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Anzahlung einbehalten als Verkäufer? Standgebühren?

Themenstarteram 4. August 2016 um 17:54

Fahrzeug wurde inseriert und dann angefragt. Habe mich eine weile per Whatsapp mit dem Interessent unterhalten, ich habe einen Preis (3500€) genannt den ich unbedingt haben will, daraufhin kam "ist in Ordnung" (mündlicher Kaufvertrag?) Käufer hat keine Zeit zum abholen und will zwei Wochen reservieren, ich schlage 100€ als Anzahlung vor. Jetzt zwei Tage vor Abholung kommt die Nachricht das ein Verwanter verstorben ist und deswegen kein Geld mehr vorhanden ist. Nun fordert er die 100€ wieder zurück. So weit so gut, ich wollte ihm eigendlich das Geld zurück zahlen. Aber dann kam einige Stunden später eine Nachricht die offensichtlich nicht für mich sondern für einen anderen Autoverkäufer bestimmt war. Ich denke er hat sich einfach für ein anderes Auto entschieden und will jetzt einfach die Kohle wieder zurück. Ich bin jetzt natürlich angepisst da ich extra das Inserat deaktiviert habe und in der Zeit das Auto ja hätte an jemand anders verkaufen können.

Die Komplette Anzahlung werde ich nicht einbehalten können? Oder so etwas wie eine Standgebühr verlangen? (5€ Pro Tag?)

MfG nickydw

Beste Antwort im Thema

100€ behalten und fertig, für sowas ist die Anzahlung.

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am 5. August 2016 um 6:51

Ja gut wenn ihr vereinbart habt das du die Anzahlung bei Nichtabnahme zurückzahlen wirst dann hast du diese Willenserklärung abgegeben und daran sollte man sich schon halten. Aber wofür soll eine Anzahlung denn sonst sein wenn keine Kaufabsicht besteht?

Wenn jemand ein Fahrzeug mündlich oder schriftlich kauft und eine Anzahlung tätigt dann ist das Auto verkauft, es fehlt lediglich der Restbetrag und die Abholung. Womit nun der Käufer am Zug wäre seine zugesagte Vereinbarung zu erfüllen indem der den Restbetrag zahlt und du Ihm das Fahrzeug aushändigst.

Irgendwie alles wischi waschi, zahle ihm doch 50 € zurück schließlich hast du das Auto extra für den Käufer innen und außen gereinigt, Kennzeichen ab und nun wieder angeschraubt, Kaufvertrag aufgesetzt und kopiert, Auto ausgeräumt, Verbandskasten überprüft, Reifen aufgefüllt, usw usw.

Zitat:

@nickydw schrieb am 5. August 2016 um 06:57:26 Uhr:

Anzahlung wurde übrigens per PayPal geleistet.

Denk an die Gebühren von dem Verein, oder hat er mehr überwiesen, so daß 100 angekommen sind?

Gruß Metalhead

Das Thema kommt wohl öfter vor!

https://www.google.de/webhp?...

Die Zeit für die Pflege dieses Freds in Arbeitszeit umgerechnet ist sicherlich mehr wie die 100 Euro. Zahl sie zurück und vergiss es.

Zitat:

@nickydw schrieb am 5. August 2016 um 08:40:45 Uhr:

Ich wollte eine Anzahlung haben um zu wissen wie groß sein Interesse wirklich ist. Weil, jemandem schreiben "ich nehme das Auto hundertausendprozentig" kann ich auch. Deswegen wird der mir aber das bestimmt nicht reservieren. Das mir rechtlich die Anzahlung nicht zusteht ist mir schon klar. Deswegen war ja die Frage ob ich andere Kosten geltend machen kann.

Nochmal: es ist Dein eigenes Auto und ein Schaden ist Dir nicht entstanden. Deinen Aufwand hättest Du auch so gehabt, wenn der Typ nicht gewesen wäre. Es gibt dir doch auch niemand Geld dafür, dass Du dir ab und an die Schuhe putzt!

Bin auch definitiv im "gib es zurück und gut is" Lager. Wegen der 100€ überhaupt einen Thread aufzumachen zeugt ja schon von nem kleinen Horizont. Die Ausrede war lächerlich, ja, aber was juckt es Dich.

Einfach zurücküberweisen (abzgl. evtl. Paypal Gebühren falls entstanden) und das Auto wieder reinsetzen.

Na ja, wenn man es genau nimmt, ist es etwas anders:

Der Te hat mitgeteilt, dass er mit dem potentiellen Käufer vereinbart habe, er erhalte die Anzahlung zurück, wenn er kommt und das Auto dann doch nicht nimmt.

