Anzeige wegen :Anordnen oder Zulassen (als Halter) des Führen eines Kfz ohne Fahrerlaubniss
Hallo
da es hier leider kein Verkehrsrecht Forum gibt, schreibe ich mein Problem hier. Ich werde oben erwähnten Verbrechens beschuldigt.
Folgendes ist vorgefallen.
Ich hab bei Ebay ein Auto verkauft. Aufgrund schlechter Erfahrungen hab ich das Auto vor Übergabe abgemeldet. Da der Käufer aufgrund spezieller Umstände bei der Übergabe zuwenig Geld dabei hatte hatt er den Fahrzeugbrief hiergelassen. Das wurde dann vertraglich festgehalten, das er den nach Geldeingang bekommt.
Dann kam die Anzeige von der Polizei, weil der Käufer einen Tag später erwischt wurde, weil er ohne gültige Kennzeichen sowie ohne Führerschein in der Gegend rumgefahren ist.
Und nu ?
Bin ich des Verbrechens schuldig ??
Gruss
Karilja
Beste Antwort im Thema
Moin,
bitte melde dich morgen umgehend bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Keiner wird dir hier eine abschließende Antwort geben können da uns auch oft Details fehlen.
Meine erste Einschätzung wäre: Nein, du kannst dafür nicht haftbar gemacht werden. Du warst durch die Abmeldung eben kein "Halter" mehr. Allenfalls Eigentümer, da der Vertrag noch nicht vollständig von beiden Seiten erfüllt wurde.
Im übrigen noch ein kleiner Tipp für den nächsten Verkauf von KFZ: Der KFZ Brief ist keine Eigentumsurkunde und sagt nichts über den Besitzer aus, von daher wäre es besser gewesen denen nur den Brief zu geben (zum Anmelden zb) und das eigentliche KFZ erst bei Bezahlung.
Grüße
Steini
60 Antworten
Gut, wir wollen uns nicht streiten und das Thema kaputt machen. 🙂
Mir wärs eben zu heikel, da es um ne Straftat geht. Eine Owi trau ich mich noch selber.
TE soll selbst entscheiden. Muß er/sie ja auch.
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
wie sind die eigentlich auf dich gekommen? es ist ein abgemeldetes kfz, so wie sie zu tausenden auf schrottplätzen rumstehen.
ein automatischer Prozess.
Anhand der Fahrgestellnummer kann der letzte bekannte Halter ermittelt werden.
Da das Fahrzeug augenscheinlich nicht wieder ordnungsgemäß zugelassen wurde, ist der TE halt der letzte "bekannte" Halter.
Was nicht zwangsläufig auch der letzte Halter ist! Er ist halt der letzte den sie von Amtswegen her anschreiben können.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
Wird das Fahrzeug abgemeldet verkauft und kann ich den Übergabezeitpunkt mittels Kaufvertrag belegen, bin ich von der Sekunde an nicht mehr für das Auto verantwortlich.
Dass das so allgemein nicht stimmt, hatte ich weiter oben doch schon geschrieben.
Ich bin kein Strafrechtler und beurteile daher den Strafbarkeitsvorwurf nicht.
Aber zivilrechtlich endet die Verantwortung nicht automatisch durch den Verkauf. Der spielt nur eine untergeordnete Rolle. Für die Haftung kommt es auf die Pflichtverletzung durch die Übergabe an.
Ob das Auto aufgrund eines Kauf- Miet- Leih- Vertrags übergeben wird, ist völlig belanglos.
Entscheidend ist, dass ich jemandem einen potenziell gefährlichen Gegenstand überlassen habe, ohne mich zu vergewissern, ob er damit umgehen kann und darf. Das ist der Knackpunkt.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Dass das so allgemein nicht stimmt, hatte ich weiter oben doch schon geschrieben.Zitat:
Original geschrieben von heltino
Wird das Fahrzeug abgemeldet verkauft und kann ich den Übergabezeitpunkt mittels Kaufvertrag belegen, bin ich von der Sekunde an nicht mehr für das Auto verantwortlich.Ich bin kein Strafrechtler und beurteile daher den Strafbarkeitsvorwurf nicht.
Aber zivilrechtlich endet die Verantwortung nicht automatisch durch den Verkauf. Der spielt nur eine untergeordnete Rolle. Für die Haftung kommt es auf die Pflichtverletzung durch die Übergabe an.
Ob das Auto aufgrund eines Kauf- Miet- Leih- Vertrags übergeben wird, ist völlig belanglos.
Entscheidend ist, dass ich jemandem einen potenziell gefährlichen Gegenstand überlassen habe, ohne mich zu vergewissern, ob er damit umgehen kann und darf. Das ist der Knackpunkt.
Haste grundsätzlich recht, in dem Fall ist es aber wirklich eher unspektakulär.
ich verantworte einen Firmenfuhrpark von rund 40 Fahrzeugen.
Ich verkaufe im Jahr so 2-3 an, politisch korrekt, im Regelfall orientalische Geschäftspartner.
