Anzeige wegen :Anordnen oder Zulassen (als Halter) des Führen eines Kfz ohne Fahrerlaubniss

Hallo
da es hier leider kein Verkehrsrecht Forum gibt, schreibe ich mein Problem hier. Ich werde oben erwähnten Verbrechens beschuldigt.
Folgendes ist vorgefallen.
Ich hab bei Ebay ein Auto verkauft. Aufgrund schlechter Erfahrungen hab ich das Auto vor Übergabe abgemeldet. Da der Käufer aufgrund spezieller Umstände bei der Übergabe zuwenig Geld dabei hatte hatt er den Fahrzeugbrief hiergelassen. Das wurde dann vertraglich festgehalten, das er den nach Geldeingang bekommt.
Dann kam die Anzeige von der Polizei, weil der Käufer einen Tag später erwischt wurde, weil er ohne gültige Kennzeichen sowie ohne Führerschein in der Gegend rumgefahren ist.
Und nu ?
Bin ich des Verbrechens schuldig ??
Gruss
Karilja

Beste Antwort im Thema

Moin,

bitte melde dich morgen umgehend bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Keiner wird dir hier eine abschließende Antwort geben können da uns auch oft Details fehlen.

Meine erste Einschätzung wäre: Nein, du kannst dafür nicht haftbar gemacht werden. Du warst durch die Abmeldung eben kein "Halter" mehr. Allenfalls Eigentümer, da der Vertrag noch nicht vollständig von beiden Seiten erfüllt wurde.

Im übrigen noch ein kleiner Tipp für den nächsten Verkauf von KFZ: Der KFZ Brief ist keine Eigentumsurkunde und sagt nichts über den Besitzer aus, von daher wäre es besser gewesen denen nur den Brief zu geben (zum Anmelden zb) und das eigentliche KFZ erst bei Bezahlung.

Grüße
Steini

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Dem TE geht es hier sicherlich nicht um "Haftung" - zumindest hat er nicht von einem Unfall berichtet. Vielmehr geht es offensichtlich um den strafrechtlichen Vorwurf nach 21 StVG.

Überträgt der Halter Eigentum bzw. Besitz an dem Kfz an eine Person, die die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder mit einem Fahrverbot belegt ist, begründet dies keine Strafbarkeit nach 21 StVG wegen "Zulassens" (BGH VI ZR 73/78 s. NJW 79, 2309)

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Dem TE geht es hier sicherlich nicht um "Haftung" - zumindest hat er nicht von einem Unfall berichtet. Vielmehr geht es offensichtlich um den strafrechtlichen Vorwurf nach 21 StVG.

Überträgt der Halter Eigentum bzw. Besitz an dem Kfz an eine Person, die die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder mit einem Fahrverbot belegt ist, begründet dies keine Strafbarkeit nach 21 StVG wegen "Zulassens" (BGH VI ZR 73/78 s. NJW 79, 2309)

Wieso, ein Auto darf ich mir doch kaufen, auch wenn ich keinen FS habe und zulassen darf ichs auch. Nur fahren darf ichs nicht.

Also ich sehe hier kein großes Problem, ein Anwalt ist hier zu 100% nicht erforderlich!

Mit Übergabe des Fahrzeugs gehen die Halterpflichten an den Käufer über, fertig aus. Somit ist der letzte eingetragene Halter raus aus dem Vergehen des Ermächtigen als Halter zum Fähren ohne FE.

= einfach Stellung nehmen, " ich hab das Auto am um in an den und den verkauft. Ich habe somit keine Kenntnis und keine Möglichkeit der Kontrolle, wer wann und wo mit dem Auto gefahren ist. Wenden sie sich bitte an den Käufer."

Man kann ein Problem, welches sehr gering ist, auch irgendwie groß schreiben / reden!!!

Naja... wenn man eine RSV hat oder im ADAC ist, ist eine Beratung mit dem Fachanwalt sicherlich kein Fehler. Sicher ist sicher.

Mein Bruder hat vor Jahren seinen alten Alfa verkauft, ihn aber noch nicht abgemeldet gehabt, damit der Käufer das Fahrzeug entsprechend überführen kann.

Nach ca. 2 Wochen kam ein Anruf von der Polizei, dass das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war und Unfallflucht begangen wurde. An Hand des Kaufvertrags und der Mitteilung an die Versicherung und Zulassungsstelle war das Thema für Ihn allerdings ganzschnell und unproblematisch erledigt. Im Kaufvertrag wurde Datum und Uhrezeit der Fahrzeugübergabe festgehalten.

