anzeige stvo

hallo leute!!
hoffe das ihr mir paar antworten geben könnt und mir eventuell mit paar ratschlägen helft!!
danke schon mal im voraus für hilfe!!
ist vieleicht wichtig zu erwähnen das ich einen golf R fahre mit dsg getriebe und allrad!!
werd mal den fall schildern und alles erklären was ich bis jetzt schon gemacht bzw falsch gemacht hab.

vor ca. 8monaten war ich in einer tempo 30 zone unterwegs, kurz vor ende dieser zone kommt eine verkehrsinsel und etwas weiter
(ca. 100meter) eine ampel.
an dieser verkehrsinsel mußte ich stopen da fußgänger die seite wechseln wollten. nachdem ich alle rübergelassen hab beschleunigte ich auf ca.35 km/h eher sogar weniger!!
die ampel wechselte derweil auf orange also mußte ich gleich wieder abbremsen, und kam vor der ampel zum stehen. ich betone vor der ampel mit genügend abstand!!
ich fahre einen golfR dort ist der auspuff etwas lauter, außerdem befand ich mich auf der kurzen strecke im ersten gang sodas es wohl etwas lauter geworden ist!!
dort an der ampel standen etwa 6 leute von denen einer wild umsich fuchtelte mir den vogel zeigte und nachdem ich das fenster runtergelassen hatte mich auch als idioten beschimpfte und fragte ob ich blöd sei. er werde mich anzeigen und das es so nicht ging!! da ich mich auf soetwas nicht einlassen wollte sagte ich nur ja mach doch und red nicht mit mir!!
die anderen passanten standen desintressiert dort und beachtet uns nicht!!

etwa 3monate später erhilt ich einen brief von der polizei in der ich vorgeladen wurde um mich zum tatbestand der nötigung im straßenverkehr zu äußern!!
nachdem ich mich etwas informiert hab ging ich also hin und machte erstmal keine angaben!!
mir wurde vorgeworfen mit durchdrehenden reifen und mit überhöhter geschwindigkeit auf die passanten zugefahren zu sein und mit blockierenden reifen abbrubt abgebremst zu haben, so das ich die passanten gefährdet hätte!!!!
dieses geht ja nicht wirklich da ich einen automatik mit allrad fahre und desweiteren abs auch vorhanden ist!!

um es etwas abzukürzen, der tatbestand der nötigung wurde fallen gelassen jedoch soll ich 130 euro bußgeld zahlen sowie 4 punkte bekommen!!
wegen verstoßes gegen die stvo!!
nun hab ich dagegen einspruch eingelegt, da ich meiner meinung nach nichts falsch gemacht hab!!

jetzt werd ich zu einen gerichtstermin vorgeladen !!

nun zu meinen fragen!!
1. was kann mir schlimmstenfals passieren?
2. mit wieviel mehr kosten muß ich rechnen wenn ich verlieren sollte?
3. besteht die gefahr das ich verliere? da ja nur er als zeuge aussagt!! und es keine weiteren zeugen gibt!!
4. eure meinung!!
sollte ich jetzt einfach zahlen und die strafe akzeptieren?
was im mom noch möglich ist!!

so hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen und eure meinung dazu sagen!!
danke schonmal!!

gruß:airmaxnt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wenn's nicht weitere, unvoreingenommene (Verwandschaft und Freunde sicher nicht) Zeugen gibt die einhellig (wenn man gleich viele für undgegenZeugen hat...)

Wie war das mit der Gleichheit ?

Nun wird fein säuberlich unterschieden wer gleicher und wer es nicht ist?

Hier in den konkreten Fall handelt es sich sogar um einen "völlig Fremden" exakt nach Deinem Wunsch und der ist dann aber auch wieder nicht richtig?

Der Zeuge hier hat keinerlei Vorteile für sich, für niemanden und der muss genau deshalb abgelehnt werden?

