ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anzahlung einbehalten als Verkäufer? Standgebühren?

Anzahlung einbehalten als Verkäufer? Standgebühren?

Themenstarteram 4. August 2016 um 17:54

Fahrzeug wurde inseriert und dann angefragt. Habe mich eine weile per Whatsapp mit dem Interessent unterhalten, ich habe einen Preis (3500€) genannt den ich unbedingt haben will, daraufhin kam "ist in Ordnung" (mündlicher Kaufvertrag?) Käufer hat keine Zeit zum abholen und will zwei Wochen reservieren, ich schlage 100€ als Anzahlung vor. Jetzt zwei Tage vor Abholung kommt die Nachricht das ein Verwanter verstorben ist und deswegen kein Geld mehr vorhanden ist. Nun fordert er die 100€ wieder zurück. So weit so gut, ich wollte ihm eigendlich das Geld zurück zahlen. Aber dann kam einige Stunden später eine Nachricht die offensichtlich nicht für mich sondern für einen anderen Autoverkäufer bestimmt war. Ich denke er hat sich einfach für ein anderes Auto entschieden und will jetzt einfach die Kohle wieder zurück. Ich bin jetzt natürlich angepisst da ich extra das Inserat deaktiviert habe und in der Zeit das Auto ja hätte an jemand anders verkaufen können.

Die Komplette Anzahlung werde ich nicht einbehalten können? Oder so etwas wie eine Standgebühr verlangen? (5€ Pro Tag?)

MfG nickydw

Beste Antwort im Thema

100€ behalten und fertig, für sowas ist die Anzahlung.

81 weitere Antworten
Ähnliche Themen
81 Antworten

Bei Euren schwammigen Absprachen sähe ich auch nicht zwingend eine Möglichkeit Schadenersatz von Dir einzufordern bzw. dies rechtlich (gerichtlich) bestätigt zu bekommen.

Alles was Du da noch unternimmst/forderst ist nix als Rumeierei. Wenn Du das gut genug machst wird vlt. noch ein strafrechtlich relevanter Sachhalt daraus und Du siehst Dich vlt. auch mit einer Anzeige wegen Betrugs konfrontiert.

Zurückzahlen, abhaken und damit erledigt.

am 5. August 2016 um 14:21

Zitat:

@nickydw schrieb am 5. August 2016 um 16:01:14 Uhr:

Selbstversändlich habe ich laufende Kosten während das Fahrzeug reserviert ist. 1)Das Fahrzeug steht auf einem Stellplatz der Geld kostet, 2)es kostet Steuern und Versicherung und da es kein Oldtimer ist 3)wird es vom Rumstehen auch nicht mehr wert.

1) Dann musst du nachweisen, dass du den Stellplatz in dem Zeitraum hättest überhaupt kündigen können und wollen.

2) Du hättest den Wagen ja abmelden können. Was kann der Käufer dafür, dass du ihn weiter angemeldet hast?

3) Was kann der Käufer dafür, dass du dich auf diese Wartezeit einlässt? Du hättest ja sagen können Abholung innerhalb von 3 Tagen sonst verkauf ich an den Nächsten.

Du musst nachweisen, dass dir ein Schaden enstanden ist duch die Absage. Dazu reicht nicht die Kosten eines Stellplatzes anzuführen, der sowieso 4 Wochen Kündigungsfrist hat, oder von dir nach dem Verkauf auch für dein neues Auto genutzt wird.

Typisches Beispiel wäre für einen wirklichen Schaden, du müsstest eine Plattformgebühr für das erneute Einstellen der Anzeige bezahlen. Oder durch einen stornierten Verlauk wurden dir ebay Gebühren berechnet auf einen Kaufpreis den du nie erhalten hast.

Kosten die dir entstehen weil du etwas versäumt hast zu zun, sind nicht vom potentiellen Käufer zu tragen.

am 5. August 2016 um 15:36

Ich würde dem Käufer mitteilen ,dass meine Katze gerade verstorben ist und die 100 Euro nicht meh habe da sie für Bestattungskosten draufgegangen sind.

B 19

@TE

wenn Du dich damit mal nicht schon selbst auf die stille Treppe gesetzt hast ... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Vielleicht war ja einer glücklich, für die Gurke noch so viel Geld zu bekommen und ist jetzt einfach nur sauer, dass es doch nicht geklappt hat.

;-)

Zitat:

@f355 schrieb am 5. August 2016 um 18:25:28 Uhr:

Vielleicht war ja einer glücklich, für die Gurke noch so viel Geld zu bekommen und ist jetzt einfach nur sauer, dass es doch nicht geklappt hat.

;-)

Zumindest hat er 100€ mit dieser Aktion erzielt! :D

am 5. August 2016 um 17:12

Zitat:

@ttru74 schrieb am 5. August 2016 um 19:03:42 Uhr:

Zumindest hat er 100€ mit dieser Aktion erzielt! :D

Das könnte den TE dann noch wie einen Boomerang treffen.

1. Muss der Kaufvertrag erstmal irgendwie nachgewiesen werden.

2. Wenn 1. möglich hätte der TE den Käufer in Verzug setzen müssen.

3. Muss der TE den ihm enstandenen Schaden auch nachweisen können.

Behält der TE das Geld ohne die 3 Punkte geklärt zu haben, wird ein pfiffiger Käufer seine Anwalt auf den T hetzten um die Auszahlung der Anzahlung zu erzwingen. Diese Kosten fallen dann auf den TE zurück.

 

Zitat:

@nickydw schrieb am 5. August 2016 um 16:01:14 Uhr:

Ich hab ihm geschrieben er soll einen Nachweiß erbrigen das der Verwandte gestorben ist, dann bekommt er seine Anzahlung zurück.

Eine gute Entscheidung. Damit wird keine der beiden Parteien übervorteilt.

am 5. August 2016 um 18:17

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. August 2016 um 20:13:50 Uhr:

Zitat:

@nickydw schrieb am 5. August 2016 um 16:01:14 Uhr:

Ich hab ihm geschrieben er soll einen Nachweiß erbrigen das der Verwandte gestorben ist, dann bekommt er seine Anzahlung zurück.

Eine gute Entscheidung. Damit wird keine der beiden Parteien übervorteilt.

Schlechte Entscheidung. Der TE hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Anzahlung geschweige denn irgendwelche Nachweise einzufordern.

Hat denn der TE einen verwertbaren Nachweis in Verbindung mit der Anzahlung?

So ein Affentheater wegen besch.... 100 Euro

am 5. August 2016 um 19:41

Es geht schon lange nicht mehr um die 100 €. :D

Gruß Frank,

es geht wohl ums Prinzip. ;)

Ums Prinzip haben oder nicht haben! :D

Wohl eher um die übliche Rechthaberei der immer gleichen Personen

Zitat:

@zille1976 schrieb am 5. August 2016 um 20:17:57 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. August 2016 um 20:13:50 Uhr:

Eine gute Entscheidung. Damit wird keine der beiden Parteien übervorteilt.

Schlechte Entscheidung. Der TE hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Anzahlung geschweige denn irgendwelche Nachweise einzufordern.

Wenn der Interessent auch keinen Nachweis über die Anzahlung hat, gleicht sich die Lage wieder aus, so daß dieser dankbar sein sollte, ein solches Angebot vom Verkäufer bekommen zu haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Anzahlung einbehalten als Verkäufer? Standgebühren?