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Anzeige erstatten oder nicht?

Mercedes E-Klasse W211

Mir ist auf der Heifahrt etwas ähnliches passiert wie hier: <http://forum.gute-fahrt.de/showthread.php?t=11614&highlight=justiz>
Ich näherte mich mit Tacho 230 einem Mazda 6, der mit etwa 130 auf der linken von drei Spuren dahinfuhr - rechts waren beide Spuren frei - und auch sonst wenig Verkehr, so dass man gefahrlos Geschwindigkeiten > 200 fahren konnte. Schon aus grosser Entfernung kündigte ich meine Überholabsicht mit Leuchtzeichen (Lichthupe) an, doch der Mazdafahrer blieb stur rechts, ich musste herunterbremsen und blieb, wohlgemerkt mit ausreichend Abstand(!) und Blinker links dahinter. Nach einer Weile zog ich rechts neben ihn, um ihm so zu zeigen, dass in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt. Dabei machte mir der Beifahrer ein Zeichen, indem er andeutete meine Nummer aufzuschreiben (mit seinem Zeigefinger in seiner Hand).
Ich liess mich dann wieder hinter ihn zurückfallen, weil in der Mitte ein Opel Omega Caravan auftauchte und ich nicht rechts überholen wollte. Nachdem der Mazda den Omega überholt hatte, kündigte ich meine Überholabsicht erneut mit der Lichthupe an, worauf der Mazdafahrer heftig in die Eisen stieg und mich zu einer starken Bremsung nötigte. Als er mich dann endlich vorbeiliess, machte auch ich ihm durch Schwenken des Handys klar, dass ich diese Sache nicht auf sich beruhen lassen würde.
Nach reiflicher Überlegung verspüre ich nunmehr nur wenig Lust, oben verlinktes Procedere noch einmal durchzumachen, vor allem, weil die anderen zu zweit waren, befürchte aber Ärger, wenn der Mazdafahrer wider Erwarten doch zur Polizei läuft und dort Anzeige erstattet und mich wahrheitswidrig der Nötigung bezichtigt.
Der Omegafahrer hat definitiv nichts mitbekommen, etwas weiter hinter uns war ein 3er Touring, dessen Nummer ich mir gemerkt habe, von dem ich aber nicht weiss, ob sein Fahrer Zeuge des Bremsmanövers war.
mfG

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46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tommy_neu


... Damit auch gleich zu meiner Frage: Ihr habt eben davon gesprochen, dass es auch verboten ist, während der Fahrt das Handy in der Hand zu haben. Angenommen ich habe jetzt so einen Fall wie mile-eater ihn beschreibt. Würde ich ein Bild machen wäre deutlich zu sehen, dass weit und breit kein Auto zu sehen ist, außer dem Erzieher auf der linken Spur, wäre es dann erlaubt mit dem Handy, die ja heutzutage für Fotos auch noch Kurzwahltasten außen am Handy haben, ein "Beweisfoto" zu machen?

Ein klares NEIN - abgesehen davon, daß das Fotografieren als Lenker (sonst wäre ja die vorige Frage hinfällig) nicht gerade die Verkehrssicherheit fördert - das Ganze könnte zusätzlich ganz schnell nach hinten losgehen ...

Hier mein Beitrag zu diesem Thema ;-)
habe ich von einem Bekannten per Mail erhalten :)

Kleiner Auszug aus dem aktuellen STVO-Katalog...............
>
> nachfolgend ein paar (ernst gemeinte) Tipps zum besseren Vorwärtskommen
> ...
> _______________________________________________________
>
> Für die nächste Autobahntour
> Rechtsüberholen wird wieder günstig
>
> Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
> Seit der neuen 'Dränglervorschrift' sollte man lieber gleich rechts
> überholen:
>
> Drängeln: bis zu 250 EUR, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
>
> Rechts überholen: 50EUR und 3 Punkte
>
>
> Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der
>
> rechten Spur die Standspur benutzt:
>
> Benutzung Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens:
> 50EUR + 2 Punkte

@antill
Problem bei dieser Sache sollte nur sein, daß die einem ganz schnell noch zusätzlich eine "Gefährdung" anhängen und dann sieht es wieder ganz anders aus.
Jedenfalls würde ich die Sache vergessen, wie oft meinte schon jemand mich "aufschreiben" zu müssen. Gekommen ist noch nie was. Da muß schon jemand viel Zeit und Nerv haben... Ich mache mir bei solchen Gelgenheiten aber dann immer umfangreiche Notizen, für die passenden Gegenargumente.
Und wenn jemand total nervt, wird rechts vorbeigefahren.

na ja, einen Blaulichtler links zu überholen und schon gerade im Ausland scheiont mir jetzt nicht eben klug zu sein - da stellt sich halt auch die Frage wer wen provoziert hat.
Sicher dass das nicht nmehr als 130 km/h waren ?
Bye
Hektor

