anzeige stvo
hallo leute!!
hoffe das ihr mir paar antworten geben könnt und mir eventuell mit paar ratschlägen helft!!
danke schon mal im voraus für hilfe!!
ist vieleicht wichtig zu erwähnen das ich einen golf R fahre mit dsg getriebe und allrad!!
werd mal den fall schildern und alles erklären was ich bis jetzt schon gemacht bzw falsch gemacht hab.
vor ca. 8monaten war ich in einer tempo 30 zone unterwegs, kurz vor ende dieser zone kommt eine verkehrsinsel und etwas weiter
(ca. 100meter) eine ampel.
an dieser verkehrsinsel mußte ich stopen da fußgänger die seite wechseln wollten. nachdem ich alle rübergelassen hab beschleunigte ich auf ca.35 km/h eher sogar weniger!!
die ampel wechselte derweil auf orange also mußte ich gleich wieder abbremsen, und kam vor der ampel zum stehen. ich betone vor der ampel mit genügend abstand!!
ich fahre einen golfR dort ist der auspuff etwas lauter, außerdem befand ich mich auf der kurzen strecke im ersten gang sodas es wohl etwas lauter geworden ist!!
dort an der ampel standen etwa 6 leute von denen einer wild umsich fuchtelte mir den vogel zeigte und nachdem ich das fenster runtergelassen hatte mich auch als idioten beschimpfte und fragte ob ich blöd sei. er werde mich anzeigen und das es so nicht ging!! da ich mich auf soetwas nicht einlassen wollte sagte ich nur ja mach doch und red nicht mit mir!!
die anderen passanten standen desintressiert dort und beachtet uns nicht!!
etwa 3monate später erhilt ich einen brief von der polizei in der ich vorgeladen wurde um mich zum tatbestand der nötigung im straßenverkehr zu äußern!!
nachdem ich mich etwas informiert hab ging ich also hin und machte erstmal keine angaben!!
mir wurde vorgeworfen mit durchdrehenden reifen und mit überhöhter geschwindigkeit auf die passanten zugefahren zu sein und mit blockierenden reifen abbrubt abgebremst zu haben, so das ich die passanten gefährdet hätte!!!!
dieses geht ja nicht wirklich da ich einen automatik mit allrad fahre und desweiteren abs auch vorhanden ist!!
um es etwas abzukürzen, der tatbestand der nötigung wurde fallen gelassen jedoch soll ich 130 euro bußgeld zahlen sowie 4 punkte bekommen!!
wegen verstoßes gegen die stvo!!
nun hab ich dagegen einspruch eingelegt, da ich meiner meinung nach nichts falsch gemacht hab!!
jetzt werd ich zu einen gerichtstermin vorgeladen !!
nun zu meinen fragen!!
1. was kann mir schlimmstenfals passieren?
2. mit wieviel mehr kosten muß ich rechnen wenn ich verlieren sollte?
3. besteht die gefahr das ich verliere? da ja nur er als zeuge aussagt!! und es keine weiteren zeugen gibt!!
4. eure meinung!!
sollte ich jetzt einfach zahlen und die strafe akzeptieren?
was im mom noch möglich ist!!
so hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen und eure meinung dazu sagen!!
danke schonmal!!
gruß:airmaxnt
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wenn's nicht weitere, unvoreingenommene (Verwandschaft und Freunde sicher nicht) Zeugen gibt die einhellig (wenn man gleich viele für undgegenZeugen hat...)
Wie war das mit der Gleichheit ?
Nun wird fein säuberlich unterschieden wer gleicher und wer es nicht ist?
Hier in den konkreten Fall handelt es sich sogar um einen "völlig Fremden" exakt nach Deinem Wunsch und der ist dann aber auch wieder nicht richtig?
Der Zeuge hier hat keinerlei Vorteile für sich, für niemanden und der muss genau deshalb abgelehnt werden?
Wer wäre denn in so einem Fall ein "legaler" Zeuge?
Der Rentner, der aus dem Fenster gesehen hat und doch nur seinen Vorurteilen aufgrund bestimmter, hier voll erfüllter Klischees nach geht?
Die Eltern nebenan an der Bushaltestelle, die alles aus übertriebener Angst um ihre Kinder aufbauschen?
