anzeige stvo

hallo leute!!
hoffe das ihr mir paar antworten geben könnt und mir eventuell mit paar ratschlägen helft!!
danke schon mal im voraus für hilfe!!
ist vieleicht wichtig zu erwähnen das ich einen golf R fahre mit dsg getriebe und allrad!!
werd mal den fall schildern und alles erklären was ich bis jetzt schon gemacht bzw falsch gemacht hab.

vor ca. 8monaten war ich in einer tempo 30 zone unterwegs, kurz vor ende dieser zone kommt eine verkehrsinsel und etwas weiter
(ca. 100meter) eine ampel.
an dieser verkehrsinsel mußte ich stopen da fußgänger die seite wechseln wollten. nachdem ich alle rübergelassen hab beschleunigte ich auf ca.35 km/h eher sogar weniger!!
die ampel wechselte derweil auf orange also mußte ich gleich wieder abbremsen, und kam vor der ampel zum stehen. ich betone vor der ampel mit genügend abstand!!
ich fahre einen golfR dort ist der auspuff etwas lauter, außerdem befand ich mich auf der kurzen strecke im ersten gang sodas es wohl etwas lauter geworden ist!!
dort an der ampel standen etwa 6 leute von denen einer wild umsich fuchtelte mir den vogel zeigte und nachdem ich das fenster runtergelassen hatte mich auch als idioten beschimpfte und fragte ob ich blöd sei. er werde mich anzeigen und das es so nicht ging!! da ich mich auf soetwas nicht einlassen wollte sagte ich nur ja mach doch und red nicht mit mir!!
die anderen passanten standen desintressiert dort und beachtet uns nicht!!

etwa 3monate später erhilt ich einen brief von der polizei in der ich vorgeladen wurde um mich zum tatbestand der nötigung im straßenverkehr zu äußern!!
nachdem ich mich etwas informiert hab ging ich also hin und machte erstmal keine angaben!!
mir wurde vorgeworfen mit durchdrehenden reifen und mit überhöhter geschwindigkeit auf die passanten zugefahren zu sein und mit blockierenden reifen abbrubt abgebremst zu haben, so das ich die passanten gefährdet hätte!!!!
dieses geht ja nicht wirklich da ich einen automatik mit allrad fahre und desweiteren abs auch vorhanden ist!!

um es etwas abzukürzen, der tatbestand der nötigung wurde fallen gelassen jedoch soll ich 130 euro bußgeld zahlen sowie 4 punkte bekommen!!
wegen verstoßes gegen die stvo!!
nun hab ich dagegen einspruch eingelegt, da ich meiner meinung nach nichts falsch gemacht hab!!

jetzt werd ich zu einen gerichtstermin vorgeladen !!

nun zu meinen fragen!!
1. was kann mir schlimmstenfals passieren?
2. mit wieviel mehr kosten muß ich rechnen wenn ich verlieren sollte?
3. besteht die gefahr das ich verliere? da ja nur er als zeuge aussagt!! und es keine weiteren zeugen gibt!!
4. eure meinung!!
sollte ich jetzt einfach zahlen und die strafe akzeptieren?
was im mom noch möglich ist!!

so hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen und eure meinung dazu sagen!!
danke schonmal!!

gruß:airmaxnt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wenn's nicht weitere, unvoreingenommene (Verwandschaft und Freunde sicher nicht) Zeugen gibt die einhellig (wenn man gleich viele für undgegenZeugen hat...)

Wie war das mit der Gleichheit ?

Nun wird fein säuberlich unterschieden wer gleicher und wer es nicht ist?

Hier in den konkreten Fall handelt es sich sogar um einen "völlig Fremden" exakt nach Deinem Wunsch und der ist dann aber auch wieder nicht richtig?

Der Zeuge hier hat keinerlei Vorteile für sich, für niemanden und der muss genau deshalb abgelehnt werden?

Wer wäre denn in so einem Fall ein "legaler" Zeuge?

