anzeige stvo
hallo leute!!
hoffe das ihr mir paar antworten geben könnt und mir eventuell mit paar ratschlägen helft!!
danke schon mal im voraus für hilfe!!
ist vieleicht wichtig zu erwähnen das ich einen golf R fahre mit dsg getriebe und allrad!!
werd mal den fall schildern und alles erklären was ich bis jetzt schon gemacht bzw falsch gemacht hab.
vor ca. 8monaten war ich in einer tempo 30 zone unterwegs, kurz vor ende dieser zone kommt eine verkehrsinsel und etwas weiter
(ca. 100meter) eine ampel.
an dieser verkehrsinsel mußte ich stopen da fußgänger die seite wechseln wollten. nachdem ich alle rübergelassen hab beschleunigte ich auf ca.35 km/h eher sogar weniger!!
die ampel wechselte derweil auf orange also mußte ich gleich wieder abbremsen, und kam vor der ampel zum stehen. ich betone vor der ampel mit genügend abstand!!
ich fahre einen golfR dort ist der auspuff etwas lauter, außerdem befand ich mich auf der kurzen strecke im ersten gang sodas es wohl etwas lauter geworden ist!!
dort an der ampel standen etwa 6 leute von denen einer wild umsich fuchtelte mir den vogel zeigte und nachdem ich das fenster runtergelassen hatte mich auch als idioten beschimpfte und fragte ob ich blöd sei. er werde mich anzeigen und das es so nicht ging!! da ich mich auf soetwas nicht einlassen wollte sagte ich nur ja mach doch und red nicht mit mir!!
die anderen passanten standen desintressiert dort und beachtet uns nicht!!
etwa 3monate später erhilt ich einen brief von der polizei in der ich vorgeladen wurde um mich zum tatbestand der nötigung im straßenverkehr zu äußern!!
nachdem ich mich etwas informiert hab ging ich also hin und machte erstmal keine angaben!!
mir wurde vorgeworfen mit durchdrehenden reifen und mit überhöhter geschwindigkeit auf die passanten zugefahren zu sein und mit blockierenden reifen abbrubt abgebremst zu haben, so das ich die passanten gefährdet hätte!!!!
dieses geht ja nicht wirklich da ich einen automatik mit allrad fahre und desweiteren abs auch vorhanden ist!!
um es etwas abzukürzen, der tatbestand der nötigung wurde fallen gelassen jedoch soll ich 130 euro bußgeld zahlen sowie 4 punkte bekommen!!
wegen verstoßes gegen die stvo!!
nun hab ich dagegen einspruch eingelegt, da ich meiner meinung nach nichts falsch gemacht hab!!
jetzt werd ich zu einen gerichtstermin vorgeladen !!
nun zu meinen fragen!!
1. was kann mir schlimmstenfals passieren?
2. mit wieviel mehr kosten muß ich rechnen wenn ich verlieren sollte?
3. besteht die gefahr das ich verliere? da ja nur er als zeuge aussagt!! und es keine weiteren zeugen gibt!!
4. eure meinung!!
sollte ich jetzt einfach zahlen und die strafe akzeptieren?
was im mom noch möglich ist!!
so hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen und eure meinung dazu sagen!!
danke schonmal!!
gruß:airmaxnt
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wenn's nicht weitere, unvoreingenommene (Verwandschaft und Freunde sicher nicht) Zeugen gibt die einhellig (wenn man gleich viele für undgegenZeugen hat...)
Wie war das mit der Gleichheit ?
Nun wird fein säuberlich unterschieden wer gleicher und wer es nicht ist?
Hier in den konkreten Fall handelt es sich sogar um einen "völlig Fremden" exakt nach Deinem Wunsch und der ist dann aber auch wieder nicht richtig?
Der Zeuge hier hat keinerlei Vorteile für sich, für niemanden und der muss genau deshalb abgelehnt werden?
Wer wäre denn in so einem Fall ein "legaler" Zeuge?
Der Rentner, der aus dem Fenster gesehen hat und doch nur seinen Vorurteilen aufgrund bestimmter, hier voll erfüllter Klischees nach geht?
Die Eltern nebenan an der Bushaltestelle, die alles aus übertriebener Angst um ihre Kinder aufbauschen?
Die anderen Personen auf dem Fußgängerüberweg, die sich auch nur selber gefährdet gesehen haben?
Oder ausschließlich immer alle die, die bestätigen werden, dass alles völlig harmlos und normal war?
107 Antworten
Was dreht denn die Karre eigentlich bei 35km/h so? Kann da überhaupt schon von "hoch drehen" die Rede sein?
