Anzeige wg. Nötigung

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Zweiter Gang Standgas sind bei mir Tacho 28 (also real ca. 25, was sich ziemlich gut mit der Aussage der Frau deckt). Bei 25km/h und 8m Abstand hängst du bereits im Heck der Frau bevor du das Bremspedal auch nur 1mm bewegt hast.

Bei Tempo 25 braucht man 1.14s für 8m. Wenn das Auto vorne nicht gerade gegen eine Wand fährt, ist das kein wesentliches Problem, dahinter anzuhalten. Zumal der Bremsweg ja auch nur bei 5m liegt, wenn man sich traut, in die Eisen zu steigen.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Und nu?
Nun das kannst du dir ja mal selber überlegen.

Da ist auf der einen Seite eine junge Mutter, die durch ihre Aussage keinerlei Vorteil hat. Sie bekommt kein Geld dafür und hat auch sontst keinerlei persönlichen Vorteil.

Auf der anderen Seite der TE, der verwirrende Aussagen tätigt, für den es um eine Strafsache geht die richtig teuer werden kann (von Freiheitsstrafen können wir wohl in diesem Fall nicht ausgehen) und nicht als vorbestraft gelten möchte.

Wer kommt da wohl im Falle eines Falles glaubwürdiger rüber?

Mfg Zille

Ich habehier nichts behauptet, ohne die näheren Umstände zu kennen. Das überlasse ich in diesem Fall Dir.

Wie Du Deine Meinung aber faktisch unterlegen willst, ist mehr als nur hanebüchen. Nur weil DEIN Auto im 2. Standgas 25 fährt, hat dies auch bei jedem anderen der Fall zu sein. Hoch interessant.

Was hat den der Kollege Zille heute gefrühstückt??? 😰
Keiner von uns war dabei! Deine Beschuldigungen sind genauso haltlos und unnütz, wie der Zuspruch gegenüber des TEs, durch andere User hier. (Inkl. mir 😉) Schaut man sich jetzt das Bild von besagter Stelle an und jemand fühlt sich dann dort wegen eines Überholvorgangs zurecht genötigt, muss schon einiges passieren. Selbst wenn der TE "nur" 8m Abstand bei einer Geschwindigkeit von ~20 Km/h hatte, na und? Wenn ich jeden anzeigen würde, der mir zu dicht auffährt, würde ich täglich zig Anzeigen schreiben! 😉 und ich fahre nicht nur 65% der erlaubten Geschwindigkeit!

Genau an solchen Stellen wie auf dem Bild, bin ich schon hunderte Male hinter irgendwelchen schleichern hergefahren und konnte nicht überholen, weil diese wohl ohne Fahrbahnmarkierung meinen, Sie können in der Mitte der Straße fahren... Da hilft nur Blinker setzen, ganz nach links fahren und warten! Da da meistens nichts passiert gibts dann halt die Lichthupe (zum Ankündigen meiner Überholabsicht). Aber in den seltensten Fällen lassen solche Fahrer einen dann passieren. Meistens bemerken die garnicht, was um sie herum passiert. Also hilft dann leider nur die Hupe. Wenn man dann überholt hat bekommt man zu 95% ne Lichthupe und es wird wild gestikuliert! 🙄 Aber wenn jemand auf einer Kreisstraße (Geschwindigkeit frei) mehrere Km mit 30- 40 Km/h mitten auf der Straße vor mir her zuckelt, dann reißt bei mir auch mal der Geduldsfaden...

@ TE: Ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch wirklich was kommt... Viel Glück! Und nächstes mal nicht so drängeln! 😁

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Hoch interessant.

Ich stütze mich da auf die Aussage der Frau, weil ich diese aus o.g. Gründen für glaubwürdiger halte.

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Zweiter Gang Standgas sind bei mir Tacho 28 (also real ca. 25, was sich ziemlich gut mit der Aussage der Frau deckt). Bei 25km/h und 8m Abstand hängst du bereits im Heck der Frau bevor du das Bremspedal auch nur 1mm bewegt hast.

Hallo lieber Zille,

deiner Argumentation fehlt es an jeglicher Kausalität, oder warst Du etwa bei meiner täglichen Drängelungsdosis dabei ?

Wie es deinen "Adleraugen" vielleicht entgangen sein sollte, habe ich bereits im Vorfeld geschrieben, dass ein Wechsel zwischen dem 1. und dem 2. Gang nötig war, mal waren es 8 Meter, dann wiederrum weniger, wie im Stop & Go halt.

