Anzeige wegen Nötigung auf BAB

Guten Tag alle zusammen,

 

mein Chef rief mich an und sagte mir das ich eine Anzeige wegen Nötigung mit meinem Geschäftswagen bekommen hätte !?

Also genauer; Die Polizei rief bei meinem Chef an und fragte wer das Auto fährt mit dem Kennz. HH-XX 0815(falsch) ! Der Grund ist, dass mich irgend jemand auf der Autobahn wegen nötigung Anzeigte ! Darauf hin hab ich nach geschaut ob das stimmt, ob ich zu der angegebenen Zeit und Datum der Anzeige, auch dort auf der A5 gewesen war, und leider könnte es Tatsächlich sein, daß ich genau da war !?

Jetzt ist es aber so, ich fahre jeden Monat um die 10 000 km Autobahn in Deutschland ! Bei so einer Fahrleistung ist es unmöglich sich alles zu merken bzw. alles zu erinnern ! Und ich überlegte und dachte nach und denke immer noch nach, aber ich kann mich an diesem Tag/Datum nicht erinnern, daß ich da jemanden genötigt hätte bzw. das an diesem Tag überhaupt was aussergewöhnliches Gewesen wäre ! Mir fällt wirklich nichts dazu ein !!!

Ausserdem bin ich ein Fahrer der Grundsätzlich nicht nötigt etc. ! Ich versuche immer weitestgehend die StVo. und die Verkehrszeichen einzuhalten, denn ich bin auf meinen Führerschein beruflich angewiesen ! Kein Führerschein = Arbeitslos ! Und das hab ich mir ganz fest eingeprägt !

Bis jetzt hab ich noch nichts schriftliches von der Polizei etc. erhalten, so das ich nichts genaues weiß, WER-WARUM-WESWEGEN-etc. mich Angezeigt hat, weiß nur soviel, wegen Nötigung auf einer BAB.!

Wie soll ich mich da jetzt Verhalten in so einer Sache/Anzeige ? Denn wie schon gesagt, ich kann mich nicht erinnern jemanden genötigt zu haben ! Das würde/könnte ich auch per Eidesstatt Aussagen, denn ist ja die Wahrheit !

 

Wer von euch hat in solcher Angelegenheit schon Erfahrung etc. Wie wird dann sowas gehandhabt von der Polizei ? Im Prinzip steht doch dann Aussage gegen Aussage !? Und wenn der Anzeiger sonst keine Beweise wie z.B. Fotos von der angeblichen Tat hat, was ist dann ?

 

Vielen Dank schon im Voraus !

 

LG.

AGGA...........................................

Beste Antwort im Thema

Das ist jetzt so wichtig, daß es in " fett " geschrieben werden muß.......🙄

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Hallo Moderator Andy,
ich hab zwar keine 150 kW, sondern maximal einige 5-Zylinder, aber Neid kommt da eigentlich weniger auf und Klassenkampf schon gar nicht, sonst müsst ich ja Trabbi fahrn.
Ist aber schon interessant, wie man bei einem solchen Thema die Gemüter in Wallung bringen kann. Da kann man dann die Reaktionen erahnen, falls politisch mal ein Tempolimit durchgesetzt werden sollte, das ich übrigens gar nicht unterstütze.
Wenn die, die überholen wollen, rechtzeitig nach hinten schaun, die Geschwindigkeiten reel einschätzen und ggf. mal rechts bleiben, super. Wenn ich aber mit 130 überhole, habe definitiv niemanden behindert beim Fahrbahnwechsel und dann kommt einer, der davon ausgeht, ihm alleine gehöre die Autobahn, kann auch ein Polo sein, weil er schneller fahren will, das kann ja dann wohl auch nicht sein.

Abgesehen davon, ging's, glaub ich mal um die Frage der Nötigung. Was drauß geworden ist, absolut super. Aber ich klink mich jetzt aus, egal, wer meint, irgendwas noch draufsetzen zu müssen.
Wünsche nen guten Rutsch und allzeit gute Fahrt!

@ Vaterfin

Zitat:

Über 130 km/h ist man bei jedem Unfall mit schuldig, da die Richtgeschwindigkeit überschritten wurde. Höchstrichterliche Entscheidung.

Die aktuelle Rechtsprechung sieht so aus, dass bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit der Geschädigte eine Mitschuld bekommt, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass der Verursacher sich grob fahrlässig verhalten hat oder der Unfall auch bei Richtgeschwindigkeit nicht vermeidbar gewesen wäre.