Die anderen Personen auf dem Fußgängerüberweg, die sich auch nur selber gefährdet gesehen haben?
Oder ausschließlich immer alle die, die bestätigen werden, dass alles völlig harmlos und normal war?
107 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Theoretisch darf man sogar 50km/h im ersten Gang fahren, macht aber keiner, bei 35 km/h bin ich meistens schon im 3. GangZitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich denke da ist jemand der gerne etwas lauter (1. Gang und 35 Kmh)Aber im Prinzip hast Du nix verbotenes getan, nur etwas sehr auffälliges.
Doch manchmal sogar noch etwas mehr, und über 100 im Zweiten, aber gaaaaanz selten, mit meiner Dicken !😉
so hallo nochmal!!
zu euren fragen, bin 23 jahre alt und hab meinen führerschein seit 4 jahren!!
keine punkte bis jetzt und auch noch nie aufgefallen bis auf paar strafzettel wegen falsch parken.
ich hab noch keine aussage bei der polizei gemacht weder ob ich gefahren bin oder sonst was, allerdings werde ich dazu stehen da es mein auto war und ich auch an der situation beteiligt war!!
zeugen gibt es nur einen, laut der polizei, und auch auf der vorladung wird nur einer erwähnt!!
natürlich kann ich verstehen das sich manche denken das ich hier nicht wirklich die wahrheit schreibe, aber davon hätte ich ja nichts.wenn ich nach meinungen frage dan sollte ich ja auch die wahre geschichte erzählen sont könnte ich mir es auch so hinbiegen das es mir passt!!
ich versichere nochmal das es so gewesen ist, das einzige was ich eventuell falsch gemacht haben könnte war das ich zu laut gefahren bin sprich zu hohe drehzahl!!
werd jetzt erstmal mit meinem anwalt reden und schauen was ich machen kann.
danke an alle antwortschreiber hätte nicht mit soviel anworten gerechnet in so kurzer zeit!
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Theoretisch darf man sogar 50km/h im ersten Gang fahren, macht aber keiner, bei 35 km/h bin ich meistens schon im 3. GangZitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich denke da ist jemand der gerne etwas lauter (1. Gang und 35 Kmh)Aber im Prinzip hast Du nix verbotenes getan, nur etwas sehr auffälliges.
Wenn ich bei 60...70km/h überholen will, ist tunlichst empfohlen, in den 1. Gang runter zu schalten. Sonst passiert da doch gar nix.
Unterwürfig?
Das ganze wurde zwar vom Staatsanwalt an die Bußgeldstelle abgegeben, aber wenn man jetzt mit dem Bußgeldbescheid vor Gericht geht ist der Richter in der Würdigung der Beweise frei.
Kommt auf den Zeugen und den Richter an.
schlechtester Fall:
Richter:
"nach allgemeiner Lebenserfahrung..."
Zeuge:
"Ich fürchtete um mein Leben"
(So kamen schon knappe Überholer nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in den Genuß von Straßenverkehrsgefährdung.)
Das muß jeder selber entscheiden. Leicht würde mir die Entscheidung aber nicht fallen.
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Zitat:
Original geschrieben von airmaxnt
bußgeldbescheit stand folgendes drin!!sie fuhren nicht mit mäßiger geschwindigkeit an den fußgängerüberweg heran, obwohl ein bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte
§26 abs.1, § 49 stvo;§ 24 Stvo; 113 bkat
Ich spar‘ mir jetzt mal das Durchlesen dieser §§§, mir kommt eines allerdings spanisch vor.
Du schreibst in
Deiner Version, nachdem Du schon vorher an einer Verkehrsinsel gestoppt hast um Fußgänger die Seite wechseln lassen:
„nachdem ich alle rübergelassen hab beschleunigte ich auf ca.35 km/h eher sogar weniger!! die ampel wechselte derweil auf orange also mußte ich gleich wieder abbremsen, und kam vor der ampel zum stehen. ich betone vor der ampel mit genügend abstand!!“Dagegen der Vorwurf im Bescheid:
„sie fuhren nicht mit mäßiger geschwindigkeit an den fußgängerüberweg heran, obwohl ein bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte ……..“
Was denn Nu, war es nur ein „einfacher“ Fußgängerüberweg oder ein mit Ampel geregelter wie auch immer (Fußgänger-)Übergang oder Kreuzung?
