Anzeige wg. Nötigung
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
261 Antworten
Guten Morgen,
ich hatte nun gestern endlich Zeit und habe die örtlichen Gegebenheiten mal fotografisch festgehalten.
Mit der 30er Zone fange ich mal an !
Auf den Bilder 3 und 4 ist eine Einmündung zu erkennen, wo die Dame von weit unter 30km/h eine fast Vollbremsung hinlegte um zu schauen, ob dort ein Fahrzeug heraus kommt.
Nach dem verlassen des Wohngebietes erscheint - Foto 30er Zone Ende - dahinter ist Reithof zu erkennen, hier habe ich weder gedrängelt, noch zum überholen ( zumal vor einer unübersichtlichen Kurve !! ) angesetzt.
Nach dem der Reiterhoff dann hinter uns gelassen wurde, hat die Dame erneut nicht beschleunigt, so dass ich dann zum Überholen ansetzte.
Hat Sie ja auch so geschildert.
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Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Auf den Bilder 3 und 4 ist eine Einmündung zu erkennen, wo die Dame von weit unter 30km/h eine fast Vollbremsung hinlegte um zu schauen, ob dort ein Fahrzeug heraus kommt.
Vollbremsung ist vielleicht übertrieben aber da ist schließlich auch RvL.
Als letztes dann noch ein Fußgängerüberweg mit einem Geschwindigkeitsbuckel.
Standgas 2ter Gang Benziner = 17 km/h - 20 km/h, nicht wie von einem "vermutet", fast 30km/h 😰.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Nach dem verlassen des Wohngebietes erscheint - Foto 30er Zone Ende - dahinter ist Reithof zu erkennen, hier habe ich weder gedrängelt, noch zum überholen ( zumal vor einer unübersichtlichen Kurve !! ) angesetzt.Nach dem der Reiterhoff dann hinter uns gelassen wurde, hat die Dame erneut nicht beschleunigt, so dass ich dann zum Überholen ansetzte.
Hat Sie ja auch so geschildert.
Wenn es wirklich so war und die Dame das sogar so bestätigt, worüber machst Du Dir dann Gedanken? Jeder kann jeden anzeigen wenn er denn lustig ist. Und dann wird ermittelt, dass muss die Polizei/Staatsanwaltschaft nunmal. Und irgendwann bekommst Du ein schreiben, dass das Verfahren eingestellt ist.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Wenn es wirklich so war und die Dame das sogar so bestätigt, worüber machst Du Dir dann Gedanken? Jeder kann jeden anzeigen wenn er denn lustig ist. Und dann wird ermittelt, dass muss die Polizei/Staatsanwaltschaft nunmal. Und irgendwann bekommst Du ein schreiben, dass das Verfahren eingestellt ist.Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Nach dem verlassen des Wohngebietes erscheint - Foto 30er Zone Ende - dahinter ist Reithof zu erkennen, hier habe ich weder gedrängelt, noch zum überholen ( zumal vor einer unübersichtlichen Kurve !! ) angesetzt.Nach dem der Reiterhoff dann hinter uns gelassen wurde, hat die Dame erneut nicht beschleunigt, so dass ich dann zum Überholen ansetzte.
Hat Sie ja auch so geschildert.
Amen
Es bleibt trotzdem in deiner Akte erstmal stehen.
Ich wollte nur aufzeigen, dass die gemachten Schilderungen der Damen nicht mit der aktuellen Faktenlage übereinstimmen.
Enger Feldweg, kein Platz etc. pp.
Bin völlig Tiefenentspannt ... noch 🙄
Wenn da noch was kommt, kannste nur zum Anwalt.
Ich vermute mal das die Dame eine ängstliche Autofahrerin ist, die jeden VT als Bedrohung ansieht.
Und da du ihr nach ihrer Meinung zu nahe kamst,und die gute Frau schon nasse Hände hatte,warst du fällig.🙁
...womit nun eine MPU für die Erstatterin der Anzeige eher sinnvoll wäre, als die weitere Verfolgung der Anzeige...
Möglicherweise sollte man generell die Anzeiger mit unter die Lupe nehmen.
Gruß,
M.
Ich wollte euch ein Update geben :
Am Freitag konnte ich volle Akteneinsicht beim RA erhalten und man muss sagen, es streubten sich die Nackenhaare, nach dem was dort alles drin stand, aber eine Nötigung konnte auch dieser ein der besagten 30er Zone nicht feststellen.
Die Anzeigenerstellerin wurde ebenfalls bei der Polizei 2x nachgeladen um eine genauere Schilderung der Ereignisse zu erhalten, weil es für eine "Anzeige wg. Nötigung" deren Erachtens nicht ausreichte, daher wurde so lange angefragt, bis was man hatte.
Hinzu kommt, dass die besagte Frau XX die am besagten Tag als Beifahrerin fungierte, sich 2x auf die Anschreiben der Polizei geäussert hatte, trotz mehrfacher Aufforderung seitens der Polizei.
Ein Schelm, wer hier böses denkt.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Ich wollte euch ein Update geben :Am Freitag konnte ich volle Akteneinsicht beim RA erhalten und man muss sagen, es streubten sich die Nackenhaare, nach dem was dort alles drin stand, aber eine Nötigung konnte auch dieser ein der besagten 30er Zone nicht feststellen.
Die Anzeigenerstellerin wurde ebenfalls bei der Polizei 2x nachgeladen um eine genauere Schilderung der Ereignisse zu erhalten, weil es für eine "Anzeige wg. Nötigung" deren Erachtens nicht ausreichte, daher wurde so lange angefragt, bis was man hatte.
Hinzu kommt, dass die besagte Frau XX die am besagten Tag als Beifahrerin fungierte, sich 2x auf die Anschreiben der Polizei geäussert hatte, trotz mehrfacher Aufforderung seitens der Polizei.
Ein Schelm, wer hier böses denkt.
sich 2mal NICHT? oder?
Richtig, die Beifahrerin hat sich trotz Aufforderung seitens der Polizei nachweislich nicht gemeldet.
Weshalb es dennoch zur Staatsanwaltschaft ging, ist dem RA wie auch mir schleierhaft.
Wie einer hier behauptete, ich hätte da ein Mo-tiv, welches denn ?