Wie Du siehst - es reicht nicht, wenn man nur die Überschriften eines Urteils liest.

Zitat:

Auch wenn's jetzt nicht passt: Leuten, die mit 200 auf der Autobahn unterwegs sind, sollte man sofort und direkt den Führerschein entziehen.

Auch hier hilft ein Blick in die FeV weiter. Ich würde an Deiner Stelle lieber mal aufpassen, dass nicht jemand Deine charakterliche bzw. geistige Eignung zum Führen eines KFZ in Frage stellt. 😉

Zitat:

Ich liebe auch Sattelzüge, die einfach rausziehen und mich zwingen bei 130 in die Eisen zu gehen.

Bei einer Differenzgeschwindigkeit von max. 50 km/h (in der Praxis wohl eher 35-40 km/h) reicht zumindest bei meinen Fahrzeugen ein leichtes Antippen der Bremse, um die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren. Offensichtlich haben die von Dir verpönten Oberklassefahrzeuge die besseren Bremsen.

Zitat:

Ansonsten dürfen Menschen, die es brauchen, ruhig weiter rasen, drängeln und nötigen und andere Autofahrer in die Leitplanken drängen, es gibt ja, siehe A5-Unfall, Gerichte, die dann (leider zu milde) Strafen aussprechen.

Wie war das nochmal mit zuviel Privatfernsehen? Du solltest mal lieber Deine eigenen Ratschläge berücksichtigen. Kleiner Fernsehtip:

Der Tag, als ich zum Todesraser wurde

In diesem Sinne - erst Denken, dann Schreiben!

Gruß
Frank

Hier mal ein paar Urteile gegen Autobahnraser und wegen der höheren Betriebsgefahr eine Mitschuld sowie den verlorenen Versicherungsschutz.

Wer allzu schnell auf der Autobahn unterwegs ist, muss möglicherweise bei einem Unfall einen Teil der Kosten tragen. Dies auch dann, wenn er nicht schuld war. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und weisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. Januar 2007 hin (Az.: 12 U 1181/05).
Ein Motorradfahrer fuhr mit mindestens 190 km/h auf ein Fahrzeug auf, das auf der Autobahn in Höhe einer Auffahrt mit 110 km/h auf die linke Spur wechselte. Bei dem Unfall wurden alle Beteiligten verletzt und die Fahrzeuge beschädigt. Der Motorradfahrer hatte den Spurwechsel des Autofahrers als unachtsames Ausscheren wahrgenommen und verlangte vor Gericht Schadensersatz und Schmerzengeld in fünfstelliger Höhe. Seinen eigenen Haftungsanteil bezifferte er auf lediglich 25 Prozent.
Das sahen die Richter anders. Da keinem der Unfallbeteiligten ein Verschulden nachgewiesen werden könne, müsse die jeweilige Betriebsgefahr gegeneinander abgewogen werden. Als Betriebsgefahr wird im Straßenverkehr die Gefahr bezeichnet, die schlicht der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit sich bringt. Zu Lasten des Autofahrers gewichtete das Gericht den auf Autobahnen bei herannahendem Verkehr immer gefahrvollen Fahrspurwechsel, zu Lasten des Motorradfahrers die hohe Geschwindigkeit, mit der er auf der linken Spur fuhr.

Eine derartige Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sei zwar erlaubt, wenn keine Begrenzung vorliegt. Der Mann habe aber nicht mehr rücksichtsvoll und unfallvermeidend fahren können, und so ein erhebliches Gefahrenpotential geschaffen. Zu dem Auffahrunfall wäre es nicht gekommen, wenn der Motorradfahrer die Richtgeschwindigkeit eingehalten hätte, betonten die Richter. Im Endeffekt muss der Kläger deshalb 50 % des Schadens tragen.

Nötigung, § 240 StGB
Nach § 240 StGB macht sich wegen Nötigung strafbar, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.
Der Gewaltbegriff des Straftatbestands ist in seiner Tragweite und Bedeutung ein Gegenstand fortwährender Diskussion. Es wird gefragt, wann „Gewalt“ im Sinne des Straftatbestands vorliegt. Einzelheiten sind dabei umstritten. Klar ist aber, dass auch im Zusammenhang mit Verhalten im Straßenverkehr eine strafbare Nötigung vorliegen kann. Verurteilungen wegen Nötigung werden von der Staatsanwaltschaft z.B. beantragt, wenn jemand bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn bis unmittelbar an das Heck eines vorausfahrenden Fahrzeugs heranfährt und Lichthupe und Blinker betätigt, um den Vordermann zum Spurwechsel zu veranlassen.