Der Rentner, der aus dem Fenster gesehen hat und doch nur seinen Vorurteilen aufgrund bestimmter, hier voll erfüllter Klischees nach geht?

Die Eltern nebenan an der Bushaltestelle, die alles aus übertriebener Angst um ihre Kinder aufbauschen?

Die anderen Personen auf dem Fußgängerüberweg, die sich auch nur selber gefährdet gesehen haben?

Oder ausschließlich immer alle die, die bestätigen werden, dass alles völlig harmlos und normal war?

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original von Roadwin

Zitat:

- Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet, immerhin 6 Monate Mindeststrafe ohne Vereidigung, 12 Monate mit Vereidigung

 

- Angeklagter darf lügen, dass sich die Balken biegen ohne dass es sich strafverschärfend für ihn auswirken darf.

 

- Richter entscheidet frei nach der Glaubwürdigkeit und kennt die ersten beiden Grundsätze, weist sogar den Zeugen nochmals vor der Befragung sehr genau darauf hin.

Ob es Zeugen gibt (außer dem Kläger), wissen wir noch nicht.

Eine Zeugenaussage hat genau so viel Gewicht wie die Aussage des Angeklagten. Aussagen sind nicht wertvoller, nur weil eine härtere Strafe droht. Das würde vollkommen unserem Rechtswesen widersprechen, daß "jeder vor dem Gesetz gleich ist".

Nur weil es 5 übereinstimmende Zeugenaussagen (z.B. gemeinsamer Banküberfall) gibt, heißt das noch lange nicht, daß der Angeklagte verurteilt wird. DAS ist die Freiheit des Richters.

Das geht sorum:
Nur weil 5 Schläger sagen sie haben nicht geschlagen hat der 1 Geschlagene nicht automatisch 5:1 verloren. Sonst müßte man nur genug Leute mobilisieren und wer mehr Zeugen hat gewinnt.

@Wraithrider:
Ist ja nur ne Möglichkeit.
Heißt nicht, daß ich das mache. Außer ich fahre mal wieder Bremsen frei und aus Versehen blockierts.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Eine Zeugenaussage hat genau so viel Gewicht wie die Aussage des Angeklagten.

Nein,

dann könnte man den gesamten Kram mit einer Bewertung von Aussagen weg lassen und wäre bei einer rein mathematischen Auswertung, wer mehr Stimmen hat. Ein Urteil ist nicht das Ergebnis einer demokratische Abstimmung.

Zitat:

Aussagen sind nicht wertvoller, nur weil eine härtere Strafe droht.

Nicht nur, aber es ist auch ein Kriterium.

Wie zB. auch der sogenannte "Bestrafungseifer", der immer bei einer Aussage eines Zeugen geprüft und bewertet werden muss aber nie bei den Aussagen des Angeklagten.

Nach einer Gleichheit bei mathematischer Betrachtung würde dies automatisch einen Glaubwürdigkeits-Punkt für den Angeklagten bringen, weil der keinen sonderlichen Bestarfungseifer hat.

Zitat:

Das würde vollkommen unserem Rechtswesen widersprechen, daß "jeder vor dem Gesetz gleich ist".

Die Gleichheit bezieht sich aber nicht nicht auf die gleiche Gewichtung einer Aussage, sondern auf die Prüfung einer Aussage.

Zitat:

Nur weil es 5 übereinstimmende Zeugenaussagen (z.B. gemeinsamer Banküberfall) gibt, heißt das noch lange nicht, daß der Angeklagte verurteilt wird. DAS ist die Freiheit des Richters.

Diese Freiheit hat kein Richter, denn die Bewertung einer Zeugenaussage und das Ergebnis dieser Bewertung muss einer neutralen Betrachtung objektiv nachvollziehbar sein.

Ist ein ganz erheblicher Hauptpunkt in der Urteilsbegründung. Ein Richter muss sich dazu äußern, warum er welcher Aussage eine höhere oder geringere Glaubwürdigkeit zugesprochen hat.

