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Anzeige erstatten oder nicht?

Mercedes E-Klasse W211

Mir ist auf der Heifahrt etwas ähnliches passiert wie hier: <http://forum.gute-fahrt.de/showthread.php?t=11614&highlight=justiz>
Ich näherte mich mit Tacho 230 einem Mazda 6, der mit etwa 130 auf der linken von drei Spuren dahinfuhr - rechts waren beide Spuren frei - und auch sonst wenig Verkehr, so dass man gefahrlos Geschwindigkeiten > 200 fahren konnte. Schon aus grosser Entfernung kündigte ich meine Überholabsicht mit Leuchtzeichen (Lichthupe) an, doch der Mazdafahrer blieb stur rechts, ich musste herunterbremsen und blieb, wohlgemerkt mit ausreichend Abstand(!) und Blinker links dahinter. Nach einer Weile zog ich rechts neben ihn, um ihm so zu zeigen, dass in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt. Dabei machte mir der Beifahrer ein Zeichen, indem er andeutete meine Nummer aufzuschreiben (mit seinem Zeigefinger in seiner Hand).
Ich liess mich dann wieder hinter ihn zurückfallen, weil in der Mitte ein Opel Omega Caravan auftauchte und ich nicht rechts überholen wollte. Nachdem der Mazda den Omega überholt hatte, kündigte ich meine Überholabsicht erneut mit der Lichthupe an, worauf der Mazdafahrer heftig in die Eisen stieg und mich zu einer starken Bremsung nötigte. Als er mich dann endlich vorbeiliess, machte auch ich ihm durch Schwenken des Handys klar, dass ich diese Sache nicht auf sich beruhen lassen würde.
Nach reiflicher Überlegung verspüre ich nunmehr nur wenig Lust, oben verlinktes Procedere noch einmal durchzumachen, vor allem, weil die anderen zu zweit waren, befürchte aber Ärger, wenn der Mazdafahrer wider Erwarten doch zur Polizei läuft und dort Anzeige erstattet und mich wahrheitswidrig der Nötigung bezichtigt.
Der Omegafahrer hat definitiv nichts mitbekommen, etwas weiter hinter uns war ein 3er Touring, dessen Nummer ich mir gemerkt habe, von dem ich aber nicht weiss, ob sein Fahrer Zeuge des Bremsmanövers war.
mfG

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46 Antworten

Ich persönlich überhole solche Idioten, wohlgemerkt bei freier Autobahn ohne externe Zeigen die mich eventuell belasten könnten-da sieht man richtig alt aus-immer rechts.
Der ist plötzlich ohen zu blinken auf einer freien Autobahn kurz vor mir vermutlich aus unachtsamkeit auf die Überholspur gekommen und um ein Autofahrunfall zu vermeiden blieb mir nur die Möglichkeit rechts auszuweichen...

Zitat:

Original geschrieben von stocky2605


Dem würde ich glatt reinfahren.

Damit handelt man sich nur unnötigen Streß ein.

Also in solchen Fällen ( also bei relativ leerer Bahn) gehe ich rechts rüber und bleibe da . Dann beobachte ich , was sich tut.
Manchmal sehr interessant...
Viel interesanter sind die Kami-flieger , die z.B. vor einer Ausfahrt oder Abbiegespur nochmal überholen müssen und dann vor einem selbst "reinkommen". Da wird der eigene Sicherheitsabstand als "Einflugschneise" genutzt. Wenn ich dann auffahre.... Pesch gehabt. Da hilft nur noch eine Minikamera an Bord. Und die läuft bei mir immer mit . Macht sich schon bei einem Crash bezahlt. Es gibt kein anderes Rezept.