Wie werde ich als Nötiger bestraft?

Mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. Bedenken Sie auch, dass Ihr Führerschein entzogen werden könnte, wenn es sich um eine Nötigung im Straßenverkehr handelt.

Die Zwangsausübung im Straßenverkehr wird regelmäßig angenommen bei:

- Versperrung eines Wegs zur Hinderung der Weiterfahrt.

- Verhinderung des Überholens durch Ausscheren nach Links.

- Erzwingen des Überholens durch Verdrängen von der Überholspur (drängen, Drängler).

- Hineindrängen nach Rechtsüberholen mit Nötigung zum starken Bremsen (Schneiden).

- Blockieren der Überholspur.

- Verhinderung des Überholens durch mehrfache Beschleunigung und Abbremsen.

- Beharrliches Linksfahren auf freier Autobahn mit allenfalls gemäßigter Geschwindigkeit.

- Dichtes, bedrängendes Auffahren mit erheblicher Zwangseinwirkung und Gefährdung.

- Willkürliches starkes Abbremsen.

- Ausbremsen.

- Starke Reduzierung der Geschwindigkeit, um nachfolgenden Verkehr zu beeinflussen.

- Zufahren auf einen Passanten, welcher einen Parkplatz reserviert.

In einer Beratung kann ich überprüfen. Ob Ihr Verhalten überhaupt eine Nötigung darstellt. Die Rechtsprechung ist nämlich diesbezüglich sehr uneinheitlich.

http://www.rechtsanwalt-louis.de/...;_strafverteidiger_-_noetigung.htm 

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 Haftungsrecht
Autobahn-Raser haben bei Unfällen Mitschuld

 
Von Midia Nuri 7. April 2008, 10:52 Uhr
Auf Deutschlands Autobahnen gilt auf vielen Hundert Kilometern noch freie Fahrt – prinzipiell. Denn die blauen Schilder mit der Richtgeschwindigkeit, 130 km/h, stehen nicht zum Spaß am Straßenrand. Experten sagen, was Autofahrer bei Missachtung der Regeln aufs Spiel setzen.

Vollgas auf der linken Spur: Bei Unfällen trifft Raser laut Gerichtsurteilen jedoch eine Mitschuld

Fragt man einen Verkehrsrechtsexperten, ob es auf deutschen Autobahnen freie Fahrt gibt, klingt die Antwort ein bisschen nach Radio Eriwan: "Im Prinzip ja, aber...". Ja, die Richtgeschwindigkeit ist unverbindlich. "Wer sie überschreitet, wird nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt", erklärt Paul Kuhn, Referent für Schadens- und Versicherungsrecht beim ADAC. Und das große Aber: Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, tut dies auf eigene Gefahr. Passiert ein Unfall, kann das schnelle Fahren teuer zu stehen kommen.

 Haftungs- und versicherungsrechtlich ist das Tempolimit längst da. Nur - wenige Autofahrer wissen es. Wird doch alle Jahre wieder munter über Tempo 130 debattiert, als ob nichts sei. Die Diskussion ist fast so alt wie die Unfallstatistik. Der zufolge wird fast jeder dritte schwere Unfall durch zu hohe Geschwindigkeit ausgelöst. Langsam fahren kann Unfälle vermeiden - das halten Verkehrsexperten längst für ausgemacht. Daher entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) 1992 in Karlsruhe höchstrichterlich: Autofahrer müssen die Richtgeschwindigkeit einhalten (VI ZR 62/91).

 Zu spüren bekommen diesen Grundsatz regelmäßig Autofahrer nach Unfällen in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Wer zu schnell fährt, dem geben Versicherungen und Richter in aller Regel Mitschuld, beobachtet Rechtsanwalt Heinz-Joachim Kalb von der Kanzlei Wagner Pauls Kalb in Düsseldorf. In wie vielen Fällen die Schuld per Quote verteilt wird, dazu gibt es keine Zahlen, weder beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, noch den beiden größten Autoversicherungsanbietern Allianz und AXA. "Dass die Schuld versicherungsrechtlich geteilt wird, ist aber die Regel, nicht die Ausnahme", hält Kalb fest. Seit dem BGH-Urteil müssen Unfallopfer beweisen, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn sie nicht zu schnell gefahren wären. Fast unmöglich. "Das wird Ihnen kein Gutachter der Welt schriftlich geben", ist Kalb überzeugt. So blieb auch Unfallopfer Christian W. auf einem Großteil der Schadenssumme von 75 000 Euro sitzen. Einem Fernsehbericht zufolge überholte er Ende 2002 auf der A95 in Richtung München mit 160 Stundenkilometern eine Autokolonne. Als ein Wagen ausscherte, landete W. in der Böschung. Eingeklemmt und schwer verletzt befreite ihn die Feuerwehr. Die Kaskoversicherung weigerte sich zu zahlen.
 