Liegen eindeutige und zweifelsfreie Sachbeweise, unumstößliche Fakten vor, wie Unfallspuren oder auch Blitzerbilder, dann kann er sich das sparen und muss nicht auf die Bewertung eingehen.

In diesem Fall hier, wo es "nur" Zeugenaussagen gibt, muss und wird der Richter sehr genau das Ergebnis einer Bewertung und dessen Begründung aufführen. Und das muss einer neutralen Überprüfung stand halten, das ist der wissenschaftlich exakte Teil bei den Juristen.

Alles andere ist ein Grund für eine Revision nach einem Urteil (die "zweite Instanz"😉 oder für eine begründete Befangenheit des Richters und damit praktisch Rauswurf während eines Verfahrens.

Die Frage bei dieser ganzen "Aussage gegen Aussage" Kiste ist doch: Kann ich auf den Scheiterhaufen gestellt werden, weil jemand zu Protokoll gibt, dass er gesehen hat, wie ich ein Beschwörungsritual vollzogen habe?

Man sollte doch meinen, dass es nicht ausreicht zu sagen "er hat dies und jenes gemacht" und weil ein Zeuge (ist es nicht eigentlich der Kläger?) mehr Aussagengewicht hat als ein Angeklagter, ist man schuldig.

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Man sollte doch meinen, dass es nicht ausreicht zu sagen "er hat dies und jenes gemacht" und weil ein Zeuge ... mehr Aussagengewicht hat als ein Angeklagter, ist man schuldig.

Warum sollte es nicht ausreichen ?

In jedem Gerichtsverfahren geht es um etwas, was einer haben will und der andere nicht freiwillig gibt und jede beteiligte Partei hat für die eigenen Behauptungen dann die entsprechenden Beweismittel.

Entweder faktische Beweise, wie Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Blitzerfotos, Bremsspuren oder eben auch eine reine Zeugenaussagen: "das blaue Auto ist bei rot über die Ampel und der Typ da drüben ist gefahren".

Wenn jetzt der Angeklagte "nö war ich nicht" sagt, dann hat ein Freispruch zu erfolgen?

Du würdest als richtig / gerecht ansehen, dass Du auf einem erheblichen Sachschaden sitzen bleibst, nur weil der Angeklagte "nö" sagt und damit "Aussage gegen Aussage" steht?

Jede Wette, ganz sicher nicht.

Wie wäre es denn mit einer klassischen Körperverletzung: ich haue Dir mal kräftig auf die Nase?
Sachbeweise null und Zeugen kann ich "aushebeln", nur weil ich die Tat bestreite?
Freispruch und gleich im Gerichtssaal noch eine drauf - sind ja nur Zeugen und die bekommt man durch einfache Gegenbehauptung "weg".

Zitat:

... Zeuge (ist es nicht eigentlich der Kläger?)

Kläger ist immer derjenige, der etwas haben möchte, was der andere nicht so ohne weiteres herausrückt, hier geht es um eine Strafe, somit klagt die Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft.

Der Anzeigesteller ist der Zeuge des Klägers, denn der Zeuge kann die in der Klage gemachte Behauptung bestätigen.

Würdest du es als richtig/gerecht ansehen, wenn du die Kosten für einen erheblichen Sachschaden übernehmen musst, nur weil jemand sagt "Er war es!"?

Wie gesagt, für mich hat das Hexenverbrennungscharakter und das kann in nem Rechtsstaat ja wohl nicht sein.
Wenn's nicht weitere, unvoreingenommene (Verwandschaft und Freunde sicher nicht) Zeugen gibt die einhellig (wenn man gleich viele für undgegenZeugen hat...) und unabhängig ("Jetzt wo sie's sagen..."😉 das gleiche sagen, oder eben handfesteBeweise wie Bremsspuren, dann empfände ich einen Schuldspruch als schreiende Ungerechtigkeit.

