anzeige stvo
hallo leute!!
hoffe das ihr mir paar antworten geben könnt und mir eventuell mit paar ratschlägen helft!!
danke schon mal im voraus für hilfe!!
ist vieleicht wichtig zu erwähnen das ich einen golf R fahre mit dsg getriebe und allrad!!
werd mal den fall schildern und alles erklären was ich bis jetzt schon gemacht bzw falsch gemacht hab.
vor ca. 8monaten war ich in einer tempo 30 zone unterwegs, kurz vor ende dieser zone kommt eine verkehrsinsel und etwas weiter
(ca. 100meter) eine ampel.
an dieser verkehrsinsel mußte ich stopen da fußgänger die seite wechseln wollten. nachdem ich alle rübergelassen hab beschleunigte ich auf ca.35 km/h eher sogar weniger!!
die ampel wechselte derweil auf orange also mußte ich gleich wieder abbremsen, und kam vor der ampel zum stehen. ich betone vor der ampel mit genügend abstand!!
ich fahre einen golfR dort ist der auspuff etwas lauter, außerdem befand ich mich auf der kurzen strecke im ersten gang sodas es wohl etwas lauter geworden ist!!
dort an der ampel standen etwa 6 leute von denen einer wild umsich fuchtelte mir den vogel zeigte und nachdem ich das fenster runtergelassen hatte mich auch als idioten beschimpfte und fragte ob ich blöd sei. er werde mich anzeigen und das es so nicht ging!! da ich mich auf soetwas nicht einlassen wollte sagte ich nur ja mach doch und red nicht mit mir!!
die anderen passanten standen desintressiert dort und beachtet uns nicht!!
etwa 3monate später erhilt ich einen brief von der polizei in der ich vorgeladen wurde um mich zum tatbestand der nötigung im straßenverkehr zu äußern!!
nachdem ich mich etwas informiert hab ging ich also hin und machte erstmal keine angaben!!
mir wurde vorgeworfen mit durchdrehenden reifen und mit überhöhter geschwindigkeit auf die passanten zugefahren zu sein und mit blockierenden reifen abbrubt abgebremst zu haben, so das ich die passanten gefährdet hätte!!!!
dieses geht ja nicht wirklich da ich einen automatik mit allrad fahre und desweiteren abs auch vorhanden ist!!
um es etwas abzukürzen, der tatbestand der nötigung wurde fallen gelassen jedoch soll ich 130 euro bußgeld zahlen sowie 4 punkte bekommen!!
wegen verstoßes gegen die stvo!!
nun hab ich dagegen einspruch eingelegt, da ich meiner meinung nach nichts falsch gemacht hab!!
jetzt werd ich zu einen gerichtstermin vorgeladen !!
nun zu meinen fragen!!
1. was kann mir schlimmstenfals passieren?
2. mit wieviel mehr kosten muß ich rechnen wenn ich verlieren sollte?
3. besteht die gefahr das ich verliere? da ja nur er als zeuge aussagt!! und es keine weiteren zeugen gibt!!
4. eure meinung!!
sollte ich jetzt einfach zahlen und die strafe akzeptieren?
was im mom noch möglich ist!!
so hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen und eure meinung dazu sagen!!
danke schonmal!!
gruß:airmaxnt
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wenn's nicht weitere, unvoreingenommene (Verwandschaft und Freunde sicher nicht) Zeugen gibt die einhellig (wenn man gleich viele für undgegenZeugen hat...)
Wie war das mit der Gleichheit ?
Nun wird fein säuberlich unterschieden wer gleicher und wer es nicht ist?
Hier in den konkreten Fall handelt es sich sogar um einen "völlig Fremden" exakt nach Deinem Wunsch und der ist dann aber auch wieder nicht richtig?
Der Zeuge hier hat keinerlei Vorteile für sich, für niemanden und der muss genau deshalb abgelehnt werden?
Wer wäre denn in so einem Fall ein "legaler" Zeuge?
Der Rentner, der aus dem Fenster gesehen hat und doch nur seinen Vorurteilen aufgrund bestimmter, hier voll erfüllter Klischees nach geht?
Die Eltern nebenan an der Bushaltestelle, die alles aus übertriebener Angst um ihre Kinder aufbauschen?
Die anderen Personen auf dem Fußgängerüberweg, die sich auch nur selber gefährdet gesehen haben?
Oder ausschließlich immer alle die, die bestätigen werden, dass alles völlig harmlos und normal war?
107 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Mit der sechsten Golf-Generation ist auch der VR6-Benziner für immer passé.
