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Themenstarteram 7. Mai 2011 um 13:29

hallo leute!!

hoffe das ihr mir paar antworten geben könnt und mir eventuell mit paar ratschlägen helft!!

danke schon mal im voraus für hilfe!!

ist vieleicht wichtig zu erwähnen das ich einen golf R fahre mit dsg getriebe und allrad!!

werd mal den fall schildern und alles erklären was ich bis jetzt schon gemacht bzw falsch gemacht hab.

vor ca. 8monaten war ich in einer tempo 30 zone unterwegs, kurz vor ende dieser zone kommt eine verkehrsinsel und etwas weiter

(ca. 100meter) eine ampel.

an dieser verkehrsinsel mußte ich stopen da fußgänger die seite wechseln wollten. nachdem ich alle rübergelassen hab beschleunigte ich auf ca.35 km/h eher sogar weniger!!

die ampel wechselte derweil auf orange also mußte ich gleich wieder abbremsen, und kam vor der ampel zum stehen. ich betone vor der ampel mit genügend abstand!!

ich fahre einen golfR dort ist der auspuff etwas lauter, außerdem befand ich mich auf der kurzen strecke im ersten gang sodas es wohl etwas lauter geworden ist!!

dort an der ampel standen etwa 6 leute von denen einer wild umsich fuchtelte mir den vogel zeigte und nachdem ich das fenster runtergelassen hatte mich auch als idioten beschimpfte und fragte ob ich blöd sei. er werde mich anzeigen und das es so nicht ging!! da ich mich auf soetwas nicht einlassen wollte sagte ich nur ja mach doch und red nicht mit mir!!

die anderen passanten standen desintressiert dort und beachtet uns nicht!!

etwa 3monate später erhilt ich einen brief von der polizei in der ich vorgeladen wurde um mich zum tatbestand der nötigung im straßenverkehr zu äußern!!

nachdem ich mich etwas informiert hab ging ich also hin und machte erstmal keine angaben!!

mir wurde vorgeworfen mit durchdrehenden reifen und mit überhöhter geschwindigkeit auf die passanten zugefahren zu sein und mit blockierenden reifen abbrubt abgebremst zu haben, so das ich die passanten gefährdet hätte!!!!

dieses geht ja nicht wirklich da ich einen automatik mit allrad fahre und desweiteren abs auch vorhanden ist!!

um es etwas abzukürzen, der tatbestand der nötigung wurde fallen gelassen jedoch soll ich 130 euro bußgeld zahlen sowie 4 punkte bekommen!!

wegen verstoßes gegen die stvo!!

nun hab ich dagegen einspruch eingelegt, da ich meiner meinung nach nichts falsch gemacht hab!!

jetzt werd ich zu einen gerichtstermin vorgeladen !!

nun zu meinen fragen!!

1. was kann mir schlimmstenfals passieren?

2. mit wieviel mehr kosten muß ich rechnen wenn ich verlieren sollte?

3. besteht die gefahr das ich verliere? da ja nur er als zeuge aussagt!! und es keine weiteren zeugen gibt!!

4. eure meinung!!

sollte ich jetzt einfach zahlen und die strafe akzeptieren?

was im mom noch möglich ist!!

 

so hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen und eure meinung dazu sagen!!

danke schonmal!!

gruß:airmaxnt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Wenn's nicht weitere, unvoreingenommene (Verwandschaft und Freunde sicher nicht) Zeugen gibt die einhellig (wenn man gleich viele für undgegenZeugen hat...)

Wie war das mit der Gleichheit ?

Nun wird fein säuberlich unterschieden wer gleicher und wer es nicht ist?

Hier in den konkreten Fall handelt es sich sogar um einen "völlig Fremden" exakt nach Deinem Wunsch und der ist dann aber auch wieder nicht richtig?

Der Zeuge hier hat keinerlei Vorteile für sich, für niemanden und der muss genau deshalb abgelehnt werden?

Wer wäre denn in so einem Fall ein "legaler" Zeuge?

Der Rentner, der aus dem Fenster gesehen hat und doch nur seinen Vorurteilen aufgrund bestimmter, hier voll erfüllter Klischees nach geht?

Die Eltern nebenan an der Bushaltestelle, die alles aus übertriebener Angst um ihre Kinder aufbauschen?

Die anderen Personen auf dem Fußgängerüberweg, die sich auch nur selber gefährdet gesehen haben?

Oder ausschließlich immer alle die, die bestätigen werden, dass alles völlig harmlos und normal war?

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am 9. Mai 2011 um 18:19

Das mit dem netten Onkel ist nichts anderes. Ich hatte in meiner Schulzeit nen Lehrer, der mich gebeten hat nach dem Unterricht noch da zu bleiben, weil er ein Gespräch mit nem weiblichen Schüler hatte. Das kann's doch nicht sein!

Kachelmann weiß ich nicht, hab ich mich nicht mit befasst. Nur weil die Freundin sagt er habe sie vergewaltigt? Vielleicht wollte er keinen Dreier und sie hat aus Rache... Ist für sich genommen Aussage gegen Aussage nicht weniger glaubwürdig.

Rufmord würde ich sowas nennen, wenn's mir passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

... "sexueller Missbrauch von Minderjährigen" ...

... Bullshit der sich Jugendschutzgesetzgebung nennt, ...

Aha

am 9. Mai 2011 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

 

... Bullshit der sich Jugendschutzgesetzgebung nennt, ...

Aha

Ja, dieser Beitrag war in etwa so geistreich wie der Bullshit auf den ich mich bezog. Und da unterstelle ich abermals noch nicht mal die Intention zu polemischer Stammtischmeinungsmache.

Wie ist die Luft da unten?

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