An einer roten Ampel musst Du ja generell anhalten, ob dort ein „bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte“ oder auch nicht? Und an diese darfst Du ja auch mit zulässiger Geschwindigkeit heranfahren (natürlich nicht mit dann provokativer Vollbremsung bei rot.) Für mich ein nicht ganz unerheblicher Unterschied.
Deine Schilderung und der im Bescheid erhobene Vorwurf (was ist da mit der Ampel?) passen m. E. nicht so ganz zusammen.
Wenn Deine Schilderung wirklich der Wahrheit entspricht, dann bliebe für mich nur der Weg zum Fachanwalt, um doch mein Recht durchzusetzen. Die vielen Punkte sind nicht ohne und können im Fall der Fälle ganz schön weh tun.
Wahrscheinlich steht da im Moment Aussage gegen Aussage.
35 im Ersten? Wann schaltet denn bei Dir die Automatik bei ruhiger Fahrweise in den Zweiten? 😕
Zitat:
Original geschrieben von airmaxnt
das einzige was ich eventuell falsch gemacht haben könnte ...
ist eine völlig Fehleinschätzung Deiner aktuellen Situation.
Du hast keine Kenntnis, was Dir konkret vorgeworfen wird, also was Dein in der Zeugenaussage beschriebenes Verhalten war.
Du stehst einem (An)-Kläger gegenüber, dessen tägliches Brot derartige Dinge sind und Fachbegriffe wie auch Paragraphen nennen wird, die Du noch nie gehört hast, aber darauf eingehen und korrekt (nach Deiner Zielrichtung) antworten musst.
Dieser Ankläger hat für seine Behauptungen einen Zeugen, Du hast nichts. Dieser Zeuge ist unter Androhung hoher Strafen zur Wahrheit verpflichtet.
Du jedoch bist Angeklagter ("Beklagter"😉 der grundsätzlich, weil Du dich nicht selbst belasten musst, völlig straffrei über seine "Missetat" lügen darf.
Dann kommt durch den Richter die Abwägung der Glaubwürdigkeit von der Aussage des Zeugen und Deiner Erwiderung. Wie das üblicherweise ausgeht und dann auch noch ohne jede fachliche Unterstützung auf Deiner Seite, sollte man sich an einem Finger ausrechnen können.
Dass Du bisher nicht aufgefallen bist, ist auch nichts positives, sondern ausschließlich das, was der Gesetzgeber als grundsätzliches Mindestverhalten verlangt. Es werden keine bei vorhandenen Voreintragungen üblichen Erhöhungen dazu kommen.
Für dieses dann "logische" Ergebnis benötigt man auch kein klischeehaftes Fahrzeug und Alter, das ist unerheblich.
Weiterhin darf man nicht vergessen:
Ein Richter ist in seiner Entscheidung frei, er kann auch deutlich teurer urteilen. Dass hier die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eingestellt hat, ist derzeitig ganz nett, interessiert aber keinen Richter.
Wenn der Richter aufgrund der Aussage des Zeugen und eventuell noch zusätzlich Deinem Verhalten vor Gericht, zB. weil Du aus unkontrollierten Emotionen heraus den Zeugen persönlich angreifst oder ihm sogar Straftaten unterstellst (falsche Beschuldigung) "erkennt", dass hier ein nicht unerhebliches Aggressionspotenzial vorliegt, dann ist das bisherige Bußgeld reine Portokasse.
Vor Gericht geht man NIE ohne eigenen juristischen Beistand, man macht Fehler, die man nicht mal als Fehler erkennt.
Allein schon irgendwelche Erklärungen mit denen man auf Verständnis hofft, aber in Wirklichkeit ein Geständnis einer Vorsatzhandlung sind. Dieses bei Geschwindigkeitsverstößen beliebte: "muss der Oma wichtige Medikamente bringen" verdoppelt die Strafe.
Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
An einer roten Ampel musst Du ja generell anhalten, ob dort ein „bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte“ oder auch nicht? Und an diese darfst Du ja auch mit zulässiger Geschwindigkeit heranfahren (natürlich nicht mit dann provokativer Vollbremsung bei rot.)