Zitat:
Original geschrieben von airmaxnt
hi meggi!!hab noch keine punkte und wie schon gesagt auch noch nie mehr wie 15euro fürs falsch parken bezahlt!! probezeit hab ich auch nicht!!
eigentlich wollte ich mein recht haben und nicht für etwas bestraft werden das ich nicht getan hab, nachdem ich aber hier gelesen hab das ich meine anwaltskosten selber zahlen muß selbst wenn ich gewinn, bin ich am überlegen ob es das wirklich wert ist!!
wenn mein anwalt mir morgen das selbe sagt und mir eine ungefähre einschätzung gibt dan werd ich wohl klein beigeben und einfach zahlen, auch wenns mir nicht passt aber lieber 130euro und 4 punkte wie 500euro, und 500euro dan auch nur im besten fall!!
kann ja auch verlieren wie das hier so steht und was dan auf mich zukommt will ich garnicht wissen.
kleines Beispiel hierzu aus meiner Erfahrung: mein Bruder und ich sind einmal, jeder in seinem Auto, auf der Autobahn Richtung Nürburgring gefahren; Tempo war so 130, der Wagen meines Bruders hatte damals schon einen Tempomaten, also fuhr er vorweg und gab das Tempo vor.
Wir fuhren auf ein anderes Fahrzeug auf und überholten dieses zügig um nach dem Überholen "unseren Stiefel", also etwa 130km/h weiter zu fahren. Das gefiel dem Überholten nicht und er gab Gas, überholte uns und setzte sich dann mit seinen ursprünglichen 120 wieder vor uns.
Das Spiel wiederholte sich noch einige Male bis es uns zu blöd wurde und wir das Tempo auf etwa 140 erhöhten; Autobahn war ansonsten frei, da es ein Sonntag war; der andere blieb zurück und es war im Prinzip "aus den Augen, aus dem Sinn".
ein paar Wochen später hatten wir beide einen Bußgeldbescheid über damals 80.-DM im Briefkasten liegen, wegen "gefährlichen Überholens und anschließendem Ausbremsen"; der Knallkopp hatte uns tatsächlich angezeigt und als Zeugen seine Fahrzeuginsassen genannt, insgesamt drei Personen obwohl das Fahrzeug zum "Tatzeitpunkt" nur mit ihm besetzt war; Zeugen unsererseits wären unsere Lebensabschnittsgefährtinnen gewesen.
Gang zum Anwalt: der erklärte uns dann, dass es wahrscheinlich besser wäre, die 80 DM-Knolle zu zahlen, da im anderen Fall, genau wie bei Dir, deutlich höhere Kosten entstehen würden, mit unklarem Ausgang der ganzen Sache vor Gericht. Wir haben die Knolle damals ebenfalls in dem Wissen unserer Unschuld bezahlt, Keks gegessen 😉
Passend dazu habe ich hier in dieser Woche eine Bemerkung gelesen die so ähnlich hieß: bei Gericht werden Urteile gefällt, nicht Recht gesprochen...
VG
Stephan
Es mag sein dass manche Richter ihrem Gefühl freien Lauf lassen....moralisch hat das meiner Meinung nach aber nichts mit Recht zu tun. Ich habe zwar schon das eine oder andere Mal von so ähnlichen Vorkommnissen gehört die dann aus Mangel an Beweisen eingestellt wurden. Der Zug scheint hier aber abgefahren zu sein.
Und wenn man manche Leute so reden hört wunderts mich nicht dass es überall solche Muffel gibt die einen dann wegen Nichtigkeiten anzeigen 😠
Wie vom TE beschrieben war es ja nicht mit einer Vollbremsung verbunden, in diesem Fall hat es die anderen nichts anzugehen wie hoch er sein Auto dreht.
Zitat:
Original geschrieben von Paddi_V8-Freak
Es mag sein dass manche Richter ihrem Gefühl freien Lauf lassen....moralisch hat das meiner Meinung nach aber nichts mit Recht zu tun. Ich habe zwar schon das eine oder andere Mal von so ähnlichen Vorkommnissen gehört die dann aus Mangel an Beweisen eingestellt wurden. Der Zug scheint hier aber abgefahren zu sein.
Und wenn man manche Leute so reden hört wunderts mich nicht dass es überall solche Muffel gibt die einen dann wegen Nichtigkeiten anzeigen 😠
Wie vom TE beschrieben war es ja nicht mit einer Vollbremsung verbunden, in diesem Fall hat es die anderen nichts anzugehen wie hoch er sein Auto dreht.
FALSCH.
aber das wirst du nie verstehen.
Wenn du schon eine Brülltüte am Auto hast, mußt du auch die Wirkung der selbigen beachten....
Ansonsten mußt du mit den Konsequnzen leben!