Da der potentielle Käufer nicht gekommen ist, ist eine der zwei Bedingungen (Kommen und Nichtkaufen) für die Rückzahlung nicht erfüllt.

O.

am 5. August 2016 um 13:09

Leute wenn euch das mal passiert denkt mal nach:

Ihr habt ein Fahrzeug inseriert und jemand meldet sich auf das Inserat und es wird vereinbart das er das Fahrzeug kauft, zur Sicherheit leistet er eine Anzahlung, es wird ein Abholtermin vereinbart.

Da auch der Verkäufer ( Ihr) zu einem Autohaus fährt und den schönen Traumwagen anschaut und ebenso eine Anzahlung leistet, und somit einen Kaufbetrag abschließt. Die Restsumme von 15.000 € inklusive des Verkaufspreises des alten Fahrzeuges ist für den neuen fest einkalkuliert.

Und nun lässt der Käufer aus dem Privatverkauf den Verkauf platzen, aufgrund einer Ausrede die mit dem Rechtsgeschäft nichts zu tun hat.

Der Verkäufer ( Ihr) ruft daraufhin das Autohaus an und erzählt das der Kauf auch geplatzt ist weil die 3500 € schließlich fehlen.

Glaubt Ihr das der nette Autohaus Verkäufer dann ebenfalls die Anzahlung auszahlt?

Ich nicht.

^^^ Wenn Du das so machst, bist Du selber Schuld. Nicht eine Sekunde bevor ich nicht das Geld des verkauften Autos in den Händen halte, würde ich ein Neues kaufen (sofern das Geld vom Alten dafür benötigt wird). Man muss heutzutage ja schön blöd sein, wenn man sich auf mündliche Zusagen verlässt bei Leuten, die man noch nie zuvor gesehen hat.

am 5. August 2016 um 13:23

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2016 um 15:16:05 Uhr:

^^^ Wenn Du das so machst, bist Du selber Schuld. Nicht eine Sekunde bevor ich nicht das Geld des verkauften Autos in den Händen halte, würde ich ein Neues kaufen (sofern das Geld vom Alten dafür benötigt wird). Man muss heutzutage ja schön blöd sein, wenn man sich auf mündliche Zusagen verlässt bei Leuten, die man noch nie zuvor gesehen hat.

Und wenn auch so der Autoverkäufer aus dem Autohaus denken würde? Dich hat er ja auch noch nie gesehen.

Du hast mein Beispiel aber nicht so recht verstanden, ein privater Verkäufer soll die Anzahlung zurükzahlen und er gewerbliche Verkäufer jetzt auch ? Oder der nicht?

Eine mündliche Zusage ist genauso verpflichtend wie ein Schriftstück, oder wie beim TE eine WhatsApp.

Spielen wir mal weiter, du vereinbarst mündlich bei Kleinanzeigen mit einem Käufer den Kauf von einem Roller und zahlst 100 € über Paypal an. 7 Tage später fährst du 300 km um den Roller abzuholen, der Verkäufer sagt "Nee verkaufe ich nicht mehr war eh nur mündlich abgesprochen und gilt nicht." sorry aber die Anzahlung ist im Moment nicht da" weil der Beerdigungsstrauß von der Schwippschwägerin so teuer war.

hust ... Rückzahlung bei Nichtabnahme wurde hier vereinbart

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 5. August 2016 um 15:23:57 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. August 2016 um 15:16:05 Uhr:

^^^ Wenn Du das so machst, bist Du selber Schuld. Nicht eine Sekunde bevor ich nicht das Geld des verkauften Autos in den Händen halte, würde ich ein Neues kaufen (sofern das Geld vom Alten dafür benötigt wird). Man muss heutzutage ja schön blöd sein, wenn man sich auf mündliche Zusagen verlässt bei Leuten, die man noch nie zuvor gesehen hat.

Und wenn auch so der Autoverkäufer aus dem Autohaus denken würde? Dich hat er ja auch noch nie gesehen.

Du hast mein Beispiel aber nicht so recht verstanden, ein privater Verkäufer soll die Anzahlung zurükzahlen und er gewerbliche Verkäufer jetzt auch ? Oder der nicht?

Eine mündliche Zusage ist genauso verpflichtend wie ein Schriftstück, oder wie beim TE eine WhatsApp.

Spielen wir mal weiter, du vereinbarst mündlich bei Kleinanzeigen mit einem Käufer den Kauf von einem Roller und zahlst 100 € über Paypal an. 7 Tage später fährst du 300 km um den Roller abzuholen, der Verkäufer sagt "Nee verkaufe ich nicht mehr war eh nur mündlich abgesprochen und gilt nicht." sorry aber die Anzahlung ist im Moment nicht da" weil der Beerdigungsstrauß von der Schwippschwägerin so teuer war.

