Anzeige wg. Nötigung

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Allein der Anzeigende hat ein Motiv. 😉
Ich konnte hier keins erkennen.

Eifersüchtige Ex-Frau? Bei der letzten Beförderung übergangene Arbeitskollegin? Rachsüchtige Nachbarin?

Alles eher unwarscheinlich (zumindest gab es keine Hinweise von Seiten des TE dazu).

Welches Motiv sollte die Frau also haben? Wie schon erwähnt hat sie keinen persönlichen Vorteil durch ihre Zeugenaussage. Und es gibt bisher keinen Grund der Frau nicht zu glauben.

Ganz anders beim TE, bei dem es um eine Vorstrafe, Geld und evt. Fahrverbot geht.

Mfg Zille

Es gibt 1000 gründe warum jemand sowas einfach nur aus lange weile machen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Blue346L


Bei Tempo 25 braucht man 1.14s für 8m.
Das mag richtig sein (hab jetzt nicht nachgerechnet). Wichtig in diesem Fall ist aber der Reaktionsweg. Und dieser liegt bei ca. 7,5m bei 25km/h. Aber in dieser Zeit verkürzt sich der Abstand ja bereits, da die Frau schon verzögert, während der TE noch nicht mal angefangen hat zu bremsen.

Mfg Zille

http://bremswegrechner.auto-und-verkehr.de/

der anhalteweg sind 10,65m.

um bei 8m abstand und diesem tempo jemandem hinten rein zu fahren muss dieser schon eine vollbremsung hinlegen, ein auto mit identischen bremsen als du haben und du selber müsstest die volle sekunde reaktionszeit haben (was nur ein mittelwert ist, im regelfall liegt man leicht darunter) und das alles auf einmal!!!

und selbst in diesem extremen fall würde man nur mit 10km/h auf das auto fahren....somit außer ein wenig blechschaden wäre nix passiert.

(oder hat die dame ihr 3 monate altes kind etwa nicht ordnungsgemäß im fahrzeug gesichert? 😉)

immer dieses gelaber....ich kenne keinen menschen der in der stadt (wo die wahrscheinlichkeit eines plötzlichen bremsens sicher größer ist) bei tempo 30 mehr als 8m abstand hält. das sind zwei fahrzeuglängen!

ich sehe hier kein dichtes auffahren....8m sind völlig ok bei dem tempo.
wer meint das es nicht so ist, sollte mal in den nächsten tagen seine abstände in der stadt im auge behalten. immer dran denken: mehr als ZWEI golf müssen bei tempo 30 jederzeit dazwischen passen...

wers glaubt wird seelig...

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L


...

Mit 8m Abstand bei 25km/h bekommt man bestenfalls ein Verwarngeld, selbst wenn das als Film aufgezeichnet wäre. Für eine Nötigung ist das völlig uninteressant.
...

selbst das bekommt man nicht. höchstens im fall eines unfalls. (25euro sofern maximal 80km/h)

§ 4 StVO - Abstand Drucken

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

da gibt es keine konkrete regelung wie auf der AB.

Zitat:

Original geschrieben von heltino



immer dieses gelaber....ich kenne keinen menschen der in der stadt (wo die wahrscheinlichkeit eines plötzlichen bremsens sicher größer ist) bei tempo 30 mehr als 8m abstand hält. das sind zwei fahrzeuglängen!

Im ADAC Sicherheitstraining haben wir das mal geübt. Man musste durch zwei Pylone fahren und glatte 8m dahinter war das Fake-Hinderniss. Bei Tempo 40 reichte der Bremsweg natürlich nicht, also sollte man trotz Gefahrenbremsung in den Gegenverkehr ausweichen. Die meisten Fahrzeuge waren mit dem Heck schon 1-2 Meter am Hinderniss vorbei, bis sie zum stehen gekommen sind.

Die Übung wurde dann mit Tempo 50 wiederholt: Keiner hat es geschaft das Hinderniss nicht umzufahren, unsere Wagen haben

alle

übersteuert und sind ins Hindernis gerutscht.

Seit diesem Tag bin ich persönlich der Meinung, dass Tempo 50 innerorts zu viel ist 🙂

Straße war zwar etwas benässt, aber nicht wirklich nass.