Wenn ein Mini auf einen Meter hinten auffährt hat das tatsächlich eine andere Wirkung als wenn dies ein Cayenne macht!
Der MEnsch IST subjektiv, somit auch das "erlebte"
Gruß Alex
Das der TE nicht ganz regelkonvorm unterwegs war hat er ja auch selbst so beschrieben - also?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Paddi_V8-Freak
in diesem Fall hat es die anderen nichts anzugehen wie hoch er sein Auto dreht.
Leider nicht. " Mehr als notwendig....belästigt....".
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Das der TE nicht ganz regelkonvorm unterwegs war hat er ja auch selbst so beschrieben - also?
35km/h nach Tacho IST vollkommen regelkonform.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Leider nicht. " Mehr als notwendig....belästigt....".Zitat:
Original geschrieben von Paddi_V8-Freak
in diesem Fall hat es die anderen nichts anzugehen wie hoch er sein Auto dreht.
Bleibt trotzdem zu klären, ab wann etwas eine Belästigung und was mehr als notwendig ist. Es gibt wie gesagt immer Leute die sich unbedingt belästigt fühlen wollen und letztlich hätte man ja auch Straßenbahn fahren können um keine zusätzlichen Geräusche zu erzeugen.
ein Corsa mit Ofenrohrauspuff is ne Brülltüte, ein R32 klingt nur angemessen sportlich.
Sicherlich gibt es Grenzen bei der Lautstärke, aber mit 35 im ersten....das sind vllt 3-3,5 tsd Umdrehungen, das ist wohl noch im Bereich des aktzeptablen.
Gut, man muss es zugegebenermaßen bei vielen anwesenden Fußgängern nicht ausreizen...aber solange man nicht auf selbige zurast finde ich da ne Anzeige kindisch. Aber gut, mit dem Alter wird den Leuten langweilig und sie haben Zeit ohne Ende irgendwelche Formulare auszufüllen und andern Leuten Steine in den Weg zu legen.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Zitat:
Bleibt trotzdem zu klären, ab wann etwas eine Belästigung und was mehr als notwendig ist. Es gibt wie gesagt immer Leute die sich unbedingt belästigt fühlen wollen und letztlich hätte man ja auch Straßenbahn fahren können um keine zusätzlichen Geräusche zu erzeugen.
Nein muss man nicht klären...
Einer hat sihc belästigt gefühlt - sonst hätte er keine Anzeige erstattet!
Zitat:
Paddi_V8-Freak
BMW ein Corsa mit Ofenrohrauspuff is ne Brülltüte, ein R32 klingt nur angemessen sportlich.
Sicherlich gibt es Grenzen bei der Lautstärke, aber .....
Wie so manches im Leben - die Schönheit (oder was auch immer)
liegt im Auge des Betrachters....
Aber das wirst du nicht verstehn. Dafür gibt es sogar Gegenden wo E- Mobile vorgeschrieben sind - weil die anderen zuviel aufhebens um ihr fortkommen betreiben....
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Nein muss man nicht klären...
Einer hat sihc belästigt gefühlt - sonst hätte er keine Anzeige erstattet!
Da wüsste ich jemanden, der ne Anzeige verdient hätte...
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Da wüsste ich jemanden, der ne Anzeige verdient hätte...Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Nein muss man nicht klären...
Einer hat sihc belästigt gefühlt - sonst hätte er keine Anzeige erstattet!
einer?
Meines Erachtens gehört die Geräuschmimose in Therapie...
Wer nichts besseres zu tun hat, jemanden aufgrund der Geräuschentwicklung beim Beschleunigen anzuzeigen hat ein größeres seinen Geist betreffendes Problem...🙄
Wurde bei mir übrigens auch schon versucht, da der M3 bei geöffneten Auspuffklappen das hohe (und durchaus akustisch ansprechende) Lied des Hochdrehzahlkonzeptes in Verbindung mit einer optimierten Abgasanlage singt...😉
Allerdings habe ich glücklicherweise in meinem Freundeskreis einige "Spezialisten", die sich auf "Beratungsgespräche" mit solch kleingeistigen Denunzianten bestens verstehen...😎
Es stellte sich dann am Ende heraus, dass der verhinderte Blockwart, sich wohl doch verhört hatte...😉
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Was dreht denn die Karre eigentlich bei 35km/h so? Kann da überhaupt schon von "hoch drehen" die Rede sein?
Ziemlich genau 4.200 U./min.
Bei 54 km/h jubelt der 2 Liter Turbobenziner im I. Gang in den Begrenzer (@ 6.500 U./min).
Zitat:
Original geschrieben von Paddi_V8-Freak
ein Corsa mit Ofenrohrauspuff is ne Brülltüte, ein R32 klingt nur angemessen sportlich.