Und ich finde, das sollte bei "mal nicht extra zeitig hoch geschalten" genau so gelten wie bei "Nase gebrochen" und nicht "ach bei so ner Lapalie soll er lieber zahlen".

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wenn's nicht weitere, unvoreingenommene (Verwandschaft und Freunde sicher nicht) Zeugen gibt die einhellig (wenn man gleich viele für undgegenZeugen hat...)

Wie war das mit der Gleichheit ?

Nun wird fein säuberlich unterschieden wer gleicher und wer es nicht ist?

Hier in den konkreten Fall handelt es sich sogar um einen "völlig Fremden" exakt nach Deinem Wunsch und der ist dann aber auch wieder nicht richtig?

Der Zeuge hier hat keinerlei Vorteile für sich, für niemanden und der muss genau deshalb abgelehnt werden?

Wer wäre denn in so einem Fall ein "legaler" Zeuge?

Der Rentner, der aus dem Fenster gesehen hat und doch nur seinen Vorurteilen aufgrund bestimmter, hier voll erfüllter Klischees nach geht?

Die Eltern nebenan an der Bushaltestelle, die alles aus übertriebener Angst um ihre Kinder aufbauschen?

Die anderen Personen auf dem Fußgängerüberweg, die sich auch nur selber gefährdet gesehen haben?

Oder ausschließlich immer alle die, die bestätigen werden, dass alles völlig harmlos und normal war?

Das "gleich" kam nicht von mir. Immer drauf achten mit wem du diskutierst.

Der Punkt ist: Es kann doch nicht sein, dass man verurteilt wird, nur aus dem Grund weil einen jemand anzeigt. Was weiß ich, warum er das tut, vielleicht ist er ja einfach neidisch auf das tolle Fahrzeug. Immerhin haben zig andere Leute KEINEN Grund gesehen, eine Anzeige zu erstatten. Mindestens das sollte einen doch skeptisch machen.

Derjenige, der überhaupt erst dafür sorgt, dass eine Anklage erhoben wird, ist m. E. völlig ungeeignet als Zeuge, weil er ja offensichtlich ein - wie auch immer geartetes - Interesse an einer Verurteilung hat. Er kann somit nicht glaubwürdiger sein als der Angeklagte.

hallo zusammen!!

also war heute beim anwalt, sache geschieldert und mich auch gleich beraten lassen.

wie schon von einigen hier erwähnt müßte ich meine anwaltskosten warscheinlich selber zahlen auch wenn ich gewinnen sollte!
kleiner kosten voranschlag sah so aus!!

240euro für akteneinsicht und das erste gespräch plus paar klein beträge für kopierarbeiten und andere kleinigkeiten!!
das alles bevor der gerichtstermin ist!!
dan weitere ca.150euro für den termin!!

was mir zu viel ist nur um mein recht durchzuziehen!!
hätte laut anwalt zwar gute chancen, jedoch rentiert sich das nicht!!
hab also mein einspruch zurückgezogen und bezahl die strafe und leb damit!!

war dan heute gleich danach bei einer versicherung einen rechtschutz abschließen, damit mir so was nicht nochmal passiert.

danke nochmal für eure hilfe und für eure meinungen, wart sehr hilfreich!!!
super Community hier!!

gruß:airmaxnt

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Es kann doch nicht sein, dass man verurteilt wird, nur aus dem Grund weil einen jemand anzeigt.

Aus dem Grund wird man auch nicht verurteilt.

Würde dies ausreichen, bräuchte es kein komplettes Verfahren mit mehrfacher Anhörung aller Seiten, mündlicher Befragung und dann einer Entscheidung, die in alle Richtungen ausfallen kann.

Zitat:

Was weiß ich, warum er das tut,

Weil die Tat begangen wurde?

Aber genau hier liegt der Ansatzpunkt, die Glaubwürdigkeit des Zeugen. Gibt es einen Beweis für ein unberechtigtes Ansch..., dann war es das auch.

Zitat:

Immerhin haben zig andere Leute KEINEN Grund gesehen, eine Anzeige zu erstatten. Mindestens das sollte einen doch skeptisch machen.