Aber wem erzähle ich das ... doch nur jemanden, der anscheinend gerne Gedichte liest, anders kann ich deine Interpretation der von mir aufgeführten subjektiven Sachlage nicht deuten.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Also Sicherheitsabstand zu gering = drängeln (in der Wahrnehmung des Frau).

Aufgrund meines mehr als eindeutigen subjektiven Empfindens habe ich nicht gedrängelt, also = keine Nötigung.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Wenn du also so ein Vorzeige-Fahrlehrer hattest frage ich mich, warum du wegen Nötigung belangt werden sollst.
Vielleicht solltest du mal anfangen dein Verhalten auf evt. Fehler zu überprüfen statt das missverstandene Tuck-Tuck zu miemen.

Mfg Zille

Darf ich vielleicht in Erfahrung bringen, weshalb Du der Annahme bist, dass mein Fahrlehrer einen Vorzeigestatus besass ?!

Deine Meinung akzeptiere ich, aber im Gegensatz zu vielen anderen hier im Forum sind diese nicht persönlich geworden.
Auch finde ich mehr als befremdlich, dass Du hier etwas zum besten gibstes anhand meiner "gewagten" Schilderung und direkt einen Schuldspruch mit 6monatigen Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht.

Selten so ne Pussy wie dich erlebt, die nicht einfach sachlich diskutieren kann.

@All,

Ich denke, alles ist soweit gesagt und werde Morgen Fotos einfügen.

Lasst gut sein ... 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L


Bei Tempo 25 braucht man 1.14s für 8m.

Das mag richtig sein (hab jetzt nicht nachgerechnet). Wichtig in diesem Fall ist aber der Reaktionsweg. Und dieser liegt bei ca. 7,5m bei 25km/h. Aber in dieser Zeit verkürzt sich der Abstand ja bereits, da die Frau schon verzögert, während der TE noch nicht mal angefangen hat zu bremsen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Schaut man sich jetzt das Bild von besagter Stelle an und jemand fühlt sich dann dort wegen eines Überholvorgangs zurecht genötigt, muss schon einiges passieren.

Ich vermute jetzt mal das sich die Nötigung eher auf den zu geringen Abstand bezieht und nicht auf das Überholmanöver.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Selten so ne Pussy wie dich erlebt, die nicht einfach sachlich diskutieren kann.

Traurig, dass du Argumente nicht im Ansatz verstehen kannst.

Dann sag mir mal warum irgendein Richter dir glauben sollte vor dem Hintergrund das es bei dir um einiges mehr geht als bei der Frau?

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla



Selten so ne Pussy wie dich erlebt, die nicht einfach sachlich diskutieren kann.

Hauptsache er kann stänkern, da ist er der Größte 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Am Sonntag den 30 Okt. befuhr ich die XX Str. in Richtung XX Str.- Wie bereits bei der Anzeigenerstattung geschildert, bemerkte ich den Beschuldigten plötzlich im Rückspiegel.

Das entspricht nicht der Wahrheit, da ich bereits 2km hinter der Dame hergefahren bin. Anscheinend sind Spiegel am BMW nur ein nice to have.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Ich fuhr zu dem Zeitpunkt wie vorgeschrieben 30km/h. in meinem Fahrzeug befand sich auf dem Beifahrerseitz Fr. XX und hinten im Fahrzeug befand sich mein 3 Monate alter Sohn.
Hier widerspreche ich ihr, sie fuhr weit unter 20km/h, welche Personen sich im Fahrzeug befanden, entzieht sich meiner Kenntnis.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Die XX Str. ist eine sehr schmale Strass. Rechts und links davon verlaufen Felder und die Randstreifen sind nicht weiter befestigt. Zumindest auf der von mir gefahrenen Seite befindet sich ein Graben.
Auch das ist widerlegbar anhand von Bildern, diese werde ich Morgen mal einstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Der Beschuldigte fuhr mindestens 300 - 400 Meter hinter mir her. Der Abstand war so gering, dass ich das Abblendlicht seines Fahrzeuges nicht mehr erkennen konnte. Nur die Motorhaube und die Windschutzscheibe mit ihm dahinter konnte ich erkennen.
Auch falsch, ich fuhr zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Kilometer hinter ihr her, auch hatte ich an diesem Tag kein Abblendlicht eingeschaltet, weshalb auch, strahlender Sonnenschein.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Zwei Frauen Stand am rechten Fahrbandrand, an der Einfaht eines dort befindlichen Hofes und unterhielten sich.
Ich fuhr mit einem Sicherheitsabstand langsam an den Frauen vorbei.
Falsch, sie schaute nach links auf die Koppel und zeigte auf die Pferde durch das geöffnete Fenster und pfiff diese an sich heran, ohne dabei auf den Verkehr zu achten.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Der Beschuldigte klebte mir weiterhin an meiner Stoßstange. Unmittelbar, als ich an den Frauen vorbei war und ich mich wieder zum rechten Fahrbahnrand orientierte ( ich aber noch nicht am rechten Fahrbahnrand war ) gab der Beschuldigte Gas und raste an uns vorbei und scherte sofort rechts rüber.
Ein Überholvorgang einzuleiten, ohne dass das vorhergehende Fahrzeug nach Rechts fährt, Wahnsinn und Selbstmörderisch.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Der Seitenabstand zu meinem Fahrzeug war während des Überholvorgangs sehr gering. Ich habe mich gewundert, dass er meinen Aussenspiegel nicht getroffen hat.
Naja ... als meine Frau rüber schaute, zeigte Sie dieser den Stinkefinger, hätte sie beide Hände am Lenkrad gehabt, wäre sie in der Spur geblieben.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Zu dem Zeitpunkt befand sich auch noch eine Reiterin ( ca. 15 Jahre alt ) auf der Strasse. Diese kam uns entgegen. Diese wurde nicht gefährdet.
Was mich in meiner Aussage bestätigt, sie hatte die Gedanken überall, aber nicht auf dem Strassenverkehr gerichtet