(muss B2B verkaufen um die Gewährleistung ausschließen zu können, BMW mit rund 200tsd Kilometern sind klassische Exportautos...und da sind die Jungs halt die Marktmacht 🙂)
Ich hatte öfter mal nach dem Verkauf mit Tickets oder anderen Dingen zu kämpfen.
Trunkenheit am Steuer, keine Zulassung, abgefahrene Reifen, kein gültiger deutscher FS usw.)
Nicht ein einziges mal habe ich einen Anwalt benötigt.
Anders verhält es sich in Fällen von arglistiger Täuschung, Beihilfe zu Straftaten, wissentlicher Überlassung (auch im Falle des Verkaufs) an augenscheinlich unberechtigte/geeignete Fahrzeugführer usw.
Das sehe ich beim TE aber absolut nicht.
Erst mal den Kontakt suchen, Unterlagen schicken und abwarten.
Zu 99% ist das Thema erledigt, sofern nicht kann man sich noch immer einen Anwalt nehmen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Gut, wir wollen uns nicht streiten und das Thema kaputt machen. 🙂
Mir wärs eben zu heikel, da es um ne Straftat geht. Eine Owi trau ich mich noch selber.TE soll selbst entscheiden. Muß er/sie ja auch.
will mich gar nicht streiten und habe das auch nicht so aufgefasst.
Ich hatte in der Praxis schon ähnliche Erlebnisse und bin daher etwas "erfahren" 🙂
Als Fuhrparkleiter hat man "etwas" öfter mit den Behörden zu tun, als ein Privatmensch.
Keine Woche ohne Ticket 😁
Zudem hatte ich bereits einen vergleichbaren Fall 😉
Das auto wurde abgemelted, folglich endet die haltereigenschaft, was auch im brief vermerkt wird (außer betrieb gesetzt zum XXX). demnach können keine strafrechlichen sachverhalte relevant werden, die sich auf die haltereigenschaft beziehen.
des weiteren scheitert es an den besitzverhältnissen, die sache wurde übergeben, nicht aber übereignet. der TE ist somit noch eigentümer, nicht aber besitzer des KFZ. Inwieweit sich daraus verantwortung ableiten lässt, wäre zu klären, kenne mich da nicht 100% aus.
ich würde aber eine mitteilung machen, dass das kfz verkauft und am xxx übergeben wurde. sonst wird das verfahren eingestellt und du bleibst auf den anwaltskosten sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
Das auto wurde abgemelted, folglich endet die haltereigenschaft, was auch im brief vermerkt wird (außer betrieb gesetzt zum XXX). demnach können keine strafrechlichen sachverhalte relevant werden, die sich auf die haltereigenschaft beziehen.des weiteren scheitert es an den besitzverhältnissen, die sache wurde übergeben, nicht aber übereignet. der TE ist somit noch eigentümer, nicht aber besitzer des KFZ. Inwieweit sich daraus verantwortung ableiten lässt, wäre zu klären, kenne mich da nicht 100% aus.
ich würde aber eine mitteilung machen, dass das kfz verkauft und am xxx übergeben wurde. sonst wird das verfahren eingestellt und du bleibst auf den anwaltskosten sitzen.
so sieht es aus.
in jedem Fall den Kontakt suchen BEVOR man irgendwelche Anwälte einschaltet.
Es wird erstens nicht notwendig sein und zweitens, wie du richtig beschrieben hast, generiert man zwangsläufig auch Kosten auf denen man ggf. sitzen bleibt.
Ich bleibe dabei: Wie auch immer man das hier konstruieren mag und möchte, sofern die Fakten des TE stimmen, sehe ich absolut 0% Risiko hier haftbar gemacht zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Entscheidend ist, dass ich jemandem einen potenziell gefährlichen Gegenstand überlassen habe, ohne mich zu vergewissern, ob er damit umgehen kann und darf. Das ist der Knackpunkt.
Wie weit geht denn für dich die Verantwortung?
Z.B.: du verkaufst dein abgemeldetes Auto an einen Fähnchenhändler. Lässt du dir von ihm den FS zeigen? Und zusätzlich von jedem potentiellen Käufer des Fähnchenhändlers?
Oder wir kann ich mi das vorstellen?
Nochmal zurück zum Thema Anwalt:
Den braucht man hier zu 100% nicht. Man muss zwar deutsch schreiben können (da Amstsprache), aber gebrochen oder falsches deutsch würd zu hundert Pro reichen.
"weist du ich hab Auto am verkauft, was dann geschehen was kann ich dafür, Schau einfach ob das Verfahren einstellbar!?! Tschüs TE"
Original geschrieben von Hafi545
Entscheidend ist, dass ich jemandem einen potenziell gefährlichen Gegenstand überlassen habe, ohne mich zu vergewissern, ob er damit umgehen kann und darf. Das ist der Knackpunkt.Hä?Wir reden hier von einem KFZ, nicht von einer Schusswaffe oder ähnlichem. Ein KFZ ist alles andere als ein "potenziell gefährlicher Gegenstand"! In der Juristerei wird grob gesagt schematisch geprüft, das Fehlen eines einzigen Sachverhalts führt zur negation des gesamten Konstrukts.