Ja leider..., ich erinnere mich nur zu gern an meinen Corrado, der unglücklicherweise 1995 einer Kaltverformung durch einen 7,5-Tonner zum Opfer gefallen ist...🙁
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Ja leider..., ich erinnere mich nur zu gern an meinen Corrado, der unglücklicherweise 1995 einer Kaltverformung durch einen 7,5-Tonner zum Opfer gefallen ist...🙁Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Mit der sechsten Golf-Generation ist auch der VR6-Benziner für immer passé.
warum? r32 und r36 sind nix anderes als n vr mit mehr hubraum.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
In den Zusammenhang ein tolles Urteil vom BGH gefunden extra für Wraithrider:
Wer einem Nachfolgenden durch dauerndes Linksfahren mit der höchstzulässigen Geschwindigkeit am Überholen (mit überhöhter Geschwindigkeit) hindert, behindert nicht i.S.d. §1(2) StVO, sondern verstößt allenfals gegen die Rechtsfahrregeln (BGH in VRS 72,293).
Wieso für mich? Das hat doch mit dem Beschleunigen und Bremsen rein gar nix zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Das Verkehrsverhalten des Menschen ist stark zielgerichtet motiviert, denn der Verkehr ist ihm Mittel zu anderen Zwecken, nicht Selbstzweck. Deshalb wirkt jede Hemmung (Behinderung) als Triebvereitelung (Frustration). Diese löst eine verstandesmäßig kaum beeinflussbare Reihe von psychosomatischen Rückwirkungen aus, die umso heftiger verläuft, je unzumutbarer die Hemmung empfunden wird. Diese Rückwirkungen heissen Stress. Sie äußern sich u.a. in Verhaltensdesorganisation, verbunden mit einem Abbau der verstandesmäßigen Kontrolle, Erregung, Aggressivität, Neigung zu abnormen Fehlleistungen und einer starken Kreislaufbelastung.-> Also alle "Raser" cool bleiben und nicht aufregen wenn mal ein anderer VT nur mit 140 überholt. Hat schlimme Folgen für die Gesundheit 🙂 Ist zwar in einem anderen Thread besser aufgehoben, aber wenn man einmal im Schreibrausch ist...
Oh das höre ich gern, dann bin ich ja vollkommen immun gegen jegliche denkbare negative Auswirkung von Verkehr. :-)
Hier noch ein paar Urteile zu Verhalten von Fahrzeugführern an Fußgängerüberwegen. Da du ja nach deinen Angaben vor einer Ampel zum stehen kamst, handelt es sich genau gesehen um eine Fußgängerfurt. Sollte sich aber in der Rechtsprechung nicht großartig ändern.
"Vermeidbare Belästigung i.S.v. §1(2) StVO liegt vor, wenn ein Kfz mit lautem Reifengeräusch erst unmittelbar vor dem begangenen FÜ zum Stehen kommt (OLG Hamm, VRS 31, 462)."
In deinem Fall greift ja die Spezialklausel vor der Generalklausel...Thema Belästigung steht ein paar Postings vor mir noch ein paar Sachen.
@Wraith: Ich find es gut wenn Leute zügig und sicher fahren, keine Frage, aber trotzdem sollte man den Blick weit gefächert haben und auch mal Meinungen von Außenstehenden sich anhören 🙂 Ist hier nur der falsche Thread, ich greife das Thema bei Zeiten nochmal an der richtigen Stelle auf, hier geht es ja um den Fall des TE 🙂
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Stellt sich abermals die Frage, was "genügend Abstand" im Sinne des TE und was "unmittelbar davor" im Sinne des Richters ist. (ABS und Reifengeräusch hatten wir ja oben schon mal angesprochen.)
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
@Wraith: Ich find es gut wenn Leute zügig und sicher fahren, keine Frage, aber trotzdem sollte man den Blick weit gefächert haben und auch mal Meinungen von Außenstehenden sich anhören 🙂 Ist hier nur der falsche Thread, ich greife das Thema bei Zeiten nochmal an der richtigen Stelle auf, hier geht es ja um den Fall des TE 🙂
Darauf freue ich mich. Also ehrlich. Grade was solche "der stört mich" Sachen angeht kommt man oft selber gar nicht drauf und das Lesen solcher Threads (schon in anderen Foren) hat mich dazu gebracht, dann doch noch nen Gang höher zu schalten oder vielleicht direkt hinter'm Ortsschild mal nicht ganz durch zu ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Zitat:
OK, das ist wohl für ein Auto schon relativ hoch. Da kann man akzeptieren, wenn die Geräuschmimose freundlich um etwas Umsicht bittet.
Insbesonders da sich der R dabei etwas nach D&W anhört,von einem Autohersteller kann man da mehr Mühe verlangen. Ist übrigens O-Ton eines R Besitzers.