Hai,
rechts überholen ist was anderes als Ausbremsen...
Ich bin schon mal von Hamburg nach Bremen (125km) mit 130 hinter einem Mazda (auch ein Mazda, ist das Zufall?) links hinterher gefahren. Wir wurden in dieser Zeit von so ziemlich allen, die von hinten kamen, rechts überholt - inkl. eines Streifenwagens...
Ausbremsen ist was ganz anderes - wer mich ausbremst, landet vor dem Kadi. Hab ich bisher einmal erlebt, sofort dahinter geblieben und via Freisprechanlage die Polizei gerufen - zur Feststellung des Fahrers (wichtig, wenn man den nicht genau gesehen hat und daher nicht 100%ig identifizieren kann). Er wurde 1/2 Jahr später zu € 1000.- und 1 Jahr Fußgängertum verdonnert... (war allerdings Widerholungstäter, da sah der Richter rot).

Guten Tag in die Runde!
Als flotter Vielfahrer kenne ich ähnliche Situationen zur Genüge.
Was will man machen? Irgendwann habe ich aufgehört, mich über solche Nasen zu ärgern. Zumeist sind das Leute, die selbst keine Fahrerfahrungen mit hohen Geschwindigkeiten haben. Sie können nicht abschätzen, wieviel Weg man benötigt, um von weit über 200 km/h auf 130 km/h herunterzubremsen.
Manchmal sind es Träumer, die einfach nicht aufpassen. Oft sind es Scheintote, die froh sind noch nicht in der Kiste zu liegen und ansonsten eh nichts mehr merken. Die übelsten sind jedoch die Oberlehrer, weil die absolut unberechenbar sind und absichtlich diese Situationen provuzieren und sich dabei auch noch im Recht glauben.

Seid froh, dass Ihr Eure Fahrzeuge im Griff habt und in einer brenzligen Situation beherzt reagieren könnt.
Wenn solche Dinge böswilliger Vorsatz sind, hilft ein Griff zum Handy und die Autobahnpolizei ist schneller bei Euch, als Ihr glauben mögt. Die schauen sich das Spielchen kurz mit an und schon benötigt Ihr keine eigenen Zeugen mehr.
MfG :-)

Zitat:

Original geschrieben von möpschen


Die übelsten sind jedoch die Oberlehrer, weil die absolut unberechenbar sind und absichtlich diese Situationen provuzieren und sich dabei auch noch im Recht glauben.

Volle Zustimmung!

Welche Nummer kann man eigentlich wählen, wenn man die nächste Polizeidienstsstelle bzw. Autobahnpolizei erreichen will? 110 ist ja nur für einen Notruf erlaubt, oder?

und wenn die noch schneller da sein sollen dan sagt eifach, der würde unsicher und schlangenlinie fahren. bei verdacht auf trunkenheit geben die beamten richtig gas.
ich hab die situation auch schon ein paar mal gehabt. da ich funk im auto habe greife ich dan meist zum mikrofon und sing ein liedchen rein. dann geht der vorderman ruckizucki auf die rechte spur rüber (grins). hab ich mal irgendwann bemerkt das sich durch nen funkenden hintermann viele fahrer irritiert oder ertappt fühlen.
ein kumpel von mir ist da noch schmerzfreier. der hat sich so ein blaulicht zum aufsetzen geholt. wenn dem sowas passiert kommt das teil aufs dach und wird angeschaltet. da gehen auch alle ganz schnell auf die andere spur. das geht aber mit sicherheit irgendwan mal in die hose. ich weiss nur net was teurer ist. nötigung, rechts überholen oder blaulicht aufs dach setzen?

Also, daß mit dem Blaulicht würde ich an seiner Stelle mal ganz, ganz schnell seinlassen. Vielleicht weiß ja jemand genau, was das nach sich zieht?!
@RogerT
Als nicht Widerholungstäter kann man sich meist recht einfach mit einer 2-3fach höheren Geldbuße aus der Äffäre ziehen und muß dann noch nichtmal auf den Führerschein verzichten. ;-) Und wenn Du jeden vor Gericht ziehst, mußt Du viel, viel Zeit haben...
Solange mir keiner Personen- oder Sachschäden zufügt ist mir sowas doch Sch... egal, sollen die doch alle machen was sie wollen... Hab besseres zutun.

Ich würd weiter machen mit dem Blaulicht. Bis einer rüberfährt um der "Polizei" Platz zu machen und dabei nen schönen Unfall baut. Wer danach in den Knast wandert ist dann wohl eindeutig. Dann hat sich das mit dem Blaulicht auch gleich erledigt. Sehr stark.

