Anzeige wegen :Anordnen oder Zulassen (als Halter) des Führen eines Kfz ohne Fahrerlaubniss
Hallo
da es hier leider kein Verkehrsrecht Forum gibt, schreibe ich mein Problem hier. Ich werde oben erwähnten Verbrechens beschuldigt.
Folgendes ist vorgefallen.
Ich hab bei Ebay ein Auto verkauft. Aufgrund schlechter Erfahrungen hab ich das Auto vor Übergabe abgemeldet. Da der Käufer aufgrund spezieller Umstände bei der Übergabe zuwenig Geld dabei hatte hatt er den Fahrzeugbrief hiergelassen. Das wurde dann vertraglich festgehalten, das er den nach Geldeingang bekommt.
Dann kam die Anzeige von der Polizei, weil der Käufer einen Tag später erwischt wurde, weil er ohne gültige Kennzeichen sowie ohne Führerschein in der Gegend rumgefahren ist.
Und nu ?
Bin ich des Verbrechens schuldig ??
Gruss
Karilja
Beste Antwort im Thema
Moin,
bitte melde dich morgen umgehend bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Keiner wird dir hier eine abschließende Antwort geben können da uns auch oft Details fehlen.
Meine erste Einschätzung wäre: Nein, du kannst dafür nicht haftbar gemacht werden. Du warst durch die Abmeldung eben kein "Halter" mehr. Allenfalls Eigentümer, da der Vertrag noch nicht vollständig von beiden Seiten erfüllt wurde.
Im übrigen noch ein kleiner Tipp für den nächsten Verkauf von KFZ: Der KFZ Brief ist keine Eigentumsurkunde und sagt nichts über den Besitzer aus, von daher wäre es besser gewesen denen nur den Brief zu geben (zum Anmelden zb) und das eigentliche KFZ erst bei Bezahlung.
Grüße
Steini
60 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dies bedeutet, es ist noch kein Eigentum übergegangen.
Aber der Wagen wurde doch abgemeldet und die Kennzeichen entfernt. Ist damit die Noch-Eigentümerin nicht ihrer Pflicht nachgekommen zu verhindern, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird?
Schließlich hat der Fahrer sich vor Fahrtantritt zu überzeugen ob das Fahrzeug überhaupt bewegt werden darf.
Wahrhaftig eine knifflige Angelegenheit.
Ich würde auf jeden Fall einen RA aufsuchen, erst recht, wenn ich Rechtsschutz-versichert bin!
Gruß, Ulli 🙂
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Aber der Wagen wurde doch abgemeldet und die Kennzeichen entfernt. Ist damit die Noch-Eigentümerin nicht ihrer Pflicht nachgekommen zu verhindern, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird?Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dies bedeutet, es ist noch kein Eigentum übergegangen.Schließlich hat der Fahrer sich vor Fahrtantritt zu überzeugen ob das Fahrzeug überhaupt bewegt werden darf.
Kann ich nicht beantworten. Ich habe nur Stellung dazu genommen, wer Eigentümer des Fahrzeuges ist.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Kann ich nicht beantworten. Ich habe nur Stellung dazu genommen, wer Eigentümer des Fahrzeuges ist.
Schade, da du eigentlich einer der wenigen User bist, die auch was zu sagen haben, wenn sie hier reden.
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Mich würden nochmal die Definitionen "Eigentümer", "Besitzer" und "Halter" des Fahrzeugs interessieren.
Zudem ist man denn nicht als "Fahrer" des Fahrzeugs in jedem Falle für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs (also auch Versicherung+Zulassung) des Fahrzeugs verantwortlich?
Ich weiss schon, wieso ich meine Fahrzeuge - sofern privat verkauft - immer so verkauft habe, dass ich das Fahrzeug abgemeldet habe und die Schilder einbehalten habe und auf dem Kaufvertrag sowie Bescheinigung für Versicherung und Zulassungsstelle Datum UND Uhrzeit der Übergabe vermerkt waren.
Ohne Schilder kein Stress.
Naja, abgemeldet war hier in diesem Fall ja.
Interessant wäre dann noch ob die Schilder noch am Auto waren und wie der genaue zeitliche Ablauf war. Sprich wann die Käufer das KFZ weg gefahren haben. Liegt da ein größerer Zeitraum dazwischen ist es für den Verkäufer wahrscheinlich günstiger als ein kurzer Zeitraum.
Es wäre nun allerdings mal an der Zeit dass der TE mal ein paar neue Informationen für uns hätte.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Ohne Schilder kein Stress.
Der Wagen der TE war abgemeldet und Kennzeichen waren auch nicht dran. Also kann man die Aussage so pauschal auch nicht treffen.
Eigentümer: hat die rechtliche Herrschaft über eine Sache (der dem das Auto gehört, weil er es gekauft hat).
Besitzer: hat die tatsächliche Herrschaft über eine Sache (der Typ mit dem Schlüssel, oder der damit fährt)
Fahrer: Der Typ hinterm Steuer. Auch Besitzer.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Wenn in dem neuen KV standardmäßig vereinbart war, dass der Verkäufer bis zum vollständigen Erhalt desKaufvertragsKaufpreises Eigentümer des Fahrzeugs bleibt, ist niemand aus dem Schneider.
EDIT: Sorry, so muss es natürlich richtig lauten...
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Der Wagen der TE war abgemeldet und Kennzeichen waren auch nicht dran. Also kann man die Aussage so pauschal auch nicht treffen.Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Ohne Schilder kein Stress.Eigentümer: hat die rechtliche Herrschaft über eine Sache (der dem das Auto gehört, weil er es gekauft hat).
