Anzeige wegen Verkehrsordnungswidrigkeit !

Hallo,

Ich habe vorhin eine anzeige wegen verkehrsordnungswidrigkeit bekommen grund ich bin mit kurzzeitkennzeichen gefahren meine abblendlichter waren defekt bin mit nebelscheinwerfer gefahren und an meiner scheibe war keine umweltplakette angebracht was passiert jetzt worauf muss ich mich jetzt einstellen im schlimmsten falle bitte um eure hilfe

Mfg.

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Zitat:

Original geschrieben von 328rs


ich war zu falschen zeit am falschen ort

Nö, die Polizei war zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Das Ganze zu verharmlosen so wie du es machst, ist relativ sinnbefreit. Wenn du nicht zur Erkenntnis gelangst, dass DU etwas falsch gemacht hast, dann ist die Strafe genau richtig.

Zitat:

Original geschrieben von 328rs


habe ich iwie angst das da was schlimmes raus kommt wie führerschein entzug oder sogar freiheitsstrafe

Also Knast wird's wohl nicht werden und auch FE-Entzug kommt auf den Vorwurf dann letztendlich an.

Generell könntest du die aber bei deinen Beiträgen bitte etwas mehr Mühe geben und Punkt und Komma verwenden, das ist sonst bescheiden zu lesen. Auch Absätze können bei der Gliederung helfen...

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...und wenn was kommt, je nach dem, Einspruch einlegen, Verfahren abwarten, Rechtsanwalt, noch nie böse aufgefallen, Reue, gnädiger Richter, alles wird gut. Mach dich nicht fertig.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Wie will den die Zulassung eine Nichtbehebung bei einem Schrottauto sanktionieren?
Ein "Schrottauto" darf man mit KKZ eh nicht auf öffentlichem Grund bewegen

Wo steht das und wer will mir das verbieten?

Z.B. Fahr ich meinen mittlerweile 15 Jahre altes Auto, weil es die HU nicht mehr übersteht, mit dem KKZ zum Schrottplatz und schmeiß den Mängelzettel einfach weg. Was will mir die Zulassungsstelle dann noch sanktionieren?

Nicht unbedingt die Zulassungsstelle, aber im Falle eines Unfalles mit einem nicht verkehrstauglichen KFZ bestückt mit KKZ stehst du alleine für den technischen Zustand des Fahrzeuges da und die Versicherung wird dich in Regress nehmen.

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