Anzeige wg. Nötigung

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Recht einfach, da es gar nicht erst zu einer Verhandlung kommt, da Vermutungen nicht ausreichen, um jemanden zu verurteilen.
So meine letzte Empfehlung in diesem Thread:

Setze dich mal ein wenig mit Strafrecht auseinander, sonst könnte das ein böses Erwachen für dich geben:

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Ja, eine Verurteilung im Strafverfahren ist auch schon bei einer belastenden Zeugenaussage möglich. Man kann nicht ohne weiteres sagen, dass hier ja Aussage gegen Aussage steht und der Täter im Zweifel freigesprochen werden muss. Das Gericht entscheidet, ob die Aussage glaubhaft war und ob ohne vernünftige Zweifel die Schuld des Angeklagten feststeht. Wenn die Zeugenaussage schlüssig ist, Zeuge insgesamt glaubhaft war und auch kein Motiv für eine Lüge hat, dann erfolgt sehr häufig eine Verurteilung des Angeklagten.

Quelle: http://www.anwalt-berlin-blog.de

Also ich würde an deiner Stelle meine Strategie nochmal gründlich überdenken.

Allein der Anzeigende hat ein Motiv. 😉

Vor Gericht und in der Kirche ist man in Gottes Hand, besagt ein altes Sprichwort. Deshalb in solchen Fällen grundsätzlich ein Anwalt.

Auch hier widerspreche ich dir, da die getätigten Aussagen der Dame in sich nicht stringent ist, dazu nur ein Beispiel :

Die XX Str. ist eine sehr schmale Strass. Rechts und links davon verlaufen Felder und die Randstreifen sind nicht weiter befestigt. Zumindest auf der von mir gefahrenen Seite befindet sich ein Graben.

Anhand von Fotos und Zeugen kann ich nachweisen, dass die Dame insgesamt nicht glaubhaft erschien, Gräben etc. pp. gab es in der 30er Zone nicht, da diese ein Wohngebiet beinhaltet.

Zur Strafverfolgung ->

.... erst wird der Staatsanwalt anhand meiner Schilderung zu prüfen wissen, ob es sich überhaupt lohnt, es weiter an ein Amtsgericht zu geben.

Insofern hast Du das Haus von Oben nach unten aufgebaut.

Ich wollte ungern dein Weltbild zerstören.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Allein der Anzeigende hat ein Motiv. 😉

Ich konnte hier keins erkennen.

Eifersüchtige Ex-Frau? Bei der letzten Beförderung übergangene Arbeitskollegin? Rachsüchtige Nachbarin?

Alles eher unwarscheinlich (zumindest gab es keine Hinweise von Seiten des TE dazu).

Welches Motiv sollte die Frau also haben? Wie schon erwähnt hat sie keinen persönlichen Vorteil durch ihre Zeugenaussage. Und es gibt bisher keinen Grund der Frau nicht zu glauben.

Ganz anders beim TE, bei dem es um eine Vorstrafe, Geld und evt. Fahrverbot geht.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Welches Motiv sollte die Frau also haben?

Z.b. Rache.Ich fühle mich ungerecht behandelt, dem gebe ich es jetzt.Motiv genug.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


.... erst wird der Staatsanwalt anhand meiner Schilderung zu prüfen wissen, ob es sich überhaupt lohnt, es weiter an ein Amtsgericht zu geben.

...und der weiss auch, dass du als Beschuldigter lügen darfst, dass sich die Balken biegen. Und da er bestimmt nicht entscheiden möchte, wer nun die Wahrheit sagt, wird er es schön weiterreichen.

Warte einfach ab, aber sag hinterher nicht du wurdest nicht gewarnt.

Besonders viel Kenntnisse von der eigentlichen realen Rechtssprechung besitzt Du, Zille, nicht wirklich, oder ?
Anders kann ich mir deine Argumentationskette nicht erklären, selbst nach großzügister Betrachtungsweise deines Blinkwinkels nicht.

Du bist ja nicht mal auf die Ungereimtheiten eingegangen, die sich in der Schilderung ergeben, gleichwohl sind auch die Verkehrsschilder zu nennen, die das Ende einer 30er Zone aufzeigten.

Du erkennst nur, dass ich mich in irgendeiner Form herausrede und es als gegeben ansiehst, was der andere schreibt.

Akzeptiere ich, nur musst du auch meine Meinung akzeptieren, dass Du nur lamentierst und nicht auf Widersprüche eingehst udn Geschreibsel von dir gibst, was großen Raum für Spekulationen offen läßt.

Aber ich hab Angst vor einer Vorstrafe, Fahrverbote etc ... u made my day ... wirklich. 😁

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


.... erst wird der Staatsanwalt anhand meiner Schilderung zu prüfen wissen, ob es sich überhaupt lohnt, es weiter an ein Amtsgericht zu geben.
...und der weiss auch, dass du als Beschuldigter lügen darfst, dass sich die Balken biegen. Und da er bestimmt nicht entscheiden möchte, wer nun die Wahrheit sagt, wird er es schön weiterreichen.

Warte einfach ab, aber sag hinterher nicht du wurdest nicht gewarnt.

Und wenn der TE einen Anwalt hat, der mit Richter und Staatsanwalt einen Kaffee trinken geht, ist alles bereits im Vorhinein gegessen.

