Anzeige wegen :Anordnen oder Zulassen (als Halter) des Führen eines Kfz ohne Fahrerlaubniss
Hallo
da es hier leider kein Verkehrsrecht Forum gibt, schreibe ich mein Problem hier. Ich werde oben erwähnten Verbrechens beschuldigt.
Folgendes ist vorgefallen.
Ich hab bei Ebay ein Auto verkauft. Aufgrund schlechter Erfahrungen hab ich das Auto vor Übergabe abgemeldet. Da der Käufer aufgrund spezieller Umstände bei der Übergabe zuwenig Geld dabei hatte hatt er den Fahrzeugbrief hiergelassen. Das wurde dann vertraglich festgehalten, das er den nach Geldeingang bekommt.
Dann kam die Anzeige von der Polizei, weil der Käufer einen Tag später erwischt wurde, weil er ohne gültige Kennzeichen sowie ohne Führerschein in der Gegend rumgefahren ist.
Und nu ?
Bin ich des Verbrechens schuldig ??
Gruss
Karilja
Beste Antwort im Thema
Moin,
bitte melde dich morgen umgehend bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Keiner wird dir hier eine abschließende Antwort geben können da uns auch oft Details fehlen.
Meine erste Einschätzung wäre: Nein, du kannst dafür nicht haftbar gemacht werden. Du warst durch die Abmeldung eben kein "Halter" mehr. Allenfalls Eigentümer, da der Vertrag noch nicht vollständig von beiden Seiten erfüllt wurde.
Im übrigen noch ein kleiner Tipp für den nächsten Verkauf von KFZ: Der KFZ Brief ist keine Eigentumsurkunde und sagt nichts über den Besitzer aus, von daher wäre es besser gewesen denen nur den Brief zu geben (zum Anmelden zb) und das eigentliche KFZ erst bei Bezahlung.
Grüße
Steini
60 Antworten
Moin,
bitte melde dich morgen umgehend bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Keiner wird dir hier eine abschließende Antwort geben können da uns auch oft Details fehlen.
Meine erste Einschätzung wäre: Nein, du kannst dafür nicht haftbar gemacht werden. Du warst durch die Abmeldung eben kein "Halter" mehr. Allenfalls Eigentümer, da der Vertrag noch nicht vollständig von beiden Seiten erfüllt wurde.
Im übrigen noch ein kleiner Tipp für den nächsten Verkauf von KFZ: Der KFZ Brief ist keine Eigentumsurkunde und sagt nichts über den Besitzer aus, von daher wäre es besser gewesen denen nur den Brief zu geben (zum Anmelden zb) und das eigentliche KFZ erst bei Bezahlung.
Grüße
Steini
Moin,
Du hast sicherlich einen Anhörungsbogen erhalten, auf den Du Dich zu den Vorwürfen äußern sollst.
Schreib es so, wie es ist und füge eine Kopie des Kaufvertrages anbei.
Ich hatte eine ähnliche Situation.
Frei Ausländische Mitbürger hatten von mir ein abgemeldetes KFZ gekauft (es war Sonntags, die entstempelten Schilder waren noch am KFZ, Privatgrundstück), hatte denen mitgeteilt, dass das KFZ weiterhin auf den Grundstück stehen bleiben kann, bis sie nach Anmeldung es mitnehmen können.
Nach etwa 10 Min. war das KFZ verschwunden, d.h., sie sind damit etwa 35 km nach Haus gefahren.
Sofort habe ich den Kaufvertrag an die Zulassungsstelle und Versicherung gefaxt, für den Fall, dass sie kontrolliert worden wären. Somit war ich aus den Schneider.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,Du hast sicherlich einen Anhörungsbogen erhalten, auf den Du Dich zu den Vorwürfen äußern sollst.
Schreib es so, wie es ist und füge eine Kopie des Kaufvertrages anbei.
Ich rate dringendst dazu diesen Bogen nur mit dem Anwalt zusammen zu bearbeiten. Ich bin sicherlich nicht als jemand bekannt der gleich den Anwalt empfiehlt, hier würde ich ohne diesen allerdings keinen einzigsten Schritt tun!
@Corsadiesel: Sind denn deine Käufer auch erwischt worden oder nicht?
Grüße
Steini
@Steini
Nein, das Fax war nur eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass etwas passieren sollte.
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Ich denke mit der Versteigerung bei e-bay ist ein rechtmäßiger Kaufvertrag geschlossen
Wenn der Käufer zu wenig Geld mitgebracht hat ist es sein Problem.Er wußte doch den Betrag.
Du hast es richtig gemacht und den Wagen abgemeldet.In dem Moment bist du nicht mehr der Halter
Wie das Fahrzeug abtransportiert wird ist nicht deine Sache.Wenn der Käufer mit abgemeldeten Fahrzeug fährt ist es sein Problem.Käufer hätte den Wagen ja auch am nächsten Tag holen können.Er hat doch gewusst das der Wagen nicht zugelassen ist
Außerdem gibt es genügend Bankautomaten...