Fehlt beispielsweise die Haltereigenschaft sind alle auf den halter gearteten normen nicht anwendbar. kein halter=keine halterhaftung!
Auch wenn es hier Off Topic ist, weil es nicht um zivilrechtliche Haftung geht, gehe ich darauf ein:
Dass ein KFZ ein potenziell gefährlicher Gegenstand ist, dürfte nun wirklich keinem vernünftigen Zweifel unterliegen. Das hat "in der Juristerei" wohl noch niemand in Frage gestellt, dabei sollten wir es auch belassen...
Auch geht es hier nicht um Halterhaftung, sondern um die Verletzung einer Sorgfaltspflicht (823 BGB). Anspruchsgegner ist der Eigentümer, nicht der Halter. Und der TE wäre hier Eigentümer gewesen, wenn es zu einem Schaden gekommen wäre, weil er beim Verkauf den Eigentumsvorbehalt vereinbart hat.
@hugaaar: es ist -wie gesagt- völlig wumpe, wem oder warum ich jemandem ein Fahrzeug übergebe: Nachbarsjunge, Autohändler oder Oma. Wenn ich weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass derjenige keinen Führerschein hat, habe ich sowohl haftungs- als auch versicherungsrechtlich ein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Auch wenn es hier Off Topic ist, weil es nicht um zivilrechtliche Haftung geht, gehe ich darauf ein:Dass ein KFZ ein potenziell gefährlicher Gegenstand ist, dürfte nun wirklich keinem vernünftigen Zweifel unterliegen. Das hat "in der Juristerei" wohl noch niemand in Frage gestellt, dabei sollten wir es auch belassen...
Auch geht es hier nicht um Halterhaftung, sondern um die Verletzung einer Sorgfaltspflicht (823 BGB). Anspruchsgegner ist der Eigentümer, nicht der Halter. Und der TE wäre hier Eigentümer gewesen, wenn es zu einem Schaden gekommen wäre, weil er beim Verkauf den Eigentumsvorbehalt vereinbart hat.
@hugaaar: es -wie gesagt- völlig wumpe, wem oder warum ich jemandem ein Fahrzeug übergebe: Nachbarsjunge, Autohändler oder Oma. Wenn ich weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass derjenige keinen Führerschein hat, habe ich sowohl haftungs- als auch versicherungsrechtlich ein Problem.
Die Sache mit dem eigentum habe ich bewusst offen gelassen. andererseits wurde das auto ja nicht zum fahren für eine spritztour überlassen sondern zwecks verkauf (wie ist das kfz eigentlich abgeholt worden). es könnte ja auch zwecks verschrottung, als ersatzteillager etc verkauft worden sein, als schrott sozusagen. eine sorgfaltspflichtsverletzung sehe ich nicht.
wäre ich persönlich betroffen, würde ich den behörden die veräußerung anzeigen, mitteilen dass ich kein eigentümer bin (wer will das gegenteil beweisen?) und dann abwarten. einen rechtsanwalt kann man immer noch beauftragen, sofern es nötig sein sollte.
übrigens, das BGB ist zivilrecht... auf das BGB berufen sich die behörden hier sicher nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
übrigens, das BGB ist zivilrecht... auf das BGB berufen sich die behörden hier sicher nicht!Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Auch wenn es hier Off Topic ist, weil es nicht um zivilrechtliche Haftung geht, gehe ich darauf ein:
Ach, ehrlich?🙄
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ach, ehrlich?🙄Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
übrigens, das BGB ist zivilrecht... auf das BGB berufen sich die behörden hier sicher nicht!
Treffer, versenkt 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Auch geht es hier nicht um Halterhaftung, sondern um die Verletzung einer Sorgfaltspflicht (823 BGB)
Auf diese Aussage bezogen. Es geht eben nicht darum, sondern um strafrechtliche normen. Daher meine vorherigen Hinweise.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
@hugaaar: es ist -wie gesagt- völlig wumpe, wem oder warum ich jemandem ein Fahrzeug übergebe: Nachbarsjunge, Autohändler oder Oma. Wenn ich weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass derjenige keinen Führerschein hat, habe ich sowohl haftungs- als auch versicherungsrechtlich ein Problem.
also iwo schreibst du am Thema orbei:
Du darfst straffrei ein Auo an eine Person ohne FE verkaufen. Du müsst ihn laut Gesetz auch nicht auf eine FS-Pflicht hinweisen. Du bist ab der Unterschrift auf dem Kaufvertrag nicht mehr verantwortlich i.S.d.G. wenn es um die Haltereigenschaft beim Fähren ohne FE geht.
Auch brauchst du den Käufer nicht auf eine notwendige Zulassung Ode Versicherung hinweisen, dass verlangt das Gesetz von dir als Rechtslaien nicht!
Hier liegt bei TE ein Straftatverdacht vor, welcher jedoch nicht haltbar ist!