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Anzeige vom Fußgänger
hallo,
eine frage:
ich bin mit ca. 45 km/h in eine 30 zone reingefahren.
auf einmal kamen zwei fußgänger vor mir auf die straße und meinten, dass hier eine 30 zone ist und ob bei mir noch alles klar wäre. wenn die mich anzeigen sollten, wie hoch ist die wahrseinlichkeit das die mit ihrer aussage durchkommen?
mfg
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19 Antworten
Kann mir nicht vorstellen das sowas durchkommt, weil sonst könnte ja jeder kommen der seinen Nachbar nicht leiden kann sagen der böse, böse !!! Also wenn da was kommen würde würde mich das echt wundern !!!
Re: Anzeige vom Fußgänger
Zitat:
Original geschrieben von leunamEJ9
wie hoch ist die wahrseinlichkeit das die mit ihrer aussage durchkommen?
mfg
Hast 'nen Sport ESD?
(ich nehm mal an ja)
Wie dem auch sei, das ganze dürfte ziemlich geringe Erfolgsaussichten haben, notfalls kann man halt aufm Testgelände mit 'nem entsprechenden Fahrzeug mal eine entsprechende Situation nachstellen, wo man das Geschwindigkeitsempfinden des Menschen in Frage stellen kann...
Ergo:
Die Polizisten die die Anzeige entgegen nehmen, werden sich unglaublich freuen...
das war ja noch nicht mal mein wagen.
bin mit dem ep2 von meinem daddy gefahren. original stock
Meine Freundin bekam vor ein paar Wochen einen Brief von der Polizei ... Anonyme Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers - sie hätte ihn auf der Autobahn geschnitten und fast zum Unfall gezwungen, außerdem über eine Sperrlinie gefahren usw.
Strafe fast 300 Euro.
Da meine Freundin jedoch felsenfest der Meinung ist, daß diese Angaben nicht stimmen (ihr Autokennzeichen war jedoch korrekt angegeben), ging sie zur Polizei, machte eine Gegenaussage. Daraufhin musste auch noch die Frau, die sie angezeigt hatte, zu einer zweiten Aussage und siehe da: Da wurden schon mal Dinge verwechselt bzw. gab es widersprüchliche Aussagen der Lenkerin, die meine Freundin angezeigt hatte.
Da meine Freundin einen Kfz-Rechtsschutz hat, hat sie sich mittlerweile einen Anwalt besorgt und jetzt gibt's eine Verhörung.
Bin mal gespannt, wie die Sache ausgeht, aber die Karten stehen bei meiner Freundin ganz gut.
Mach Dir keine Gedanken!
Zu schnell? Und weiter? Hatten die zwei Hilfsheriffs vielleicht eine Laserpistole oder ne Blitzanlage in der Handtasche? Gibts irgend einen Beweis daß Du zu schnell warst? NEIN!!!
Viele Leute haben ein Geschwindkeitsgefühl daß eben nicht dem entspricht.
Selbst wenn die Dich anzeigen wollen, werden die aufnehmenden Polizisten die Leute schnell wieder weg schicken.
Gruss Thomas
wie ist das denn vorsichgegangen?
sind die auf die Straße gehüpft und haben dich zum anhalten gezwungen??? oder wie?
also wenn das bei mir so gewesen wäre, wüsste ich wirklich nicht wie ich reagiert hätte. jedenfalls nicht seht freundlich, da bin ich mir sicher.
mfg
und ich bin mir auch sicher, dass da nichts kommt, also fahr gemütlich weiter
Zitat:
Original geschrieben von Rasender Roland
wie ist das denn vorsichgegangen?
sind die auf die Straße gehüpft und haben dich zum anhalten gezwungen??? oder wie?
also wenn das bei mir so gewesen wäre, wüsste ich wirklich nicht wie ich reagiert hätte. jedenfalls nicht seht freundlich, da bin ich mir sicher.
mfg
und ich bin mir auch sicher, dass da nichts kommt, also fahr gemütlich weiter
wenn das so war würde ich eine Gegenanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr machen. Dann sollen se mal sehen was se davon haben
Ich persönlich kann diese "Rechthaberei" und Klagefuzzies aber überhaupt nicht ab... die ham wohl sonst keine Probleme. Zumindest wenns um so geringe Verstösse geht. (Die halten wohl auch Leute an die mit 65 in der 50er Zone fahren?!?)
viele dank für die vielen antworten.
es ist genau so gewesen:
es handelte sich um eine sehr lange gerade, die von 70 auf 50 und dann auf 30 runter ging. die leute standen am straßenrand und haben sich irgendwas angeguckt. da ist der eine wirklich vor mir auf die straße und hat mich zum anhalten gezwungen.
stand mitten auf der straße und hob die hand
sowas habe ich auch noch nie erlebt. das war auch für mich ein schock.
ich scheibe runter und dann fing der schon an zu labern.
mfg
... wenn die kalibrierte Augen mit den entsprechenden Prüfprotokollen haben biste ziemlich am Arsch --> Also dem ganzen locker entgegen sehen...
WICHTIG
WICHTIG:
Selbst wenn eine Vorladung zur Polizei kommen sollte, NICHT
antworten, nicht anrufen, keine Aussage machen, nicht reagieren! Dazu ist niemand verpflichtet. Nur Aufforderungen der Staatsanwaltschaft müssen befolgt werden.
Eine Anzeige wegen angeblichen Schneidens auf der AB habe ich auchmal bekommen. Ich habe auf nichts reagiert und 6 Monate später bekam ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, daß das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.
Hätte ich eine Aussage gemacht wie ein Bekannter in einem ähnlichen Fall, wäre einem alles zu Last gelegt worden. Also nicht sagen: "Aber der andere hat mich ...." o.ä. Bringt nix!
Wenn die Staatsanwaltschaft es dann wissen will: Immer darauf bestehen, daß man sich zu jeder Zeit richtig verhalten hat. Und wenn dann immer die GLEICHEN Aussagen machen.
Aber die die Disziplin nicht zu reagieren sollte man schon haben, dann brennt nichts an.
In Deutschland ist man so lange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Und da die beiden, wie bereits oben geschrieben, keine Laserpistole ö.Ä. dabei hatten kann ich mir nicht vorstellen wie man dir das anlasten will.
Das subjektive Empfinden der Beiden ist noch lange kein Beweis zumal sich ein Auto mit Sportluftfilter z.B. eh irgendwie "schneller" anhört weil es lauter ist. Besonderst noch von vorne wenn es auf einen zukommt.
Aber einfach auf die Straße zu hüpfen ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ggf. sogar Nötigung weil es hier Absicht war. Und seine Vorwürfe gegen dich kann ggf. sogar als Verleumdung und/oder üble Nachrede ausgelegt werden.
Was war das eigentlich für ein Typ ? So einer von der Rentnerfraktion die normal den ganzen Tag mit dem Kisschen am Fenster liegen und Falschparker aufschreiben :-) ?
cu Willy
ne, war keiner der renterfraktion.
das war ein mann so um die 40-45.
er meinte nur, dass er 2 kinder hätte...
mein größtes problem ist aber, dass ich keine rechtschutzversicherung habe! das ist mein größter fehler!
haha. seit wann ist es ein fehler keine rechtschutzvericherung zu haben.
sowas verhindert auch keine haftstrafe, wenn man in einer 30er zone jemanden mit überhöhter geschwindigkeit tötet.
bist zur haftstrafe ist es noch ein weiter weg von dem wir hier wohl nicht reden. sollte es zu einem verfahren mit einem pflichtanwalt kommen wird das ganz schön teuer!