@ antill:
Nettes lustiges Dokument, das in letzter Zeit auch mehrfach in meinem Email-Postfach gelandet ist. Leider gibt es hier nicht nur A, B oder C, sondern auch "Nötigung", "Gefährdung des Straßenverkehrs" usw.
Dann ist man aber schnell bei 7 Punkten, 6+ Monate Entzug der Fahrerlaubnis + hohe Geldstrafe (oder sogar FHS).
Zum Thema:
Nerven schonen und schlucken.
Ich hatte vor 2 Jahren ein Extremerlebnis. Leider im Bereich Bruchsal auf der 3-spurigen BAB. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe war zu jener Zeit auf Raserjagd (thx @ Raser-Rolf).
Zum Glück stellte sich auch in der 2.Instanz (StA legte gegen den Freispruch Berufung ein) heraus, dass es die beiden Zeugen (Anzeigeerstatter und Freundin) mit der Wahrheit nicht so ernst nehmen. Hätten diese sich aber besser abgesprochen, um deren Märchen glaubhafter darzustellen, wäre ich machtlos gewesen und als Unschuldiger verurteilt worden (Notbremsung von 180 km/h auf 100 km/h, weil der Zeuge auf der 3-spurigen BAB plötzlich von der rechten über die leere mittlere Spur nach links zog und dann dort mehrere Minuten verweilte, um mich zu ärgern; mein Fehler: Habe ihm danach auch per Handzeichen zu erkennen gegeben, dass ich Anzeige erstatten werde).
Fazit: Auch im umgekehrten Fall kann so eine Anzeige schnell nach hinten losgehen. Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe.

Mein Beitrag sollte auf keinen Fall zum Überholen auf dem Standstreifen animieren.

Immer schön ruhig bleiben, geduldig hinterher fahren... auch wenn es in dem Moment sehr, sehr schwer fällt.
Hinterher würde man sich nur fragen, warum habe ich das gemacht??? Männer und zuviel Testosteron, dass sind in dem Moment unsere Schwächen!
LG; Antill

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


@ antill:
Nettes lustiges Dokument, das in letzter Zeit auch mehrfach in meinem Email-Postfach gelandet ist. Leider gibt es hier nicht nur A, B oder C, sondern auch "Nötigung", "Gefährdung des Straßenverkehrs" usw.
Dann ist man aber schnell bei 7 Punkten, 6+ Monate Entzug der Fahrerlaubnis + hohe Geldstrafe (oder sogar FHS).
Zum Thema:
Nerven schonen und schlucken.
Ich hatte vor 2 Jahren ein Extremerlebnis. Leider im Bereich Bruchsal auf der 3-spurigen BAB. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe war zu jener Zeit auf Raserjagd (thx @ Raser-Rolf).
Zum Glück stellte sich auch in der 2.Instanz (StA legte gegen den Freispruch Berufung ein) heraus, dass es die beiden Zeugen (Anzeigeerstatter und Freundin) mit der Wahrheit nicht so ernst nehmen. Hätten diese sich aber besser abgesprochen, um deren Märchen glaubhafter darzustellen, wäre ich machtlos gewesen und als Unschuldiger verurteilt worden (Notbremsung von 180 km/h auf 100 km/h, weil der Zeuge auf der 3-spurigen BAB plötzlich von der rechten über die leere mittlere Spur nach links zog und dann dort mehrere Minuten verweilte, um mich zu ärgern; mein Fehler: Habe ihm danach auch per Handzeichen zu erkennen gegeben, dass ich Anzeige erstatten werde).
Fazit: Auch im umgekehrten Fall kann so eine Anzeige schnell nach hinten losgehen. Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe.

Hast Du meinen im Eingangsthread verlinkten Thread vollständig gelesen, einschliesslich der positiven Wendung in der Berufungsverhandlung. Ähnelt Deiner Geschichte schon ziemlich und hat sich auch auf der A5 Richtung Norden hinter Bruchsal abgespielt.

mfG

Ich gebe es zu: einmal im Quartal gibt es einen notorischen Linksfahrer ohne jegliche Reaktion obwohl alles frei ist. Die Motivlage dieser Linksfahrer ist mir meist unklar. Aber da blinke, blende oder chargiere ich nicht lange. Sondern überhole stumpf langsam rechts mit viel Abstand. Klar, das darf ich nicht. Klar, das kann drei Punkte kosten. Hat es aber bisher noch nicht.

