element im Rechtssystem unabdingbar ist. Als Hilfe für Menschen, die sich schuldbar gemacht haben, aber auch besonders für jene, die unschuldig in die Maschinerie geraten sind.
Ich kann immer nur raten, auch in solchen eher "kleinen" Geschichten einen Anwalt zu nehmen. "Klein" bitte ich jetzt nicht falsch zu verstehen. Für die Beteiligten ist so ein Vorgang mehr als ärgerlich und belastend.
Gerade aber in solchen Fällen, wo die Beweismittel ausschließlich auf subjektiven Zeugenaussagen beruhen, kann es entscheidend sein, einen Vertreter zu haben, der zumindest weiß, wie er mit den Strafverfolgern zu reden hat. Der kann ganz andere Gespräche mit dem Staatsanwalt außerhalb der Akteneinsicht führen usw.
Meine persönlicher Eindruck ist, dass sich hier zwei Menschen begegnet sind, die eine Situation völlig unterschiedlich interpretieren. Ich tendiere zu keiner Seite, sondern stelle die seltsame Behauptung auf, beide haben Recht in ihrer Aussage zur subjektiven Wahrnehmung des Ereignisses!
Ich als Staatsanwalt (zum Glück für die Menschheit bin ich keiner 😉) würde die Sache aus Mangel an Beweisen einstellen, weil nicht nachgewiesen kann, welche Aussage nun der objektiven Realität am nächsten kommt. Und letztendlich gilt immer noch der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten. Ich sehe beim besten Willen nicht die Möglichkeit, hier dem TE einen Vorsatz nachzuweisen. Fahrlässige Nötigung gibt es nicht...😉.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Hallo Fahrtenbuch!Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Warum hast du dort angerufen? Gar nicht drauf reagieren. Einer polizeilichen Vorladung muss man auch nicht nachkommen und erkennen müssen dich die Anzeigenerstatter auch und nur das Kennzeichen alleine reicht nicht aus.
Hallo Unsinn!
@Cohni,
mag gut möglich sein, dass ich den RA mißverstanden habe, aber deiner Ausführung nach klingt das irgendwie logisch.
Ich bin / war nur etwas überrascht von dem, was mir vorgeworfen wurde, in einer 30er Zone den Vordermann zu nötigen, schneller zu fahren, was keinen Sinn ergeben würde, wenn man die Örtlichkeiten kennt.
Außerhalb der 30er Zone habe ich dann nach dem Reiterhof ( wie die Anzeigenerstatterin ja korrekterweise beschrieben hat ) den Überholvorgang angesetzt.
Gerne würde ich den Spieß umdrehen, da die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ja nicht gerade in einer solchen Sache gering sind.
Hab ich eine Chance die zurück zu erhalten und wenn nur Anteilsmäßig ?
@Hapabla
Ich glaube Dir sehr gern, dass Du von dieser ganzen Aktion völlig überrascht warst.
Du hast die Geschichte von meinem Gefühl her sachlich und nüchtern geschildert und selbst kein Unrechtsbewusstsein empfunden.
Ich kenne nun Deinen Fahrstil nicht und überhaupt ist es ja schwer, so etwas aus der Ferne abzuschätzen.
Ich sage auch von mir, dass ich ein defensiver Fahrer bin und kann vielleicht gar nicht einschätzen, wem ich alles wie auf den Geist gehe, weil er vielleicht ein bisschen zu sensibel ist.
Ich kann auch nicht ausschließen, dass es mich in der konkreten Situation genauso "erwischt" hätte.
Die Schilderungen zur Anzeigeerstatterin deuten ja zumindest darauf hin, dass sie möglicherweise durch die Umstände eine völlig andere Wahrnehmung hatte, als Du.
Und wenn sie diese Wahrnehmung so hatte, ist es auch ihr Recht, eine Anzeige zu erstatten. Inwiefern das ganze Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt.
Also mir persönlich müssten ganz andere Geschichten passieren, weil es mir den ganzen Ärger nicht wert wäre.
Die Frage zu den Kosten kann ich Dir leider nicht genau beantworten. Da fehlt mir die Detailkenntnis. Ich kann mir nur vorstellen, dass Du leider darauf sitzen bleiben wirst, wenn Du keine Versicherung hast. Und auch nur, wenn nichts dabei heraus kommt. Solltest Du wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden, was ich wirklich nicht glaube, dann zahlt auch die Rechtsschutzversicherung nicht. Aber das ist nur gefährliches Halbwissen und ich lasse mich gern eines Besseren belehren.
Den Spieß umkehren verstehe ich. Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, dann möchte man es natürlich heimzahlen.
Aber überlege einfach mal in einer ruhigen Minute, ob es das wert ist und nicht ein Schlussstrich besser wäre.
Wegen einer falscher Beschuldigung, Verleumdung oder weiß der Geier was, wirst Du die Dame nicht ran kriegen. Du wirst ihr nicht nachweisen können, dass sie gelogen hat. Eine andere Wahrnehmung zu haben, auch wenn sie falsch ist, hat nichts mit lügen zu tun.
Ich habe keine Zeit mehr die Stelle im Fred zu suchen, aber hat sie Dir nicht den Mittelfinger gezeigt? Das wäre ein Ansatzpunkt für eine Anzeige wegen Beleidigung. Aber das wird auch nichts bringen, denn das hättest Du sofort machen müssen. Jetzt sähe das wie eine Retourkutsche aus und würde eingestellt werden. Denke ich...
Letztendlich könntest Du vielleicht auf zivilrechtlichen Weg versuchen, das Geld für den Anwalt zurück zu bekommen. Aussichtslos, denn auch zivilrechtlich müsste ihr ein Fehlverhalten nachgewiesen werden.
Mein persönlicher Tip. Augen zu und durch. Ärgerliche Lebenserfahrung...
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Hallo Unsinn!Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Hallo Fahrtenbuch!
Wenn du nicht angibst wer gefahren ist dann hast du schnell mal ein Fahrtenbuch als Auflage... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Wenn du nicht angibst wer gefahren ist dann hast du schnell mal ein Fahrtenbuch als Auflage... 😉Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Hallo Unsinn!
Jepp, ist mir persönlich auch schon passiert und ich cleveres Bürschlein habe durch die ganzen Gebühren letztendlich mehr bezahlt und hatte mehr Stress durch das Führen des Fahrtenbuches, als wenn ich den Rotlichtverstoß zugegeben hätte.
Okay, ich habe mir ein paar Punkte erspart. Das könnte für manchen entscheidend sein...😉.
Tatsache, ähnlicher Fall bei einer Arbeitskollegin.
Sie hatte kein Rechtschutz und wollte "gut" aus der Sache rauskommen - hat gesagt sie war nicht am Steuer.
Gegnerin hatte Rechtschutzversicherung... letztendlich durfte sie ein Fahrtenbuch führen... und hatte 5 Punkte und ne Geldstrafe...
Ich hab selbst den Kopf geschüttelt bei der Geschichte...
Da muss aber kräftig was falsch laufen. Wie kann jemand, der nicht gefahren ist, verurteilt werden? 😁
Zum Glück muss hier noch immer die Schuld bewiesen werden und nicht die Unschuld.
Zitat:
Ich hab selbst den Kopf geschüttelt bei der Geschichte...
Ist doch gut, je weniger Leute so handeln, desto eher klappt es.😎