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Anzeige wegen Verkehrsordnungswidrigkeit !

Themenstarteram 5. März 2013 um 2:01

Hallo,

 

Ich habe vorhin eine anzeige wegen verkehrsordnungswidrigkeit bekommen grund ich bin mit kurzzeitkennzeichen gefahren meine abblendlichter waren defekt bin mit nebelscheinwerfer gefahren und an meiner scheibe war keine umweltplakette angebracht was passiert jetzt worauf muss ich mich jetzt einstellen im schlimmsten falle bitte um eure hilfe

 

Mfg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 328rs

ich war zu falschen zeit am falschen ort

Nö, die Polizei war zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Das Ganze zu verharmlosen so wie du es machst, ist relativ sinnbefreit. Wenn du nicht zur Erkenntnis gelangst, dass DU etwas falsch gemacht hast, dann ist die Strafe genau richtig.

Zitat:

Original geschrieben von 328rs

habe ich iwie angst das da was schlimmes raus kommt wie führerschein entzug oder sogar freiheitsstrafe

Also Knast wird's wohl nicht werden und auch FE-Entzug kommt auf den Vorwurf dann letztendlich an.

Generell könntest du die aber bei deinen Beiträgen bitte etwas mehr Mühe geben und Punkt und Komma verwenden, das ist sonst bescheiden zu lesen. Auch Absätze können bei der Gliederung helfen...

 

 

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am 5. März 2013 um 5:04

Oha... fast 200 €.. (wenn das alles so stimmt) Dafür wäre ne Flugreise drin gewesen... Ich hoffe für Dich, dass es Dich nicht so hart trifft!

Gibt es denn zu der Anzeige auch Deliktnummern niedergeschrieben?

am 5. März 2013 um 7:25

Waren die Kurzzeitkennzeichen noch gültig? Wenn ja kein Problem. Wenn nein, dann ist es ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, also eine Straftat mit u.A. 6 Punkten und einkommensabhängger Geldstrafe, schlimmstenfalls Freiheitsstrafe.

Eine Umweltzonenplakette braucht man bei Kurzzeitkennzeichen nicht.

Die falschbenutzten Nebler kosten nen 10er.

Defekte Abblendlichter sind tageszeitabhängig (;)) - bei Sonnenschein tagsüber bemerkt niemand, wenn die einfach nur defekt sind. Zu den Zeiten, in denen die Benutzung vorgeschrieben ist, kann "nur" die Weiterfahrt untersagt werden.

Hmmm dann hast du irgendwie einen anderen Bußgeld-Katalog als ich

OK Umweltplakette mit KKZ macht wirklich keinen Sinn

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

OK Umweltplakette mit KKZ macht wirklich keinen Sinn

Ist aber nicht generell befreit, die Städte DÜRFEN lt. Verordnung Kurzzeitkennzeichen von der Plakettenpflicht ausnehmen, müssen es aber nicht.

Sinn macht es schon, dann bleibt halt die vom alten Kennzeichen in der Scheibe. Es ist eine ordnungsgemäß dem Fahrzeug zugeteilte Plakette.

am 5. März 2013 um 8:55

Ich muss doch keine Umweltplakette im Auto haben, wenn ich nicht in Umweltzonen einfahre.  

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Ich muss doch keine Umweltplakette im Auto haben, wenn ich nicht in Umweltzonen einfahre.  

Es sei denn die Anhaltung fand in einer Umweltzone statt

Themenstarteram 5. März 2013 um 10:11

es war in der umweltzone um 00 uhr meine kurzzeitkennzeichen sind noch gültig ich hatte die rote karte für die kk nicht ausgefüllt hatte defekte abblendlichter bin mit nebelscheinwerfer gefahren und wie gesagt keine umweltplakette am auto und der polizist hat gemeint er zeigt mich an wegen den ganzen sachen und hat mich einen bogen was er ausgefüllt hat unterschreiben lassen.

am 5. März 2013 um 10:58

Kurzzeitkennzeichen? Rote Karte? Verwechselst du das nicht mit roten Kennzeichen?

Dann warte erst mal ab, was da überhaupt kommt und welche Tatbestände des Bußgeldkatalogs überhaupt zum Tragen kommen. Die Einzelsätze bewegen sich ja alle im Bereich von 10€ - 80€, genauer gehts halt im Moment nicht. Aber man sich darf schon mal die Frage stellen, wie man zu solch einer Sammlung kommt :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Kurzzeitkennzeichen? Rote Karte? Verwechselst du das nicht mit roten Kennzeichen?

Nein, tut er nicht. Zu den Kurzzeitkennzeichen gehört ein roter/rosfarbener Fahrzeugschein, der vor Fahrtantritt auszufüllen ist. Steht aber auch drauf...

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