Anzeige erstatten oder nicht?
Mir ist auf der Heifahrt etwas ähnliches passiert wie hier: <http://forum.gute-fahrt.de/showthread.php?t=11614&highlight=justiz>
Ich näherte mich mit Tacho 230 einem Mazda 6, der mit etwa 130 auf der linken von drei Spuren dahinfuhr - rechts waren beide Spuren frei - und auch sonst wenig Verkehr, so dass man gefahrlos Geschwindigkeiten > 200 fahren konnte. Schon aus grosser Entfernung kündigte ich meine Überholabsicht mit Leuchtzeichen (Lichthupe) an, doch der Mazdafahrer blieb stur rechts, ich musste herunterbremsen und blieb, wohlgemerkt mit ausreichend Abstand(!) und Blinker links dahinter. Nach einer Weile zog ich rechts neben ihn, um ihm so zu zeigen, dass in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt. Dabei machte mir der Beifahrer ein Zeichen, indem er andeutete meine Nummer aufzuschreiben (mit seinem Zeigefinger in seiner Hand).
Ich liess mich dann wieder hinter ihn zurückfallen, weil in der Mitte ein Opel Omega Caravan auftauchte und ich nicht rechts überholen wollte. Nachdem der Mazda den Omega überholt hatte, kündigte ich meine Überholabsicht erneut mit der Lichthupe an, worauf der Mazdafahrer heftig in die Eisen stieg und mich zu einer starken Bremsung nötigte. Als er mich dann endlich vorbeiliess, machte auch ich ihm durch Schwenken des Handys klar, dass ich diese Sache nicht auf sich beruhen lassen würde.
Nach reiflicher Überlegung verspüre ich nunmehr nur wenig Lust, oben verlinktes Procedere noch einmal durchzumachen, vor allem, weil die anderen zu zweit waren, befürchte aber Ärger, wenn der Mazdafahrer wider Erwarten doch zur Polizei läuft und dort Anzeige erstattet und mich wahrheitswidrig der Nötigung bezichtigt.
Der Omegafahrer hat definitiv nichts mitbekommen, etwas weiter hinter uns war ein 3er Touring, dessen Nummer ich mir gemerkt habe, von dem ich aber nicht weiss, ob sein Fahrer Zeuge des Bremsmanövers war.
mfG
46 Antworten
Re: Anzeige erstatten oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von mile-eater
...Schon aus grosser Entfernung kündigte ich meine Überholabsicht mit Leuchtzeichen (Lichthupe) an, doch der Mazdafahrer blieb stur rechts, ich musste herunterbremsen und blieb, wohlgemerkt mit ausreichend Abstand(!) und Blinker links dahinter...
Lichthupe sollte kein Problem darstellen, wenn nicht provozierend oder dauerhaft.
Den Blinker links hättest Du Dir verkneifen sollen.
Des Weiteren ist auch das Bemerkbarmachen durch kurzzeitiges auffahren erlaubt:
http://www.rechtsanwalt-cordes.de/index.php5?...Fakt ist nunmal - wie auch hier bereits geschrieben - das viele Verkehrsteilnehmer die Lichthuppe provokativ aufnehmen, auch wenn zu unrecht 🙁
Zieh' Dir 'n guudes Bier rein und vergesse die Anzeige 😉
Also, welche Moeglichkeiten bleiben nun?
Dahinterbleiben, versuchen, den Adrenalinspiegel moeglichst niedrig zu halten? Polizei anrufen? Filmen? Mit Hilfe von Zeugen Anzeige erstatten?
Ich tue mir diesen Streß einfach nicht mehr an. Sollte mein Vordermann nach angemessener Zeit bei leerer AB und einmaligem Aufblenden nicht den Weg frei machen, ueberhole ich (natuerlich mit großer Aufmarksamkeit und Vorsicht) rechts.
Na klar. das ist nicht erlaubt - genausowenig wie auf leerer AB ueber viele Kilometer die linke Spur zu blockieren.
F.