Ich meine, der Tatbestand des "Rechts überholens" wurde mal präzisiert. Demnach trifft er z.B. dann vollständig zu, wenn unmittelbar hinter dem links Fahrenden auf die rechte Spur gewechselt und dann vor ihm wieder nach links gewechselt wird, um z.B. ein rechts fahrendes Fahrzeug zu überholen. (Slalomkünstler)
Wird dagegen über eine längere Strecke konstant auf einer Spur gefahren und mit sehr geringer Differenzgeschwindigkeit an einem oder mehreren Fahrzeugen einer anderen Spur vorbeigefahren, dann sieht die Sache evtl. anders aus.
Im Stau ist es ja explizit erlaubt, rechts schneller zu fahren als links -> Unterschied zwischen "Überholen" und "Vorbeifahren".
Vielleicht weiß ja jemand was Konkretes?

MfG ZBb5e8

§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Zuerst sollte klar sein, was man unter »Überholen« eigentlich versteht:
Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.
Viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, womöglich noch mit einer Absicht, schneller zu sein als der andere. Das sind jedoch gar nicht die Voraussetzungen! Denn wer auf seinem Fahrstreifen bleibt und »einfach so« am Fahrzeug im Nachbarfahrstreifen vorbeizieht, der überholt bereits. Wer das auf der rechten Seite des anderen Fahrzeugs macht, verstößt schon gegen das Gebot, nur links zu überholen.
Aber wie gesagt, es gibt Ausnahmen... In der folgenden Situatione darf man auch rechts überholen, wenn man dabei die zulässige Höchstgeschwindikgeit nicht überschreitet:
"bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt)"

Zitat:

Original geschrieben von mile-eater


Hast Du meinen im Eingangsthread verlinkten Thread vollständig gelesen, einschliesslich der positiven Wendung in der Berufungsverhandlung. Ähnelt Deiner Geschichte schon ziemlich und hat sich auch auf der A5 Richtung Norden hinter Bruchsal abgespielt.
mfG

Ich habe heute Morgen nur kurz das Eröffnungsposting in jenem Thread gelesen. Nach deinem Hinweis inzwischen aber auch dein Update zur Berufungsverhandlung.

Die Verurteilung u.a. gem. § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) zeigt, dass der bzw. die Richter "voll durchgegriffen" haben (vorsätzliches Bremsen um den Hintermann auffahren zu lassen). Allerdings wäre dann auch ein Fahrerlaubnisentzug konsequent gewesen.

Was meine Freundin (Beifahrerin) und ich in dem Jahr durchgemacht haben, war wirklich extrem. Ich war ja nicht Zeuge, sondern Beschuldigter bzw. Angeklagter. Wenn man seine Haut retten will, ist das kein Problem, aber wenn man zu Unrecht beschuldigt wird, dann versteht man die Welt nicht mehr.

Normalerweise wäre schon nach dem Freispruch in 1.Instanz Ende gewesen, aber die StA Karlsruhe war zu jener Zeit auf Raser-Jagd.

Ich könnte eigentlich ein Buch über den Vorfall schreiben. Die zweite Zeugin (Beifahrerin/Freundin des Anzeigeerstatters) fehlte in der ersten Instanz unentschuldigt und brach in der zweiten Instanz bei der richterlichen Vernehmung in Tränen aus.

In 17 Jahren keinen einzigen Punkt gesammelt und dann steht man plötzlich als Angeklagter vor Gericht.

Die Rechtslage ist ziemlich klar.
Aber ich erlebe des Öfteren diese Situation:
Ich fahre täglich auf einer 8-spurigen Autobahn ins Büro und zurück. Abdens ist meist wenig Verkehr und ich rolle oft auf der rechten Spur mit Tempomat gemütlich heimwärts. Immer wieder fahre ich dabei an langsameren Fahrzeugen auf der dritten oder auch vierten Spur vorbei. Meiner Meinung nach ist das mehrfache Spurwechseln mit deutlich mehr Risiko verbunden, als einfach durchzurollen.

Zitat:

Original geschrieben von Rudlof.D


Samstag früh um 5 Uhr fahr ich so gemütlich mit 200 km/h auf der BAB.Weit und und breit nur ein Auto auf der rechten Spur(dreispurig) und für mich schon von weitem zu erkennen.
Als ich nun näher kam zieht der Wagen mit polnischem KZ mit ca.90 km/h auf die linke Spur ,so dass ich ordentlich abremsen mußte.War aber- weil er es früh genug getan hat- für mich problemlos und ungefährlich,aber eigentlich völlig irre und unötig.
Dann ist er ein paar sek.vor mir hergedölmert und wieder rüber nach rechts.
"

Dem würde ich glatt reinfahren.

solche leute werden von mir immer schmerzlos rechts überholt.
da kenn ich nix.
gruss
lobster

Zitat:

Original geschrieben von understate_2004


solche leute werden von mir immer schmerzlos rechts überholt.
da kenn ich nix.
gruss
lobster

Na dann mal weiterhin viel Glück!

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