Wer wäre denn in so einem Fall ein "legaler" Zeuge?

Der Rentner, der aus dem Fenster gesehen hat und doch nur seinen Vorurteilen aufgrund bestimmter, hier voll erfüllter Klischees nach geht?

Die Eltern nebenan an der Bushaltestelle, die alles aus übertriebener Angst um ihre Kinder aufbauschen?

Die anderen Personen auf dem Fußgängerüberweg, die sich auch nur selber gefährdet gesehen haben?

Oder ausschließlich immer alle die, die bestätigen werden, dass alles völlig harmlos und normal war?

107 weitere Antworten
107 Antworten

Nein weil es ja eben nicht bewiesen werden kann!! Es sind 2 Leute die was gegenteiliges behaupten. In Anbetracht dessen dass es nahezu unmöglich sein dürfte das im Nachhinein zu klären, ist derjenige der sich bei einer Falschaussage strafbar machen würde nicht glaubhafter!

Zudem kann der Zeuge ja sogar davon überzeugt sein die Wahrheit zu sagen....wenn er aber die räumliche Vorstellungskraft von nem dreijährigen hat hilft das nur nicht weiter.
Was tut denn die mögliche Strafe des Klägers zur Sache? Mit der Argumentation müsste doch der vermeintliche Temposünder auch freigesprochen werden: es kommt ja auch eine Strafe auf ihn zu falls er sich wirklich falsch verhalten hat, somit wird es er ja im Vorfeld versuchen zu vermeiden 😉

kann man mit dem Golf R überhaupt mit durchdrehenden Rädern losfahren?

wenn man solche Behauptungen gleich technisch ausschließen kann fällt di Glaubwürdigkeit des Anzeiger gleich um einiges...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von ICBM


kann man mit dem Golf R überhaupt mit durchdrehenden Rädern losfahren?

wenn man solche Behauptungen gleich technisch ausschließen kann fällt di Glaubwürdigkeit des Anzeiger gleich um einiges...

mfg

Mit dieser Art der Argumentation würde ich aufpassen. Wenn sie glauben, dass man das eigentlich nicht kann, aber der Zeuge es so aussagt, dann schicken die einen möglicherweise mal ganz schnell zum Gutachten. Und das bezahlt man selber.

Das beste an der Sache ist, dass der TE noch keine Aussage gemacht hat.
Wenn die von einem erstmal irgendwelche schriftlichen Schilderungen haben, machen die mit ein paar Details, auf die man so gar nicht achtet, schnell mal fast ein Geständnis. Und dann gibts kein zurück.
Da spricht der TE z. B. von normaler Geschwindigkeit und am Ende wird vor Gericht daraus mit nicht genau bezifferter Geschwindigkeit nach eigenem Ermessen.

Im Übrigen: 23 mit nem Golf R kann es wirklich schwerer machen.
Der Richter ist auch nur ein Mensch mit eigenen Vorurteilen und Klischees, von denen er überzeugt ist. Und der entscheidet dann nach eigenem Gefühl und Laune.
Ihr kennt sicher den Spruch: Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil.

Zitat:

Original geschrieben von Paddi_V8-Freak


Nein weil es ja eben nicht bewiesen werden kann!!

Nicht glauben und hoffen, sondern wissen.

Hier die juristische Ableitung zu diesem Thema:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=56713

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Theoretisch darf man sogar 50km/h im ersten Gang fahren,
äh...nö...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

StVO §1 Grundregeln


(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer ...als nach den Umständen unvermeidbar...belästigt wird.

StVO §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten...

und mit welchen grund, willst du nun ein "unvermeidbares" 50kmh-im-ersten-gang rechtfertigen?

Da stellt sich mir aber die Frage WIE LANGSAM ich beschleunigen muss, damit's allen Tinituspatienten halbwegs recht ist. Zügig beschleunigen und dann in den höchsten sinnvollen Gang schalten lautet die Devise, und nicht den Motor ewig lange untertourig quälen. Wer legt die Schaltzeitpunkte fest, die gesetzlich erlaubt sind?