Wo ist das eigentlich festgelegt? Provokative Vollbremsung aus Tempo 35... Hallo? Es kann doch iwie nicht sein, dass sich Leute provoziert fühlen wollen, bloß weil man Gas und Bremse bestimmungsgemäß benutzt?
Also bei manchen Passanten denkt man sich wirklich ob die einfach nur nen Hass auf Autofahrer haben oder wirklich eine unterirdische Geschwindigkeitswahrnehmung haben....daher drück ich dir mal die Daumen dass du da einigermaßen ungeschoren rauskommst 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Theoretisch darf man sogar 50km/h im ersten Gang fahren,
äh...nö...
Zitat:
StVO §1 Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer ...als nach den Umständen unvermeidbar...belästigt wird.StVO §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten...
und mit welchen grund, willst du nun ein "unvermeidbares" 50kmh-im-ersten-gang rechtfertigen?
Wird sicher lustig, vor Gericht.
Zitat:
Original geschrieben von bobbymotsch
Wird sicher lustig, vor Gericht.
jop...fahrer männlich, 23jahre, golf r, 30ger-zone...und auf der anderen seite ne ganze hand voll "zeugen"...
da braucht man nicht studiert zu haben, um zu wissen, wem der richter mehr glauben schenkt...
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Wo ist das eigentlich festgelegt? Provokative Vollbremsung aus Tempo 35... Hallo? Es kann doch iwie nicht sein, dass sich Leute provoziert fühlen wollen, bloß weil man Gas und Bremse bestimmungsgemäß benutzt?Zitat:
Original geschrieben von FirstFord
An einer roten Ampel musst Du ja generell anhalten, ob dort ein „bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte“ oder auch nicht? Und an diese darfst Du ja auch mit zulässiger Geschwindigkeit heranfahren (natürlich nicht mit dann provokativer Vollbremsung bei rot.)
Gegen eine bestimmungsgemäße Benutzung von Gas und Bremse haben wohl die wenigsten was. Doch halt, wenn ich so den Fred "Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?" so anschaue, habe ich dann doch meine Zweifel.🙄
Aber kannst Du Dir das nicht vielleicht vorstellen:
Du fährst, natürlich mit zulässiger Geschwindigkeit, auf eine rote Ampel zu, siehst dass gerade Fußgänger bei für diese grüner Ampel die Straße überqueren wollen, bremst aber erst im bewusst sein Deiner bereits warm gefahrenen („Keramik-“)Bremsen ganz kurz vor der für Dich roten Ampel voll ab und freust Dich dann über die dann verängstigten Gesichter?😰
Das nenne ich dann Provokation🙂
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und mit welchen grund, willst du nun ein "unvermeidbares" 50kmh-im-ersten-gang rechtfertigen?
Zu wenig Leistung in den anderen Gängen.
Übrigens ist dein letzer Kommentar bezüglich 23 jähriger Fahrer und schnelles Auto zwar vllt denkbar, wäre aber eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. In diesem Fall gibt es ja anscheinend nur einen Zeugen, daher müsste er doch eigentlich ne Münze werfen oder? Man kann es im Nachhinein nicht mehr herausfinden, es steht Aussage gegen Aussage. Soweit ich weiß muss in solchen Fällen das Verfahren eingestellt werden, alle bleiben straffrei.
Allerdings anhand von persönlichen Vorurteilen eine Entscheidung zu treffen sollte einem Richter fernliegen.
Zitat:
Original geschrieben von Paddi_V8-Freak
..., es steht Aussage gegen Aussage.
So etwas gibt es nicht.
Es gibt 3 "Regeln":
- Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet, immerhin 6 Monate Mindeststrafe ohne Vereidigung, 12 Monate mit Vereidigung
- Angeklagter darf lügen, dass sich die Balken biegen ohne dass es sich strafverschärfend für ihn auswirken darf.
- Richter entscheidet frei nach der Glaubwürdigkeit und kennt die ersten beiden Grundsätze, weist sogar den Zeugen nochmals vor der Befragung sehr genau darauf hin.
Zitat:
Soweit ich weiß muss in solchen Fällen das Verfahren eingestellt werden,
Mit welcher Begründung?
Weil bei differierenden Aussagen immer der Zeuge gelogen hat?