Ja. Indes dreht es sich hier um das aktuelle R-Modell des Golf mit dem schlichten Kürzel "
R".
Mit der sechsten Golf-Generation ist auch der VR6-Benziner für immer passé.
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Ziemlich genau 4.200 U./min.Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Was dreht denn die Karre eigentlich bei 35km/h so? Kann da überhaupt schon von "hoch drehen" die Rede sein?
Bei 54 km/h jubelt der 2 Liter Turbobenziner im I. Gang in den Begrenzer (@ 6.500 U./min).
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Ja. Indes dreht es sich hier um das aktuelle R-Modell des Golf mit dem schlichten Kürzel "R".Zitat:
Original geschrieben von Paddi_V8-Freak
ein Corsa mit Ofenrohrauspuff is ne Brülltüte, ein R32 klingt nur angemessen sportlich.
Mit der sechsten Golf-Generation ist auch der VR6-Benziner für immer passé.
4200 im ersten Gang - das hört sich sogar auf die Entfernung nach Lärmbelästigung an.....
@letzterlude aha solche "Freunde" hast du.....
Normalerweise würde ich sagen Kindergartenniveau: Mein Bruder ist größer wie deiner...
über die Bezeichnung des "Betroffenen" sag ich nichts: Dafür gibt es eine Klingel! -wenn du willst kannst du mir jetzt auch deine Freunde schicken....
ALex
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Ziemlich genau 4.200 U./min.Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Was dreht denn die Karre eigentlich bei 35km/h so? Kann da überhaupt schon von "hoch drehen" die Rede sein?
Bei 54 km/h jubelt der 2 Liter Turbobenziner im I. Gang in den Begrenzer (@ 6.500 U./min).
OK, das ist wohl für ein Auto schon relativ hoch. Da kann man akzeptieren, wenn die Geräuschmimose freundlich um etwas Umsicht bittet.
Kleiner Exkurs zur Belästigung:
Belästigung eines Anderen
"Belästigung ist die Zufügung von körperlichem oder seelischen Unbehagen."
Wer sich über das Verhalten eines Anderen nur ärgert, wird nicht belästigt.
Die Handlung muss objektiv geeignet sein andere zu belästigen.
- Provozierendes Hupen
- Dauerndes Aufblenden
Der Begriff "Vermeidbarkeit" im §1(2) StVO
Gefährdungen und Schädigungen sind absolute Verbote
Behinderungen und Belästigungen sind nicht immer vermeidbar
-> Nur vermeidbare sind verboten
D.h. ein anderes Verhalten war objektiv möglich und subjektiv zumutbar
(Bsp. normales Zuschlagen einer Autotür, oder das Anlassen des Motors zum Abfahren sind unvermeidbar, also keine Belästigung -> siehe hier §30 StVO)
Belästigung ist die Verursachung eines körperlichen Unbehagens, z.B. durch übermäige Staub- oder Rauchentwicklung, Erschrecken usw. Was belästigend wirkt, ist nicht nach der (Über-)Empfindlichkeit des Einzelnen, sondern nach der allgemeinen Anschauung zu entscheiden.
Warnzeichen, Pfeif- oder Läutesignale usw. sind keine tatbestandsmäßigen Belästigungen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
In den Zusammenhang ein tolles Urteil vom BGH gefunden extra für Wraithrider:
Wer einem Nachfolgenden durch dauerndes Linksfahren mit der höchstzulässigen Geschwindigkeit am Überholen (mit überhöhter Geschwindigkeit) hindert, behindert nicht i.S.d. §1(2) StVO, sondern verstößt allenfals gegen die Rechtsfahrregeln (BGH in VRS 72,293).
Das Verkehrsverhalten des Menschen ist stark zielgerichtet motiviert, denn der Verkehr ist ihm Mittel zu anderen Zwecken, nicht Selbstzweck. Deshalb wirkt jede Hemmung (Behinderung) als Triebvereitelung (Frustration). Diese löst eine verstandesmäßig kaum beeinflussbare Reihe von psychosomatischen Rückwirkungen aus, die umso heftiger verläuft, je unzumutbarer die Hemmung empfunden wird. Diese Rückwirkungen heissen Stress. Sie äußern sich u.a. in Verhaltensdesorganisation, verbunden mit einem Abbau der verstandesmäßigen Kontrolle, Erregung, Aggressivität, Neigung zu abnormen Fehlleistungen und einer starken Kreislaufbelastung.
-> Also alle "Raser" cool bleiben und nicht aufregen wenn mal ein anderer VT nur mit 140 überholt. Hat schlimme Folgen für die Gesundheit 🙂 Ist zwar in einem anderen Thread besser aufgehoben, aber wenn man einmal im Schreibrausch ist...