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord


Du fährst, natürlich mit zulässiger Geschwindigkeit, auf eine rote Ampel zu, siehst dass gerade Fußgänger bei für diese grüner Ampel die Straße überqueren wollen, bremst aber erst im bewusst sein Deiner bereits warm gefahrenen („Keramik-“)Bremsen ganz kurz vor der für Dich roten Ampel voll ab und freust Dich dann über die dann verängstigten Gesichter?😰
Das nenne ich dann Provokation🙂

Und ich komme überhaupt nicht erst auf die Idee, dass sich jemand über angeblich verängstigte Gesichter freuen könnte, geschweige denn wie das Bremsen ne Provokation sein soll. Wie gesagt, wer sich unbedingt provoziert fühlen will, der findet auch immer was. Klar passe ich meine Bremsgewohnheiten auch den Überempfindlichkeiten anderer VT an, aber das kann man doch nicht zur allgemeinen Pflicht erheben wollen.

Ich will jetzt nicht behaupten, dass ein Richter da einen klaren Blick bewahrt, aber man sollte rein moralisch einfach mal drüber nachdenken.

Zitat:

Das finde ich nun nicht gut wie hier Vorschläge zu " Wie schummele ich mich am besten raus" gegeben werden.

Hallo Pepperduster,

warum nicht? Mag vielleicht moralisch nicht ganz in Ordnung sein aber man braucht sich hier in Deutschland zum Glück noch nicht selbst belasten. Da ich auch aus früheren Jugenzeiten noch weiß, was da "draußen" teilweise für komische Leute umherlaufen und jeden Pfurz anzeigen wollen, finde ich ein rausreden sehr angebracht.
Niemand hier hat die Situation miterlebt und kann sich ein Urteil erlauben.

aber der Richter wird ein Urteil finden aus den Aussagen des TE und des Zeugen.

Wenn der Zeuge stinkig ist, daß er wegen dem "XY" auch noch vor Gericht erscheinen muß und was von "fühlte mich in Lebensgefahr - ging einen Schritt zurück" erzählt und der Richter aufgrund "allgemeiner Lebenserfahrung" (23, Golf R...) den TE wegen einer Straftat verurteilt?

Es kann weniger werden, bei dem Bußgeld bleiben - aber der Richter kann auch wieder auf Straftat entscheiden.

TE könnte natürlich auch pokern und hoffen, daß ihn der Zeuge nicht erkennt. Da ist aber die Frage was er je irgendwo gesagt hat - und wer denn dann überhaupt gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Klar passe ich meine Bremsgewohnheiten auch den Überempfindlichkeiten anderer VT an, aber das kann man doch nicht zur allgemeinen Pflicht erheben wollen.

Wie machst Du das eigentlich, wie differenzierst Du?😕

hallo allezusammen!!

um paar missverständnisse auszuräumen die ich gelesen hab!!
der fußgängerüberweg (verkehrsinsel) ohne ampel war weiter vorne, dan etwa 100meter (weiß es nicht genau könnten auch weniger oder mehr gewesen sein) folgte ein überweg mit ampel und dort stand der anzeigesteller!!
die ampel für die füßgänger war noch rot als ich anfing zu bremsen, da das lichtsignal für autofahrer ja erst auf orange schaltete!!

wegen dem ersten gang!!
golf R mit dsg und schaltwippen, kann man auch manuell schalten. was ich auch getan hab!!
ok war nicht grad meine beste idee aber ist nunmal so passiert!!
und wegen der geschwindigkeit, 35km/h war eine schätzung meiner seits. hab mal einfach das maximum angegeben, den mehr wie 35 hatte ich 100% nicht drauf!!