Reine Vermutung.

Fakt ist, dass sie keine Anzeige erstattet haben - und nun?

Erstattest Du jedes mal eine Anzeige, wenn Du Zeuge einer Missetat wirst?
Und ist diese Missetat dann nicht begangen, weil Du keine Anzeige erstattet hast?

Zitat:

Derjenige, der überhaupt erst dafür sorgt, dass eine Anklage erhoben wird, ist m. E. völlig ungeeignet als Zeuge, weil er ja offensichtlich ein - wie auch immer geartetes - Interesse an einer Verurteilung hat.

Schon mal Deine Argumentation genau durchgespielt, wenn der Tatbestand "sexueller Missbrauch von Minderjährigen" heißt?

In der aktuellen Version kann es zu Fehlurteilen kommen, in Deiner Version braucht man nicht anfangen, denn es würde immer zu einem Freispruch führen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Weil die Tat begangen wurde?

Sagt wer? Der Anzeigeerstatter?

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Erstattest Du jedes mal eine Anzeige, wenn Du Zeuge einer Missetat wirst?

Wenn ich's nicht tue,dann kann's so schlimm nicht gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Schon mal Deine Argumentation genau durchgespielt, wenn der Tatbestand "sexueller Missbrauch von Minderjährigen" heißt?

Oh über den Bullshit der sich Jugendschutzgesetzgebung nennt, willst du mit mir nicht streiten, glaub mir. Und da meine ich noch gar nicht die erbärmliche Moralkeulenargumentation, dass ja Zensur und Überwachung gut sei, weil alles für die Kinder...

Unser Rechtssystem ist nicht daraus ausgelegt, Leute auf Ewigkeit (ich gehe mal von Jugendlichen Ersttätern, nicht von Django ausm Wilden Westen mit 200 Fällen) wegzusperren und den Schlüssel weg zu werfen, sondern die Leute zu rehabilitieren und wieder gesellschaftsfähig zu machen. Vor allem Jugendliche..dafür gibt es ja die Altersgrenzen im StGB!!
Auch wenn es in unseren Augen moralisch verwerflich ist, dass so Leute eine 2. Chance kriegen, sind sie genau wie du und ich Teil dieses Recht- und Sozialstaates. Wir haben nunmal nicht selber zu entscheiden was mit den Menschen passiert, sondern dafür gibt es Gewalten in unserm Staat..und wenn du mit dem System nicht einverstanden bist, schreib einen Brief an deinen Bundestagsabgeordneten und diskutier mit einem Fachkundigen diese Problematik, ein Internetforum ist die falsche Plattform um das schwierige nicht für jeden erkennbare Rechtsystem.

Worauf bezog sich das jetzt? *confused*

Zitat:

Original geschrieben von airmaxnt


war dan heute gleich danach bei einer versicherung einen rechtschutz abschließen, damit mir so was nicht nochmal passiert.

Vielleicht findet sich ja ein Rechtsschutz, der diesen Fall schon übernimmt, wenn du dann dort Mitglied wirst? Mittlerweile gibt es sogar Zahnarztversicherungen, die so ein Prinzip anbieten. Vielleicht kann man verhandeln, dass du dann mindestens 2 Jahre oder so Mitglied sein musst, aber ist ja egal, willst du ja sowieso.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Oh über den Bullshit der sich Jugendschutzgesetzgebung nennt, willst du mit mir nicht streiten, glaub mir. Und da meine ich noch gar nicht die erbärmliche Moralkeulenargumentation, dass ja Zensur und Überwachung gut sei, weil alles für die Kinder...

ich denke damit war eher der nette Onkel gemeint.

Dennis sagt der hat mich da angefaßt und der nette Onkel sagt nein.

Eindeutiges Patt deiner Aussage nach. 🙄

Aber gut, wenn du keine Kinder willst, dann nimm Kachelmann. 😁
Hat er oder hat er nicht?

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