Das Ding war abgemeldet. Kaufvertrag gemacht. Somit müsstest du aus dem Schneider sein.
Offenbar wurde hier ein Kaufvertrag nach der Auktion geschlossen. Ohne die Details zuu kennen, kann hier niemand beurteilen, wer aus dem Schneider ist und wer nicht.
Wenn in dem neuen KV standardmäßig vereinbart war, dass der Verkäufer bis zum vollständigen Erhalt des Kaufvertrags Eigentümer des Fahrzeugs bleibt, ist niemand aus dem Schneider.
Als Halter ist man nunmal immer dann im Schlamassel, wenn man sein Fahrzeug jemandem gibt, ohne sich vorher den Führerschein zu lassen.
Dieser Thread sollte, um weitere falsche Auskünfte oder Mutmaßungen zu verhindern, schleunigst geschlossen werden und die TE ihr Problem mit dem Anwalt besprechen, wie Steini schon ganz am Anfang empfohlen hat.
Eigentümer = Halter ?!?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Dieser Thread sollte, um weitere falsche Auskünfte oder Mutmaßungen zu verhindern, schleunigst geschlossen werden und die TE ihr Problem mit dem Anwalt besprechen, wie Steini schon ganz am Anfang empfohlen hat.
Im Moment sehe ich noch keinen Grund hier zu schließen, die Gefahr besteht zwar dass es hier ausartet, evtl aber auch nicht 😉
Ist ja schon ein spannendes Thema 🙂
Grüße
Steini
Diese Anzeigen kommen meist ganz automatisiert, wenn ein nicht Führerscheininhaber fährt. Da der Wagen scheinbar laut Abfrage noch auf Die TE angemeldet war, bekam sie jetzt die Post. Im Regelfall wird bei Klarstellung das Verfahren eingestellt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man sich selber mit sehr viel Mühe damit auseinandersetzen oder doch lieber einen Anwalt einschalten. Als Besitzer/Halter muss man dafür Sorge tragen, das niemand das Fahrzeug ohne FS benutzt. Da die TE aber nicht mehr Besitzer noch Halter war, ist sie nicht haftbar zu machen. Der Besitz des Fahrzeuges geht im Regelfall mit abschließen des Kaufvertrages und der Übergabe der Schlüssel an den Käufer über. Die Frage natürlich ist noch, in wie weit ist man dazu angehalten oder hat zu überprüfen wer ein Kraftfahrzeug führt?
Wie hat der Käufer das abgemeldete Fahrzeug abtransportiert?
Kurzzeitkennzeichen wohl kaum, Abschleppen ist auch nicht erlaubt, bleibt nur noch Hänger.
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Wie hat der Käufer das abgemeldete Fahrzeug abtransportiert?
Kurzzeitkennzeichen wohl kaum, Abschleppen ist auch nicht erlaubt, bleibt nur noch Hänger.Gruß Cokefreak
Er ist wohl gefahren, ansonsten würde das Thema hier nicht existieren.....
Wirklich eine dumme Sache, die Tücken stecken hier in den Details.
Je nach Vertragsgestaltung ist zwar das Auto an einen neuen Besitzer übergegangen, bis zur vollständigen Bezahlung bleibt Du allerdings als Eigentümer der Halter und haftbar. Und damit geht nun einher, dass Du die unbefugte Verwendung des Autos zu verhindern hast. Zudem bist Du, unter der Voraussetzung der beabsichtigten Teilnahme des Fahrzeuges am öffentlichen Straßenverkehr, für den ordnungsgemäßen Zustand des Autos, also auch die amtliche Zulassung, verantwortlich und musst Dich zudem bei Überlassung des Kfz an andere Personen auch von deren Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu überzeugen. Unglücklicherweise ist das alles augenscheinlich ausgeblieben.
Obgleich bei der bisherigen Schilderung des Sachverhalts und in Unkenntnis über den Inhalt des Kaufvertrages sowie den im Zusammenhang stehenden Abläufen noch kein ernsteres Strafverfahren zu erwarten wäre, würde ich dennoch bei einem Rechtsanwalt vorstellig werden.
Zitat:
Original geschrieben von ChrissGrolm
Da die TE aber nicht mehr Besitzer noch Halter war, ist sie nicht haftbar zu machen. Der Besitz des Fahrzeuges geht im Regelfall mit abschließen des Kaufvertrages und der Übergabe der Schlüssel an den Käufer über. Die Frage natürlich ist noch, in wie weit ist man dazu angehalten oder hat zu überprüfen wer ein Kraftfahrzeug führt?
Nö.
Es hat noch keine Eigentumsübertragung stattgefunden. Käufer hat nicht den vollen Kaufpreis bezahlt, Fahrzeugbrief wurde daher zurückbehalten. Damit gilt ein Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Dies bedeutet, es ist noch kein Eigentum übergegangen.
O.