wegen der lautstärke.
ab einer bestimmten drehzahl schaltet ja der turbo ein!! was rein akustisch schon einiges mehr ausmacht, könnte vieleicht auch ein grund sein warum sich anzeigesteller belästigt fühlte!!

naja alles in allem werd morgen mein termin beim anwalt warnehmen und dan je nach seinem rat weiter handeln!!
werd euch meine entscheidung mitteilen!!

gruß: airmaxnt

@firstford

Er differenziert so, wenn er mit 280 von hinten auf eine A Klasse mit 2 Erwachsenen 2 Kindern fährt, diese nicht schon 2km im voraus ihn gesehen haben und dann vor Schreck sich um den nächsten Baum wickeln, dann weiß er wann die Grenze zur "Überempfindlichkeit anderer VT" überschritten ist.

Ich find jetzt gerade nicht die dazugehörigen Urteile und §§, aber schon das "plötzliche auftauchen im Rückspiegel von jetzt auf gleich" ist meines wissens nach schon mal verurteilt worden...ist allerdings mehr Sache der PaSt und nicht in meinem Kopf präsent.

2 Urteile:
Nicht jedes dichte Auffahren, um den Vordermann zur Freigabe des Fahrstreifens zu nötigen, ist so verwerflich, dass der Tatbestand des § 240 StGB erfüllt ist.
(OLG Ffm, 24.08.1978)

Wird durch das dichte Auffahren das Überholen erzwungen, liegt Nötigung vor.
(BGH, BayOLG, v. 08.04.1993)

Bei manchen greift halt kein Argument der Verkehrserziehung, da fühlt man sich sicher auf seinem Thron, da noch nie was passiert ist. Dies ist allerdings einer der größten Fehler, da vermeindliche Sicherheit die Aufmerksamkeit reduziert.

Zitat:

Original geschrieben von airmaxnt


leider kann ich nichts einscannen!!
werd es so abschreiben wies drinsteht!!

Bußgeldverfahren gegen ..............................
wegen verstoßes gegen die StVO

ladung des betroffenen .................................... zum termin zur hauptverhandlung am............

das war der brief von heute!!!

bußgeldbescheit stand folgendes drin!!

sie fuhren nicht mit mäßiger geschwindigkeit an den fußgängerüberweg heran, obwohl ein bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte
§26 abs.1, § 49 stvo;§ 24 Stvo; 113 bkat

strafe 80 euro plus gebühr 20 euro plus auslagen
und natürlich 4 punkte in flensburg

Wenn du noch keine oder nur wenige Punkte hast und nicht

noch in der Probezeit bist würde Ich die 100€ lieber zahlen

und auf die Punkte kannst du ja in dem Fall "scheissen".

Wenn dadurch allerdings dein Führerschein in gefahr gerät

oder ein Fahrverbot droht würde Ich auf jeden Fall einen Anwalt

einschalten.

PS:Ich hasse diese oberlehrerhaften Spiesbürger die einen
wegen jedem Scheiss gleich anzeigen.

hi meggi!!

hab noch keine punkte und wie schon gesagt auch noch nie mehr wie 15euro fürs falsch parken bezahlt!! probezeit hab ich auch nicht!!
eigentlich wollte ich mein recht haben und nicht für etwas bestraft werden das ich nicht getan hab, nachdem ich aber hier gelesen hab das ich meine anwaltskosten selber zahlen muß selbst wenn ich gewinn, bin ich am überlegen ob es das wirklich wert ist!!
wenn mein anwalt mir morgen das selbe sagt und mir eine ungefähre einschätzung gibt dan werd ich wohl klein beigeben und einfach zahlen, auch wenns mir nicht passt aber lieber 130euro und 4 punkte wie 500euro, und 500euro dan auch nur im besten fall!!
kann ja auch verlieren wie das hier so steht und was dan auf mich zukommt will ich garnicht wissen.