Ich vereinbare gar nichts und zahle auch nichts an. Wenn ich was kaufen möchte, gehe ich hin, und nehme es gegen den vollen Betrag mit. Deswegen kauf ich mir auch keinen Ferrari, dafür reichen die Fleppen nicht.

Und GERADE bei Privatkäufen braucht mir niemand was anzuzahlen oder sonst was, ich würd auch nie etwas für jemanden reservieren. Wenn Du das Auto möchtest, komm vorbei. Und wenn 10 min vor Dir einer da war, der es mitgenommen hat, Pech gehabt.

So einfach.

am 5. August 2016 um 13:50

Ach das habe ich schon so gemacht: Im Urlaub ein tolles + günstiges Mountainbike für meine Tochter bei Kleinanzeigen entdeckt, dann mit einer Anzahlung via Paypal den Kauf getätigt und nach dem Urlaub das Fahrrad abgeholt. Gab keine Probleme. Der Verkäufer wusste schon via Google alles über mich:D

Irgendwie klingt Deine Darstellung sehr nach halbseidene Absprachen. Überhaupt - Kaufabsprachen via Watsapp -, sorry, da kann ich immer wieder wenn ich das lese nur mit den Augen rollen. Rechtsgeschäfte hierüber anbahnen mag ja noch gehen, absichern stelle ich aber mal provokativ in Frage.

So wie Du das in Deinem letzten Post darstellst, eine richtige Abnahmegarantie wolltest Du wohl ja nicht einmal mit der Zahlung der Anzahlung bewirken und einen definitive Kaufanbahnung damit sichern. Insoweit, womit begründest Du dann einen Abnahmeanspruch des Fahrzeuges und ein Rückbehaltungsrecht der Anzahlung?

Standplatzgebühr - bist Du Gewerbetreibender? Wenn nicht tatsächlich solche Kosten gewerblich begründbar sind, würde ich solche auch nicht hinkonstruieren. Wie würdest Du solche Einnahmen (korrekterweise) in Deiner Steuererklärung unterbringen ;-) und welche Betriebskosten könntest Du realistisch gesehen dagegen setzten? Solche Einkünfte in der Steuererklärung zu unterschlagen, kommt meines Erachtens bereits einer Steuerhinterziehung gleich :-). Soweit mal zum Spaß/Vergnügen angemerkt ;-).

Entweder man macht bei solchen Kaufanbahnungen Nägel mit Köpfen und lässt sich eine richtige schriftliche vorvertragliche Abnahmeerklärung mit Grunddaten Kaufpreis und Abnahmezeitpunkt unterzeichen oder es wird rechtlich schwammig. Bei Deinem Vortrag kann ich jedenfalls keine rechtlich verwertbare Abnahmenverpflichtung des Kaufinteressenten sehen.

Und welchem weiteren Kaufinterssenten hast Du faktisch gesehen das Fahrzeug tatsächlich aufgrund der schwammigen Absprache mit ersteren vorenthalten, sitzt deswegen immer noch auf dem Fahrzeug und könntest einen Schadenersatz daraus herleiten?

Anzahlung zurückzahlen und gut ist's. Dann ist jeglicher evtl. möglicher drohender rechtlicher Ärger damit beseitigt. Im rechtlichen Streitfall könnte (wenn nicht gar sollte) das von Ertrag zu finanziellerBelastung (Anwalts- u. Gerichtskosten im Extremfall) umschlagen. Muss man nicht wirklich haben und ist kinderleicht vermeidbar. Bei der Sachlage lohnt das Risiko eine Rechtsauseinandersetzung einzugehen jedenfalls keinesfalls.

Themenstarteram 5. August 2016 um 14:01

Angenommen er hätte angezahlt und in der Zwischenzeit hätte ich das Fahrzeug verkauft. Dann müsste ich Schadensersatz zahlen und das zu Recht, dann hätte ich den (mündlichen) Kaufvertrag gebrochen.

Ich hab ihm geschrieben er soll einen Nachweiß erbrigen das der Verwandte gestorben ist, dann bekommt er seine Anzahlung zurück.

Selbstversändlich habe ich laufende Kosten während das Fahrzeug reserviert ist. Das Fahrzeug steht auf einem Stellplatz der Geld kostet, es kostet Steuern und Versicherung und da es kein Oldtimer ist wird es vom Rumstehen auch nicht mehr wert.

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