Natürlich ist dies nicht ganz das selbe, da hier kein Passus mit Eigentumsvorbehalt vorhanden war. Wenn Dein Auto finanziert ist, hat schließlich auch die Bank den Brief und Du das Fahrzeug und bist voll verantwortlich für alle Handlungen damit. Die Bank wird meiner Meinung nach sicherlich auch nicht belangt werden, wegen Zulassens oder Anordnen des Fahrens usw. wenn Du dies tun solltest...

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Dem TE geht es hier sicherlich nicht um "Haftung" - zumindest hat er nicht von einem Unfall berichtet. Vielmehr geht es offensichtlich um den strafrechtlichen Vorwurf nach 21 StVG.

Das sehe ich auch so.

Zitat:

Überträgt der Halter Eigentum bzw. Besitz an dem Kfz an eine Person, die die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder mit einem Fahrverbot belegt ist, begründet dies keine Strafbarkeit nach 21 StVG wegen "Zulassens" (BGH VI ZR 73/78 s. NJW 79, 2309)

Das ist nun allerdings gerade

keine

strafrechtliche Entscheidung, sondern eine des VI. Zivilsenats (Haftung), die sich ausschließlich mit der Frage beschäftigt, ob der Verkäufer des Fahrzeugs für den Schaden haftet, den der Käufer des Fahrzeugs, der keinen Führerschein hat, mit dem abgemeldet gekauften Fahrzeug verursacht.

Im Ergebnis hat der BGH zurück verwiesen, weil er der Meinung war, dass der Verkäufer, der einem Minderjährigen ein abgemeldetes Fahrzeug verkauft, durchaus aus der Verletzung einer Sorgfaltspflicht für den Schaden des Sozialversicherungsträgers haften kann, der er aus der Tötung des Opfers entsteht....

Ist also eher kein gutes Zitat.

Aber hier ist ja nix passiert, zum Glück, und es geht "nur" um den Strafbarkeitsvorwurf.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Naja... wenn man eine RSV hat oder im ADAC ist, ist eine Beratung mit dem Fachanwalt sicherlich kein Fehler. Sicher ist sicher.

Wieso denn nur zum Anwalt rennen???

Hier liegt ein Minimalproblem vor, das kann durch jeden der deutsch schreiben kann ausgeräumt werden!

Aber natürlich: ich hab doch ne RSV, da kann sich doch der RA kümmern. Dann blöd über VS-Erhöhungen oder ne Kündigung der RSV durch die VS nörgeln. Aber DAS ist eben deutsch!

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8



Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


Auch gibt es in Deutschland keine Halterhaftung, daher ist nahezu immer der FAHRER für Vergehen verantwortlich.
Ohne Zulassung, zu schnell, besoffen oder nicht verkehrssicher geht in 99,999% aller Fälle zu Lasten des Fahrers zum Tatzeitpunkt.
Na wenn Du dich mal nicht täuschst. Auch hierzulande haftet der Halter vielerlei Dinge mit und sogar auschließlich. Denk nur mal an ruhenden Verkehr, technische Mängel am Fahrzeug usw.

Und dann gibt es noch ganz viele Fälle in DE wo auch ein Halter bestraft wurde, weil jemand ohne FS/Vers./Zulassung sein Fahrzeug geführt hat. Oftmals konnte dem Halter zwar nachgewiesen werden, dass es mit seinem Wissen geschah. Wenn aber nicht, reichte es auch schon oft genug aus, dass sich der Halter nicht selbst überzeugt hat, bevor er sein Fhzg. aus der Hand gab. Und das kann für den Halter richtig fett werden, Geldstrafe + bis zu 7 Punkte usw.

wir sprechen hier aber nicht von ruhendem Verkehr und auch nicht von technischen Mängeln am Fahrzeug.

Solange der Eigentümer (der hier nichtmals mehr Halter ist) nicht wissentlich jemanden ohne Fahrerlaubnis hat fahren lassen, ist die Nummer für ihn durch. Auch eine Kontrollpflicht hat er als EIGENTÜMER nicht, da er zum Zeitpunkt nicht im besitzt der Sache war und auch nicht vor Ort. (so verstehe ich es zumindest)

Die "Halterhaftung" die du meinst, ergibt sich aus §7 STVG und hat nichts mit der Form der Halterhaftung wie sie beispielsweise in den Niederlanden vorhanden ist zu tun.
http://dejure.org/gesetze/StVG/7.html

Aber: Der TE ist hier, so schließe ich aus seinen Schilderungen, nicht mehr der Halter!
Alle Vorschriften, Gesetze und abstrakte Verweise darauf hin berühren nicht den Eigentümer, immer nur den Halter!