Wenn man vorbereitet ist (wie in diesem Test) und ein modernes Auto hat, dann steht der Karren bei Tempo 25 in ca. 6 Metern.

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Eigentlich müsste der TE ja die andere Fahrerin
wegen Nötigung anzeigen.
Immerhin wurde er ja dazu genötigt diese zu Überholen 😁 😉

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Zitat:

Original geschrieben von heltino



immer dieses gelaber....ich kenne keinen menschen der in der stadt (wo die wahrscheinlichkeit eines plötzlichen bremsens sicher größer ist) bei tempo 30 mehr als 8m abstand hält. das sind zwei fahrzeuglängen!
Im ADAC Sicherheitstraining haben wir das mal geübt. Man musste durch zwei Pylone fahren und glatte 8m dahinter war das Fake-Hinderniss. Bei Tempo 40 reichte der Bremsweg natürlich nicht, also sollte man trotz Gefahrenbremsung in den Gegenverkehr ausweichen. Die meisten Fahrzeuge waren mit dem Heck schon 1-2 Meter am Hinderniss vorbei, bis sie zum stehen gekommen sind.
Die Übung wurde dann mit Tempo 50 wiederholt: Keiner hat es geschaft das Hinderniss nicht umzufahren, unsere Wagen haben alle übersteuert und sind ins Hindernis gerutscht.
Seit diesem Tag bin ich persönlich der Meinung, dass Tempo 50 innerorts zu viel ist 🙂

Straße war zwar etwas benässt, aber nicht wirklich nass.

Wenn man vorbereitet ist (wie in diesem Test) und ein modernes Auto hat, dann steht der Karren bei Tempo 25 in ca. 6 Metern.

Das Leben birgt halt ein gewisses Risiko mit sich das man halt nicht vermeiden kann wenn viele Sachen noch praktikabel sein sollen.

Die meisten Unfälle passieren außerdem im Haushalt und dort gibt es mehr Tote als durch Verkehrsunfälle.

Der Bremsweg hängt zur Hälfte vom Fahrer ab und den kann man nicht als Formel erfassen. Halber Tachoabstand und in der Stadt kommt man über keine 2 Ampeln.

In der Stadt sind glaube ich 3 Wagenlängen vorgeschrieben wenn ich mich recht entsinne?

Nicht wirklich. Ein Smart und ein VW T5 in Langversion müssten da um rund 100 % unterschiedliche Abstände einhalten. 😁

Im Gesetz gibt es da nichts konkretes. Mit halbem Tacho oder zwei Sekunden bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Der Rest ist wie gewohnt: Vor Gericht und in Gottes Hand...

Zitat:

Original geschrieben von Felux


In der Stadt sind glaube ich 3 Wagenlängen vorgeschrieben wenn ich mich recht entsinne?

nö.

ich zitiere mich selbst (😁):

"§ 4 StVO - Abstand Drucken

 

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen."

es gibt in dem geschwindigkeitsbereich keine genaue vorgabe.

und das ist ausnahmsweise mal praxisgerecht. stell dir mal deine vermuteten 3 wagenlängen vor. das sind (was ist eigentlich ne wagenlänge? smart oder 600er pullmann😕) in der stadt abstände die KEINER fährt.

den begriff "wagenlänge" gibt es in der STVO nicht. aus obigem grund 😉

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Zitat:

Original geschrieben von heltino



immer dieses gelaber....ich kenne keinen menschen der in der stadt (wo die wahrscheinlichkeit eines plötzlichen bremsens sicher größer ist) bei tempo 30 mehr als 8m abstand hält. das sind zwei fahrzeuglängen!
Im ADAC Sicherheitstraining haben wir das mal geübt. Man musste durch zwei Pylone fahren und glatte 8m dahinter war das Fake-Hinderniss. Bei Tempo 40 reichte der Bremsweg natürlich nicht, also sollte man trotz Gefahrenbremsung in den Gegenverkehr ausweichen. Die meisten Fahrzeuge waren mit dem Heck schon 1-2 Meter am Hinderniss vorbei, bis sie zum stehen gekommen sind.
Die Übung wurde dann mit Tempo 50 wiederholt: Keiner hat es geschaft das Hinderniss nicht umzufahren, unsere Wagen haben alle übersteuert und sind ins Hindernis gerutscht.
Seit diesem Tag bin ich persönlich der Meinung, dass Tempo 50 innerorts zu viel ist 🙂

Straße war zwar etwas benässt, aber nicht wirklich nass.