Zitat:

Original geschrieben von Kwan


Als nicht Widerholungstäter kann man sich meist recht einfach mit einer 2-3fach höheren Geldbuße aus der Äffäre ziehen und muß dann noch nichtmal auf den Führerschein verzichten.

Diese Masche klappt aber nur einmal....

Mich selbst betrifft sowas nicht, hab da aber meine Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis. Da ist ein extrem Raser dabei, allerdings schon über 60. So nach dem Motto, wir machen mal auf gesitteten Autofahrer vor dem Richter, man hat ja keine Punkte. Der hat auch keine, die sind aus seiner Sicht dann Glücklicherweise immer schon wieder verfallen (und die Vorgeschichte kennt der Richter dann nicht), seit ich den kenne bestimmt schon dreimal so abgelaufen. Dazu noch einen sehr guten Anwalt. Kann man finden wie man will... Es gibt jedenfalls genug Tricks um sich oft herauszuwinden. Aber die Richter sind nicht alle blöd, ganz im Gegenteil... und ob es teuer wird, ist dem egal.

Zitat:

Original geschrieben von Kwan


Also, daß mit dem Blaulicht würde ich an seiner Stelle mal ganz, ganz schnell seinlassen. Vielleicht weiß ja jemand genau, was das nach sich zieht?!

Eine OWiG:

§ 24 StVG i.V.m. § 49 Abs. 3 Nr.3 StVO

Kostet - viel zu günstige - € 20,00, aber dabei wird es zu 99% nicht bleiben, denn die OWiG tritt dann zurück hinter richtig dicken Keulen:

§ 132 StGB: Amtsanmaßung

Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe

Bei konkreter Gefährundung:

§ 315b Nr.3 StGB: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Dann sind wir bei 5 Punkten, einer saftigen Geldstrafe (je nach Monatsnettoeinkommen) und ziemlich sicher auch einem Führerscheinentzug von über 6 Monaten.

Fazit: Wer so etwas riskiert, ist unreif oder einfach nur dumm.

Hey, meiner Meinung nach hast du auch alles richtig gemacht. Du darfst deine Überholabsicht mit der Lichthupe anzeigen. Lass dich von solchen Deppen nicht fertig machen. Wenn die zu zweit sind hast du eh das nachsehen!! Leider läuft das in diesem Staat so ab 2:1!

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


Ich gebe es zu: einmal im Quartal gibt es einen notorischen Linksfahrer ohne jegliche Reaktion obwohl alles frei ist. Die Motivlage dieser Linksfahrer ist mir meist unklar. Aber da blinke, blende oder chargiere ich nicht lange. Sondern überhole stumpf langsam rechts mit viel Abstand. Klar, das darf ich nicht. Klar, das kann drei Punkte kosten. Hat es aber bisher noch nicht.

so sehe ich das auch, anstatt so nen riesen aufstand wie der threadersteller mit lichthupe und blinker und handy und dies und das zu machen eben mal kurz rechts überholen und gut ist.....

natürlich nicht gerade bei 200 aber wenn alles leer ist und jemand fährt über längere zeit links mit 100 wo keine geschwindigkeitsbeschränkung ist sollte man auch ohne gefahr eben mal links dran vorbeiziehen können....

mir falle auch öfters polen auf, die auf der linken spur schleichen, die haben vielleicht in polen andere gesetze und wundern sich, warum man nicht eben rechts überholt....

ein paar mal musste ich auch den standstreifen zum überholen benutzen, das mache ich aber nur wenn 2 LKW über 20 km lang nebeneinanderherfahren mit vielleicht 1 km/h geschwindigkeitsunterschied

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


ein paar mal musste ich auch den standstreifen zum überholen benutzen, das mache ich aber nur wenn 2 LKW über 20 km lang nebeneinanderherfahren mit vielleicht 1 km/h geschwindigkeitsunterschied...

Auch davon sollte man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Die (möglichen) Folgen dieser Zweckentfremdung des Standstreifen stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zum "Erfolg" der Aktion.

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