Besitzer: hat die tatsächliche Herrschaft über eine Sache (der Typ mit dem Schlüssel, oder der damit fährt)
Fahrer: Der Typ hinterm Steuer. Auch Besitzer.
Und wer ist der Halter, wenn der Wagen vorschriftsmässig abgemeldet wurde?
- Dann dürfte es doch keinen geben, oder liege ich falsch?
Denn ein nicht zugelassenes Fahrzeug hat ja auch nicht das Autohaus oder den Hersteller als "Halter" oder liege ich falsch?
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Eigentümer = Halter ?!?
pauschal = nein
klassischer Fall zur Verdeutlichung:
Bei einem finanzierten Fahrzeug ist die Bank im Regelfall Eigentümer und der Kreditnehmer Halter (nicht zwingend) und Besitzer.
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Und wer ist der Halter, wenn der Wagen vorschriftsmässig abgemeldet wurde?
- Dann dürfte es doch keinen geben, oder liege ich falsch?Denn ein nicht zugelassenes Fahrzeug hat ja auch nicht das Autohaus oder den Hersteller als "Halter" oder liege ich falsch?
der Halter ist in dem Fall abstrakt zu sehen: nicht zugelassen = Besitzer obliegt die Haftung/Sorgfaltspflicht.
als "ahlter" wird in diesem Fall wohl im Regelfall derjenige eingestuft, der zum Tatzeitpunkt die Besitzgewalt des Fahrzeugs inne hatte.
als Eigentümer biste im Regelfall NICHT für Vergehen mit dem Fahrzeug haftbar, solange es nachweislich jemanden gibt der die Gewalt (Besitz) über das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt hatte. (hier wohl gegeben)
Auch gibt es in Deutschland keine Halterhaftung, daher ist nahezu immer der FAHRER für Vergehen verantwortlich.
Ohne Zulassung, zu schnell, besoffen oder nicht verkehrssicher geht in 99,999% aller Fälle zu Lasten des Fahrers zum Tatzeitpunkt.
Sofern das Fahrzeug wirklich amtlich abgemeldet war, trifft den ehemaligen Halter auch keine Verantwortung.
Wichtig ist hier, dass das Fahrzeug amtlich abgemeldet war und nicht nur die Nummernschilder abgeschraubt wurden.
Wie bereits empfohlen: ein Fachanwalt für Verkehrsrecht biegt das im Handstreich gerade.
Ich sehe hier keine Angriffspunkte gegenüber dem TE, sofern er das Fahrzeug wirklich VOR dem Verkauf rechtssicher abgemeldet hattet.
Ergänzend:
Sofern im Kaufvertrag der Tag und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe vermerkt ist, kann man sich auch darauf berufen und das Ganze sehr einfach aus der Welt schaffen.
Nach meiner Meinung ist die Gefahr für den TE (Verkäufer) hier zur Rechenschaft gezogen zu werden mehr als nur verschwindend gering.
Ein Anwalt wird dies aber sicherlich juristisch wasserdicht formulieren und argumentieren können 😉
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Auch gibt es in Deutschland keine Halterhaftung, daher ist nahezu immer der FAHRER für Vergehen verantwortlich.
Ohne Zulassung, zu schnell, besoffen oder nicht verkehrssicher geht in 99,999% aller Fälle zu Lasten des Fahrers zum Tatzeitpunkt.
Na wenn Du dich mal nicht täuschst. Auch hierzulande haftet der Halter vielerlei Dinge mit und sogar auschließlich. Denk nur mal an ruhenden Verkehr, technische Mängel am Fahrzeug usw.
Und dann gibt es noch ganz viele Fälle in DE wo auch ein Halter bestraft wurde, weil jemand ohne FS/Vers./Zulassung sein Fahrzeug geführt hat. Oftmals konnte dem Halter zwar nachgewiesen werden, dass es mit seinem Wissen geschah. Wenn aber nicht, reichte es auch schon oft genug aus, dass sich der Halter nicht selbst überzeugt hat, bevor er sein Fhzg. aus der Hand gab. Und das kann für den Halter richtig fett werden, Geldstrafe + bis zu 7 Punkte usw.
so wie ich es verstanden habe gibt es ja keinen Halter mehr. Das FZG war abgemeldet.
Das FZG wurde verkauft und es gibt einen neuen Eigentümer. Der ist nun für das FZG zuständig.
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Ergänzend:
Sofern im Kaufvertrag der Tag und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe vermerkt ist, kann man sich auch darauf berufen und das Ganze sehr einfach aus der Welt schaffen.Nach meiner Meinung ist die Gefahr für den TE (Verkäufer) hier zur Rechenschaft gezogen zu werden mehr als nur verschwindend gering.
Dummerweise steht im Kaufvertrag der Passus: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fhzg. Eigentum des Verkäufers. Somit ist der VK wieder drin in der Geschichte. Denn der Vetrag war ja noch gar nicht erfüllt.
VK muss nun beweisen, dass das Kfz ohne sein Wissen geführt wurde. Schwierig könnte werden, wenn die Frage aufkommt: Wie konnte das Fhzg. vom Hof gefahren werden? Mit Schlüssel? Woher hatte der K den Schlüssel?
Wäre der Kaufpreis voll bezahlt worden und der K im Nachgang mit dem Fhzg. einfach davon gefahren, wärs easy.
@Mondeo-Turnier1.8: Würdest Du bitte darauf achten, dass die Zitate korrekt zugeordnet sind. Das wa sich angeblich geschrieben haben soll stammt nicht von mir sondern von heltino.