Zitat:

Original geschrieben von Aggadasch


Im übrigen wär ich sehr dafür, daß man um auf der Autobahn fahren zu dürfen vom Staat eine Zusätzliche Fahrprüfung für eine Zusatz Genehmigung/Erweiterung für das benutzen von Autobahnen einführen würde !

Also als ich vor langer Zeit meinen Führerschein gemacht habe wurde auch auf der Autobahn gefahren.

Gehe mal davon aus, dass des heute auch noch so ist.

Wofür also eine zusätzliche Prüfung?

Und wenn schon, dann auch noch zusätzliche Prüfungen für :
Einparken, Rücksichtnahme, Fairness, Blinken im Kreisverkehr,............😁

Gruß
Frank, der auch schneller als 130 fährt wenn er es eilig hat.

Mal ein kurzer Hinweis, weil doch einige damit ihre Probleme haben - es gibt einen Unterschied zwischen Schuld und Haftung. Wer ein Kfz in Betrieb nimmt, der muß sich auch abseits der BAB die Betriebsgefahr desselben im Schadensfall anrechnen lassen.

Zitat:

Betriebsgefahr
(verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung)

Wird eine Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein auf Grund dieser Tatsache des Betreibens eine sog. abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus, auch ohne dass ein irgendwie verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt.

Diese abstrakte Gefährlichkeit wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden und führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen.

Die Haftung gegenüber nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern aus der Betriebsgefahr entfällt nur, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde; gegenüber anderen Kfz entfällt die Gefährdungshaftung nur dann, wenn der Halter beweisen kann, dass das Unfallereignis für ihn unabwendbar war.

Quelle

gibts auch heute noch

hätte man den TE nicht in seinen Blogs belassen können statt ihn höchstmoderatorisch ins Forum zu bringen?

Oder fehlen noch ein paar Müllverbreiter? Ist denn schon winter?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


hätte man den TE nicht in seinen Blogs belassen können statt ihn höchstmoderatorisch ins Forum zu bringen?

Oder fehlen noch ein paar Müllverbreiter? Ist denn schon winter?

Kann denn das Ganze nicht wieder zurück geschoben werden?

BTW: Wenn der TE so fährt wie er hier postet, dann wundert mich die Anzeige nicht wirklich...

Hallo,

seit schwere Verkehrsunfälle durch "rücksichtslose" Spurwechsel in der Unfallstatistik vordere Plätze belegen, werden sie nicht mehr als "Kavaliersdelikt" behandelt.

Auch deutsche Richter haben ihre persönlichen Erfahrungen im Straßenverkehr.

Die schwersten Autobahnunfälle, die ich als Zeuge erlebte, beruhten alle auf rücksichtslosen Spurwechseln. Von Mitschuld oder Mithaftung der Geschädigten war anschließend nie die Rede.

Heute ist davon auszugehen, dass der Spurwechsler grundsätzlich die alleinige Schuld und die alleinige Haftung trägt. Antiquarische Urteile und / oder Einzelfallurteile ändern an diesem Grundsatz nichts.

Grüße von N.N.

Ja klar hatte man "zwei Stunden" Autobahnfahrt bei der Fahrausbildung gehabt😕 ! Nur bitte ich zu Überlegen wie lange das schon bei den meisten hier von uns her ist und es müsste selbst einem Blinden mit Krückstock aufgefallen sein, daß das Verkehrsaufkommen auf den BAB`s permanent nach oben schnellt und dadurch natürlich der Risikofaktor um ein vielfaches steigt !
Zu meiner Fahrschulzeit damals hat der Liter Benzin noch zw. 0,99- DM & 1,20- DM gekostet ! Ja ja, lange ist`s her ! Und vergleichsweise mit der Steigerung der Spritpreise, steigerte sich auch der Verkehr auf allen Strassen !