Ich glaube kaum, daß da ein gehobenes Interesse im Namen des Volkes existiert. Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind zu belastet. 😉

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Und wenn der TE einen Anwalt hat, der mit Richter und Staatsanwalt einen Kaffee trinken geht, ist alles bereits im Vorhinein gegessen.

Ich glaube kaum, daß da ein gehobenes Interesse im Namen des Volkes existiert. Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte sind zu belastet. 😉

Das denke ich auch, obwohl ein gewisses Restrisiko besteht das es weitergegeben wird. daran ist kein Zweifel.

Und nun jute Nacht ... hab Frühschicht.

Aber ich halte euch auf dem Laufenden.

Paß man auf das man dir nicht einen " Handel " anbietet, d.h. eine Geldstrafe und der Fall verschwindet im Nichts.Wird in solchen Fällen gerne gemacht.

Selbst wenn die Frau nicht lügt, schildert sie lediglich ihre Wahrnehmung der Realität. Die muss mit den objektiven Tatsachen nicht das geringste gemeinsam haben. Der Richter muß der Frau also nicht nur glauben, dass sie die Wahrheit sagt, sondern auch, dass ihre Wahrnehmung der Realität relativ objektiv ist. Und das ist eine hohe Hürde.

Laß mal fünf Leute dieselbe Szene beobachten, und frag sie danach, was sie gesehen haben. Oft ist das extrem unterschiedlich. Und bei einem beteiligten ist dan noch viel schwieriger.

Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber dadurch, daß die Frau deutlich unter dem Limit gefahren ist, zeigt sich ja schon eine deutlich ängstliche Grundhaltung. Dies führt dazu, dass die Aktionen anderer viel gefährlicher erscheinen, als sie wirklich sind.

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L


Ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber dadurch, daß die Frau deutlich unter dem Limit gefahren ist, zeigt sich ja schon eine deutlich ängstliche Grundhaltung. Dies führt dazu, dass die Aktionen anderer viel gefährlicher erscheinen, als sie wirklich sind.

Die Frau ist so langsamm gefahren, damit sie die Gäule besser beäugen kann (kann natürlich trotzdem sein, dass sie eher ängstlich veranlangt ist). Desshalb war der TE z.B. auch ganz plötzlich hinter ihr, weil sie nicht auf den Verkehr geachtet hat.

Ok, jetzt hab ich mir den Krempel durchgelesen. Es gibt ja in der Orginalaussage der Frau drei Punkte, die bemängelt sind:
- Abstand hinter Fahrzeug,
- Abstand neben dem Fahrzeug
- Abstand beim Einscheren

Mit 8m Abstand bei 25km/h bekommt man bestenfalls ein Verwarngeld, selbst wenn das als Film aufgezeichnet wäre. Für eine Nötigung ist das völlig uninteressant.

Der Abstand beim Einscheren müsste wiederum bei wenigen Metern gelegen haben, damit das auch nur als Gefährdung durchgeht. Eine Nötigung wäre allenfalls bei Abbremsen gegeben.

Und beim Seitenabstand kommt auch bestenfalls eine Gefährdung heraus. Zur Nötigung müsste der Fahrer ja absichtlich nahe an das Auto heranfahren.

Ganz ehrlich sehe ich da bei bestem Willen keine Nötigung, selbst wenn der Richter der Zeugin den Wortlaut ihrer Aussage glaubt.

Zitat:

Original geschrieben von marcu90


Desshalb war der TE z.B. auch ganz plötzlich hinter ihr, weil sie nicht auf den Verkehr geachtet hat.

Das Symtom eines jeden 'Knallzeugen'. Manche Personen geben sogar an, der auffahrende hätte sich mit sehr hoher Geschwindigkeit genähert... also mind. 160 km/h in der 30ger Zone. Denn sonst hätte der auf der geraden Strecke doch unmöglich plötzlich und unvermittelt hinter mir auftauchen können.

Aber keine Angst: Staatsanwälte und Richter kennen den Sachverhalt mit solchen Zeugen und wissen, wie so etwas zu bewerten ist.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Und nu?
Nun das kannst du dir ja mal selber überlegen.

Da ist auf der einen Seite eine junge Mutter, die durch ihre Aussage keinerlei Vorteil hat. Sie bekommt kein Geld dafür und hat auch sontst keinerlei persönlichen Vorteil.

Auf der anderen Seite der TE, der verwirrende Aussagen tätigt, für den es um eine Strafsache geht die richtig teuer werden kann (von Freiheitsstrafen können wir wohl in diesem Fall nicht ausgehen) und nicht als vorbestraft gelten möchte.

Wer kommt da wohl im Falle eines Falles glaubwürdiger rüber?

Mfg Zille

Es gibt unzählige fälle wo Menschen zu Unrecht beschuldigt werden.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


...Was hat die Frau davon zu lügen? Nichts.
Was hat der TE davon zu lügen? Er entgeht einer Strafe.

Wem wird man wohl eher glauben?

Mfg Zille

Das denkst Du nur, gerade das Irrationale steht in der menschlichen Psyche ganz weit oben. In diesem Fall könnte das auch Rache, Neid oder einfach nur Lust am Anschwärzen sein.

könnte schreibe ich, wir kennen die Frau nicht und waren nicht dabei.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Vor Gericht und in der Kirche auf hoher See ist man in Gottes Hand, besagt ein altes Sprichwort.

So lautet's richtig, ein Hai müsste das eigentlich wissen 😉

btt:
Auf der Straße ist ja Platz ohne Ende ... 🙄

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