Dazu kommt das die Kiste dabei auch noch ganz flott beschleunigt und da könnte ein wartender Fußgänger schon den Eindruck bekommen das der röhrende Hirsch nicht unbedingt auf die Ampel achtet.
Wobei die Ampel ja laut Angabe des TE ohnehin erst auf Gelb schaltete, der Fußgänger also noch gar nicht Grün hatte, als das Auto noch in Bewegung war.
Ja das ist die Frage, ich kenn jetzt auch nicht jedes Urteil was über bestimmte Sachverhalte gefällt worden ist, zumal dann bestimmt bei 20 Richtern 20 verschiedene Urteile gefällt werden. Der Lieblingssatz eines Juristen.."Das kommt darauf an"
Dann zu deiner "gelben" Ampel.
137006 Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. ( A - 1 ) 10,00
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Im Endeffekt sind ja die Gewalten in einem Staat nicht dazu da den Bürger zu nerven, sondern sollen dem Bürger helfen. Nicht handeln ohne Gesetz und nicht handeln gegen Gesetz sind oberste Gebote.
(Leider) gibt es für alles eine Rechtsgrundlage und auch wenn man selber im Recht ist, gibt es immer Leute die die Tatsachen so verdrehen, dass man im Endeffekt als der "Böse" darsteht.
Über den genauen Fall des TE können wir nicht genau sagen was passiert, da wir einfach nicht dabei gewesen sind und inwieweit die Aussagen hier korrekt sind. Aus 30km/h werden gerne mal 20km/h und 50Meter Abstand sind dann real evtl 20Meter..ohne was unterstellen zu wollen.
Ich persönlich würde wie ein paar Seiten vorher geschrieben, den Verstoß zugeben, die Strafe zahlen und einfach abschließen, auch wenn ich im Recht wäre...allerdings war auch der Richter nicht dabei und muss sich dann auf die Aussagen von dir als Betroffenem und dem Zeugen / Geschädigten / Anzeigenden verlassen und sich daraus ein Bild basteln...
Er hat doch die gelbe Ampel nicht überfahren, sondern angehalten. oO
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Im Endeffekt sind ja die Gewalten in einem Staat nicht dazu da den Bürger zu nerven, sondern sollen dem Bürger helfen.
Ja... Utopia... ich träume auch manchmal, sogar am Tage, kann dich da also schon verstehen.
Die gelbe Ampel war nur darauf bezogen, dass ich es so verstanden habe, dass nach dir der TE sogar noch locker hätte drüber fahren können wenn er noch die Geschwindigkeit gehabt hätte. Wenn er so argumentieren würde könnte ihm halt das wieder entgegen kommen und der Richter aufzeigen, dass bei Gelb sogar anzuhalten ist wenn es die Umstände rechtfertigen. So meinte ich das.
Ich sehe jetzt nicht die super große Hilfe für den "schwächsten VT", nur weil jemand auf Nötigung oder dergleichen verklagt wird, dafür, ein mal nicht rechtzeitig hoch geschalten zu haben.
Aber zur Ich-Bezogenheit hab ich was:
Mir kann gar keiner was, wenn ich in ner 30er Zone im 1. Gang rum fahre. :-)
@hardcoreaudi
Nein, so hatte ich's nicht gemeint. Ich meinte es so, dass er ja nicht etwa auf ne rote Ampel zu gefahren ist wo schon Fußgänger bei für sie grün über die Straße laufen, sondern dass alle noch am Rand standen weil die Ampel grade erst umschaltete. Aber da sieht man wieder, wie leicht so ne Argumentation falsch verstanden werden und nach hinten los gehen kann.
Wenns zu nem feuchten Tropfen in der Hose führt, zu provozieren und aufzufallen wo es nur geht, dann ist es ja fast doppelt so gut 🙂
Ja zum Thema falsch verstehen, mach so etwas mal einem Richter klar, der nicht vor Ort ist, praxisfremd ist und evtl "pro Fußgänger" eingestellt ist...schlechte Karten trotz Objektivität und Rechtstaat
Es gibt eben immer 2 Seiten. Also mindestens.
Wenn ich 30 im 1. Gang fahre, dann mache ich das nur wegen den 24 Stunden 30 wegen Kindern Schildern.
Kinder sehen erwiesenermaßen laute Fahrzeuge besser. 😁
Und wie man trotz Allrad und ABS eine richtig gute Blockierbremsung hinbekommt habe ich schon beschrieben. So für die Zukunft.
Was denn nun wieder mit provozieren und auffallen? Ich mach das einzig für den Rundlauf meines Motors und damit das Fahrzeug beim Gasgeben nicht so springt. Ist letztlich auch eine Frage der Sicherheit.
Die Handbremse benutzen, bloß damit die Räder blockieren, finde ich hingegen etwas absurd. Überhaupt auf die Idee zu kommen...