Halter ist der, der im KFZ-Schein als solcher eingetragen ist. Egal wem das Auto gehört.

So wie ich den TE verstanden habe war das Fahrzeug abgemeldet übergeben worden, somit kann er auch nicht mehr der Halter gewesen sein. Egal ob es nun einen Eigentumsvorbehalt aufgrund noch ausstehender Kaufbeträge im Vertrag gibt oder nicht.

wie sind die eigentlich auf dich gekommen? es ist ein abgemeldetes kfz, so wie sie zu tausenden auf schrottplätzen rumstehen.

Nein, es gibt schon noch einen "faktischen" Halter.

Das Problem tritt dann auf wenn Studentin Susi Sorglos mit abgefahrenen Reifen erwischt wird und das Auto hat als eingetragenen Halter den Papa Horst Sorgschwer.

Da kriegt der Halter normal auch eins auf den Deckel.

Papa weiß aber eigentlich nicht was die Tochter damit so treibt. Dann gehts meist vor Gericht und da kann man dann nachweisen, daß man nicht der Halter ist.

Je nach Gericht sollte man auch alles vorlegen was man hat...

http://www.justiz.nrw.de/.../8_B_453_11beschluss20110505.html

Das ist ein Ober-Verwaltungsgerichtsurteil zu Fahrtenbuchauflage und Halterdefinition.

Das Problem des Zulassens/Anordnen trifft bei Fällen wie im TE auch auf Probefahrten zu.
Führerschein zeigen lassen ist eigentlich Pflicht.
Auch von Mitarbeitern oder Verwandten, Freunden...
Seit dem letzten Mal könnte der den "verloren" haben.

Ob die teilweise Übergabe jetzt schon reicht um aus der Prüf"pflicht" rauszukommen?

Klar man kann argumentieren, daß einen das nichts mehr angeht wie das Auto weg kommt.

Hab auch schon jemand gesehen, der hat die Kennzeichen eines ähnlichen Autos mitgebracht und dann den ADAC gerufen... Plusmitgliedschaft - und hat sich nach Hause bringen lassen wo das andere wohl in der Garage stand.
(aber da muß ich nicht überprüfen ob er nen Führerschein hat)

Fazit:
Anwalt
Das ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat die da vorgeworfen wird

ich kann mir schwer vorstellen, dass dem verkäufer hier etwas angelastet werden kann, es wurde abgemeldet, verkauft und übergeben, somit ist alles weitere außerhalb des einflusses des verkäufers!

TE hatte den Brief behalten.
TE hatte das Geld noch nicht vollständig. (hat TE das jetzt eigentlich?)

Spekulation:
TE hat? zugelassen?, daß der Verkäufer mit dem Auto wegfährt?
Vielleicht? Vielleicht nur nicht gesehen?...

Ich würde da nix riskieren. Eine falsche Antwort und unter Umständen hängt man drin.

Dein Frage, wie man auf TE kommt:
Würde das Fahrzeug irgendwo rumstehen wird die Motorhaube geknackt (bei neueren stehts teilweise an der Scheibe) und die Fahrgestellnummer genommen.

Oder in dem Fall wurde der Käufer fahrend erwischt, also nicht nötig zu knacken.

Und dann kann man den "letzten Halter" 😉
ganz einfach abfragen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Nein, es gibt schon noch einen "faktischen" Halter.

Da kriegt der Halter normal auch eins auf den Deckel.

Ob die teilweise Übergabe jetzt schon reicht um aus der Prüf"pflicht" rauszukommen?

sorry...lies mal den Post des TE richtig:

- das Fahrzeug war ABGEMELDET. Demzufolge gibt es als "faktischen" Halter nur denjenigen, der in Gewalt der Sache zum Tatzeitpunkt war. (dies wird im Zweifelsfall dann der Käufer laut Vertrag sein!)Dies ist sehr einfach mittels Kaufvertrag belegbar, die Sicherheitsverwahrung des Fahrzeugbriefes bis zur Restzahlung ist völlig irrelevant.
- wenn ich ein abgemeldetes Fahrzeug an jemanden verkaufe, brauche ich mir den Führerschein nicht zeigen lassen, da er nicht mit dem Fahrzeug "in meiner Duldung/Erlaubnis" fahren wird, es sei denn er lässt es zu oder bringt Nummernschilder mit. Dann ist aber derjenige der zugelassen hat in der Verantwortung, er ist nämlich dann Halter.