Wenn man vorbereitet ist (wie in diesem Test) und ein modernes Auto hat, dann steht der Karren bei Tempo 25 in ca. 6 Metern.

Tja,

manche ADAC trainer haben es schon drauf die leute zu verunsichern. 🙂

Die reinen zahlen die du schreibst moegen stimmen, aber:

Du faehrst nicht auf ein stehendes hinderniss zu mit dem tempo. Aus genau dem grund weil du schon fuehlst das reicht nicht.

Wenn keines da ist (kein hinderniss) wo soll es herkommen? Natuerlich wenn dir jemand direkt vor's auto laeuft dann wird's nicht immer langen. Aber warum sollte das jemand tun in 8 meter entfernung? Und falls du langsamer bist, warum nicht in 5 meter, oder 3 metern? Du kannst nicht auf alles vorbereitet sein bei geschwindigkeiten schneller als 0.

Ein fahrzeug das vor dir bremst, das kann natuerlich vorkommen, steht ebenso nicht sofort. Daher sind deine chance bei 8 meter abstand mit 40 100%, wenn du aufmerksam bist. Aufmerksamkeit ist das wichtigste ueberhaupt, denn brauchst du 3 sekunden (was bei ablenkung durchaus sein kann) dann muesste der abstand riesig sein. Das ist nicht praktikabel, also darf keiner vor dein auto laufen UND du musst aufmerksam sein. Dann verliert die aufgabe an schrecken und ist machbar.

3L

Zitat:

Original geschrieben von heltino


und das ist ausnahmsweise mal praxisgerecht. stell dir mal deine vermuteten 3 wagenlängen vor. das sind (was ist eigentlich ne wagenlänge? smart oder 600er pullmann😕) in der stadt abstände die KEINER fährt.

Ichhabe diesen Thread mal zum Anlass genommen, und die letzten Tage explizit auf die Abstände bei 25km/h, als auch während des normalen Feierabendstadtverkehrs geachtet.

Bei einer sich aus der Stadt herauswälzenden Verkehrskolonne mit Geschwindigkeiten, die zwischen 35-45km/h liegen betrug mein Abstand zum Vordermann ziemlich genau eine "Mittelklasse-Wagenlänge" (lass es 4-5m sein) , der Abstand des hinter mir befindlichen Fahrzeugs zu mir selber ebenfalls in etwa identisch.

Im Gegenverkehr das selbe.

Ich habe mich weder zu dicht am Vordermann, noch durch den hinter mir fahrenden bedrängt gefühlt. Alle anderen offensichtlich auch nicht. (dass das jetzt sicherlich keine "halbe Tachodistanz" ist, sei mal dahingestellt. Hier gings ja um die Frage, ob man dadurch jemanden bedrängt...)

Bei 25km/h betrug übrigens so ziemlich jeder Abstand nur noch plus/minus 1-2m, stellenweise situationsbedingt sogar deutlich drunter! Auch hier habe ich mich nie bedrängt gefühlt.

Ist doch gerichtlich bereits geklärt worden, dass im Stadtverkehr die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes hinnehmbar ist bzw. akzeptiert wird als "Begleiterscheinung".

Zitat:

Original geschrieben von shathh


Ist doch gerichtlich bereits geklärt worden, dass im Stadtverkehr die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes hinnehmbar ist bzw. akzeptiert wird als "Begleiterscheinung".

Aber mittlerweile auch, dass es da Grenzen gibt, aber das ist sooo schwammig....

Wer Auffahrunfälle und lange Staus provozieren will soll seinem Vordermann auf die Pelle rücken, wer es hinter sich duldet hat somit mit den Folgen eines Unfalls auch kein Problem. Deshalb liegen sich die VTs auch immer in den Armen wenn es geknallt hat.

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