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Während der ganzen Situation hatte ich Angst und fühlte mich unwohl. Ich wurde nervös und hatte das Gefühl der Beschuldigte fährt so nah auf, damit ich schneller fahren soll.
Ich bin aber nicht schneller gefahren.
Richtig, obwohl in einer ausgewiesenen 50er Zone ohne Überholverbot der böse Beschuldigte nach 300 Metern den Überholvorgang einleitete.

############################################################################

Ich hab die Bemerkungen mit spitzer Feder geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Schaut man sich jetzt das Bild von besagter Stelle an und jemand fühlt sich dann dort wegen eines Überholvorgangs zurecht genötigt, muss schon einiges passieren.
Selbst wenn der TE "nur" 8m Abstand bei einer Geschwindigkeit von ~20 Km/h hatte, na und? Wenn ich jeden anzeigen würde, der mir zu dicht auffährt, würde ich täglich zig Anzeigen schreiben! 😉 und ich fahre nicht nur 65% der erlaubten Geschwindigkeit!
Ich vermute jetzt mal das sich die Nötigung eher auf den zu geringen Abstand bezieht und nicht auf das Überholmanöver.

Mfg Zille

Darauf bin ich auch noch später im selben Post eingegangen! 😉 Also wenn zitieren, dann bitte richtig!

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Traurig, dass du Argumente nicht im Ansatz verstehen kannst.
Dann sag mir mal warum irgendein Richter dir glauben sollte vor dem Hintergrund das es bei dir um einiges mehr geht als bei der Frau?

Mfg Zille

Recht einfach, da es gar nicht erst zu einer Verhandlung kommt, da Vermutungen nicht ausreichen, um jemanden zu verurteilen.

Und auch bei der Frau geht es genausowenig um nix wie bei mir, du interpretierst immer mehr hinein als ist.

Soooooo, jetzt sagen mal alle ein ganz gelassenes

OOOOOOOOOOOHHHHHHHHHHHHHMMMMMMMMMMMMMMMMMMMM::::::::::::::::::::::::

In ein paar Minuten mache ich wieder auf, bis dahin findet Eure eigene Mitte 😉

Und nun geht es ganz entspannt weiter  🙂

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


Recht einfach, da es gar nicht erst zu einer Verhandlung kommt, da Vermutungen nicht ausreichen, um jemanden zu verurteilen.

So meine letzte Empfehlung in diesem Thread:

Setze dich mal ein wenig mit Strafrecht auseinander, sonst könnte das ein böses Erwachen für dich geben:

Zitat:

Ja, eine Verurteilung im Strafverfahren ist auch schon bei einer belastenden Zeugenaussage möglich. Man kann nicht ohne weiteres sagen, dass hier ja Aussage gegen Aussage steht und der Täter im Zweifel freigesprochen werden muss. Das Gericht entscheidet, ob die Aussage glaubhaft war und ob ohne vernünftige Zweifel die Schuld des Angeklagten feststeht. Wenn die Zeugenaussage schlüssig ist, Zeuge insgesamt glaubhaft war und auch kein Motiv für eine Lüge hat, dann erfolgt sehr häufig eine Verurteilung des Angeklagten.

Quelle: http://www.anwalt-berlin-blog.de

Also ich würde an deiner Stelle meine Strategie nochmal gründlich überdenken.

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