Der einzige Grund warum der TE Post bekommen hat ist schlicht und ergreifend folgender:
Er ist der letzte bekannte Halter da das Fahrzeug zwischenzeitlich nicht neu zugelassen wurde und kriegt daher automatisch Post.

Ich denke ein Anruf und ein Fax mit dem Kaufvertrag und das Thema ist aus der Welt.

braucht kein Mensch nen Anwalt für. Den braucht man nur dann, wenn die Gegenseite oder das Verkehrsamt gegenteiliges behauptet und meint auch belegen zu können.

Ich spreche aus Erfahrung:
Habe vor nem halben Jahr nen Firmenwagen verkauft und dieser wurde mit gefälschten Kennzeichen in Hamburg erwischt.
Post habe ich bekommen da ich der letzte bekannte Halter beim Amt war. Ein Anruf beim Amt und der Polizei, ein Fax...Thema erledigt.
10 Minuten, ohne Anwalt...völlig easy.

Wird das Fahrzeug abgemeldet verkauft und kann ich den Übergabezeitpunkt mittels Kaufvertrag belegen, bin ich von der Sekunde an nicht mehr für das Auto verantwortlich.

Gut nehmen wir dein Beispiel und verfeinern es. 😉

Wenn die am nächsten Tag mit gefälschten Kennzeichen und ohne Führerschein erwischt worden wären wie sie von deinem Hof gefahren wären um Geld zu holen während du den Brief noch in der Hand/Büro hast hättest du dir nen Anwalt genommen wenn so ein Brief gekommen wäre?

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


TE hatte den Brief behalten.

ist nicht relevant

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


TE hatte das Geld noch nicht vollständig. (hat TE das jetzt eigentlich?)

ist nicht relevant

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Spekulation:
TE hat? zugelassen?, daß der Verkäufer mit dem Auto wegfährt?
Vielleicht? Vielleicht nur nicht gesehen?...

in der Tat Spekulation, aber wohl auch rechtlich dann nicht so einfach auf den TE zu schieben.

Faktisch ist mit Übergabe laut Kaufvertrag, fern ab ob alles bezahlt ist, das Fahrzeug nicht mehr in der Gewalt des TE.

Ob der dann faktisch als Halter fungierende Besitzer (Käufer) das Fahrzeug ohne Zulassung bewegt...keine Ahnung wie weit der ehemalige Halter (Verkäufer) hier zur Verantwortung gezogen werden kann. Selbst wenn der daneben gestanden ist...er hat es weder angeordnet, noch verhindern können. (da nicht mehr Besitzer)

Ich denke selbst im worst case, "der Verkäufer sieht seelenruhig zu, wie der Käufer das Fahrzeug ohne Zulassung wegfährt", ist dem TE rechtlich kaum was bei zu kommen.

Aber bevor man darüber spekuliert oder Geld an irgendnen Anwalt zahlt: Einfach mal den Kaufvertrag aufs Fax legen und anrufen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Gut nehmen wir dein Beispiel und verfeinern es. 😉

Wenn die am nächsten Tag mit gefälschten Kennzeichen und ohne Führerschein erwischt worden wären wie sie von deinem Hof gefahren wären um Geld zu holen während du den Brief noch in der Hand/Büro hast hättest du dir nen Anwalt genommen wenn so ein Brief gekommen wäre?

nein.

In meinem Fall haben sie das Fahrzeug mit roten Kennzeichen abgeholt, da ich es bereits abgemeldet hatte.
Genau diese Kennzeichen waren aber gefälscht! (daher: auch wenn sie viel später erwischt worden sind, als Fakt sind sie vor meinen Augen mit gefälschten Kennzeichen weg gefahren)

Interessiert mich nicht die Bohne. Im Vertrag steht klar drin wann das Fahrzeug übergeben wurde und das dies ABGEMELDET erfolgte.

Sah die Polizei übrigens genau so, hat sie mir bestätigt und ich hab nie wieder was von gehört.

und nochmal: wer den Brief in der Hand hat ist völlig egal. Der "Eigentümer laut Brief" (was übrigens nicht mehr der Fall ist, steht sogar drauf!) hat keinerlei Halterfunktion und ist nicht für Straftaten mit dem Fahrzeug verantwortlich. Ansonsten hätten wir mal dezente Probleme in Deutschland 🙂
Jede Leasingbank, jedes finanzierte Fahrzeug mit Sicherheitsübereignung... wäre ja dann im Zweifelsfall, wenn der Täter nicht zu ermitteln ist oder bei dem nix zu holen ist, ein massives Problem und Risiko für die Bank!

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