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord


Wie machst Du das eigentlich, wie differenzierst Du?😕

In wie fern? Was gibt's da groß zu differenzieren? Wie gesagt, ich weiß ja um die Überempfindlichkeiten einiger Leute und wenn ich dran denke, dann schau ich auch hin und wieder, die Krankheitsbilder der typischen Patienten zu schonen. Aber es kann doch kein Anspruch sein, dass der Verkehr ab 30km/h abwärts nur noch ausrollen darf weil jemand an nem Zebrastreifen geschweige denn ner Ampel steht.

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Bei manchen greift halt kein Argument der Verkehrserziehung, da fühlt man sich sicher auf seinem Thron, da noch nie was passiert ist. Dies ist allerdings einer der größten Fehler, da vermeindliche Sicherheit die Aufmerksamkeit reduziert.

Da kann ich leider auch nix anderes gegen tun, als es immer wieder mit Apellen an die Vernunft zu versuchen. Ansonsten muss man halt damit leben was man kriegt und für die anderen mit aufmerksam sein.

Zitat:

Original geschrieben von airmaxnt



wegen der lautstärke.
ab einer bestimmten drehzahl schaltet ja der turbo ein!! was rein akustisch schon einiges mehr ausmacht, könnte vieleicht auch ein grund sein warum sich anzeigesteller belästigt fühlte!!

Der Turbo läuft immer mit so lange der Motor läuft,da gibts nichts zum ein-oder ausschalten. Aber lauter wird ein Auto deswegen nicht da ein Turbolader eher Schall dämpft als verstärkt. Nur dürftest du bei 35 im ersten Gang in einem Drehzahlbereich unterwegs sein in dem der Auspuff auf Krawall gebürstet ist. 😉 An deiner Stelle würde ich auch nicht die Hand ins Feuer legen wenn es um die maximale Geschwindigkeit geht,denn 35 dürften bei deiner Kiste schnell überschritten sein. Vor allem bei dem Hintergrund das du offensichtlich deutlich aufgefallen bist,leider neigt man dazu erst auf den Tacho zu schauen wenn der Fuß schon vom Gas genommen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


[Da stellt sich mir aber die Frage WIE LANGSAM ich beschleunigen muss, damit's allen Tinituspatienten halbwegs recht ist. Zügig beschleunigen und dann in den höchsten sinnvollen Gang schalten lautet die Devise, und nicht den Motor ewig lange untertourig quälen. Wer legt die Schaltzeitpunkte fest, die gesetzlich erlaubt sind?

....Naja es war ja fast nichts anderes zu erwarten....

Zügig beschleunigen ist aber nicht mit solch einem Auto in einem (verkehrsberuhgtem) Bereich den ersten Gang hochzudrehen!

Du hast das schnell hochschalten vergessen....

Und der Beklagte hat vor Gericht nahezu keine Chance "straffrei" rauszukommen!
Erzähl du mal dem Richter du hast mit dem 1. Gang einen Zwischenspurt inklusive Vollbremsung gemacht...
Der wird dir dann einiges zum MITEINANDER im Straßenverkehr erzählen!
Wie beschrieben kann man da auch locker seinen Schein abgeben!
Nötigung, Verkehrsgefährdung.... sind alles Sachen die zumindest als mögliche Stichpunkte im Urteil stehen könnten.
Ich hoffe das der TE später erklärt wie es ausgegangen ist....

Gruß Alex

PS

Zitat:

Ich will jetzt nicht behaupten, dass ein Richter da einen klaren Blick bewahrt, aber man sollte rein moralisch einfach mal drüber nachdenken.

solange man nicht selbst zahlt kann man leicht schnacken...

Neutral Zahlen bevor es noch richtig weh tut!
150 Euro => Wahrscheinlichkeit 100%
0 Euro => Wachrscheinlichkeit 25% (höchstens)
>500 Euro => Wahrscheinlickeit 75% (mindestens)
Da würde ich nach Risikoabwägung das Kleinere Übel nehmen

Deine Antwort
Ähnliche Themen