Ich Fahre auf Autobahnen auch des öfteren 120, 130 oder auch nur 100 KM/h ! Aber das liegt zu 80 % daran, daß der fliesende Verkehr und das Verkehrsaufkommen und vielleicht auch das Wetter nicht mehr zu lässt ! Wenn`s nicht schneller geht, geht es halt nicht !
Aber wenn dann mal die Möglichkeit besteht seinen Motor wiedermal durchblasen zu können, werde ich das auch tun !

😕😕😕 Im übrigen an alle hier die so aggro reagieren wenn sie nur schon "schnell fahren hören" ! Ich Frage euch was ! Wenn Ihr angeblich nicht schnell fahren wollt(egal jetzt aus welchen gründen auch immer) ! Warum kauft Ihr euch dann Autos mit einer PS Leistung, die vor ein paar Jahren nur bei gr. LKW`s Standart waren !? Das soll mir mal einer Erklären ! In meinem Freundeskreis habe ich einen Verkaufsleiter eines großen VW-Zentrum`s und der hatte mir vor längerem mal erzählt, daß die Kunden die sich ein neues Auto kaufen, als wichtige Kaufentscheidung die Motorleistung ist ! Und wie wir ja alle Wissen ist die Motorleistung aller Hersteller in den letzten Jahren extrem hoch angestiegen ! Das machen die Hersteller nicht ohne Grund, sondern da immer häufiger "höhere PS" von Kunden nachgefragt und Verlangt werden ! Und wozu dann das ganze wenn ich nur 120 KM/h Fahren möchte ? Dafür würden leicht 60 PS ausreichen ! So und nun zieht mal los zu verschiedenen Auto Herstellern und versucht einen Neuwagen mit 60 PS zu kaufen/finden ! Höchst warscheinlich werdet Ihr pro Hersteller wenn überhaupt 1 bis maximal 2 Modelle finden und diese sind dann auch nur die Einstiegsklasse mit einer Ausstattung die nach heutigen Gesichtspunkten keine Ausstattung mehr ist ! Mal ehrlich, wer will so etwas heutzutage noch freiwillig kaufen(ausser vielleicht Psychologie Professoren oder Sozial Mitarbeiter)😁 !?

Kurzum alles zusammen gefasst: Wir alle wollen bzw. würden gerne schnell Fahren,😉 , geben es aber nicht zu da es nicht popolär ist und man dann ganz schnell als "rücksichtsloser Raser" 🙁abgestempelt wird, was mir ja hier wiederfahren ist !!!

Aber mal ganz ehrlich gesagt ist es mir😎 scheissegal was manche Leute über mich denken 🙄!

Es gab früher schon Spinner !

Es gibt sie heutzutage auch noch !

Und bin mir zu 99,999999% sicher, daß es in Zukunft auch nicht weniger werden 😕!

Man kann die Welt nicht ändern(das sollten sich auch die angesprochen Personen hinter Ihre Ohren schreiben) !!!

LG.

AGGA................................😎

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973



Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


hätte man den TE nicht in seinen Blogs belassen können statt ihn höchstmoderatorisch ins Forum zu bringen?

Oder fehlen noch ein paar Müllverbreiter? Ist denn schon winter?

Kann denn das Ganze nicht wieder zurück geschoben werden?

BTW: Wenn der TE so fährt wie er hier postet, dann wundert mich die Anzeige nicht wirklich...

.

😕😕

Nur komisch das ich bis jetzt nur eine einzige Anzeige in allen meinen Jahren bekam !

Denn wenn ich so schlimm wäre, wie mich u.a. dieser Schreiber hier hin stellt, müsste es ja Anzeigen nur so hageln !!! Oder nicht ???😕😕

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


hätte man den TE nicht in seinen Blogs belassen können statt ihn höchstmoderatorisch ins Forum zu bringen?

Oder fehlen noch ein paar Müllverbreiter? Ist denn schon winter?

lass mal Deine Stimmungsmache hier beiseite und lass auch diese Unterstellungen sein.....diese Fragestellung ist eher weniger Blog geeignet weil in den Blogs nunmal so eine Frage blitzschnell verschwunden ist,deshalb werden Threads wie dieser dann auch oft in die Foren verschoben wenn in den Blogs kein feedback zu erwarten ist.

schaue ich mir einen Teil Deiner Beiträge an dann muss man sich die Frage stellen wo Du diese Arroganz hernimmst-->Klick

🙄

mfg Andy

Na Aggadasch, gestern noch Stolz, dass du noch dazulernst und heute schon wieder vergessen? 😕
Ich meine deine Post in Fettschrift. 😁

Gruß
Frank, der dich jetzt mit deinen Umfragen und deiner Fettschrift alleine läßt. 😉

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